Norbert
Schneider GmbH
Pipinsried,
Gemeinde Altomünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
708.389,71 |
834.560,71 |
| I.
Sachanlagen |
708.389,71 |
834.560,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
374.731,46 |
423.659,86 |
| I.
Vorräte |
257.817,80 |
266.357,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.757,90 |
84.331,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.155,76 |
72.970,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.086,67 |
22.525,80 |
| Aktiva |
1.105.207,84 |
1.280.746,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
776.504,59 |
850.721,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
746.504,59 |
820.721,40 |
| davon
Gewinnvortrag |
820.721,40 |
881.733,35 |
| B.
Rückstellungen |
4.100,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
324.603,25 |
426.524,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
322.544,52 |
337.226,07 |
| Passiva |
1.105.207,84 |
1.280.746,37 |
Anhang
1. Bilanzierung und Bewertungsmethode
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 ist nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-gesetzes 1986 aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt gem. §
5 EStG/ § 8 KStG auf der Grundlage
ordnungsgemäßer Buchführung i. S. v.
§§ 238 ff HGB und 140 AO.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG.
Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ergibt
sich aus § 2 Abs. 1 UStG.
Anhand der vorliegenden Buchführung sind u. a.
die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG
erfüllt.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
§§ 16 - 18 UStG 1991.
Die Firma wird beim Finanzamt Freising unter der
Steuernummer 115/133/70018 geführt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Norbert Schneider GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
(§§ 252-256, 266-283 HGB)
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
entspricht auch den steuerlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 5 und 6 EStG.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 250,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten von mehr als EUR
250,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet,
der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren
mit jeweils 20 v.H. aufzulösen ist (§ 6 Abs. 2
EStG).
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beiliegendem Anlagenspiegel zu ersehen.
Die Vorräte werden gem. § 6 I Nr. 2 EStG
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich in Höhe des Nennwertes.
Das Niederstwertprinzip fand Beachtung.
In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Altomünster, 18. 12.
2024
gez.:
Die Geschäftsführer: Norbert Schneider sen.,
Norbert Schneider jun., Roland Schneider, Markus
Schneider
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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