Appel Advantage GmbHLiquidated

61389 Schmitten, DEU

Master Data

Registry
Register court Königstein HRB 10069
Registered
7/31/2003
Industry
Management activities of other holding companiesOther activities of head officesManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
Die Verwaltung von eigenem Kapital und Vermögen, insbesondere durch Erwerb von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Holdings

NameOwnership
36.99%

Financial Report

Appel Advantage GmbH

Schmitten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 65.517,60 82.805,64
I. Finanzanlagen 65.517,60 82.805,64
B. Umlaufvermögen 44.141,67 18.971,12
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.141,67 18.971,12
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 60.252,83 78.335,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 169.912,10 180.112,10

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage -22.317,17 -22.317,17
III. Verlustvortrag 81.018,17 93.613,53
IV. Jahresüberschuss 18.082,51 12.595,36
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 60.252,83 78.335,34
B. Rückstellungen 1.300,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 168.612,10 178.612,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.531,89 7.531,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 161.080,21 171.080,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 169.912,10 180.112,10

Anhang

I. Auftrag und Auftragsdurchführung

Ich bin beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Anlagen für das Geschäftsjahr 2019 mit Plausibilitätsbeurteilung der übergebenen Unterlagen zu erstellen.

Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 1.Juli 2002 zu Grunde. Die Haftungshöchstsumme bestimmt sich nach Nr. 5 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrages. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung bereitwillig erbracht.

Die Geschäftsführung versicherte mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung , dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB. Sie ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als klein einzustufen und daher nicht prüfungspflichtig.

II. Bilanzierung und Bewertung

(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese - soweit zulässig - in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

(§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) Es sind keine Zinsen für Fremdkapital bezahlt worden die in die Herstellungskosten einbezogen werden könnten.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

(§ 285 Satz Nr. 1a HGB) Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 168.612,10 € mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

(§ 285 Satz Nr. 1b HGB) Es waren keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, vorhanden.

(§ 285 Satz Nr. 9c HGB) Zum Bilanzstichtag wurden keine Kredite an Personen der Geschäftsführung gewährt. Ebenso wurden zugunsten dieser Personen keine Haftungsverhältnisse eingegangenen.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Unternehmen hat von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 2 HGB gebrauch gemacht und den Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz ausgewiesen.

III. Rechtliche Verhältnisse

Handelsregistereintragung: Amtsgericht Königstein am Taunus HR B 10069

Firma: Appel Advantage GmbH (§ 285 Satz Nr. 11a HGB)
Rechtsform: GmbH
Sitz: Schmitten
Anschrift: Feldbergstrasse 3a 61389 Schmitten
Gründung: 09. Juli 2003
Gesellschaftsvertrag: 09. Juli 2003
Gegenstand des Unternehmens: Kapital- und Vermögensverwaltung
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gezeichnetes Kapital: 25.000,00 €
Gesellschafter: Appel, Uwe
Anteil am gezeichneten Kapital 25.000,00 €
Geschäftsführung: Appel, Uwe (§ 285 Satz Nr. 10 HGB) 61389 Schmitten (§ 285 Satz Nr. 14 HGB)
Es besteht keine Organschaft zu anderen Unternehmen.

IV. Wirtschaftliche Verhältnisse

Wesentliche Daten des Jahresabschlusses

Geschäftsjahr
Vorjahr
Bilanzsumme 169.912,10 180.112,10
Gesamtleistung 0,00 0,00
Jahresüberschuss 18.082,51 12.595,36

Im Geschäftsjahr 2019 waren im Unternehmen keiner Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Frankfurt am Main - III unter der Steuer-Nr. 045 228 42180 geführt.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

Für die GmbH besteht Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Die Steuererklärungen wurden bis einschließlich 2019 beim Finanzamt eingereicht.

VI. Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2019 mit dem Finanzbuchhaltungssystem DATEV durchgeführt.

Die Ordnungsmäßigkeit des EDV-Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 20. Oktober 2000 bestätigt.

Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor.

 

Brüggen, den 27.02.2021

Heinz-Theo Hommen, HTH-Steuerberater

sonstige Berichtsbestandteile

 

Schmitten, 31.01.2021

Uwe Appel

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2021 festgestellt.

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