Management activities of other holding companies
Bonn-Netz GmbH
Karlstraße 2, 53115 Bonn, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Claudia Vey since 3/12/2026 | Procura |
Manuel Graf von Luckner since 10/24/2025 | Managing Director |
Niels Holger Knoff since 10/24/2025 | Managing Director |
Matthias Wilbert since 7/22/2024 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
Bundesstadt Bonn | 50.45% |
BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH | 35.84% |
| 13.71% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Bonn-Netz GmbHBonnJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Grundlagen der GeschäftstätigkeitGeschäftsmodell der Bonn-Netz GmbHDie Bonn-Netz GmbH, Bonn, (Bonn-Netz) ist der Netzbetreiber in Bonn. Sie ist als 100%iges Tochterunternehmen der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW), Bonn, in den SWB-Konzern eingebunden. Die wesentlichen Geschäftsfelder der Bonn-Netz liegen in dem Betrieb von Versorgungsnetzen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) sowie dem Straßenbeleuchtungs- und Datennetz (Fernwirk- und Fernsteuernetz) im Bonner Stadtgebiet. Die Bonn-Netz ist seit dem Geschäftsjahr 2016 die Eigentümerin der gesamten Strom- und Gasnetze in der Bundesstadt Bonn und betreibt diese im Sinne der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die nicht regulierten Netze werden von der Bonn-Netz auf Grundlage eines Assetmanagement- und Assetservicevertrages im Auftrag der EnW betrieben. Zwischen beiden Gesellschaften sind ein Gewinnabführungsvertrag und ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Nach den Entflechtungsvorschriften des EnWG übt die Bonn-Netz als Eigentümerin der Strom- und Gasnetze auch die tatsächlichen Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Strom- und Gasnetzes erforderlichen Vermögenswerte aus. Die Bonn-Netz ist alleinige Ansprechpartnerin für die Netznutzer, Lieferanten, nachgelagerten Netzbetreibern und für die Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Regulierungskammer des Landes Nordrhein-Westfalen (LRegK NRW)). Ihr sind im Rahmen der Geschäftstätigkeit neben dem reinen Netzbetrieb die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche, wie z. B. Regulierungs-, Kosten- und Erlösmanagement, Netzzugangs- und Netznutzungsmanagement, Grundsatzplanung und Risikomanagement, zugeordnet. Die wesentlichen Leistungsbeziehungen im SWB-Konzern bestanden im Berichtszeitraum über einen kaufmännischen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, über den Dienstleistungen wie Personalmanagement, Finanzen, Rechnungswesen, Controlling und IT für die Bonn-Netz erbracht werden, sowie über einen Dienstleistungsvertrag mit der EnW, über den Shared-Service-Dienstleistungen, wie z. B. die Abrechnung, erbracht werden. Die Bonn-Netz hat mit der EnW einen weiteren Dienstleistungsvertrag über die Erfüllung von Assetmanagement- und Assetserviceaufgaben für die nicht regulierten Bereiche Wasser, Fernwärme, Straßenbeleuchtung und Datennetze geschlossen. Er umfasst die technische Verantwortung und die Erfüllung von Nebenverpflichtungen (z. B. Dokumentationen, technische Verwaltungsleistungen) für die Netze. 2 WirtschaftsberichtDie deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Das Bruttoinlandprodukt sank 2023 um 0,3 %. Die noch am Anfang des Jahres hohe Inflation von 8,7 % ging im November auf 3,2 % runter. Ursächlich für diese Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der anhaltenden geopolitischen Spannungen. Es besteht ein hohes Risiko bezüglich der erwarteten wirtschaftlichen Erholung angesichts der weltwirtschaftlichen Schwächephase, der anhaltenden geopolitischen Krisen und damit möglicherweise einhergehenden Rohstoffpreisausschlägen. Der Kriegsbeginn 2022 in der Ukraine stellte eine tiefgreifende Zäsur der weltweiten (Wirtschafts-) Ordnung einer ganzen Generation dar. Er führte zu stark gestiegenen Preisen für Energie in Europa sowie zu einem Szenario einer drohenden Gasmangellage. Dies sorgte für deutliche Verwerfungen auf den Energiemärkten und damit unter anderem für stark gestiegene Inflationsraten im zweistelligen Bereich. Die geopolitisch neue Konstellation erforderte das Erschließen neuer Lieferketten, die Antizipation volatiler und zeitweise stark gestiegener Preise auf den Märkten sowie einen Umgang mit stärkerer Unsicherheit des politischen und wirtschaftlichen Rahmens. 2.1 Branchenbezogene RahmenbedingungenMit Inkrafttreten des EnWG am 13. Juli 2005 wurden neue Rahmenbedingungen für die Energieversorgungsunternehmen erlassen. Neue Berichts-, Dokumentations- und Auskunftspflichten sollen für einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzbetrieb und dessen Unabhängigkeit von dem Energievertrieb sowie der Energieerzeugung sorgen. Die Einhaltung der Unbundling-Anforderungen wird von der BNetzA sowie den zuständigen Landesregulierungskammern der Länder, die 2005 ihre Tätigkeiten im Strom- und Gasbereich aufgenommen haben, überwacht. Am 24. Februar 2022 begann der noch andauernde Angriffskrieg auf die Ukraine durch das widerrechtliche Eindringen russischen Militärs in das benachbarte Staatsgebiet. Folge sind umfangreiche Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation, Verwerfungen innerhalb der weltweiten Lieferketten und die sukzessive Einstellung russischer Öl- und Gaslieferungen nach Europa respektive der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der hohen Abhängigkeit des deutschen Gasmarktes von russischen Lieferungen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 bis auf Weiteres die zweite Stufe des Notfallplans Gas (sogenannte Alarmstufe) ausgerufen. Die daher in 2022 begonnenen Bestrebungen, eine sichere Gasversorgung zu gewährleisten, konnten auch in 2023 den Eintritt einer Gasmangellage verhindern. Gleichwohl die Ausgangslage zu Beginn des Winters 2023/2024 eine deutlich bessere war als im Jahr zuvor, hat die BNetzA weiterhin zu Einsparungen und umsichtigen Verhalten aufgerufen. Die Bonn-Netz beobachtet die Marktentwicklungen und Lastflüsse im Netzgebiet aufmerksam, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Um die finanziellen Belastungen durch die steigenden Energiekosten zu reduzieren, brachte die Bundesregierung in 2022 mehrere Maßnahmenpakete auf den Weg, die ihre Wirkung teilweise erst in 2023 voll entfalteten. Eine wesentliche Entlastung aller Haushalte konnte durch die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen realisiert werden, die ab Januar bzw. März 2023 in der Abrechnung zu berücksichtigen waren. Aufgrund sinkender Marktpreise sowie Finanzierungsengpässen im Bundeshaushalt 2024 wurde die Laufzeit der Preisbremsen von zunächst März 2024 auf Ende Dezember 2023 verkürzt. Ebenso lief zum Jahresende die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen aus. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen in IT-Systemen und Abrechnung verursachte bei Energievertrieben und Netzbetreibern erheblichen prozessualen, zeitlichen und finanziellen Mehraufwand, den es neben der Sicherstellung der Versorgungssicherheit und den Transformationsbestrebungen zu bewältigen galt. Der Ausbau erneuerbarer Energien war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. In der ersten Jahreshälfte hat das BMWK zusammen mit Branchenvertretern und den Bundesländern eine Photovoltaik (PV)-Strategie erarbeitet und verabschiedet. Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 einen darauf aufbauenden Gesetzesentwurf ("Solarpaket") verabschiedet. Ziel ist die Beschleunigung des Zubaus von PV-Anlagen, die durch verbesserte Förderung und Abbau von bürokratischen Hürden erreicht werden soll. So sind insbesondere stark vereinfachte Regelungen für Balkon-PV-Anlagen und grundsätzliche Vereinfachungen im Netzanschlussprozess vorgesehen. Ein Inkrafttreten war zunächst für den 01. Januar 2024 geplant, eine Entscheidung konnte jedoch nicht mehr vor dem Jahreswechsel herbeigeführt werden. Ebenfalls von wesentlicher Bedeutung für künftige Netzanschlussbegehren von Erneuerbare Energien-Anlagen ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. März 2023 zur Reservierung von Netzkapazitäten. Hiernach kann der Netzbetreiber einem Anlagenbetreiber Kapazitätsreservierungen zusagen, wodurch der Anspruch anderer Projekte, die früher anschlussfertig sind, eingeschränkt werden kann. Der voranschreitende Zubau Erneuerbarer Energie-Anlagen erfordert insbesondere in den niederen Spannungsebenen einen umfangreichen Netzausbau. Regelmäßig sind ergänzende Redispatchmaßnahmen in besonders beanspruchten Netzbereichen erforderlich, da der Ausbau nur schwerlich mit dem Zubau neuer Anlagen Schritt halten kann. Sowohl für Ausbau als auch Redispatchmaßnahmen entstehen zusätzliche Netzkosten, die bei den einzelnen Netzbetreibern stark differieren. Die hierdurch unterschiedlich starke Belastung der Netzkunden ist bereits seit einiger Zeit Gegenstand der politischen und regulatorischen Diskussion. Die BNetzA hat hierzu am 01. Dezember 2023 unter dem Titel "Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien" ein Eckpunktepapier veröffentlicht. In diesem schlägt die Behörde einen Schwellenwert vor, um stark betroffene Verteilnetzbetreiber zu identifizieren und deren Endkunden in einem zweiten Schritt je betroffener Spannungsebene zu entlasten. Die so identifizierten Mehrkosten sollen über eine bundeseinheitliche Umlage ausgeglichen werden. Eine finale Festlegung wird für das Jahr 2024 erwartet. Die Auswirkungen der Festlegung sind gegenwärtig noch nicht vollständig absehbar. Spiegelbildlich zur steigenden Volatilität und Dezentralisierung der Energieerzeugung wandelt sich auch die Netzentnahme durch stark wachsende Zubauraten von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und Stromspeicher. Um diese Anlagen zügig ins Stromnetz zu integrieren, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden, hat die BNetzA am 27. November 2023 zwei Festlegungen zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen sowie zur Ermittlung der Netzentgelte für ebendiese veröffentlicht. Die ab dem 01. Januar 2024 geltenden neuen Vorgaben adressieren bundesweit alle Messstellen- und Netzbetreiber. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Pflicht zur netzorientierten Steuerung in Niederspannungsnetzen. Künftig dürfen Netzbetreiber die Leistungsaufnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär "dimmen", solange Engpässe im Netz prognostiziert werden bzw. bestehen. Als Ausgleich für die verpflichtende Teilnahme am neuen Steuerungsregime, werden dem Betreibenden einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung Netzentgeltreduzierungen gewährt. Zahlreiche technische Detailfragen zur Ausgestaltung der netzorientierten Steuerung sind in den kommenden Monaten durch die Verbände und Netzbetreiber zu konkretisieren. Ebenso stehen alle Netzbetreiber gleichermaßen vor der Herausforderung, die eigenen Netze zu digitalisieren, die Steuerbarkeit herzustellen und die erforderlichen Anpassungen zur Abwicklung der Prozesse zwischen den Anlagenbetreibenden und dem Netzbetreiber sowie dem Messstellenbetreiber vorzunehmen. Die seit des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 02. September 2021 bestehende Unsicherheit über den weiteren Regulierungsrahmen konnte durch das Inkrafttreten der umfassenden Novellierung des EnWG am 29. Dezember 2023 in Teilen aufgehoben werden. Zuvor hatte das EuGH festgestellt, dass das deutsche Regulierungssystem mit dem EnWG und den angeschlossenen Verordnungen gegen die Vorgaben der EU-Binnenmarktrichtlinien Strom 2009/72/EG und Gas 2009/73/EG verstößt. Mit der Novellierung wurden nun umfangreiche Festlegungskompetenzen der BNetzA zu nahezu allen Bestandteilen der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung aufgenommen. Gleichzeitig werden die derzeit gültigen Strom-/Gasnetzzugangs-, Gas-/Stromnetzentgelt- und Anreizregulierungsverordnung am Ende der vierten Regulierungsperiode außer Kraft treten. Der Verordnungsgeber kann diese bis zu ihrem Außerkrafttreten nicht mehr anpassen, gleichwohl hat die BNetzA eine umfassende Abweichungs- und Ergänzungsbefugnis erhalten. Infolge des neuen Aufgabenumfangs