Glory Nails GmbHLiquidated

34123 Kassel, DEU

Master Data

Registry
Register court Kassel HRB 14704
Previous
GloryNails UG (haftungsbeschränkt)
Registered
1/26/2009
Industry
Wholesale of perfume and cosmeticsRetail sale of cosmetic and toilet articlesWholesale of paint and varnish
Purpose
Der Groß- und Einzelhandel im kosmetischen Bereich.

History

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Management

NameRole
Heike Burghardt
since 1/26/2009
Managing Director

Financial Report

Glory Nails GmbH

( vormals: GloryNails UG (haftungsbeschränkt))

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 6.076,00 6.701,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 392,00 1.013,00
II. Sachanlagen 5.684,00 5.688,00
B. Umlaufvermögen 78.862,13 85.043,27
I. Vorräte 46.754,66 44.597,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.600,91 39.415,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.506,56 1.030,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 228,54 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 85.166,67 91.744,27

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 39.538,83 22.429,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 14.538,83 -2.570,19
B. Rückstellungen 2.258,10 10.249,50
C. Verbindlichkeiten 43.369,74 59.064,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 85.166,67 91.744,27

Anhang für das Geschäftsjahr 2012


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.  2 HGB) aufgestellt.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr lagen nicht vor.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern entsprechen den steuerlichen Werten, sofern handelsrechtlich zulässig und betragen zwischen 2 und 5 Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig. .

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit einem Nettowert über 150,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden im Wirtschaftsjahr 2009 aufgrund untergeordneter Bedeutung im Rahmen eines Sammelposten über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG analog). Entsprechende abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Wert von bis 150 Euro wurden im Jahr des 2009 in voller Höhe abgeschrieben.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von einem Nettowert von bis zu 410,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG analog).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansetzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegende Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatze angesetzt.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen  wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.
 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte
Betrag
  EUR
Ausleihungen
0,00
Forderungen
12.197,80
Verbindlichkeiten
0,00


Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Heike Burghardt, Lohfelden, geführt.  


Unterschrift der Geschäftsführung
  

Kassel, 27.12.2013
Heike Burghardt
Ort, Datum
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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