Profi Partner Vertriebs-GmbHLiquidated

63674 Altenstadt, DEU

Master Data

Registry
Register court Friedberg HRB 6078
Registered
4/1/1916
Industry
Manufacture of plastic packing goodsAgents involved in the sale of toolsManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Die Planung, Entwicklung, Beratung, industrielle Produktion, Handel und Verkauf von Produkten zur Herstellung von Fenstern, Türen, Fassaden und allen anverwandten Bereichen; die industrielle Herstellung und der Vertrieb von Dichtprofilen und endlos vulkanisierten Dichtungsrahmen; der Vertrieb von Maschinen und Einrichtungen sowohl für eigene wie auch für fremde Rechnung; die Entwicklung und Vertrieb von EDV-Software für Handwerk und Industrie; die Vermittlung von Finanzierung, Leasing und Mietkauf für den gleichen Bereich.

History

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Management

NameRole
Hans-Joachim König
since 1/3/2023
Liquidator

Financial Report

Profi Partner Vertriebs-GmbH

Altenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 7.467,00 1.911,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.543,00 0,00
II. Sachanlagen 3.924,00 1.911,50
B. Umlaufvermögen 81.100,53 61.580,15
I. Vorräte 41.667,92 23.843,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.642,22 22.523,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.790,39 15.213,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 971,13 1.227,78
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 146.679,76 182.606,18
Bilanzsumme, Summe Aktiva 236.218,42 247.325,61

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 207.606,18 241.145,38
III. Jahresüberschuss 35.926,42 33.539,20
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 146.679,76 182.606,18
B. Rückstellungen 3.650,00 3.400,00
C. Verbindlichkeiten 232.568,42 243.925,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 236.218,42 247.325,61

Anhang


 
a) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Gemäß den in § 267 HGB genannten Merkmalen handelt es sich bei der Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der formale Aufbau erfolgte nach den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. und § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Gliederungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unverändert. Von den Befreiungen/Erleichterungen nach §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB zu den geänderten Anhangsvorschriften für Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 und 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf weitere Angaben nach §§ 284, 285 HGB verzichtet. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und des Gesellschaftsrechts beachtet.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; ferner wurden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 in einen Sammelpool eingestellt und auf eine Laufzeit von fünf Jahren linear abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde mittels Inventur auf den Abschlussstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände entsprechen den Nennwerten zum Abschlussstichtag. Zur Abdeckung des Kreditrisikos und wegen entstandener Zinsverluste wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine pauschale Wertberichtigung in Abzug gebracht. Einzelwertberichtigungen wurden auskunftsgemäß im notwendigen Umfang vorgenommen.
Die Kassen- und Bankbestände entsprechen den Salden des Kassenbuches bzw. der Bankauszüge und sind durch Kassenbuch und Bankbestätigung belegt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden für im Berichtsjahr verausgabte Aufwendungen des Folgejahres gebildet.
Die Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Eine handelsrechtliche Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für latente Steuern besteht auf Grund der fehlenden Steuerbelastung als solche nicht. Die Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen wurde mit dem steuerlich zulässigen Wertansatz auch in die Handelsbilanz übernommen, da die Abweichung der beiden Wertansätze weniger als EUR 500,00 beträgt und damit als geringfügig angesehen wird.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt und durch Saldenbestätigungen und andere geeignete Unterlagen belegt. 



b) Einzelangaben zum Jahresabschluss
  

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme eines Betrages in Höhe von EUR 6.862,79 einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten

a) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von nicht mehr als 1 Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR 225.963,99 (Vorjahr EUR 235.337,39) ausgewiesen. Die Verzinsung der Gesellschafter-Darlehen erfolgt mit Zinssätzen zwischen 4,5 % und 6,0 % per anno. Entsprechende Rangrücktrittserklärungen liegen im Einzelnen vor. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass aufgrund des eigenkapitalersetzenden Charakters der durch die Gesellschafter gewährten Darlehen der Überschuldungstatbestand insoweit beseitigt ist.



c) Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss mit bestehenden Verlustvorträgen zu verrechnen und den danach verbleibenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Geschäftsführer:      Hans-Joachim König

Haftungsverhältnisse:      keine

Altenstadt, den 04. November 2015

 
.............................................
Hans-Joachim König
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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