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Jürgen Stefan Dr. Lange since 8/25/2020 | Managing Director |
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KEOS Software Service GmbHFrankfurt am Main (vormals: Hanau)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019der KEOS Software Service GmbH, HanauA. Überblick über den Geschäftsverlauf I. Beschreibung der Geschäftstätigkeit Die KEOS Software Service GmbH - A CONVOTIS COMPANY - bietet seit 2009 spezialisierte Beratung im Bereich Human Resources und Payroll mit großem Erfolg an. Das Angebot reicht von gezieltem Staffing für HR- und IT-Projekte bis hin zu bedarfsgerechtem Consulting und Customer Support von P&I LOGA und weiteren Lohn- und Gehaltsabrechnungssystemen. Die KEOS Software Service GmbH ist Mitglied der CONVOTIS Unternehmensgruppe. CONVOTIS ist eine innovative, erfolgreiche und wachsende Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Seit 1999 setzt sie digitale Lösungen, IT- und Serviceprojekte im gesamten deutschsprachigen Raum um. Der Schwerpunkt liegt auf den beiden folgenden Geschäftsfeldern: Der Bereich Staffing Services beinhaltet die Vermittlung und Verwaltung von (externen) IT-Fachkräften. In diesem Bereich ist die KEOS einer der Non-Core-Supplier von namhaften Blue Chip Konzernen, wie z. B. IBM und Dell. Der Bereich Professional Services untergliedert sich in HR Services und Customer Services. HR Services beschäftigt sich mit Dienstleistungen rundum Personalabrechnungs- und -informationssysteme. Im Bereich Customer Services reicht das Angebot von gezieltem HR Consulting bis hin zu Servicedienstleistungen für bestimmte Anwendungen und Systeme im Personalabrechnungsumfeld. II. Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenspezifische Rahmenbedingungen Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Energie ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2019 das 10. Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich jedoch merklich verlangsamt. Dies ist insbesondere auf die Schwäche der Industrie zurückzuführen. Die gesamtwirtschaftliche Leistung nahm im Jahr 2019 um 0,6 % zu. Dies war zwar etwas mehr als zuletzt erwartet, aber deutlich weniger als in den fünf vorangegangenen Jahren, in denen das Bruttoinlandsprodukt um durchschnittlich etwa 2,0 % pro Jahr stieg. Der Beschäftigungstand erhöhte sich dennoch weiterhin recht kräftig um 400.000 Personen auf den Rekordstand von 45,3 Mio. Erwerbstätige. Laut dem Digitalverband Bitkom hat der ITK-Markt im vergangenen Jahr die Erwartungen übertroffen und konnte um 2 % gestiegene Umsätze (169,6 Mrd. Euro) verzeichnen. Die Rezession in der deutschen Industrie machte sich bei den Unternehmen der Informationstechnik und Telekommunikation nicht deutlich bemerkbar. Die ohnehin schon guten Erwartungen zu Jahresbeginn wurden damit sogar noch übertroffen. Ursprünglich ging Bitkom für das Jahr 2019 von einem Umsatz von 168,5 Mrd. Euro aus. Bei der Beschäftigung rechnete Bitkom bis Jahresende mit einem Anstieg um 42.000 auf 1,191 Millionen Jobs. 2018 wurden in der Branche 51.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen - so viele wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Das Wachstum der Bitkom-Branche wurde weiter maßgeblich durch die Informationstechnik bestimmt. Die Umsätze in diesem größten Teilmarkt stiegen laut Bitkom-Prognose 2019 um 3,2 % auf 93,6 Mrd. Euro. Software wuchs am kräftigsten mit einem Plus von 6,3 % auf 26,0 Mrd. Euro. Ebenfalls überdurchschnittlich wuchs der Markt für IT-Dienstleistungen, inklusive Projektgeschäft und IT-Beratung, mit einer Steigerung um 2,4 % auf 40,9 Mrd. Euro. Im Geschäft mit IT-Hardware erwartete Bitkom um 1,5 % auf 26,7 Mrd. Euro steigende Umsätze. Das Magazin "personal manager" und das "HRM Research Institute" befragen regelmäßig Personalverantwortliche aus der D-A-CH-Region. Für 2019 zeichnete sich dabei ab, dass Personalarbeit immer mobiler und analytischer wird. Außerdem findet sie zunehmend über Social Media statt. Ein Großteil der Unternehmen hat seine HR-Prozesse digitalisiert. 