Hermann Automation GmbHLiquidated

35794 Mengerskirchen, DEU

Master Data

Registry
Register court Limburg a. d. Lahn HRB 3133
Registered
6/8/1990
Industry
Manufacture of testing machinesManufacture of multiple use industrial robotsDevelopment and programming of application software
Purpose
Die Entwicklung und der Vertrieb von Hardund Software, sowie die Projektierung, Fertigung, Installation und Wartung von Automationsanlagen.

History

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Management

NameRole
Michael Scherer
since 2/19/2020
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Erlenwiese 15, 35794 Mengerskirchen-Waldernbach
€83,334
100.00%

Financial Report

Hermann Automation GmbH

Mengerskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.799.342,60 375.119,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.360,52 6.028,00
II. Sachanlagen 1.792.982,08 369.091,00
B. Umlaufvermögen 2.280.585,55 2.435.608,39
I. Vorräte 1.444.132,93 1.395.801,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 606.907,37 482.919,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 229.545,25 556.888,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.805,68 4.116,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.081.733,83 2.814.843,53

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 3.443.955,35 2.255.917,21
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 1.310.000,00 0,00
III. Bilanzgewinn 2.033.955,35 2.155.917,21
B. Rückstellungen 239.608,24 220.145,22
C. Verbindlichkeiten 398.170,24 336.614,44
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.166,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.081.733,83 2.814.843,53

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma Hermann Automation GmbH hat ihren Sitz in 35794 Mengerskirchen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter HRB 3133 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und von der Schutzklausel des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften erfolgt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 2018 die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Bilanz folgt dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern werden als solche gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 226 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die Bilanzierung und Bewertung basiert auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und möglichen Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen ab dem Jahr 2010 ausschließlich linear und werden monatsgenau verrechnet.

Bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis von bis zu € 800,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden entsprechend ihrem jeweiligen Fertigungsgrad mit den Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden drohende Ausfälle durch ausreichende Einzel- und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Das übrige Umlaufvermögen wird zu Nennwerten bilanziert.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 800,00 übersteigt.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet.

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt sich im Vergleich der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 23.725,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für eine Gewinnausschüttung gesperrt.

Steuerrückstellungen sind mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme aufgrund des steuerlichen Gewinns bewertet.

Sonstige Rückstellungen werden für alle weiteren erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden hinreichend sichere Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese werden mit den für die Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Informationen zur Bilanz

A. Aktiva

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 22.253,67) enthalten.

B. Passiva

Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 100 und ist voll eingezahlt.

In der Bilanz werden die Pensionsverpflichtungen mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsansprüchen saldiert. Diese Ansprüche betragen am Bilanzstichtag T€ 126. Die genannten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die verrechneten Vermögensgegenstände werden mit dem Zeitwert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, bewertet. Der Erfüllungsbetrag aller Pensionsverpflichtungen beträgt T€ 160. Darin enthalten ist ein Zinsanteil von T€ 5.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind wie folgt:
  

 
   Restlaufzeiten
 
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
über 5 Jahre
 
T€
T€
T€
Verbindlichkeiten
     398 (Vorjahr: 182)
  0 (Vorjahr: 154)
     0 (Vorjahr: 89)



Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch übliche Eigentumsvorbehalte gesichert sind, beträgt T€ 86.

V. Sonstige Angaben

1. Angaben über Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 52 Arbeitnehmer.

2. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres Herr Dieter Hermann bestellt.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Neben den ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Mengerskirchen, 21. Februar 2019
  

sonstige Berichtsbestandteile


Dieter Hermann
Geschäftsführer
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2019 festgestellt.

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