Mightycare
Solutions GmbH
Hennef
(vormals: Vettelschoß)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.272,03 |
20.401,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.340,00 |
10.617,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.932,03 |
9.734,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.711.116,51 |
1.107.421,53 |
| I.
Vorräte |
180.435,43 |
22.972,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.147.813,71 |
863.578,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
382.867,37 |
220.870,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
272.445,34 |
545.909,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.998.833,88 |
1.673.731,74 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
209.454,56 |
27.438,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
159.454,56 |
-22.561,64 |
| B.
Rückstellungen |
450.857,12 |
86.028,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.338.522,20 |
1.560.265,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.998.833,88 |
1.673.731,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Mightycare Solutions
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Vettelschoß
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Montabaur
Register-Nr.: 22415
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Nettoanschaffungskosten < € 410,00) wurden
unabhängig vom Datum der Anschaffung im Jahr der
Anschaffung vollumfänglich abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zum
Bilanzstichtag fertige Leistungen wurden mit den
Nettoeinzelveräußerungspreis, welcher sich aus
den gestellten Rechnungen des Folgejahres ergibt,
angesetzt. Unfertige Leistungen wurden mit dem
Nettotagessatz multipliziert mit der Anzahl der für
den Auftraggeber tätigen Arbeitstage angesetzt.
Wareneinkäufe lagen zum 31.12.2019 lediglich in
Form der an den Kunden weitergebenen Lizenzen vor. Die
Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, ggfs.
vermindert um den Teil der zum Bilanzstichtag bereits an
den Kunden weitergegeben und berechnet ist.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden gebildet
für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die
Bewertung erfolgt nach § 253 II HGB unter
Berücksichtigung einer Archivraumgröße von
6qm, einem durchschnittlichen Mietpreis einschl.
Nebenkosten in Höhe von € 7,00/qm, einem
Aufzinsungsfaktor von jährlich 2% und einem
Abzinsungfaktor, weher sich nach den Abzinsungssätzen
der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2019 ergeben
Rückstellungen wurden für noch nicht in
Anspruch genommene Urlaubstage der Mitarbeiter zum
31.12.2019 gebildet. Debeit wurden das zuletzt gezahlt
monatliche Gehalt eines Mitarbeiters mit dem mit dem Faktor
"Zahl der Urlaubstage / 22 Artbeitstage je Monat"
multipliziert. Zudem wurde der Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung in die Berechnung der
Urlaubsrückstellung mit einbeizogen. Der
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung einschl. der
Umlagen liegt bei ca. 22%.
Rückstellungen wurde gebildet auf
Provisionszahlungen an Mitarbeiter, für die zum
31.12.2019 ein Rechtsnaspruch besteht. Der Ansatz erfolgt
mit dem Erfüllungsbetrag; eine Abzinsung erfolgt
nicht, weil die Provisionen, im Folgejahr ausgezahlt
wurden. Für Provisionen, die freiwillig und ohne
Begründung eines Rechtsanspruchs gezahlt wurden, wurde
eine Rückstellung nicht gebildet.
Ferner erfolgte die Bildung von Rückstellung
für die Erstellung des Jahresabschlusses, sowie
für Aufwendungen, welche sich im Rahmen einer im Jahre
2019 durchgeführten Rentenversicherungsprüfung
ergeben
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Vetttelschoß, den 29. Januar 2021
gez. Peter Rudolf,
Gesellschafter-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.01.2021 festgestellt.
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