wurden auch aufbauorganisatorische Veränderungen bei der Behörde vorgenommen. Künftig wird in der Energieregulierung eine "Große Beschlusskammer" Festlegungen zu Bedingungen und Methoden für den Netzzugang und die Ermittlung der Netzentgelte inkl. Kosten- und Anreizregulierung bundesweit einheitlich festlegen. Die BNetzA hat als erste Reaktion bereits eine kritische Überprüfung der bestehenden Anreizregulierung in Aussicht gestellt. In den kommenden Monaten rechnet die Branche mit einer Vielzahl von Konsultationen und Festlegungen. Inwieweit die BNetzA ihre neuen Befugnisse für eine grundlegende Änderung des rechtlichen Rahmens nutzen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden. Ebenso offen ist die praktische Ausgestaltung der künftigen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Behördenentscheidungen sowie des Rechtsschutzes betroffener Netzbetreiber. Im Vorgriff auf etwaige Änderungen des künftigen Regulierungsrahmens hat die BNetzA bereits am 14. August 2023 eine Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für den Kapitalkostenaufschlag der Verteilnetzbetreiber veröffentlicht. Damit überträgt die Behörde die geltende Regelung für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber auf die Verteilnetzbetreiber, wodurch eine Berücksichtigung des aktuellen Fremdkapitalzinssatzes ermöglicht wird. Sie entspricht damit einer Forderung der Branche. Die Regelung gilt jedoch nur für neue Investitionen in die Strom- und Gasnetze ab dem 01. Januar 2024. Für alle Investitionen vor dem Stichtag gelten damit unverändert die bisherigen, deutlich niedrigeren, Zinssätze. Diese Ungleichbehandlung wird durch die Branche stark kritisiert und ist Gegenstand laufender Beschwerdeverfahren. Eine ähnliche Vorgehensweise hat die BNetzA bei ihrer Weiterentwicklung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag gewählt. Im Festlegungsentwurf vom 22. November 2023 schlägt die Behörde eine jährliche Berechnung unter Berücksichtigung aktueller Umlaufsrenditen festverzinslicher Wertpapiere und eines festgesetzten Wagniszuschlags vor. Der so ermittelte Zinssatz soll für das betreffende Anlagegut für die gesamte vierte Regulierungsperiode gelten. Analog zur Aktualisierung der Fremdkapitalzinsen sollen die neuen Regelungen nur für Investitionen in die Strom- und Gasnetze ab 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen. Auch hier verweist die Branche eindringlich auf eine erforderliche Anpassung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen auch für Investitionen bis 31. Dezember 2023. Anderenfalls sei das Ziel einer langfristigen Sicherstellung der Investitionsfähigkeit von Netzbetreibern nicht erreichbar. In der Gesetzesnovelle enthalten sind auch wesentliche Rahmenbedingungen für das Wasserstoffkernnetz, das nun im EnWG verankert ist. Das Kernnetz soll die erste Ausbaustufe des künftigen Wasserstoffnetzes darstellen, einen überregionalen Transport ermöglichen und so den Hochlauf des Wasserstoffmarktes beschleunigen. Erste Modellierungen dieses "Rückgrats" der künftigen Wasserstoffversorgung in der Bundesrepublik wurden durch die Fernleitungsnetzbetreiber bereits in 2023 begonnen. Ergänzende kleinere EnWG-Novellen zur weiteren Ausgestaltung des künftigen rechtlichen Rahmens für Wasserstoffnetzbetreiber liegen bisher nur im Entwurf vor. Eine wichtige Einigung aus Sicht der Verteilnetzbetreiber gelang am 27. November 2023 zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat über die künftige Ausgestaltung der Richtlinie zum Gaspaket. In dieser wird, wie von Branchenvertretern eingefordert, eine Unterscheidung zwischen Transport- und Verteilnetzen für Wasserstoff vorgenommen und weitestgehend auf eine horizontale Entflechtung ("Unbundling") verzichtet. Hierdurch haben Verteilnetzbetreiber künftig die Möglichkeit, neben Strom- und Erdgasnetzen auch Wasserstoffnetze zu betreiben. Eine strikte eigentumsrechtliche Trennung der Sparten Erdgas und Wasserstoff hätte aus Sicht der Branche den weiteren Wasserstoffhochlauf signifikant behindert. Darüber hinaus sollen Netzbetreiber künftig unter bestimmten Voraussetzungen Netzzugang und -anschluss an das eigene Erdgasnetz verweigern können. Auch dies entspricht einem vielfachen Wunsch der Branche, um die Transformation der Erdgasnetze weiter vorantreiben zu können. Mit einer Verabschiedung der europäischen Richtlinie und Verordnung wird im Frühjahr 2024 gerechnet. Etliche Rechtsprechungen im Jahr 2023 zu diversen laufenden Gerichtsverfahren zwischen den Regulierungsbehörden und Netzbetreibern haben Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Netzbetreiber. Zunächst ist hier die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorfs durch den BGH am 27. Juni 2023 über die Beschwerde gegen den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Strom zu nennen. Die Beschwerde gegen den Beschluss der BNetzA wurde zurückgewiesen und die Behörde in ihrem Vorgehen bestätigt. Im Sinne der Branche hingegen entschieden hat der BGH am 26. September 2023 durch sein Urteil über die Beschwerde gegen den Effizienzvergleich Gas für die dritte Regulierungsperiode. Der BGH hat die vorinstanzliche Entscheidung des OLG Düsseldorfs aufgehoben und den Effizienzvergleich Gas als rechtswidrig verworfen. Die BNetzA ist insoweit zur erneuten Durchführung des Verfahrens verpflichtet. Im Effizienzvergleich Gas für die vierte Regulierungsperiode hat die Behörde grundsätzlich dieselbe Methodik angewandt, weshalb sie infolge des Urteils auch das derzeit noch laufende Festlegungsverfahren anzupassen hat. Ebenfalls abschließend vom BGH geklärt wurde am 05. Dezember 2023 die Ermittlungsbasis des Kommunalrabatts. Der BGH bestätigt die Auffassung der BNetzA und des OLG Düsseldorfs, dass der Rabatt lediglich auf den Leistungs-, Arbeits- und Grundpreis zu gewähren ist. Die Abrechnungen der Bonn-Netz entsprachen bereits vor der Entscheidung dieser Auffassung. Weitere regulatorische Einzelfragen aus der Kostenprüfung, die im Jahr 2023 durch den BGH entschieden wurden, betrafen u. a. die Verzinsung von negativem Eigenkapital sowie die Betriebsnotwendigkeit des Kassenbestandes. Die Netzbetreiber wurden im Berichtszeitraum mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, mit denen sich die Regulierungsbehörden im Rahmen der Vorbereitung auf die vierte Regulierungsperiode der Anreizregulierung beschäftigt haben. Insbesondere eine Vielzahl von Konsultationsverfahren zu Einzelregelungen und ergänzende Datenerhebungen für laufende Festlegungsverfahren erforderten umfangreiche Analysen und Bewertungen, um etwaige Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der Bonn-Netz abschätzen zu können. Neben den regulatorischen Themen hat die Branche insbesondere auch die Verabschiedung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG; auch "Heizungsgesetz") im September 2023 und des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) im November 2023 bewegt. Beide Gesetze treten zum 01. Januar 2024 in Kraft und sollen einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 leisten. Kern der Novellierung des GEG ist die künftige Verpflichtung, die eigene Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbarer Energie zu betreiben. Dies gilt zunächst für Neubauten ab 2024 und wird stufenweise unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen auch auf Bestandsanlagen ausgeweitet. Um diese Transformation zu unterstützen, werden die Bundesländer im neuen WPG dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung nach Maßgaben des Gesetzes durchzuführen. Erst wenn diese erstellt ist, sollen wesentliche Änderungen aus dem GEG greifen. Die Wärmeplanung soll so eine Leitlinie für die künftige nachhaltige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung schaffen. Sie ist von der planungsverantwortlichen Stelle durchzuführen, die zuvor durch die Bundesländer zu benennen ist. Bereits vor den gesetzlichen Neuerungen wurde am 02. Dezember 2021 die Verwaltung der Bundesstadt Bonn durch den Rat mit der Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Ausschreibung der Gutachterleistungen erfolgte im September 2023, sodass für die Bundesstadt Bonn bereits in 2024 mit der Wärmeplanung begonnen werden kann. 2.2 GeschäftsverlaufDie für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung). Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 177.766 T€ (Vorjahr 156.735 T€) und liegen um 18.707 T€ unter der im Vorjahr getätigten Prognose (196.473 T€). Der Rückgang gegenüber dem Plan ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der Netzentgelte zurückzuführen. Die Umsatztätigkeit ist von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs negativ beeinflusst. Die im Zuge der Krisensituation durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gasmangellage in 2022 führten auch in 2023 u. a. zu erheblichen Einsparungen auf Seiten der Kunden, was in Summe für eine Vielzahl von Unternehmen und Gewerbebetrieben eine Anpassung der Produktionsprozesse und damit einhergehender nachhaltiger Energieeinsparungen zur Folge hatte. Dieser Effekt wurde noch verstärkt durch die erneut warme Witterung im Laufe des Jahres 2023. Im Bereich der Gasverteilung liegen die Netznutzungsmengen 2023 um 10,6 % deutlich unter denen des Vorjahres und um 9,9 % unter der Planung. Im Bereich der Stromverteilung liegen die Netznutzungsmengen 2023 um 2,9 % unter denen des Vorjahres und um 5,1 % unter der Planung. Das Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) liegt im Berichtsjahr mit 7.957 T€ um 1.521 T€ unter dem prognostizierten Ergebnis (9.478 T€). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die gegenüber Plan geringeren Umsatzerlöse (18.707 T€), die geringen sonstigen betrieblichen Erträge (4.848 T€) sowie die höheren Zinsaufwendungen (1.155 T€). Demgegenüber stehen im Wesentlichen geringere Materialaufwendungen (15.519 T€) und geringere Abschreibungen (1.298 T€). Das Geschäftsjahr 2023 war weiterhin geprägt von den regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere Entwürfe und Festlegungen zur sukzessiven Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens sowie wesentlicher Komponenten für die vierte Regulierungsperiode sind zu erwähnen. 2.3 Lage2.3.1 ErtragslageDie nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der Bonn-Netz im Vergleich zum Vorjahr: scroll
Kennzahlenscroll
Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern vor dem Betriebsergebnis gezeigt. Die Gesamtleistung ist im Vergleich zum Vorjahr von 167.683 T€ um 16.526 T€ auf 184.209 T€ gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die Bonn-Netz aus den Strom- und Gasnetzentgelten sowie aus der technischen Betriebsführung der Wasser- und Fernwärmenetze und -anlagen sowie der Straßenbeleuchtung und den Datennetzen Umsätze in Höhe von insgesamt 177.766 T€ (Vorjahr 156.735 T€), die sich wie folgt zusammensetzen: scroll
