Computer consultancy activities
VICOS - Visual Communication Systems GmbH
Isarstraße 3, 64572 Büttelborn, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Beate Inge Merkl since 4/20/2023 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% | |
Lukas Merkl | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
VICOS - Visual Communication Systems GmbHWeiterstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der VICOS - Visual Communication Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind - aus Gründen der Übersichtlichkeit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung - insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es wurden die Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Es liegen keine Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses vor. III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe der Entwicklungskosten wurde Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Die Übernahme der Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Wirtschaftsgütern des Sammelpools nach steuerrechtlichen Vorschriften in die Handelsbilanz erfolgt aus wirtschaftlichen Gesichspunkten und ist konform zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, da diese Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in vorliegendem Fall von untergeordneter Bedeutung sind. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag dauerhaft niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 102.356,04 Euro (Vorjahr: 24.181,04 Euro). 3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 20.913,63 Euro). 4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken. 5. Aufwand für Altersversorgung Im Personalaufwand sind Aufwendungen für die Alterversorgung in Höhe von 4.262,52 Euro (Vorjahr: 4.262,52 Euro) enthalten. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Namen der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer besteht ein zeitlich unbefristeter Kontokorrentvertrag, der vorsieht, dass der jeweilige Saldo mit zwei Prozentpunkten über dem zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres geltenden Basiszinsatz verzinst wird. 2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1 HGB Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
3. Unterschrift der Geschäftsleitung Weiterstadt, den 08.03.2023 Beate Merkl Geschäftsführung
Weiterstadt, den 08. März 2023 gez. Beate Merkl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. März 2023 |
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