97 % der befragten Manager und Personalverantwortlichen halten HR-Software für wichtig oder sehr wichtig für eine erfolgreiche Personalarbeit (HR-Software-Report 2019). Die Standardisierung von Routineprozessen spart Kosten und setzt Personalressourcen frei. Die freigewordenen Kapazitäten können an anderer Stelle eingesetzt werden, z. B. für den persönlichen Kontakt zwischen HR-Mitarbeiter und Bewerber. Kommunikationswege werden verkürzt und der interne Feedbackprozess kann schneller erfolgen. Berge von Papierakten lassen sich durch die digitale Archivierung einsparen, ebenso wie mögliche Lagerungskosten. Allerdings waren nur 16% der befragten Personaler "sehr zufrieden" mit ihrer aktuellen HR-Software. Somit zieht jeder fünfte Teilnehmer in den nächsten zwölf Monaten einen Wechsel des Softwareanbieters in Betracht. Zusätzlich planen rund 52% der deutschen Studienteilnehmer im Laufe des Jahres 2020 eine Erweiterung ihrer Software-Module. III. Wesentliche Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr Als wesentliche Entwicklungen in 2019 lassen sich folgende Punkte hervorheben: a) Jahresergebnis, Umsatzerlöse und Auftragsentwicklung Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichnete KEOS einen Umsatzrückgang von -7,4% auf 27,8 Mio. Euro (Vorjahr 30,0 Mio. Euro). Ausschlaggebend für den Rückgang sind die Umsätze im Bereich Professional Services von 26,2 Mio. Euro auf 23,6 Mio. Euro. Wie bereits im Vorjahr liegt die Begründung in der Umverteilung der Projekte durch IBM auf mehrere Lieferanten. Mit Beschluss vom 10. April 2019 wurde festgelegt, dass der Bereich Professional Services zur Sicherung der weiteren Dienstleistungserbringung gegenüber den Kunden künftig von der Muttergesellschaft CONVOTIS AG übernommen werden soll. Hierzu wurden zwischen beiden Gesellschaften ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Die betroffenen Mitarbeiter sind auf die CONVOTIS AG übergegangen. Im Plattformwartungs- und Servicebereich wurde im April 2019 eine Vergleichsvereinbarung, inklusive einer Kompensationszahlung, mit einem Großkunden geschlossen. Da die Beendigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft nicht kompensiert werden kann, musste der Plattformwartungs- und Servicebereich geschlossen und die betroffenen Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt werden. Die daraus resultierende Kompensationszahlung spiegelt sich in den Umsatzerlösen als außergewöhnliche Erträge in Höhe von 3,6 Mio. Euro. wieder. Mit Vertrag vom 17. April 2019 hat die Gesellschaft den Geschäftsbereich HR-Services an die Schwestergesellschaft xdot GmbH verkauft. Die Mitarbeiter des Teilbetriebs sind auf die xdot GmbH übergegangen. Bis einschließlich März generierte der Bereich HR Services einen Umsatz von 400 TEuro. Für das Geschäftsjahr 2019 verzeichnete KEOS ein Ergebnis nach Steuern von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr 161 TEuro). Maßgeblich für den signifikanten Anstieg ist der außerordentliche Ertrag durch die Kompensationszahlung. Zum 31.12.2019 betrugen die Bestellungen im Geschäftsbereich Professional Services 51,8 Mio. Euro wovon jedoch lediglich 22,9 Mio. Euro abgerufen wurden. Für das Jahr 2020 liegt das Auftragsvolumen bei 96,5 Mio. Euro. b) Angebotspalette und Services Nach Schließung des Geschäftsbereichs Customer Services und des Übergangs des Bereichs HR-Services konzentriert sich die KEOS ausschließlich auf den Geschäftsbereich Professional Services, der die Projektabwicklung über externe Ressourcen beinhaltet. c) Investitionen Da die Gesellschaft nach Verkauf des Teilbetriebes HR-Services und der Übernahme der Aktivitäten im Professional Services durch die CONVOTIS AG nur noch geringe wirtschaftliche Aktivitäten ausübt, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Investitionen getätigt. B. Entwicklung der Vermögens- und Kapitalstruktur Die nach den Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellte Bilanz zum 31.12.2019 vergleicht sich mit der Bilanz des Vorjahres in zusammengefassten Zahlungen wie folgt:
C. Ertragslage Zur Analyse wurden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019 den Vorjahreswerten gegenübergestellt:
D. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung I. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung Der mit IBM geschlossene Vertrag im Bereich Professional Services ist zum 30. Mai 2020 ausgelaufen. Mit dem Kunden wurde vereinbart, dass die Gesellschaft ihre Dienstleistungen bis einschließlich Juni 2020 erbringen wird. Bereits angefangene Aufträge werden im Juli 2020 an einen neuen Lieferanten übergeben. II. Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020 Aufgrund der zuvor beschriebenen Ereignisse wird die Gesellschaft in 2020 ein geringes operatives Ergebnis erzielen. E. Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung Aufgrund der unter Kapitel D.I. beschriebenen Entwicklung sind für das kommende Geschäftsjahr keine Chancen und Risiken vorauszusagen. F. Sonstige Angaben I. Risikomanagementziele und Finanzinstrumente Für weiteres Wachstum hatte das Unternehmen im Jahr 2018 ein Finanzierungsdarlehen von 700 TEuro aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2021. Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Aktivitäten wurde das Darlehen im Juni 2020 vorzeitig zurückgezahlt. Sämtliche mit Commerz Real Mobilienleasing GmbH geschlossenen Mietkaufverträge werden im Rahmen des Bereichsverkaufs an die Schwestergesellschaft xdot GmbH übertragen.
