Genesy Capital GmbH
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Network International GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2009- für Offenlegungszwecke - A) Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 HGB gegliedert. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Dies gilt ebenso für die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. " sonstige Verbindlichkeiten". Gegenüber dem Vorjahr gab es keine Abweichungen bei der Darstellungsstetigkeit. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit den des Vorjahres sind nicht notwendig. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert und an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. B) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolge nach stimmungsgemäßem Verbrauch. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. II. Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen, wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Bei Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurde eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren angenommen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Bei Ermittlung der Abschreibungen kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer wurde dabei unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften festgelegt; hierbei wurde bei den einzelnen Wirtschaftsgüter der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der anderen Anlagen im Wesentlichen von einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren ausgegangen. Die Zugänge des Berichtszeitraumes werden monatsgenau nach der sogenannten Pro-Rata-Temporis-Regel abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wird gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Wirtschaftsjahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände einschließlich der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennbetrag. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C) Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2009 Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 27.000,00 (Vorjahr Euro 27.000,00). Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von Euro 28.620,00 (Vorjahr Euro 28.620,00). Passiva Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 11.618,38 (Vorjahr Euro 79.930,08). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 184.817,01 (Vorjahr Euro 182.643,57). 2. Haftungsverhältnisse Zum Stichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB. D) Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum: Voss, Rainer, Geschäftsführer Mandel, Corina, Geschäftsführerin (bis 19.02.2009) 2. Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB Handelsrechtlich ist die Gesellschaft buchmäßig überschuldet. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die Überschuldung zu beseitigen. Heidelberg, den 28. Dezember 2010 Network International GmbH Heidelberg Rainer Voss, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 28. Dezember 2010 festgestellt. |
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