Die Umsatzerlöse resultierten überwiegend aus den in Anwendung gebrachten Netzentgelten zzgl. der Gutschriften für die Abnahme der eingespeisten KWK-Energie sowie Erlösen aus dem Asset-Management- und Asset-Service-Vertrag. Die Netzentgelte im Bereich Strom und Gas basieren auf den angepassten Erlösobergrenzen auf Grundlage der festgesetzten Erlösobergrenzen für die im Strombereich im Jahr 2019 begonnene dritte Regulierungsperiode und die in 2023 begonnene vierte Regulierungsperiode Gas. In den Bereichen Strom und Gas war der Erlös- und Mengenverlauf im Geschäftsjahr durch die warme Witterung im gesamten Jahresverlauf und Einsparungen aller Letztverbraucher infolge des Ukraine-Krieges geprägt. Die Netzentgelte im Bereich Strom sind von 88.391 T€ um 7,9 % auf 95.391 T€ gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf der Weitergabe der höheren Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers und der gestiegenen Belastungen aus der sogenannten Offshore-Netzumlage gem. Energiefinanzierungsgesetz zurückzuführen, welche die aufgrund der Einsparungen im Zuge der Ukraine-Krise ausbleibenden Netznutzungsmengen mehr als kompensiert haben. Die Netzentgelte im Bereich Gas liegen überwiegend infolge der zu warmen Witterung und aufgrund von Einsparungen seitens der Kunden unter den Vorjahreswerten. Die Entwicklung der Netznutzungsmengen zeigt ein unterschiedliches Bild auf. Während die nutzbare Abgabe stromseitig mit 1.365 GWh um 41 GWh nur mit 2,9 % rückläufig ist, gab es im Bereich Gas einen starken Rückgang um 274 GWh (-10,6 %), was durchgehend alle Kundengruppen betrifft. Die Umsatzrentabilität ist im Vergleich zum Vorjahr von 5,6 % auf 4,5 % im Berichtsjahr gesunken. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 1.341 T€ im Vorjahr um 938 T€ auf 403 T€ gesunken. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf um 673 T€ niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie um 221 T€ niedrigere Erträge aus sonstigen Nebengeschäften zurückzuführen. Der Gesamtaufwand ist von 158.024 T€ im Vorjahr um 15.628 T€ auf 173.652 T€ gestiegen. Der Anstieg des Materialaufwandes von 104.189 T€ im Vorjahr auf 117.623 T€ im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für das vorgelagerte Netz Strom und Gas (6.263 T€), höhere Hausanschlusskosten/Netzinvestitionen (5.955 T€) sowie höhere Aufwendungen für den Strombezug Verlustenergie (3.640 T€) zurückzuführen. Gegenläufig wirken sich niedrigere KWK-Zuschläge und KWK-Umlagen (2.810 T€) sowie niedrigere Konzessionsabgaben (1.157 T€) aus. Die auf die Gesamtleistung (abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beläuft sich auf 64,0 % (Vorjahr 62,6 %). Der Anstieg des Personalaufwandes von 28.423 T€ im Vorjahr auf 29.887 T€ im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf Tariferhöhungen sowie einer gestiegenen Mitarbeiteranzahl zurückzuführen. Bezogen auf die Gesamtleistung, beläuft sich die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 16,2 % (Vorjahr 16,9 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 12.585 T€ im Vorjahr um 586 T€ auf 13.171 T€ gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (535 T€) sowie höhere Aus- und Fortbildungskosten (194 T€) zurückzuführen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Gewinn (vor Ergebnisabführung an die EnW) von 7.957 T€ ab und liegt damit um 869 T€ unter dem Ergebnis des Vorjahres. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Materialaufwendungen (13.434 T€), gestiegene Zinsaufwendungen (1.776 T€) sowie gestiegene Personalaufwendungen (1.464 T€). Demgegenüber stehen im Wesentlichen die um 21.031 T€ gestiegenen Umsatzerlöse. 2.3.2 FinanzlageDie Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden. Per 31. Dezember 2023 liegt der negative Finanzmittelfonds bei -59.864 T€ (Vorjahr -28.731 T€). Dieser setzt sich aus liquiden Mitteln (81 T€) und dem Konzern-Cash-Pool Konto (-59.945 T€) zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag bei 9.054 T€ (Vorjahr 14.926 T€). Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Forderungen und der Verbindlichkeiten zurückzuführen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -20.212 T€ (Vorjahr -15.901 T€) bezieht sich im Wesentlichen auf Investitionen in Sachanlagen. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -19.974 T€ (Vorjahr Mittelzufluss 4.865 T€) resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen sowie der Auszahlung der Gewinnabführung aus 2022 an die EnW. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: scroll
Die Cashflow-Marge lag bei 5,1 % (Vorjahr 9,5 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-Flows der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen. 2.3.2.1 KapitalstrukturDie Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 41,0 % (Vorjahr 45,7 %) aus. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 77,6 % (Vorjahr 84,3 %) gedeckt und ist somit weitestgehend langfristig finanziert. Ansonsten erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft durch Innenfinanzierung oder durch Inanspruchnahme kurzfristiger Fremdmittel, die über den Cash-Pool des SWB-Konzerns abgerufen werden. 2.3.2.2 InvestitionenIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 1.843 T€ (Vorjahr 1.659 T€) in immaterielle Vermögensgegenstände und 18.377 T€ (Vorjahr 14.043 T€) in Sachanlagen investiert. Der überwiegende Teil der Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände wurde für die Erweiterung neuer Software und Erstdatenerfassung Stromkabelnetz getätigt. Bei den Sachanlagen wurde insbesondere in das Verteilungsnetz sowie in den Bau der Hochgarage Karlstraße investiert. Die Bonn-Netz verfügt gemäß den Entflechtungsvorschriften des EnWG über die tatsächlichen Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Netzes erforderlichen Vermögenswerte. 2.3.2.3 LiquiditätEs besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbezogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren Finanzbedarf deckt bzw. ihren Finanzmittelüberhang den Konzerntöchtern zu marktgerechten Konditionen zur Verfügung stellt. Per 31. Dezember 2023 liegt der negative Finanzmittelfonds bei -59.864 T€ (Vorjahr -28.731 T€). Dieser setzt sich aus liquiden Mitteln (81 T€) und dem Konzern-Cash-Pool Konto (-59.945 T€) zusammen. Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet. 2.3.3 Vermögenslagescroll
Die Bilanzsumme der Bonn-Netz ist von 237.723 T€ im Vorjahr um 27.457 T€ auf 265.180 T€ gestiegen. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 207.913 T€ (Vorjahr 200.533 T€). Der Anlagendeckungsgrad II beträgt 77,6 % (Vorjahr 84,3 %). Das Umlaufvermögen ist von 37.190 T€ im Vorjahr um 20.077 T€ auf 57.267 T€ im Berichtsjahr gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 8.176 T€ sowie einen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 7.117 T€, zurückzuführen. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2023 unverändert auf 108.616 T€. Aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres auf 41,0 % (Vorjahr 45,7 %) gesunken. Die Rückstellungen sind von 7.492 T€ im Vorjahr auf 9.222 T€ um 1.730 T€ gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen (1.886 T€), Die Verbindlichkeiten sind von 100.858 T€ im Vorjahr um 25.703 T€ auf 126.561 T€ gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Verbindlichkeiten gegenüber der SWB aus dem Konzern-Cash-Pool (31.213 T€) zurückzuführen. Gegenläufig haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen) im Wesentlichen aufgrund von planmäßigen Tilgungen um 2.203 T€ reduziert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten liegt auf Vorjahresniveau und betrifft von Anschlussnehmern entrichtete Hausanschlusskosten- und Baukostenzuschüsse, die über eine Dauer von 20 Jahren linear erfolgswirksam aufzulösen sind. 2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen LageDie Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung mit Blick auf die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der notwendigen Transformation der Energieversorgung, die das Geschäftsjahr 2023 maßgeblich beeinflusst haben, insgesamt zufrieden. 2.5 Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenPersonal- und SozialbereichZum Stichtag 31. Dezember 2023 waren insgesamt 390 Mitarbeitende (Vorjahr 378) ohne Auszubildende, Praktikanten und Aushilfen beschäftigt. Die Mitarbeitenden der Bonn-Netz werden auf Basis des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe (TV-V) bezahlt und werden im Hinblick auf die Altersversorgung zusätzlich in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) versichert. Die Bonn-Netz ist in das konzernweite Ausbildungskonzept integriert, um Auszubildende in der Bonn-Netz auf das zukünftige Berufsleben vorzubereiten. Im Berichtszeitraum wurden 19 Auszubildende (Vorjahr 20) in der Bonn-Netz eingesetzt. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden wird zur Begegnung des branchenweit vorherrschenden Fachkräftemangels infolge der demografischen Bevölkerungsentwicklung konsequent betrieben. Eine wichtige Aufgabe übernimmt das SWB-Gesundheitsmanagement, indem es die Mitarbeitenden des Unternehmens unterstützt, den ständig steigenden Anforderungen des Arbeitsalltages gerecht zu werden. 2.6 Spartenspezifische ThemenDie Leistungen der Bonn-Netz bestehen im Wesentlichen in der Verteilung von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sowie dem Betrieb des Straßenbeleuchtungs- und Datennetzes (Fernwirk- und Fernsteuernetz). Die Strom- und Gasnetze in Bonn befinden sich im Eigentum der Bonn-Netz. Die übrigen Netze werden im Auftrag der EnW von der Bonn-Netz betrieben. GesamtunternehmenDas Geschäftsjahr 2023 war für die Bonn-Netz, neben den durch den andauernden Ukraine-Krieg notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und den Vorbereitungen auf den Eintritt einer Gasmangellage sowie der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie unter Einbezug aller Mitarbeitenden, von einer Vielzahl von Aktivitäten im Rahmen der zunehmenden Regulierungsanforderungen geprägt. Dabei setzte die Bonn-Netz auf weitere Prozessoptimierungen und konsequente Digitalisierung. Im Berichtszeitraum wurden so u. a. Weiterentwicklungen und Verbesserungen an den Portallösungen für die onlinebasierten Anträge für Netzanschlüsse und Einspeiser-Anlagen realisiert. Die Bonn-Netz ist bereits 2021 einer Prozesskostengemeinschaft beigetreten, die eine gerichtliche Überprüfung der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors im Strombereich für die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung einforderte. Mit seinem Beschluss am 16. März 2022 hat das OLG Düsseldorf die Festlegung aufgehoben und die BNetzA verpflichtet, über die Festlegung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der BGH hat wiederum im anschließenden Rechtsbeschwerdeverfahren am 27. Juni 2023 die vorinstanzliche Entscheidung des OLG aufgehoben. Derzeit laufen die Begründungsfristen in den passiven Verfahren der Prozesskostengemeinschaft. Des Weiteren läuft die Prozesskostengemeinschaft gegen die Festlegungen der BNetzA zu den Eigenkapitalzinssätzen für die vierte Regulierungsperiode vom 20. Oktober 2021. Ziel der Beschwerde ist insbesondere die gerichtliche Überprüfung der angesetzte Marktrisikoprämie. Nach einer mündlichen Verhandlung am 13. Juni 2023 hat das OLG Düsseldorf mit Entscheidung vom 30. August 2023 die Festlegung aufgehoben und die BNetzA zu einer Neufestlegung verpflichtet. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen mit dem Versäumnis der Behörde begründet, die angewandte Methodik mit einer weiteren Plausibilisierung abzusichern. Der methodische Ansatz als solcher sei nicht zu beanstanden. Die BNetzA hat in der Folge Beschwerde beim BGH eingelegt. Das Verfahren ist derzeit noch laufend. Aus diesem Grund hat die Bonn-Netz zum Jahresende Anträge auf Änderung der Beschlüsse zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze nach § 29 Abs. 2 ARegV für Strom und Gas bei der BNetzA gestellt. Bonn-Netz hat sich schon in 2022 einer Prozesskostengemeinschaft zur gerichtlichen Überprüfung der Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen ("KANU") der BNetzA angeschlossen. Schwerpunkt der am 09. Januar 2023 eingereichten Beschwerde liegt u. a. auf der fehlenden Berücksichtigung der sogenannten Bestandsanlagen. Die mündliche Verhandlung ist für den 7. Februar 2024 terminiert. Gegen die Festlegung der BNetzA zur Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilnetzen im Kapitalkostenaufschlag ist die Bonn-Netz ebenfalls einer Prozesskostengemeinschaft beigetreten. Wesentlicher Bestandteil der am 06. Oktober 2023 eingereichten Beschwerde beim OLG Düsseldorf ist die fehlende Berücksichtigung von Investitionen vor dem Jahr 2024. Tätigkeit GasverteilnetzNach erfolgter Festlegung des Ausgangsniveau in 2022 ist der Bescheid über die Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode weiterhin offen. Grund hierfür sind die fehlenden finalen Festlegungen des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors sowie des unternehmensindividuellen Effizienzwertes für die vierte Regulierungsperiode. Am 20. Juni 2023 veröffentlichte die BNetzA einen Gutachtenentwurf für den Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber Gas. Branchenseitig wurden aufgrund der grundsätzlich gleichen methodischen Vorgehensweise zur dritten Regulierungsperiode die bestehenden Kritikpunkte erneut geltend gemacht. Von wesentlicher Bedeutung war in diesem Zusammenhang das Urteil des BGH vom 31. Oktober 2023 zum Effizienzvergleich Gas für die dritte Regulierungsperiode. In seiner Entscheidung stellte das Gericht die Rechtswidrigkeit des Effizienzvergleichs fest, weshalb die Behörde auch die unternehmensindividuellen Effizienzwerte der vierten Regulierungsperiode neu ermitteln muss. Eine erneute Konsultation wird in 2024 erwartet. Auch für den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor stellte die BNetzA im Berichtszeitraum einen Festlegungsentwurf zur Konsultation. Der Entwurf in Höhe von 0,75 % traf in der Branche auf erhebliche Kritik. Neben grundlegender Kritik am methodischen Vorgehen und der Ausgestaltung von Inputfaktoren, waren wesentliche Berechnungsfehler zu konstatieren. Eine Reaktion der BNetzA wird für das kommende Geschäftsjahr 2024 erwartet. Im Gasbereich musste die Bonn-Netz gemäß § 19a EnWG das umfangreiche Projekt Erdgasumstellung -auch Marktraumumstellung genannt - 2022/2023 umsetzen. Vor Projektstart erfolgte die Versorgung des Bonner Netzgebietes mit Erdgas (L-Gas) aus den Niederlanden und aus deutscher Förderung. Aufgrund rückläufiger Fördermengen in den Niederlanden steht L-Gas in der Zukunft nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung. Daher wird in allen noch mit L-Gas versorgten Gebieten in Deutschland (u. a. