Master Data

Registry
Register court Köln HRB 52777
Registered
4/19/2004
Industry
Patient transportation by ambulanceOutpatient nursing activitiesProvision of visiting and assistance services of older persons
Purpose
Krankentransport mit Krankenwagen in Leverkusen

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Michael Brendel
since 12/3/2025
Procura
Ulf Anderbrügge
since 1/28/2019
Managing Director
Holger Renz
since 4/19/2004
Managing Director

Beneficial Owners

50.02% identified49.98% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Holger RenzLH Longerich Holding GmbH+1
50.02%

Unresolved chains (2)

NameOwnership
Stiftung der Cellitinnen
30.00%
19.98%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Hoppegartener Str. 12, 50735 Köln
€25,000
50.00%
Germany
€25,000
50.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

ACCON Leverkusen GmbH

Leverkusen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 262.259,00 367.962,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 395.800,41 241.328,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 100.420,27 169.465,74
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 17.729,43 8.987,05
Summe AKTIVA 776.210,11 787.743,89

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 28.695,01 28.695,01
III. Jahresüberschuss 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 53.695,01 53.695,01
B. Rückstellungen 20.528,53 24.904,36
C. Verbindlichkeiten 701.986,57 709.144,52
Summe PASSIVA 776.210,11 787.743,89

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Accon Leverkusen GmbH ist zum 31. 12. 2023 nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, wie sie am 25. 5. 2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt worden.

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG; BGBl I 15, 1245) ist grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre (GJ) anzuwenden, die nach dem 31.12.15 beginnen

Der Jahresabschluss der Accon Leverkusen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. des vom Bundesrat am 3. 4. 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des BilRUG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Accon Leverkusen GmbH hatte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt 46 Angestellte (inkl. Geringfügig Beschäftigte).

2. Rechtliche Verhältnisse

Die Firma Accon Leverkusen GmbH ist am 08. Juli 2011 durch notarielle Beurkundung in die neu gegründete LH Longerich Holding GmbH, Sitz: Friedrich-Karl-Str. 241-243, 50735 Köln eingebracht worden. Die Einbringung erfolgte im Wege eines "qualifizierten Anteilstausches" nach den Vorschriften des aktuellen Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG). Die Einbringung erfolgte durch (offene) Sacheinlage unterhalb des gemeinen Wertes, zum Buchwert, § 21 UmwStG.

An der Longerich Holding GmbH sind alle operativen Gesellschaften der Accon Gruppe beteiligt.

Gesellschafter und Geschäftsführer der LH Longerich Holding GmbH ist Herr Holger Renz.

3. Steuerliche Verhältnisse

Eine körperschaftsteuerliche Organschaft der Longerich Holding GmbH (Organträger, OT) mit der Accon Leverkusen GmbH (Organgesellschaft, OG) besteht im Wirtschaftsjahr 2023.

Die OG hat ein Stammkapital von 25.000 €, das von der OT'erin gehalten wird. Zum Unternehmensgegenstand der OT gehören der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Zwischen der Accon Leverkusen GmbH als gewinnabführender Gesellschaft und der LH Longerich Holding GmbH, Sitz in Köln (AG Köln, HRB 73570) besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 03.12. 2012 (Gewinnabführungsvertrag=EAV). Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Accon Leverkusen GmbH vom 03.12. 2012 zugestimmt (s. HRB 52777 v. 12.12.2012).

Die Organschaft setzt voraus, dass die OG Ihren ganzen Gewinn an den OT abführt, s. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 301 AktG. Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft und wird mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig, s.1.4 des EAV).

Der EAV wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der OG. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der OG, in dem dieser Vertrag in das Handelsregister der OG eingetragen wird, s. 3.1 des EAV).

Eine umsatzsteuerliche Organschaft der Accon Leverkusen GmbH mit der Longerich Holding GmbH besteht ebenfalls.

4. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.5.2009 (BilMoG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 1.1.2009 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

• Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB anzugeben und aufzuschlüsseln in Beträge aus der

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagevermögensgegenstände und

Aktivierung latenter Steuern sowie

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert.

Es sind keine dieser Beträge vorhanden (§ 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag).

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. 12. 2024 wieder zugeführt werden müsste. Die Rückstellungen für Pensionen wurden hierbei im Sinne einer Gesamtbetrachtung als ein Posten zusammengefasst, auch wenn er sich aus verschiedenen Teilen von Verpflichtungen zusammensetzt.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Außerplanmäßige Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung des Anlagevermögens, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung oder auf den niedrigeren Zukunftswert im Umlaufvermögen sind nicht angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Erläuterungen Haftungsverhältnisse

Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen wurden keine abgegeben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer.