Frankfurt am Main, den 16. Juni 2020 Jürgen Lange, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019KEOS Software Service GmbH, HanauJahresabschluss zum 31. Dezember 2019 A. Allgemeines Die KEOS Software Service GmbH mit Geschäftsadresse in Hanau ist unter der Nummer HRB 3803 beim Amtsgericht Hanau ins Handelsregister eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den aktuellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die Erstellung erfolgte somit auch nach den Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften vorgenommen. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten (Rechnungspreis zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. C. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2.585.142,16 sind neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen die folgenden Positionen enthalten. In Höhe von EUR 2.565.450,00 bestehen Forderungen aus einer Vergleichsvereinbarung, die die Gesellschaft mit einem Kunden geschlossen hatte, aber an die Muttergesellschaft (CONVOTIS AG) ausgekehrt wurde. Das Eigenkapital der Gesellschaft ergibt sich wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 25,3. Sie enthalten Rückstellungen für Berufsgenossenschaft (TEUR 1,3), Kosten für den Jahresabschluss und die Erstellung der Steuererklärungen 2019 (TEUR 14,0) und für die Jahresabschlussprüfung (TEUR 10,0). Zu den Verbindlichkeiten wurden gemäß den §§ 268 Abs. 5 Satz 1 und 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt sich um ein Darlehen von der Commerzbank AG in Höhe von EUR 700.000,00. Als Sicherheit wurde eine Globalzession der Forderungen der Gesellschaft aus Warenlieferungen und Leistungen gegen Drittschuldner gestellt. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
In den Umsatzerlösen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von EUR 3.565.450,00 enthalten, die aus einem Vergleich resultieren. Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von EUR 239.946,56 enthalten, die im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung mit einem Großkunden im Bereich Customer Services stehen. D. Sonstige Pflichtangaben Arbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Jahr 2019 beträgt 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 30 Mitarbeiter). Sonstiges In 2019 wurden Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktüblichen Bedingungen getätigt. Hierunter fallen diverse Leistungsbeziehungen mit der Muttergesellschaft, der CONVOTIS AG, sowie den Schwestergesellschaften. Es bestehen folgende nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung von Bedeutung sind (§ 285 Nr. 3 HGB):
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind wie folgt eingetreten: Seit Januar 2020 breitet sich in Deutschland überregional das sogenannte Coronavirus aus. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft sind noch nicht absehbar. Mit dem Monat Juni 2020 läuft der Rahmenvertrag mit IBM aus. Nach Abwicklung der Restarbeiten und Übergabe des Großkundens an einen neuen Lieferanten, übt die Gesellschaft keine wesentlichen wirtschaftlichen Aktivitäten mehr aus. Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren in 2019 bestellt: Herr Jürgen Lange, Frankfurt am Main Herr Andreas Kiefer, Frankfurt am Main (bis 30.06.2019) Die Angaben nach § 285 Nr. 9 BStB. a) HGB zu den Gesamtbezügen der Mitglieder der Geschäftsführung unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB.
Frankfurt am Main, den 16. Juni 2020 Jürgen Lange sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2020 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KEOS Software Service GmbH, HanauPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KEOS Software Service GmbH, Hanau, - bestehend aus der Bi lanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KEOS Software Service GmbH, Hanau, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Groß-Gerau, 26. Juni 2020 CURACOMMERZ
GMBH
Dr. Rüdiger Zaczyk, Wirtschaftsprüfer |
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