SUPREMATIC
Technology Arts GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.530,60 |
19.581,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.181,00 |
15.232,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.348,60 |
4.348,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
307.910,17 |
172.025,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
210.467,07 |
112.804,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.443,10 |
59.221,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.537,50 |
247,50 |
| Aktiva |
323.978,27 |
191.854,67 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
163.493,70 |
89.165,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
39.548,30 |
39.548,30 |
| III.
Bilanzgewinn |
98.445,40 |
24.116,82 |
| davon
Gewinnvortrag |
24.116,82 |
40.236,93 |
| B.
Rückstellungen |
26.380,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.104,57 |
99.989,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.841,28 |
63.731,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.263,29 |
36.258,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.383,33 |
2.433,68 |
| Passiva |
323.978,27 |
191.854,67 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die SUPREMATIC Technology Arts GmbH hat ihren Sitz in
Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter HRB 738246 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Darüber
hinaus wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
Der erstellte Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der
Vermögens- Finanz- und Ertragslage.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung.
Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
bewertet und planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der
Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer
kommt bei den immateriellen Vermögensgegenständen
und bei den Gegenständen des Sachanlagevermögens
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Betrag von
800,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken lagen
nicht vor. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge für Forderungen aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr mit 1 % berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr lagen nicht vor. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
D.
Angaben zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen
betragen 10.635,07 Euro und haben eine Laufzeit von
drei Jahren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
und ist voll einbezahlt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
134.104,57 Euro (Vorjahr: 99.989,55 Euro), davon haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 104.841,28 Euro (Vorjahr
63.731,38 Euro). Die Verbindlichkeiten 1-5 Jahre betragen
29.263,29 Euro (Vorjahr: 36.258,17 Euro). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden am 31. Dezember
2022 in Höhe von 2.383,33 Euro (Vorjahr: 2.433,68
Euro).
E.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen wie folgt:
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
53
|
99
|
0
|
F.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB):
Als einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtszeitraum bestellt:
Herr Ilya Shinkarenko, Kaufmann, Stuttgart,
Herr Alexey Aristov, Kaufmann, Ostfildern,
Herr Sergey Vasiliev, Kaufmann, Stuttgart.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
G.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Stuttgart, den
12.03.2024
gez.
|
gez.
|
gez.
|
Ilya Shinkarenko
|
Alexey Aristov
|
Sergey Vasiliev
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2024
festgestellt.
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