Außerplanmäßige Abschreibungen liegen nicht vor.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (GWG, bzw. GWG Sammelposten).

Die Forderungen beinhalten ausnahmslos Forderungen mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr gegen die Accon Abrechnungszentrale, Köln.

Der Betrag der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr beläuft sich auf € 10.586,39 (Vorjahr: € 2.417,89).

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fallen nicht an, da das zu versteuernde Einkommen der OG dem OT unterliegt, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG. Die körperschaftsteuerliche Organschaft führt nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG stets zu einer gewerbesteuerlichen Organschaft.

Folgende Angaben nach § 285 Nr. 23BS c) HGB sind zu Bewertungseinheiten zu machen: Die antizipativen Bewertungseinheiten betreffen die Abgrenzung der Leasingsonderzahlung (16.666,70 €) für 36 Monate im Voraus. Dieser aktivische RAP reduziert sich monatlich um die Rate in H. v. 472,23 € sowie die Rate i.H.v. 660,36 €.

Die Gewinnabführung aufgrund des EAV ist handelsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Natur. Solche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge dürfen gem. § 8Abs. 3 KStG das Einkommen nicht mindern. Danach bleibt die gebuchte Gewinnabführung bei der Ermittlung des Einkommens der OG unberücksichtigt, so dass unter dem zuzurechnenden Einkommen der OG der Betrag vor Gewinnabführung zu verstehen ist.

Passiva

Gezeichnetes Kapital

Der Nennbetrag des Anteils von 25.000 € ist dem Gesellschafter der OG, der Longerich Holding GmbH (OT, eingetr. AG Köln unter HRB 73570) zuzurechnen.

Der Jahresüberschuss der OG weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus, weil der OT einen Anspruch auf den durch die OG erwirtschafteten Jahresüberschuss hat, § 266 Abs. 2 HGB ("Forderung gegen verbundene Unternehmen"). Die Gesellschaften des Organkreises werden für die Besteuerung als eine Einheit angesehen, (§ 15 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG i. V. m. §4 h EStG).

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gibt es nicht, § 285 Nr. 24 HGB.

Steuerrückstellungen sind für das Geschäftsjahr 2023 nicht gebildet worden (Körperschaft-Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag), da die Voraussetzung für die Begründung einer Organschaft vorliegen.

Die sonstigen Rückstellungen i. H. v. 20.528,53 € betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Berufsgenossenschaft aufgrund des Bescheides für 2023 sowie eine Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub.

Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen ist nicht abzuzinsen, da die Restlaufzeit jeweils unter einem Jahr liegt.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist der Bilanzgewinn 2023, der aufgrund der EAV und des Organkreises vollständig an die OT'erin abgeführt wird i. H. v. 382.521,16 €. Ein Verlustabzug gem. § 10 d EStG besteht im Veranlagungszeitraum nicht. Eine Ausgleichszahlung an andere Gesellschafter gibt es nicht, §§ 304 Abs. 1 AktG, 29 Abs. 1 GmbHG, 4 Abs. 5 Nr. 9 EStG, § 8 Abs. 1 KStG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und betreffen Löhne und Gehälter, Lohn- und Kirchensteuer die 2023 betreffen, aber in 2024 zur Auszahlung gelangen.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, existieren nicht, § 285 Nr. 1b) HGB.

6. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Ausschüttungssperre

Zum 31. Dezember 2023 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB kein Sachverhalt für eine Ausschüttungssperre vor.

Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2023 nicht entstanden.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultiert aus den Umsatzerlösen. Von den Umsatzerlösen werden der Personalaufwand, Löhne Gehälter und Sozialabgaben und die Abschreibungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen.

Ergebnis nach Steuern

Außerordentliche Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023 i. H. v. 0,00 € (Vorjahr: € 0,00).

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind 0,00 €.

Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn stellt handelsrechtlich das Jahresergebnis von 382.521,16 € (Vorjahr: 258.704,07 € €) dar.

7. SONSTIGE ANGABEN

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war: Ab 08. Juli 2011 Gesellschafter (mehrheitlich) und Geschäftsführer der LH Longerich Holding GmbH, Holger Renz.

 

Leverkusen, im April 2024

Accon Leverkusen GmbH,

i. A. Holger Renz, Geschäftsführer

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