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen) die Versorgung in den nächsten Jahren auf H-Gas umgestellt. Da sich H-Gas auf Grund seiner Zusammensetzung vom L-Gas vor allem im Brennwert unterscheidet, waren alle Gasverbrauchsgeräte in Bonn anzupassen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden bis Oktober die noch offenen Umstellbezirke Bonn Hardtberg, Bonn Zentrum und Bonn Bad Godesberg auf H-Gas umgestellt. Nach kleineren Nacharbeiten konnte das Projekt im Dezember 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Nach stark steigenden Preisen in 2022 für die Gasbeschaffung haben sich die Preise in 2023 auf einem moderaten Preisniveau stabilisiert, das jedoch weiterhin deutlichen Schwankungen unterliegen kann. Die in 2022 beobachteten signifikanten Mengenreduktionen haben sich dadurch auch in 2023 weitestgehend fortgesetzt. Insbesondere Einsparungen von Industrie- und Geschäftskunden haben sich im Netzgebiet der Bonn-Netz als nachhaltig erwiesen. Bei den Verbrauchseinsparungen der Haushaltskunden ist hingegen eine stärkere Beeinflussung durch Witterungseffekte festzustellen. Die aktuellen Entwicklungen im Gasmarkt sowie die Verabschiedung des neuen WPG sowie des GEG haben die Diskussion um die Zukunft des Gasnetzes weiter vorangetrieben. Neben der sicheren und nachhaltigen Energieversorgung der Bundesbürger ist insbesondere die langfristige Refinanzierung von geleisteten Investitionen ein wesentlicher Diskussionspunkt des gegenwärtigen Branchenaustauschs. Vor dem Hintergrund der erfolgten EnWG-Novelle und damit einhergehender größerer Unabhängigkeit der BNetzA sind weitreichende Änderungen des Regulierungsrahmens zu erwarten. Tätigkeit StromverteilnetzIm Geschäftsjahr 2023 bildete die Einigung auf die Festlegung der Kostenbasis für das Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode der Anreizregulierung einen ersten wichtigen Meilenstein. Das Ergebnis wird seine Wirkung bis zum Ende der vierten Regulierungsperiode im Jahr 2028 entfalten. Ein verbindliches Prüfergebnis sowie die jährlichen Erlösobergrenzen liegen der Bonn-Netz zum Zeitpunkt der Berichterstellung jedoch noch nicht vor. Grund hierfür sind die noch ausstehenden Festlegungen des sektoralen Produktivitätsfaktors Strom sowie des unternehmensindividuellen Effizienzwertes für die vierte Regulierungsperiode. Für beide Komponenten hat sich der Beginn des Konsultationsverfahrens u. a. durch Rechtsprechungen des BGH in 2023 auf das kommende Jahr verschoben. Am 28. November 2023 und damit rechtzeitig vor Beginn der vierten Regulierungsperiode konnte hingegen die Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Stromverteilnetze durch die BNetzA festgelegt werden. Die Methodik, die für die gesamte Regulierungsperiode festgelegt wurde, entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen in der dritten Regulierungsperiode. Der von der Bundesregierung beschlossene schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie, Kohlekraft und die vermehrt auftretende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen vornehmen müssen. Seit dem 01. Oktober 2021 werden im Rahmen des Redispatch 2.0 alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung zur Vermeidung von Netzengpässen herangezogen. Auch Anlagen kleiner 100 kW, die jederzeit durch den Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind, können mit einbezogen werden. Dies schließt nicht nur konventionelle, sondern auch Erneuerbare Energie- und KWK-Anlagen mit ein. Im Berichtszeitraum hat die Bonn-Netz die Umsetzung der neuen Regelungen für das Netzengpassmanagement des im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) weiter vorangetrieben und an die neuen Begebenheiten angepasst. Aufgrund inakzeptabler operativer Prozesse und Risiken für die Systembilanz kommt die BDEW-Übergangslösung branchenweit seit dem 1. August 2023 wieder zur Anwendung. In der Folge leitete die BNetzA am 07. September 2023 ein Verfahren zur Fortentwicklung des Redispatch 2.0 ein. Zur Erhebung der bisherigen Probleme wurde ein Sachverständiger beauftragt, der auf dieser Basis erste Vorschläge zur Fortentwicklung der bestehenden Festlegungen erarbeiten soll. Nachfolgend ist die Veröffentlichung und Konsultation von Eckpunkten geplant. Aus diesem Grund werden bei der Bonn-Netz sowohl notwendige Nacharbeiten als auch das noch umzusetzende Planwertmodell voraussichtlich erst in den kommenden Geschäftsjahren 2024/2025 durchgeführt und abgeschlossen. IT-Systemseitig war der Jahresbeginn zunächst von Nacharbeiten zu den umfangreichen Prozessänderungen im Rahmen der MaKo-2020 geprägt. Das erstmals in 2023 anzuwendende elektronische Preisblatt musste in den Regelbetrieb übernommen werden. Nahtlos schloss sich daran die Umsetzung der neuen Vorgaben zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen ("Universalbestellprozess"), die aus der Festlegung der BNetzA vom 21. November 2022 hervorgingen, an. Ziel der Änderungen ist die Einführung standardisierter und massengeschäftstauglicher Prozesse für die Informationsübertragung aus einem intelligenten Messsystem heraus sowie die Festlegung von Vorgaben für Steuerbefehle an die Geräte. Der Universalbestellprozess schafft damit eine wichtige Grundlage für die voranzutreibende Digitalisierung der Energiewirtschaft und Steuerungshandlungen im Niederspannungsnetz, wie sie beispielsweise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG benötigt werden. Damit einhergehende Änderungen bei Übertragungswegen und Webprotokollen sind teilweise für den Formatwechsel im Frühjahr 2024 vorgesehen. Die Bonn-Netz hat bereits im Herbst 2023 ein fachübergreifendes Vorprojekt zur Umsetzung der neuen Anforderungen aus den Festlegungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gestartet. Im Projekt werden ein Soll-/Ist-Abgleich und die Maßnahmenplanung für ein unmittelbar anschließendes Umsetzungsprojekt durchgeführt. Mit Ergebnissen des Vorprojektes wird zum Ende des ersten Quartals 2024 gerechnet. Tätigkeiten der übrigen SpartenDie Bonn-Netz ist seit dem 01. Januar 2015 für den Netzbetrieb der Versorgungsnetze Wasser und Fernwärme sowie für den Betrieb der Straßenbeleuchtung und des Datennetzes (Fernwirk- und Fernsteuernetz) im Bonner Stadtgebiet zuständig. Zur Gewährleistung der Aufgaben, die mit dem Betrieb dieser Netze verbunden sind, wurden die Mitarbeitenden der technischen Betriebsführung und des Netzvertriebes direkt bei der Bonn-Netz angestellt. Tätigkeiten grundzuständiger MessstellenbetreiberDie Bonn-Netz ist für das Netzgebiet grundzuständiger Betreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Die hierfür anfallenden Entgelte sind in einem separaten Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) veröffentlicht. Der zu Beginn maßgebliche gesetzliche Pflichtrollout, das heißt die zeitlich gestaffelte Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, startete im Februar 2020 mit Veröffentlichung der sogenannten Marktverfügbarkeitserklärung (MVE) des BSI. Nach der Rücknahme der MVE des BSI in 2022 war die Rolloutpflicht zunächst entfallen. Am 27. Mai 2023 trat das seit Ende 2022 im Entwurf vorliegende "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)"zur Novellierung des MsbG in Kraft. Ziel der Novellierung ist der Abbau von rechtlichen und verfahrenstechnischen Hürden, um einen zügigeren Rollout intelligenter Messsysteme zu realisieren. So können künftig im Rahmen eines "Kann-Rollouts" Kunden ab sofort mit Hardware ausgestattet werden, die erst durch spätere technische Nachrüstung über den vollen Funktionsumfang verfügt. Neben dem sogenannten agilen Rollout wurden Vorgaben zur Entbürokratisierung, höhere Rechtssicherheit, Wettbewerbsbelebung und der höhere Stellenwert von datengestütztem Netzbetrieb bzw. Netzplanung stärker in den Fokus gerückt. So wurde die umstrittene MVE des BSI gestrichen, Regelungen für eine sichere Lieferkette ("SiLKe") durch Vereinfachungen massengeschäftstauglicher gestaltet und Rolloutfristen angepasst. Weitere Bestandteile der Novelle wie das Erfordernis detaillierter Erhebungen von Messinformationen, das Erbringen von verpflichtenden Zusatzdienstleistungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder die Verlagerung von Kompetenzen vom BSI zum BMWK und der BNetzA sollen ebenfalls zu einer höheren Geschwindigkeit bei der Digitalisierung beitragen. Für die verpflichtenden Zusatzdienstleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers wurden Preisobergrenzen definiert. Sie waren zum Jahreswechsel 2023/2024 zusammen mit den Preisobergrenzen für die einzelnen Einbaufallgruppen, die teilweise im Zuge der Novellierung ebenfalls erhöht wurden, in einem neuen elektronischen Preisblatt nach MsbG zu veröffentlichen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber hatte dabei die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Preisobergrenzen zwischen Kunde und Netzbetreiber zu berücksichtigen und separat auszuweisen. Im Ergebnis wird der Kunde von Kosten des Rollouts ent- und der Netzbetreiber belastet. Im Gegenzug erhält der Netzbetreiber durch die Novelle umfangreichere Rechte zur Anforderung und Verarbeitung von Netzzustandsdaten zum zielgerichteteren Netzbetrieb/-ausbau. Die Weitergabe der Kosten des Netzbetreibers an die Kunden wird in der Novelle selbst nicht geregelt, sondern eine entsprechende Festlegungskompetenz der BNetzA in § 118 Abs. 46e EnWG eingefügt. Unter dem Titel "Eckpunkte zur Festlegung der Kosten des Messwesens" veröffentlichte die Beschlusskammer 8 der BNetzA am 14. Dezember 2023 einen entsprechenden Konsultationsentwurf. In diesem schlägt sie eine Anerkennung der Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenbestandteile in der jährlichen Erlösobergrenze Strom vor. Die Berücksichtigung soll zunächst anhand von Plankostensätzen erfolgen. Ein Ist-Abgleich ist im Nachgang über das Regulierungskonto geplant. Eine Anpassung der Erlösobergrenzen ist erstmalig für 2025 geplant; 2024 soll zur Gänze über das Regulierungskonto Berücksichtigung finden. Wenngleich die Branche den Vorschlag der Behörde grundsätzlich begrüßt, sind einzelne Details noch Diskussionsgegenstand des laufenden Konsultationsverfahrens. Die Folgen der Festlegung für die Bonn-Netz sind vor Abschluss des Verfahrens nicht vollumfänglich absehbar. Die Gesetzesnovelle enthält auch neue Verpflichtungen für Energielieferanten. Ab 2025 müssen diese dynamische Stromtarife anbieten, um eine Verlagerung der Netznutzung in Zeiten mit hohem Stromangebot und niedrigen Preisen durch die Verbrauchenden anzureizen. Hierdurch soll das bestehende Problem eines Auseinanderklaffens von Angebot und Nachfrage, insbesondere in Zeiten hoher Stromproduktion aus Erneuerbarer Energien, abgemildert werden. