BHS Invest AGLiquidated

70178 Stuttgart, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 24711
Registered
7/19/2004
Industry
All other financial service activities, except insurance and pension funding, n.e.c.Other activities auxiliary to financial services, except insurance and pension funding, n.e.c.Management activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Die Beratung im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen aller Art sowie die Anlageberatung. Die Gesellschaft ist nicht befugt, auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten zu handeln und sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

History

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Management

NameRole
Werner Ludwig Frick
since 8/19/2005
Board Member

Financial Report

BHS Invest AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 8.009,00 6.653,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 178,00 529,00
II. Sachanlagen 5.231,00 6.124,00
III. Finanzanlagen 2.600,00 0,00
B. Umlaufvermögen 71.008,83 82.038,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.866,01 45.296,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.142,82 36.741,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 79.017,83 88.691,35

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 45.262,40 50.464,49
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 464,49 -4.733,19
III. Jahresfehlbetrag 5.202,09 -5.197,68
B. Rückstellungen 7.200,00 18.779,03
C. Verbindlichkeiten 26.555,43 19.447,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 79.017,83 88.691,35

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG)) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagespiegel ist nicht Bestandteil des Anhanges.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt € 50.000,-. Es ist eingeteilt in vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von einem Euro.

Verbindlichkeiten

Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten.

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Werner Frick Finanzmakler

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.11.2015.

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