Meloth
GmbH
Worms
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.463,00 |
9.425,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.463,00 |
9.425,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.180,84 |
133.321,44 |
| I.
Vorräte |
75.000,00 |
88.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.938,39 |
44.301,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.039,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.242,45 |
1.020,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.643,84 |
142.746,44 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.999,56 |
426,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
69.000,44 |
24.573,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.844,28 |
140.520,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
72.844,28 |
140.520,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.643,84 |
142.746,44 |
Anhang
A Allgemeine Angaben
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BILMOG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insbesondere
insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB).
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung nach dem Grundsatz Handelsbilanz =
Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben
sich nicht ergeben.
Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben
zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die
Ergebnisverwendung und die Angaben zu den
Gewinnrücklagen sind im Anhang und in den
Bilanzerläuterungen dargestellt.
B Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear,
entsprechend der Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis € 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs 2 S. 1 ESTG i. V. m. § 6 Abs. 2 a S. 5 ESTG
im Erwerbsjahr einheitlich voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Der Warenbestand und die
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe wurden zu den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nominalwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
C Angaben zur Bilanz
I. Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus
dem Anlagenspiegel.
In der Position Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2012 festgestellt.
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