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 PrognoseberichtBranchenentwicklungUnverändert bedingen die ambitionierten Klimaschutzziele auf kommunal, national und international politischer Ebene ein weiteres Vorantreiben der Energie- und Wärmewende. Bundesweit stellen der stetig steigende Anteil volatiler Netzeinspeisung aus erneuerbaren Energien, die damit einhergehende Dezentralität, die sukzessiv ansteigende fluktuierende Leistungsanforderung von Kunden durch Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen und die direkt bevorstehende Integration des Smart Meterings eine große Herausforderung für die Netzbetreiber in den nächsten Jahren dar. Die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette bietet für die Energiewirtschaft die Chance, die Netzinfrastruktur durch beispielsweise eine bessere Steuerung des Lastflusses und bessere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen zu optimieren, um auch zukünftig die Energieversorgung effizient sicherzustellen und weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Eine wesentliche Konkretisierung der künftigen Aufgaben haben die Netzbetreiber durch die im November veröffentlichten Festlegungen der BNetzA zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG erfahren. Den aufgespannten Rahmen der künftigen Steuerung im Niederspannungsnetz, gilt es in den kommenden Jahren auszugestalten und weiterzuentwickeln. Auch die Einführung des GNDEW eröffnet neue und insbesondere agile Möglichkeiten eines Rollouts von intelligenten Messsystemen, der in den kommenden Jahren an Geschwindigkeit zunehmen muss und wird. Gleiches gilt für die Entwicklungen im Wärmesektor, die durch die Verabschiedung der GEG-Novelle sowie des WPG im abgelaufenen Geschäftsjahr an neuer Dynamik gewonnen haben. Die bundesweite Pflicht einer kommunalen Wärmeplanung nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert eine langfristige medienübergreifende Betrachtung des anstehenden Wandels. Nach Aufstellung der initialen Pläne wird die Umsetzung und Aktualisierung der hieraus abzuleitenden Maßnahmen die Arbeit der Branche in den kommenden Jahren stark prägen. Hierbei gilt es insbesondere der engen Verzahnung aller Sparten und Sektoren ausreichend Berücksichtigung zu schenken. Ein Ende des seit rund zwei Jahren andauernden Krieges in der Ukraine ist derzeit nicht abzusehen. Es ist davon auszugehen, dass die Situation der Gasversorgung auch im Geschäftsjahr 2024 mit hoher Unsicherheit belegt bleibt. Etwaige extreme Witterungsbedingungen sowie eine weitere Eskalation des kriegerischen Konfliktes können zu einer erneuten Verschärfung der Versorgungslage führen. Die Maßnahmen des Krisen- und Notfallmanagements werden deshalb unverändert aufrechterhalten und die Marktentwicklung aufmerksam beobachtet. UnternehmensentwicklungDie Ergebnisprognosen für das Jahr 2024 gehen von positiven Ergebnissen aus. Im Wirtschaftsplan 2024 ff. wurde für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Jahresergebnis in Höhe von 9,1 Mio. € geplant. Wesentliche Faktoren für das positive Ergebnis sind nach wie vor die Bündelung aller Netzaktivitäten in der Bonn-Netz und die dadurch erreichten Effizienzvorteile. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden Umsätze in Höhe von 192,6 Mio. € geplant. Der feststehende Rückgang der Eigenkapitalverzinsung in der vierten Regulierungsperiode (Gas ab 2023/Strom ab 2024) wirkt sich mindernd auf die Erlöse aus Netznutzungsentgelten und die Unternehmensergebnisse aus. Darüber hinaus werden die Witterungseinflüsse sowie ggf. anhaltendes Einsparverhalten der Kunden zu Einflüssen auf die Umsatzerlöse führen. Die Personalkosten werden weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis haben, die Finanzierungskosten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ferner werden die Transformation der Energiewirtschaft und der unverändert andauernde Ukraine-Krieg auch weiterhin Auswirkungen auf die Bonn-Netz haben. Wie stark sich die volatilen Rahmenbedingungen der Energie- und Beschaffungsmärkte auf die Mengen, die Erlöse, die Materialverfügbarkeit und schließlich auf das Jahresergebnis des Jahres 2024 auswirken werden, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Es ist nicht zuletzt mit Auswirkungen auf Bereiche und Prozesse zu rechnen, die im Zusammenhang mit regulatorischen Vorgaben stehen, da beispielsweise Dienstleister den Personaleinsatz reduzieren und benötigte Materialien nur verzögert und/oder zu stark gestiegenen Einkaufspreisen beschafft werden können. 3.2 Risikobericht3.2.1 RisikomanagementsystemIm SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial haben, den Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden, sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungsmaßnahmen. Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken in einer Risikomanagementsoftware erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren. Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risiken mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Bericht erstattet. Adressaten sind Geschäftsführung und der Gesellschafter. In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und externen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind. Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch dargestellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision. Der Risikomanagementprozess wird mit einer Datenbank unterstützt. 3.2.2 Risiken Rechtliche und politische RahmenbedingungenDie hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Festlegungen der BNetzA, prägt nach wie vor in hohem Maß die Entwicklung der Energie- und Netzwirtschaft insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage der Gesellschaft. In einigen Bereichen fehlen nach wie vor überfällige Regelungen, in anderen Bereichen überschlagen sich die Entwicklungen, und die Intervalle von Anpassungen und Novellierungen in Gesetzen und Verordnungen werden immer kürzer. In den kommenden Jahren ist von einer weiteren Verstärkung dieser Dynamik auszugehen. So muss die BNetzA infolge der EnWG-Novellierung im Dezember 2023 bis zu Beginn der fünften Regulierungsperiode die dann auslaufenden Verordnungen neu festlegen. Wie weitreichend die inhaltlichen Änderungen am künftigen Regulierungsrahmen sein werden und inwiefern hierbei Forderungen der Branche nach einer notwendigen Weiterentwicklung umsetzt werden, ist Gegenstand der anstehenden Konsultationsprozesse. Fortwährende Entwicklungen durch die Gesetzgebung im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen führen zu Risiken in den Geschäftsfeldern, die derzeitig vor allem auf fossilen Energieträgern basieren. Die im September verabschiedete Gesetzesnovelle des GEG sieht beispielsweise vor, dass bereits ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten nur noch Wärmeerzeugungsanlagen mit einem regenerativen Anteil von mindestens 65 % installiert werden dürfen. Gasheizungen dürfen nur noch eingebaut werden, sofern eine Umrüstung auf grünen oder blauen Wasserwasserstoff möglich ist. Für bestehende Öl-/Gasheizungen bzw. Bestandsgebäude sind Übergangsfristen in Verbindung mit den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung enthalten. Die Transformation der Gasnetze vor Ort - hin zu einer Infrastruktur, die regenerative Gase oder Wasserstoff zu Dekarbonisierung des Wärmemarktes transportiert, wird damit stark durch die kommunale Wärmeplanung bestimmt. Mit Voranschreiten der Gasnetztransformation eröffnen bestehende Gaskonzessionsverträge Risikopotenzial. Unter Berücksichtigung der Endlichkeit des Gasnetzbetriebs mit Erreichen der avisierten Klimaneutralität in 2045 ist die Neubewerbung auf eine Gasnetzkonzession, mit Laufzeit über 2045 hinweg, im aktuellen Ordnungsrahmen mit erheblichen Risiken verbunden. Eine erfolglose Neuausschreibung von Konzessionsverträgen wird künftig wahrscheinlicher. Wer nach Auslaufen einer Konzession und deren erfolgloser Neuausschreibung für den weiteren Netzbetrieb verantwortlich ist, ist rechtlich derzeit nicht abschließend geklärt. Auch können aus bestehenden Konzessionsverträgen Verpflichtungen über Netzzugang, -anschluss und Netzanschlussrückbau hervorgehen, die den Anforderungen einer Transformation entgegenstehen. Mit sukzessivem Wechsel der Netzkunden auf regenerative Energiequellen werden einzelne Netzbereiche nicht mehr für die allgemeine Versorgung benötigt und sind ggf. stillzulegen. Nach erfolgter Stilllegung können sich aus konzessions- und privatrechtlichen Vereinbarungen, Verpflichtungen zum Rückbau von Gasleitungen im öffentlichen Raum und Gashausanschlüssen ergeben. Umfang der Verpflichtungen sowie eine regulatorische Kostenanerkennung sind noch nicht abzusehen. BetriebDie betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze unterliegen den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen, denen durch systematische Durchführung von Wartung und Instandhaltung sowie Entstörungsdiensten begegnet wird. Bei unvorhersehbaren Großschäden, wie beispielsweise die Zerstörung von Umspannanlagen oder der Ausfall des Gasvorlieferanten, kann versucht werden, die höhere Kostenbelastung als unzumutbare Härte durch Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) abzufedern. Ukraine-KriegDer Ukraine-Krieg hatte erhebliche Auswirkungen auf die SWB-Konzerngesellschaften. Neben deutlich gestiegenen Energiekosten und deutlich gestiegenen Inflationsraten zeigten sich zusätzlich Lieferkettenprobleme. Ein Totalausfall russischer Gaslieferungen fand mit einer Zerstörung beider Stränge von Nord Stream 1 in der Ostsee am 26. September 2022 statt. Dennoch blieb die Gasversorgung in Deutschland im Berichtsjahr stabil. Eine Gasmangellage wird im aktuellen Winter mittlerweile als unwahrscheinlich eingeschätzt, jedoch bleibt die Versorgungssituation eine zentrale Herausforderung in den kommenden Jahren. Etwaige finanziellen Auswirkungen sind nur schwer beurteilbar und können stark differieren. Eine allgemeine Reduktion des Strom- und Gasverbrauchs und daraus folgende Absatzmengenverluste kann durch an den Strom- und Gasmärkten herrschende Preiserhöhungen und die letztendlich für den Kunden merklich steigenden Preise begünstigt werden. Daraus entsteht das Risiko sinkender Netznutzungsentgelte durch reduzierte Durchleitungsmengen. Perspektivisch wird sich auf Grund aktueller Gesetzgebung im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen die Durchleitungsmengen von Erdgas durch die Netze weiter reduzieren. Dieses wird mittel- und langfristig dazu führen, dass die spezifischen Netznutzungsentgelte steigen werden, was im Endeffekt dazu beitragen wird, dass die Durchleitungsmengen sich immer schneller rückläufig entwickeln werden. Finanzierung von NetzausbaumaßnahmenDie Transformation der Energieversorgung erfordert weitreichende Investitionen in die Verteilnetze Strom und Fernwärme. Eine nahezu Verdoppelung der bestehenden Netze ist geboten, um die fortschreitende Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Verkehr zu ermöglichen. Die Sicherung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel kann zukünftig ein Risiko darstellen. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert. 3.3 ChancenberichtMit Blick auf die nächsten Jahre im Regulierungsgeschehen hat die Bonn-Netz in den letzten Jahren konsequent die wirtschaftlich optimale Positionierung des Verteilnetzbetriebes vorangetrieben. Die Ausrichtung der Bonn-Netz als große Netzgesellschaft, bietet auch in einem sich zukünftig ändernden Regulierungsumfeld die Chance, Kostenvorteile zu erzielen, Synergieeffekte zu schaffen und Kostenkürzungspotenzialen der Regulierungsbehörden entgegenzuwirken. Nach der Aufhebung der Eigenkapitalzinssätzen Strom und Gas für die vierte Regulierungsperiode durch das OLG Düsseldorf sieht die Bonn-Netz die Chance, eine Verbesserung der Ausgangsparameter für die Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode und eine Weichenstellung für die künftigen Regulierungsperioden erreicht zu haben. Vor allem mit Blick auf die fortschreitende Energiewende ist die Festlegung von marktgerechten, international wettbewerbsfähigen und angemessenen Eigenkapitalzinssätzen ein für die Energiebranche bedeutsames Verfahren und wesentlicher Bestandteil für die Sicherstellung der Finanzierung der Netzinfrastruktur und der Beschleunigung des Netzausbaus. Des Weiteren setzt die Bonn-Netz konsequent auf Prozessoptimierungen, um die Mitarbeitenden besser auf die zunehmenden energiewirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen vorbereiten zu können. Der fortschreitende Digitalisierungsprozess bei der Bonn-Netz lässt zum einen Kapazitäten frei werden, die für andere Bereiche und Themen genutzt werden können, und ermöglichen es zum anderen, auch nachhaltig Kosten zu sparen. Der Umwälzungsprozess, der durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in Gang gesetzt wurde, hat die Digitalisierung um ein Vielfaches beschleunigt und wird mit Nachdruck weiter vorangetrieben. Positive Erfahrungen aus dieser Zeit versteht die Bonn-Netz als Eröffnung neuer Chancen und Möglichkeiten, um die Arbeitsumgebung für das Unternehmen und die Mitarbeitenden auch zukünftig digital vernetzter und flexibler zu gestalten. Die Infolge der Entscheidung des EuGHs vorgenommene Novellierung des EnWG im Dezember 2023 eröffnet der BNetzA neue weitreichende Kompetenzen. Die von der Behörde angekündigte Umwälzung der Regulierungssystems kann auch einen positiven Einfluss auf das Regulierungsumfeld und die Netzbetreiber haben. So wird die Branche und die Bonn-Netz gefragt sein, eigene Impulse für eine Neugestaltung zu liefern, um hier positive Effekte auf Netzbetreiberseite realisieren zu können. Ferner ergeben sich für die Bonn-Netz Chancen auf Grundlage der kommunalen und bundesweiten Klimaschutzziele. Die angestrebte Klimaneutralität wird zu einer disruptiven Veränderung in einigen Geschäftsfeldern der Gesellschaft führen, die zu einem erheblichen Ausbau der Netzinfrastruktur im Strombereich und in den betriebsgeführten Wärmenetzen führen wird. Zudem wird es dadurch zu einem starken Ausbau der Digitalisierung in den Verteilnetzen kommen. Das ist erforderlich, um die zunehmenden Leistungsströme durch fluktuierende, regenerative Erzeugung und volatile Abnahme z. B. durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur und dem vermehrten Einsatz von Wärmepumpen, steuern zu können. Durch die höhere Gleichzeitigkeit in den Verteilnetzen werden zukünftig regelnde Eingriffe auch im Bereich der Niederspannung der Netzbetreiber erforderlich, um weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Erste Grundpfeiler hierzu wurden durch das in 2023 in Kraft gesetzte GNDEW und die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelegt. Diese neuen Rahmenbedingungen gilt es in den kommenden Jahren erfolgreich für die Bonn-Netz umzusetzen. Weiterhin werden durch die Umsetzung der Klimaschutzziele vor allem im Wärmemarkt neue regenerative und dezentrale Versorgungskonzepte entstehen, die zu neuen Geschäftsfeldern und somit zu weiteren Synergien bei der Bewirtschaftung der Versorgungsinfrastruktur führen. 4 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt BonnDie Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung und den Gesellschaftsvertretern am 22. März 2024 mit folgendem Wortlaut unterschrieben: "Die Geschäftsführung und die Gesellschafter haben sich im Geschäftsjahr 2023 mit dem am 28. März 2019 vom Rat der Bundesstadt Bonn verabschiedeten Public Corporate Governance Kodex und den damit verbundenen Anforderungen befasst. Geschäftsführung und Gesellschaftervertreter der Bonn-Netz erklären hiermit gemeinsam, dass dem Public Corporate Governance Kodex der Bundesstadt Bonn vom 28. März 2019 im Geschäftsjahr 2023 mit den folgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde und wird. " 1. Eine konzernweite Anti-Korruptions-Richtlinie gemäß Punkt 3.2.12* wurde erstellt und befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. Verbindliche Regelungen zur Vermeidung von Korruption (z. B. Beschaffung, Vier-Augen-Prinzip) wurden konzernweit festgelegt. 2. Eine konzernweite Anti-Korruptions-Richtlinie gemäß Punkt 3.4.2* wurde erstellt und befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. Verbindliche Regelungen im Umgang mit Zuwendungen und Vorteilen bestehen bereits in dem Leitfaden "Geschäftsethik und Compliance". 3. In der D&O Versicherung für die Geschäftsführung wurde abweichend von Punkt 3.5.1* gemäß Entscheidung des Aufsichtsrates der SWB GmbH kein der Vergütung angemessener Selbstbehalt vereinbart. Bei neuen Vertragsabschlüssen für haupt- und nebenamtliche Geschäftsführungen wird ab sofort ein Selbstbehalt festgelegt. Die Änderung soll - vorbehaltlich einer anderweitigen Entscheidung der maßgeblichen Gremien - auch bei neuen Verträgen nach Wiederbestellungen gelten. 5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen5.1 Einhaltung der öffentlichen ZwecksetzungDie Bonn-Netz mit Sitz in Bonn ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EnW. Zwischen der EnW und der Bonn-Netz bestehen ein Gewinnabführungsvertrag und ein Beherrschungsvertrag. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von eigenen oder in sonstiger Weise zur Nutzung überlassenen Energieversorgungsnetzen (Strom, Gas) im Sinne der Vorschriften des jeweils geltenden EnWG und das Betreiben von eigenen Wasser-, Wärme- und sonstigen Netzen oder die Erbringung von Dienstleistungen im Stadtgebiet Bonn. 5.2 Einhaltung der öffentlichen ZweckerreichungDie Mitarbeitenden der Bonn-Netz sorgen für einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas und für die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Energieversorgungsnetze Gas und Strom im Sinne des EnWG. Ebenfalls sorgen die Mitarbeitenden der Bonn-Netz für einen zuverlässigen Betrieb des Wasser-, Fernwärme-, Straßenbeleuchtungs- und Datennetzes (Fernwirk- und Fernsteuernetz). Auch im Jahr 2023 hat die Bonn-Netz diese Ziele erreicht und eine hohe Versorgungssicherheit und - qualität sichergestellt.
Bonn, den 24. April 2024 Bonn-Netz GmbH Dipl.-Ing. (FH) Master of Engineering Urs Reitis, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. AllgemeinesDer Jahresabschluss der Bonn-Netz GmbH, Bonn, (Bonn-Netz), Amtsgericht Bonn, HRB 14997, wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrags sowie des GmbH-Gesetzes und unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Die Postenbezeichnung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurde geändert, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist. Es wurden die Posten Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen, Verteilungsanlagen, Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesstadt Bonn und Empfangene Ertragszuschüsse hinzugefügt. Das Anlagevermögen wird entsprechend dem Formblatt der Versorgungswirtschaft der EigVO NW untergliedert. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. Am 25. November 2015 hat die Bonn-Netz mit der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW) einen Beherrschungsvertrag geschlossen, der mit Eintragung ins Handelsregister am 3. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Mit diesem Vertrag unterstellt die Bonn-Netz die Leitung ihrer Gesellschaft der EnW. Unbeschadet dessen obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Bonn-Netz weiterhin der Geschäftsführung der Bonn-Netz. Das Weisungsrecht der EnW erstreckt sich nicht auf den Anwendungsbereich des § 7a EnWG (partielle Entherrschungsklausel). Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Geschäftsjahres von der Bonn-Netz gekündigt werden. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanlagen zu Herstellungs-/Anschaffungskosten, gekürzt um Investitionszuschüsse und vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen. Bei der Software IM4G wurde aufgrund von diversen Neuerungen die Nutzungsdauer um 5 Jahre auf 15 Jahre verlängert. Bei der Herstellung von Sachanlagen werden eigene Leistungen entsprechend § 255 Abs. 2 HGB einschließlich anteiliger notwendiger Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten) in den Wertansatz einbezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung der Beteiligung erfolgte zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden, soweit es sich um niedrig verzinsliche Darlehen handelt, zum Barwert, im Übrigen zum Nennwert bewertet. Die aktivierten Eigenleistungen und die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungs-/Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen neben den Einzelkosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten. Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Herstellungs-/Anschaffungskosten bewertet worden. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem Nominalwert. Leistungen aus der Netznutzung der EnW wurden zum 31. Dezember 2023 abgerechnet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Die von der Bonn-Netz empfangenen Baukostenzuschüsse (BKZ) und Hausanschlusskosten (HAK) werden als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über 20 Jahre mit jährlich 5 % aufgelöst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz laufzeitadäquat abgezinst. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte entsprechend § 253 Abs. 1 und 2 HGB unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode nach den Richttafeln 2018G von Heubeck pauschal mit einem durchschnittlichen Rechnungszinssatz der letzten 10 Jahre von 1,82 % sowie einem Gehalts- und Rententrend von 1,00 % bzw. 2,00 %. Bei den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde der laufzeitadäquate Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung ermittelt. Ansonsten wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit angesetzt. Die Berechnung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte mit einem Gehaltstrend von 2,00 %. Die zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben bestehenden Rückdeckungsversicherungen, das Guthaben aus Langzeitarbeitszeitkonten sowie das Guthaben aus Sabbatjahren werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit ihren korrespondierenden Verpflichtungen saldiert. Die Saldierung erfolgte mit dem Deckungskapital, welches den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Zeitwert des Planvermögens entspricht. Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, Köln, (RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden (Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungC.1 AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Das Anlagevermögen enthält Vermögensgegenstände, die im zivilrechtlichen Eigentum der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB), stehen. Aufgrund von Überlassungsverträgen fällt das wirtschaftliche Eigentum der Bonn-Netz zu. Diese Vermögensgegenstände sind im Bilanzausweis des Anlagevermögens wie folgt enthalten: C.1.1 Wirtschaftliches Eigentumscroll
C.1.2 Anteile an BeteiligungenMit Wirkung zum 01. Januar 2021 beteiligte sich die Bonn-Netz an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil von 1,92 % (Eintragung im Handelsregister am 7. Juni 2021). Die Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG wurde in 2020 gegründet (Eintragung in das Handelsregister am 17. Dezember 2020). Unternehmensgegenstand der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG ist der unmittelbare oder mittelbare bundesweite Aufbau eines krisensicheren Mobilfunknetzes auf der Grundlage der 450 MHz-Mobilfunk-Frequenz sowie die Erbringung von Kommunikationslösungen. Zum 31. Dezember 2022 weist die Gesellschaft ein Eigenkapital in Höhe von 27.834 T€ sowie einen Jahresfehlbetrag von 880 T€ aus. Der Abschluss 2023 lag zum Erstellungszeitpunkt nicht vor. C.2 Umlaufvermögen
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| 2023 in T€ |
2022 in T€ |
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| Personalrückstellungen | 3.193 | 3.074 |
| Ausstehende Lieferantenrechnungen | 1.904 | 17 |
| Prozessrisiken | 880 | 81 |
| Regulierungskonto Gas | 966 | 1.111 |
| Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit Deckungsvermögen) | 718 | 1.138 |
| Übrige | 952 | 1.466 |
| Gesamt | 8.613 | 6.887 |
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf 2.047 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen von 1.330 T€, das dem Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (9 T€) wurden mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen (11 T€) saldiert.
