Detection Analytics Limited
Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Bernd Drewes since 8/18/2008 | Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership structure and capital distribution
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Detection Analytics LimitedBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der § 238 ff. HGB und § 264 ff HGB sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Vorschriften maßgebend. Dabei waren die gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen zu berücksichtigen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der ausgewiesene Bilanzwert für die Vermögensgegenstände, insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem Nominalwert bewertet. Bei Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Schulden, insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Angaben zum Jahresabschluss Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten z.B. Jahresabschlusskosten gebildet. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Kapitalgesellschaft durch Herrn Prof. Dr. Bernd Drewes vertreten. Die Geschäftsführung beabsichtigt, von den der Gesellschaft als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gem. § 327 HGB Gebrauch zu machen. Soweit sie nicht schon bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen Gebrauch gemacht hat ( § 274a, 276,288 HGB) ist beabsichtigt, diese bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen.
Prof. Dr. Bernd Drewes |
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