Operation of sports facilities
Loquitz Trans GmbH
Industriestraße 1, 07318 Saalfeld/Saale, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Hartmut Holzhey since 2/7/2022 | Managing Director |
Andrea Ambrosius since 4/19/2006 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 60.00% |
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Loquitz Trans GmbH Transport & Baustoffhandel | 40.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Loquitz Trans GmbH Transport & BaustoffhandelUnterwellenbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften gemäß §§ 242 ff und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes nach handelsrechtlichen Grundlagen aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabe-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Fa. Loquitz Trans GmbH zum 30.04.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Als bisher angewandten Abschreibungsmethoden für vorhandene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden beibehalten. Neuzugänge wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro Rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Zugänge an beweglichen geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR werden in den sog. Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und in den vier folgenden Jahren linear aufgelöst. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen, Rückstellungen für Abschlusskosten und sonstige Rückstellungen. Sie wurden sämtlich nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbarer Risiken gebildet. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren entsprechend den steuerlichen Regelungen bewertet. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung (Umstellungsaufwand) auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Umstellungsaufwand 3.153,00 EUR. Der zum 30.04.2023 ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt laut Versicherungsmathematischem Gutachten auf der Grundlage des HGB gesamt 41.755 €, für Herrn Hartmut Holzhey 17.675 € und Frau Andrea Schmidt 24.080 €. Der HGB-Aktivwert beträgt zum 30.04.2023 in Summe 375.156,77 €. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel mit Anlagenentwicklung zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Kreditsicherungsgebühren in Höhe von 0 EUR (Vorjahr: 0,00 ) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, , Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen sowie übrige Rückstellungen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.9.2024. |
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