C.5 Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 Höhe von 126.561 T€ (Vorjahr 100.858 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag 31.12.2023 in € |
bis 1 Jahr in € |
mehr als 1 Jahr in € |
davon mehr als 5 Jahre in € |
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| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 20.683.360,00 | 2.202.560,00 | 18.480.800,00 | 9.670.560,00 |
| Vorjahr | 22.886.155,17 | 2.202.795,17 | 20.683.360,00 | 11.873.120,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.809.097,48 | 10.809.097,48 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 9.963.107,25 | 9.963.107,25 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 86.214.301,73 | 75.230.749,05 | 10.983.552,68 | 7.667.763,24 |
| Vorjahr | 61.699.896,90 | 45.646.489,67 | 16.053.407,23 | 8.496.710,60 |
| - davon gegenüber Gesellschafter | 20.379.985,71 | 9.396.433,03 | 10.983.552,68 | 7.667.763,24 |
| Vorjahr | 21.962.950,69 | 10.150.450,65 | 11.812.500,04 | 8.496.710,60 |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesstadt Bonn | 38.624,37 | 38.624,37 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 30.275,38 | 30.275,38 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.815.297,31 | 8.815.297,31 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 6.278.554,94 | 6.278.554,94 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamt | 126.560.680,89 | 97.096.328,21 | 29.464.352,68 | 17.338.323,24 |
| Vorjahr | 100.857.989,64 | 64.121.222,41 | 36.736.767,23 | 20.369.830,60 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 86.214 T€ (Vorjahr 61.700 T€) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der SWB aus dem Konzern-Cash-Pool 59.945 T€ (Vorjahr 28.731 T€), Darlehen gegenüber der SWB 4.241 T€ (Vorjahr 9.756 T€) und der EnW 11.813 T€ (Vorjahr 12.641 T€) sowie Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung gegenüber der EnW 7.957 T€ (Vorjahr 8.827 T€). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.251 T€ (Vorjahr 1.745 T€) enthalten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
C.6 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Ausweis der passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 20.781 T€ (Vorjahr 20.757 T€) betrifft von Anschlussnehmern entrichtete Hausanschlusskosten- und Baukostenzuschüsse. Diese sind gemäß § 9 Abs. 2 StromNEV bzw. § 9 Abs. 1 Satz 2 GasNEV über eine Dauer von 20 Jahren linear erfolgswirksam aufzulösen.
C.7 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 177.766 T€ (Vorjahr 156.735 T€) und setzen sich wie folgt zusammen:
| Umsatzerlöse | ||
| 2023 in T€ |
2022 in T€ |
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| Netznutzungsentgelte Strom | 95.391 | 88.391 |
| - davon Gutschriften gem. § 19 StromNEV | 457 | 481 |
| Netznutzungsentgelte Gas | 30.383 | 26.109 |
| Erlöse aus Asset-Management und Asset-Service-Vertrag | 16.752 | 14.648 |
| Wasser, Netzinvestitionen | 7.582 | 5.269 |
| Fernwärme, Netzinvestitionen | 3.695 | 1.023 |
| KWK-Zuschläge | 753 | 2.883 |
| EEG-Zuschläge | 3.124 | 3.117 |
| Auflösung Ertragszuschüsse Strom und Gas | 2.012 | 1.923 |
| Nebengeschäfte Datennetz, Straßenbeleuchtung und Fernwärme | 2.585 | 2.217 |
| Erlöse aus Portfoliobewirtschaftung | 966 | 2.202 |
| Straßenbeleuchtung, Netzinvestitionen | 1.208 | 1.107 |
| Messentgelte | 1.243 | 999 |
| Mieterträge | 910 | 790 |
| Strom-/Gas-Abrechnung von Mehr-/Mindermengen | -835 | -1.178 |
| Übrige | 11.997 | 7.235 |
| Gesamt | 177.766 | 156.735 |
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Mehrerlöse aus der bilanziellen Verbrauchsabgrenzung in Höhe von 529 T€ (Vorjahr Mindererlöse 417 T€) enthalten.
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.
C.8 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 403 T€ (Vorjahr 1.341 T€) beinhalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (108 T€) und Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen (84 T€).
Die gesamten periodenfremden Erträge belaufen sich auf 192 T€ (Vorjahr 900 T€).
C.9 Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 117.623 T€ (Vorjahr 104.189 T€) und beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 87.187 T€ (Vorjahr 76.175 T€). Größte Posten sind hier die Kosten für das vorgelagerte Strom- und Gasnetz (40.404 T€), bezogene Leistungen für Hausanschlusskosten und Netzinvestitionen (27.830 T€), Konzessionsabgaben für das Strom- und Gasnetz (11.794 T€) sowie Kosten für Dienstleistungen der EnW im Strom- und Gasbereich (4.756 T€).
Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 30.436 T€ (Vorjahr 28.014 T€) betreffen im Wesentlichen Kosten für Offshore-Haftungsumlagen (7.473 T€), KWK-Zuschläge und KWK-Umlage (5.046 T€), Kundenumlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV (4.615 T€), Strombezug Verlustenergie (5.847 T€) sowie Strombezug aus Kraft-Wärme-Kopplung nebst EEG-Umlage (3.737 T€).
C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 13.171 T€ (Vorjahr 12.585 T€) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Geschäftsbesorgung durch die SWB (8.683 T€), Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (1.200 T€) Aus- und Fortbildungskosten (396 T€) sowie Verbandsbeiträge (223 T€).
Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 24 T€ (Vorjahr 13 T€).
C.11 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn
Zwischen der Gesellschaft und der EnW besteht seit dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft, ihren ganzen Gewinn an die EnW abführen. Im Gegenzug ist diese verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Verlust der Gesellschaft auszugleichen.
Dementsprechend führt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 einen Gewinn in Höhe von 7.957 T€ (Vorjahr 8.827 T€) an die EnW ab.
D. Ergänzende Angaben
D.1 Latente Steuern
Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags versteuert die Gesellschaft kein eigenes Einkommen. Hinsichtlich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer besteht eine Organschaft mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn. Einer Steuerabgrenzung bedarf es daher nicht.
D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB
Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB. Der Aufwand für 2023 belief sich auf 8.683 T€. Bis 2025 wird auf vertraglicher Grundlage ein Entgelt in Höhe von kumuliert 19.320 T€ erwartet.
Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 35.797 T€, welches ausschließlich gegenüber Dritten besteht.
Es bestehen zum Bilanzstichtag noch Verpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG in Höhe von 370 T€.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (exklusive des Bestellobligos) beläuft sich bis zum Ende der Laufzeit auf 19.690 T€ (Vorjahr 9.953 T€).
Die Bonn-Netz ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 01. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.
Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsabschnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 01. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs.
Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, indem sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75 % orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Gesamtfinanzierungssatz von 7,75 % steigen werden.
Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.
Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der Bonn-Netz belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 22.702 T€ für 397 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer.
D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB und Angaben nach § 6 b Abs. 2 EnWG
Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen und sonstigen Geschäften zwischen der Bonn-Netz und nahestehenden Unternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen sowie die Bundesstadt Bonn und ihr nahestehende Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Art des Geschäfts | Verbundene Unternehmen in T€ |
Bundesstadt Bonn sowie ihr nahestehende Unternehmen in T€ |
| Erbrachte Lieferungen und Leistungen und sonstige Erträge | 87.870 | 19.324 |
| Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung | 8.683 | |
| Übrige empfangene Lieferungen und Leistungen und sonstige Aufwendungen | 9.620 | 12.008 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.874 |
Verbundene Unternehmen sind: SWB, EnW, SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH, Altenahr, (SWB Regional), EGM Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH, Bonn, (EGM), Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH, Bonn, (SSB), Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV), Bonn, Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG), Bonn, und MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA), Bonn.
Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Vereinigte Bonn Wohnungsbau AG (VEBOWAG), Seniorenzentrum Stadt Bonn und bonnorange AÖR.
Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert.
D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen
Die Bonn-Netz ist am Konzern Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften entsprechend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen des Konzern-Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Der insbesondere durch die gestiegenen Energiebezugskosten temporär erhöhte Liquiditätsbedarf wird durch eine Kreditlinie (100 Mio. €) der Bundesstadt Bonn an die Cash-Pool Führerin gedeckt, sodass das Risiko einer Inanspruchnahme als gering einzustufen ist.
D.5 Belegschaft
Der durchschnittliche Personalbestand - getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| 2023 | 2022 | |
| Vollzeitbeschäftigte | 362 | 354 |
| Teilzeitbeschäftigte | 28 | 24 |
| Aushilfen | 0 | 0 |
| Zwischensumme | 390 | 378 |
| Auszubildende | 19 | 20 |
| Gesamt | 409 | 398 |
D.6 Konzernabschluss
Das Unternehmen Bonn-Netz wird in den befreienden Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
D.7 Honorar Abschlussprüfer
Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unternehmen einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2023 gemacht werden sollen.
D.8 Geschäftsführung
Dipl.-Ing. (FH) Urs Reitis, Master of Engineering, Bonn
Der Geschäftsführer Herr Urs Reitis hat in 2023 erfolgsunabhängige Bezüge in Höhe von 207.426,21 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 5.167,02 € erhalten. Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 53.163,87 € gebildet.
D.9 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 18. Januar 2024 ein Eckpunktepapier mit dem Titel "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert" zur Zukunft des Regulierungsrahmens veröffentlicht. Es soll den Startpunkt für eine breite Branchendiskussionen über die Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung bilden. Im weiteren Verlauf sind zahlreiche Veranstaltungen und Konsultationen zu einzelnen Aspekten geplant, um die Strom- und Gasnetze effizient in eine transformierte Zukunft zu überführen. Ihre Vorschläge und Ideen aus dem Eckpunktepapier stellte die Behörde am 2. Februar 2024 in einer Auftaktveranstaltung den Branchenvertretern und der interessierten Öffentlichkeit vor. Aufgrund des frühen Stadiums der Erarbeitung konnten zunächst nur abstrakt-allgemeine Thesen und keine konkret-individuellen Regelungen diskutiert werden. Die Bonn-Netz wird den weiteren Prozess aufmerksam und aktiv begleiten.
Am 24. Januar 2024 hat die BNetzA die Festlegung von Regelungen für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für den Kapitalkostenaufschlag der Verteilernetzbetreiber veröffentlicht. Die Behörde ersetzt die derzeit geltende Regelung durch eine jährliche Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes. Der so für das jeweilige Anschaffungsjahr ermittelte Eigenkapitalzins wird bis zum Ende der vierten Regulierungsperiode festgelegt. Von der Regelung umfasst sind alle neuen Investitionen in die Strom- und Gasnetze ab dem 1. Januar 2024. Die BNetzA entspricht damit nur teilweise den Forderungen der Branche, die sich ebenfalls für eine Anpassung der Eigenkapitalzinssätze für Investitionen vor dem 1. Januar 2024 (sog. Bestandsanlagen) ausgesprochen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 30. Januar 2024 ein grundlegendes Urteil für künftige Kostenprüfungen gesprochen. Hiernach sind Aufwendungen für Mehrurlaub oder ähnliche Sonderregelungen zu Urlaub keine Lohnzusatzleistungen mehr im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 ARegV und damit keine dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile. Stattdessen sind sie als grundsätzlich beeinflussbare Kostenanteile dem Effizienzvergleich zu unterwerfen.
