SWT trilan GmbH
Ostallee 7, 54290 Trier, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Torsten Martiny since 3/13/2019 | Procura |
Patrick Braun since 8/8/2008 | Procura |
Martin Marx since 12/8/2005 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
Stadtwerke Trier GmbH | 74.00% |
| 26.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
SWT trilan GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangDER SWT TRILAN GMBH, TRIER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023 Allgemeine Angaben Die SWT trilan GmbH ist entsprechend § 267 Abs. 1 und 4 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Trier. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen unter HRB 04465. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, soweit darüber hinaus gehend nach der EigAnVO-RLP sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB angewendet. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden generell nach der linearen Methode vorgenommen, ausgenommen die in 2009 zugegangenen beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens, die degressiv abgeschrieben werden. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Sinne des § 253 Abs. 3 HGB zugrunde. Die Vorräte sind mit durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten und sofern zutreffend, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos, mit dem Nominalwert bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden mit den Nennwerten passiviert und werden planmäßig aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich künftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt wurde. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Soweit die Laufzeit der Rückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, wurde auf den Barwert nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Aktive latente Steuern Aus steuerlich abweichenden Ansätzen im Anlagevermögen, den sonstigen Vermögensgegenständen und bei den sonstigen Rückstellungen ergeben sich in der Steuerbilanz temporäre Differenzen in Höhe von 66 T€. Bei einem Steuersatz von 30,875 % ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von 20 T€, die entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert worden sind. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegenüber der Stadt Trier und gegenüber Gebietskörperschaften betreffen Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 425 T€ (Vorjahr 577 T€) betreffen die Gesellschafterin SWT Stadtwerke Trier GmbH mit 27 T€ (Vorjahr 27 T€), die SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH mit 357 T€ (Vorjahr 260 T€) und mit 42 T€ (Vorjahr 12 T€) die SWT-AöR. Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Lieferungen und Leistungen in Höhe von 387 T€ (Vorjahr 425 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 17 T€ (Vorjahr 19 T€) betreffen die VSE NET GmbH. Sie betreffen mit 17 T€ (Vorjahr 19 T€) Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den zum Abschlussstichtag bestehenden Verträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 60 T€ p.a. (Vorjahr 57 T€), davon 57 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus der Überlassung von Telekominfrastruktur, die längenabhängig berechnet wird. Das Bestellobligo zum 31.12.2023 beträgt 83 T€. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte zwei Angestellte in Teilzeit. Konzernbeziehungen Die SWT trilan GmbH, Trier, wird nach § 291 HGB in den befreienden Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, einbezogen, der gemäß der Satzung und den maßgeblichen Vorschriften offengelegt wird. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben für das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, enthalten. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 auswirken, sind bis heute nicht eingetreten. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführung Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Martin Marx, Betriebswirt für Informationstechnik. Auf die Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gesellschafter SWT Stadtwerke Trier GmbH, Trier mit 37.000 € = 74 % VSE NET GmbH, Saarbrücken mit 13.000 € = 26 % Das Stammkapital beträgt 50.000 €. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss von 664 T€ einen Betrag von 573 T€ an die Gesellschafter auszuschütten und 91 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Trier, 04. April 2024 gez. Martin Marx Geschäftsführung BestätigungsvermerkDer zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde nach § 326 HGB verkürzt. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht hat der unabhängige Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die SWT trilan GmbH, Trier Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWT trilan GmbH, Trier, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWT trilan GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mir den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, 23. April 2024 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Stefan Mackenrodt, Wirtschaftsprüfer gez. Michael Koch, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.05.2024 |
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