ADRC
GmbH
Röthenbach a.d.Pegnitz OT Haimendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.003,00 |
153.401,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.003,00 |
52.401,00 |
| II.
Finanzanlagen |
101.000,00 |
101.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.360.978,07 |
2.829.179,74 |
| I.
Vorräte |
1.599,00 |
1.599,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.359.379,07 |
2.827.580,74 |
| Aktiva |
3.473.981,07 |
2.982.580,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.569.763,30 |
1.569.763,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.301,88 |
10.301,88 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.534.461,42 |
1.534.461,42 |
| B.
Rückstellungen |
41.199,75 |
27.735,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.863.018,02 |
1.385.082,44 |
| Summe
Passiva |
3.473.981,07 |
2.982.580,74 |
Anhang
ADRC GmbH
Röthenbach a.d.Pegnitz
ANHANG
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben
Die ADRC GmbH hat ihren Sitz in Röthenbach
a.d.Pegnitz . Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 39534
eingetragen.
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu Grunde.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert angewandt worden.
2.1 Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 - 274a, 276 - 277 HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2.2 Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB erstellt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar,
um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang im
Anlagenspiegel gezeigt.
Finanzanlagen
sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten
angesetzt und soweit erforderlich wurde am
Bilanzstichtag der vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
sind unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt, sofern aus reichend objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines
Anlagegitters befreit.
3.2 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.145 (Vj.: TEUR
1.155).
4. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2.
5. Unterschrift nach § 245 HGB
ADRC GmbH, Röthenbach a.d.Pegnitz
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Röthenbach a.d.Pegnitz,
den 10. Dezember 2024
Prof. Dr. Thomas Andreas
Del Re
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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