Master Data

Registry
Register court Fritzlar HRB 11603
Registered
9/11/2008
Industry
Manufacture of solar water heatersWholesale of photovoltaic modulesManufacture of solar cells and solar modules
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Handel, die Montage und Wartung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere auf dem Gebiet der Photovoltaik, Solarthermie und nachwachsender Rohstoffe.

History

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Management

NameRole
Hartmut Sandmüller
since 9/11/2008
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Jan Hartmut Sandmüller
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Hartmut Sandmüller
34576 Homberg Untergasse 17
€12,500
50.00%
Jan Hartmut Sandmüller
34576 Homberg Untergasse 17
€12,500
50.00%

Financial Report

Solaren GmbH

Homberg, Efze

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 106.369,00 34.235,00
I. Sachanlagen 106.369,00 34.235,00
C. Umlaufvermögen 588.638,35 665.882,42
I. Vorräte 58.180,40 481.690,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 426.682,48 156.077,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 103.775,47 28.114,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 707.507,35 712.617,42

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 143.535,35 47.403,09
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 52.041,25 -3.894,74
III. Jahresüberschuss 66.494,10 26.297,83
B. Rückstellungen 100.543,61 12.302,00
C. Verbindlichkeiten 463.428,39 652.912,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 707.507,35 712.617,42

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt.

In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen erstmals einbezogen.

Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde in Abweichung zum Vorjahr erstmalsnach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Sandmüller, Hartmut Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Homberg, den 21.02.2012

.........................................................

Hartmut Sandmüller, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.2.2012.

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