Q.U.I.R.L. GmbHLiquidated

48163 Münster, DEU

Master Data

Registry
Register court Münster HRB 12282
Previous
Münster`sche Anwaltsschule SKM GmbH
Registered
10/12/2009
Industry
All other education n.e.c.Intermediation service activities for courses and tutorsProvision of other services for non-artistic events
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Fortund Weiterbildung durch Seminare, Vortragsveranstaltungen, Tagungen, Erstellen von Lehrmaterialien, Programmen und sonstigen Materialien.Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Organisation und Beratung bei der Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren, Schlichtungen, Mediationen und sonstige Streitschlichtungen sowie das Coaching.

History

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Management

NameRole
Sebastian Schulte
since 8/28/2024
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
58.33%
41.67%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Wienhold Schulte
€17,500
58.33%
€7,500
25.00%

Financial Report

Münster`sche Anwaltsschule SKM GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Ausstehende Einlagen   0,00   12.500,00
B. Anlagevermögen   542,00   724,00
I. Sachanlagen 542,00   724,00  
C. Umlaufvermögen   5.784,28   9.852,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 428,85   0,00  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.355,43   9.852,07  
Summe Aktiva   6.326,28   23.076,07

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   4.626,28   21.667,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
nicht eingeforderte Einlagen -12.500,00   0,00  
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -3.332,53   0,00  
III. Jahresfehlbetrag -4.541,19   -3.332,53  
B. Rückstellungen   1.700,00   1.408,60
Summe Passiva   6.326,28   23.076,07

Anhang

I. Erläuterungen der Handelsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (vgl. Art. 67 VIII 2 EGHGB).

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Handelsbilanz und G+V nach § 284 (2) Nr. 1 HGB

Die Gliederung der Handelsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008).

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage analog angewendet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt.

3. Grundlagen für die Umrechnung in Euro nach § 284 (2) Nr. 2 HGB

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden.

4. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a und 1b HGB

Im Berichtsjahr sind keine Verbindlichkeiten auszuweisen.

5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB

Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:

Mounia Chkirda, Geschäftsführerin

 

48159 Münster, den 11.10.2011

Mounia Chkirda, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.10.2011

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