Sailiday
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.682,47 |
207,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.098,25 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
584,22 |
207,89 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.193,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.682,47 |
5.400,90 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.781,81 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
17.693,01 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.724,82 |
-17.693,01 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
5.193,01 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.400,66 |
3.900,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.400,66 |
3.900,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.682,47 |
5.400,90 |
Anhang
Der Jahresabschluss der SailiDay GmbH für das
Geschäftsjahr 2017 wurde nach den geltenden
Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Es handelt sich hierbei um den Jahresabschluss des
auf das Gründungsjahr folgenden Jahres.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach der Regelung
des § 266 (1) S.3 HGB, auf die Anwendung des §
266 (1) S.4 HGB (Aufstellung einer verkürzten Bilanz
für Kleinstkapitalgesellschaften) wurde verzichtet.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
unter Einbeziehung des § 276 HGB nach § 275 HGB,
auf die Anwendung des § 275 (5) HGB wurde verzichtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB
unter Berücksichtigung der Nennbeträge bewertet
worden.
Sie sind in der Bilanz mit einem Wert in Höhe
von EURO 11.098,25 ausgewiesen. Forderungen aufgrund von
Steuererstattungen bestehen in Höhe von insgesamt
EURO 1.764,35. Diese Forderungen setzen sich wie
folgt zusammen:
| • |
Erstattung zu viel gezahlter
Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag zur
Körperschaftsteuer 2017 (EURO 789,12)
|
| • |
Erstattung von Umsatzsteuer
aufgrund der Umsatzsteuer-Erklärung für das
Jahr 2017 (EURO 239,48) und Umsatzsteuer-Voranmeldung
für den Dezember 2017
|
Der Ansatz der ausgewiesenen Rückstellung
erfolgte nach § 249 (1) HGB. Die Bewertung erfolgte
wurde entsprechend den Regelungen des § 253 (1) S.2
HGB und § 6 (1) Nr.3a EStG.
Es handelt sich hierbei um die Rückstellung
für Jahresabschlusskosten, die die zu erwartenden
Kosten für die Erstellung der Bilanz und Gewinn-und
Verlustrechnung sowie der Steuererklärungen für
das Jahr 2017 betrifft. Die gebildete Rückstellung
entspricht der erwarteten Inanspruchnahme.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte
grundsätzlich mit der ursprünglichen
Zahlungsverpflichtung. Zum 31.12.2017 besteht eine
Umsatzsteuer-Verbindlichkeit aufgrund der Erklärung
für das Jahr 2016 in Höhe von EURO 3.900,90.
Zum 31.12.2017 waren Herr Mathis Losigkeit, Kaufmann,
und Herr Johannes Sutter, Kaufmann, als
Geschäftsführer bestellt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum
31.12.2017 Forderungen aufgrund ausgegebener Darlehen in
Höhe von EURO 8.778,90.
sonstige Berichtsbestandteile
Mathis Losigkeit
Johannes Sutter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2019 festgestellt.
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