Master Data

Registry
Register court Bochum HRB 9455
Registered
2/10/1993
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of plastic packing goodsManufacture of plaster products for construction purposes
Purpose
die Herstellung von Gießereimodellen in Holz und Kunststoff. Die Firma darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

History

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Management

NameRole
Ansgar Schöppner
since 11/2/2004
Managing Director

Financial Report

KS Modellbau GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 25,00 29,00
I. Sachanlagen 25,00 29,00
B. Umlaufvermögen 125.718,71 115.903,34
I. Vorräte 637,60 463,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.062,66 53.015,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.018,45 62.424,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 437,83 611,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 126.181,54 116.543,34

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 78.249,37 69.006,38
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 43.406,38 54.447,65
III. Jahresüberschuss 9.242,99 -11.041,27
B. Rückstellungen 20.232,85 19.897,75
C. Verbindlichkeiten 27.699,32 27.639,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 126.181,54 116.543,34

Anhang

für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.062,66 53.015,89

Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter beträgt am Bilanzstichtag 18.891,50 Euro.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Ansgar Schöppner und Sebastian Schöppner

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB

angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bochum, den 30. Juni 2016

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2016.

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