TWL
Contrado GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.904,00 |
24.228,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.904,00 |
24.228,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.391,64 |
158.165,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
187.600,06 |
149.131,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.791,58 |
9.033,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
229.295,64 |
182.393,80 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.347,10 |
74.822,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
49.822,84 |
35.668,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.524,26 |
14.153,98 |
| B.
Rückstellungen |
36.787,41 |
26.840,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
109.161,13 |
80.730,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
88.063,23 |
55.918,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.097,90 |
24.812,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
229.295,64 |
182.393,80 |
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma TWL Contrado GmbH hat ihren Sitz in
Rheinstr. 103, 65185 Wiesbaden
Gegenstand des Unternehmens ist Im- und Export und
der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere
Kraftfahrzeuge und Industriemaschinen, ferner die
Unternehmensberatung und alle damit verbundenen
genehmigungsfreien Dienstleistungen.
Das Stammkapital beträgt EURO 25.000,00 EUR
Beim Amtsgericht Wiesbaden ist die Gesellschaft
unter der Nummer HRB 25338 im Handelsregister
eingetragen.
Die Gesellschafter der Firma TWL Contrado GmbH sind
Frau Viktoriya Desyak (50%) und Herr Fikri dbe Kascho (50%)
Zur Geschäftsführung ist Frau Viktoriya
Desyak bestellt worden, sie vertritt die Gesellschaft stets
allein und ist von den Beschränkungen §181 BGB
befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. TWL
Contrado GmbH wurde gemäß § 242 ff. und 264
ff. HGB aufgestellt.
Für die Fa. TWL Contrado GmbH gelten am
Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und
Abs. 4 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden
unverändert übernommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §
266und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und
Schuldpostens sowie die Aufwendungen und Erträge sind
in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB
wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
./.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Wiesbaden, 17.02.2020
Geschäftsführerin
Gez. Viktoriya Desyak
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2020 festgestellt.
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