Das im September 2023 gestartete EU-weite Vergabeverfahren der Stadt Bonn über die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung in Bonn wurde Anfang Februar mit einer Vergabe an Bonn-Netz und weitere Beratungsunternehmen abgeschlossen. Wenige Tage später wurde das Projekt bereits durch Mitarbeitende von Bonn-Netz, SWB und Stadt Bonn offiziell gestartet. Eine Vorstellung der Ergebnisse ist für spätestens Anfang 2025 geplant.
Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage können zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht abschließend beurteilt werden.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen.
Bonn, den 24. April 2024
Bonn-Netz GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Master of Engineering Urs Reitis, Geschäftsführer
Gesamtanlagennachweis Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Bonn-Netz GmbH, Bonn
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 € |
Zuschüsse 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 18.822.322,15 | 751.972,66 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 19.574.294,81 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 3.472.595,29 | 1.090.739,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.563.334,33 |
| 22.294.917,44 | 1.842.711,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 24.137.629,14 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,Betriebs- und anderen Bauten | 58.607.962,39 | 570.778,26 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 59.178.740,65 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 469.172,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 469.172,00 |
| 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 631.984,43 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 631.984,43 |
| 4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören | 445.302,27 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 445.302,27 |
| 5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 17.422.860,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 17.422.860,78 |
| 6. Verteilungsanlagen | 428.686.629,35 | 5.393.706,82 | 1.258.877,30 | 1.519.578,29 | 0,00 | 434.341.037,16 |
| 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 19.997.932,89 | 1.390.488,56 | 396.079,53 | 194,00 | 9.000,00 | 20.983.535,92 |
| 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 10.903.123,86 | 11.022.420,36 | 4.322,41 | -1.519.772,29 | 0,00 | 20.401.449,52 |
| 537.164.967,97 | 18.377.394,00 | 1.659.279,24 | 0,00 | 9.000,00 | 553.874.082,73 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Beteiligungen | 530.000,00 | 100.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 630.000,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 88,16 | 0,00 | 88,16 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 530.088,16 | 100.000,00 | 88,16 | 0,00 | 0,00 | 630.000,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 559.989.973,57 | 20.320.105,70 | 1.659.367,40 | 0,00 | 9.000,00 | 578.641.711,87 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.786.294,45 | 1.042.542,66 | 0,00 | 0,00 | 15.828.837,11 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14.786.294,45 | 1.042.542,66 | 0,00 | 0,00 | 15.828.837,11 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,Betriebs- und anderen Bauten | 15.775.294,54 | 955.462,26 | 0,00 | 0,00 | 16.730.756,80 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 9.168,00 | 1.158,00 | 0,00 | 0,00 | 10.326,00 |
| 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören | 428.179,27 | 1.907,00 | 0,00 | 0,00 | 430.086,27 |
| 5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 16.736.070,78 | 90.569,00 | 0,00 | 0,00 | 16.826.639,78 |
| 6. Verteilungsanlagen | 297.718.815,37 | 9.087.533,76 | 1.246.645,97 | 0,00 | 305.559.703,16 |
| 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.003.482,89 | 1.725.931,56 | 387.207,53 | 0,00 | 15.342.206,92 |
| 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 344.671.010,85 | 11.862.561,58 | 1.633.853,50 | 0,00 | 354.899.718,93 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 359.457.305,30 | 12.905.104,24 | 1.633.853,50 | 0,00 | 370.728.556,04 |
| Buchwerte | ||
| Stand am 31.12.2023 € |
Stand am 31.12.2022 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.745.457,70 | 4.036.027,70 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 4.563.334,33 | 3.472.595,29 |
| 8.308.792,03 | 7.508.622,99 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,Betriebs- und anderen Bauten | 42.447.983,85 | 42.832.667,85 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 458.846,00 | 460.004,00 |
| 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 631.984,43 | 631.984,43 |
| 4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 und 2 gehören | 15.216,00 | 17.123,00 |
| 5. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 596.221,00 | 686.790,00 |
| 6. Verteilungsanlagen | 128.781.334,00 | 130.967.813,98 |
| 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.641.329,00 | 5.994.450,00 |
| 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 20.401.449,52 | 10.903.123,86 |
| 198.974.363,80 | 192.493.957,12 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Beteiligungen | 630.000,00 | 530.000,00 |
| 2. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 88,16 |
| 630.000,00 | 530.088,16 | |
| Anlagevermögen gesamt | 207.913.155,83 | 200.532.668,27 |
Bilanz nach Tätigkeitsbereichen gemäß § 6b Energiewirtschaftsgesetz zum 31. Dezember 2023
Tätigkeit Netz Elektrizitätsverteilung
Aktiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.730.906,21 | 2.010.380,00 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 3.794.946,80 | 5.525.853,01 | 2.767.151,27 | 4.777.531,27 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 19.244.316,98 | 19.425.049,28 | ||
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 539.100,79 | 539.100,79 | ||
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1. oder 2. gehören | 451,00 | 901,00 | ||
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 221.297,00 | 278.177,00 | ||
| 5. Verteilungsanlagen | 57.568.226,67 | 59.875.066,27 | ||
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.327.934,52 | 2.600.152,12 | ||
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 14.952.762,17 | 94.854.089,13 | 8.133.246,46 | 90.851.692,92 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 39,45 | 39,45 |
| 100.379.942,14 | 95.629.263,64 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.551.012,51 | 1.014.306,56 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.477.857,72 | 3.916.811,04 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.573.096,76 | 11.725.758,84 | ||
| davon gegen Gesellschafterin EUR 7.042.331,41 (i.Vj. EUR 4.433.065,61)- | ||||
| 3. Forderungen gegen die Bundesstadt Bonn | 1.663.476,49 | 437.276,60 | ||
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.345.685,92 | 17.060.116,89 | 1.988.790,07 | 18.068.636,55 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 0,00 | 55,60 | ||
| 18.611.129,40 | 19.082.998,71 | |||
| 118.991.071,54 | 114.712.262,35 | |||
|
Passiva |
||||
| 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| zugeordnetes Kapital | 59.793.501,28 | 59.793.501,28 | ||
| B. Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 3.974.674,97 | 3.013.421,32 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 13.500.000,00 | 15.000.000,00 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.639.707,26 | 7.342.225,15 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.038.780,86 | 12.702.523,06 | ||
| davon gegen Gesellschafterin EUR 9.925.958,66 (i.Vj. EUR 8.773.124,01)- | ||||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesstadt Bonn | 642,77 | 316,66 | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.341.892,41 | 2.704.949,42 | ||
| davon aus Steuern EUR 1.862.663,42 (i.Vj. EUR 1.571.481,19)- | ||||
| 40.521.023,30 | 37.750.014,29 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 14.701.871,99 | 14.155.325,46 | ||
| 118.991.071,54 | 114.712.262,35 | |||
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Tätigkeit Netz Elektrizitätsverteilung
| 2023 | 2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 101.599.206,30 | 97.102.954,69 | ||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.069.188,08 | 1.810.601,38 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 92.843,24 | 89.066,24 | ||
| 4. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe | 27.492.869,71 | 25.149.345,00 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 46.612.912,35 | 74.105.782,06 | 46.375.131,29 | 71.524.476,29 |
| 5. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 4.660.943,30 | 4.411.342,88 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 1.265.814,64 | 5.926.757,94 | 1.244.029,52 | 5.655.372,40 |
| -davon für Altersversorgung EUR 331.905,87 (i.Vj. EUR 333.337,79)- | ||||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6.083.846,40 | 6.014.314,58 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 12.198.511,97 | 11.951.486,52 | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 52.722,74 | 2.576,99 | ||
| -davon aus verbundenen Unternehmen EUR 51.560,74 (i.Vj. EUR 2.480,99)- | ||||
| -davon aus Abzinsung von Rückstellungen: EUR 1.162,00 (i.Vj. EUR 96,00)- | ||||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 594.620,82 | 173.083,37 | ||
| -davon an verbundene Unternehmen EUR 71.684,32 (i.Vj. EUR 122.123,70)- | ||||
| -davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 299,00 (i.Vj. EUR 2.708,00)- | ||||
| 10. Ergebnis nach Steuern | 4.904.441,17 | 3.686.466,14 | ||
| 11. Sonstige Steuern | 18.088,27 | 23.052,96 | ||
| 12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 4.886.352,90 | 3.663.413,18 | ||
| 13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | ||
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Tätigkeit Netz Elektrizitätsverteilung gemäß § 6b EnWG
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 € |
Zuschüsse 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9.526.636,99 | 95.494,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.622.131,49 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.767.151,27 | 1.027.795,53 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.794.946,80 |
| 12.293.788,26 | 1.123.290,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 13.417.078,29 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 28.183.627,50 | 201.085,19 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 28.384.712,69 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 539.100,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 539.100,79 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören | 23.382,91 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.382,91 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen | 12.529.067,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.529.067,78 |
| 5. Verteilungsanlagen | 217.188.339,25 | 935.544,02 | 841.105,63 | 1.291.096,16 | 0,00 | 218.573.873,80 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.701.252,42 | 477.854,12 | 161.216,28 | 1.550,94 | 221,44 | 10.019.219,76 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8.133.246,46 | 8.114.289,90 | 3.507,31 | -1.291.266,88 | 0,00 | 14.952.762,17 |
| 276.298.017,11 | 9.728.773,23 | 1.005.829,22 | 1.380,22 | 221,44 | 285.022.119,90 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Sonstige Ausleihungen | 39,45 | 0,00 | 38,58 | -0,87 | 0,00 | 0,00 |
| Anlagevermögen gesamt | 288.591.844,82 | 10.852.063,26 | 1.005.867,80 | 1.379,35 | 221,44 | 298.439.198,19 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.516.256,99 | 374.968,29 | 0,00 | 0,00 | 7.891.225,28 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 7.516.256,99 | 374.968,29 | 0,00 | 0,00 | 7.891.225,28 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 8.758.578,22 | 381.817,49 | 0,00 | 0,00 | 9.140.395,71 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören | 22.481,91 | 450,00 | 0,00 | 0,00 | 22.931,91 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen | 12.250.890,78 | 56.880,00 | 0,00 | 0,00 | 12.307.770,78 |
| 5. Verteilungsanlagen | 157.313.272,98 | 4.522.611,93 | 830.237,78 | 0,00 | 161.005.647,13 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.101.100,30 | 747.118,69 | 157.712,61 | 778,86 | 7.691.285,24 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 185.446.324,19 | 5.708.878,11 | 987.950,39 | 778,86 | 190.168.030,77 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anlagevermögen gesamt | 192.962.581,18 | 6.083.846,40 | 987.950,39 | 778,86 | 198.059.256,05 |
| Buchwerte | ||
| Stand am 31.12.2023 € |
Stand am 31.12.2022 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.730.906,21 | 2.010.380,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 3.794.946,80 | 2.767.151,27 |
| 5.525.853,01 | 4.777.531,27 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 19.244.316,98 | 19.425.049,28 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 539.100,79 | 539.100,79 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören | 451,00 | 901,00 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen | 221.297,00 | 278.177,00 |
| 5. Verteilungsanlagen | 57.568.226,67 | 59.875.066,27 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.327.934,52 | 2.600.152,12 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 14.952.762,17 | 8.133.246,46 |
| 94.854.089,13 | 90.851.692,92 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 39,45 |
| Anlagevermögen gesamt | 100.379.942,14 | 95.629.263,64 |
Bilanz nach Tätigkeitsbereichen gemäß § 6b Energiewirtschaftsgesetz zum 31. Dezember 2023
Tätigkeit Netz Gasverteilung
Aktiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 195.918,80 | 401.771,75 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 726.279,47 | 922.198,27 | 666.290,96 | 1.068.062,71 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 11.672.013,29 | 11.789.994,70 | ||
| 2. Grundstücke und grundstücksgl. Rechte ohne Bauten | 92.883,64 | 92.883,64 | ||
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1. oder 2. gehören | 14.765,00 | 16.222,00 | ||
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 374.924,00 | 408.613,00 | ||
| 5. Verteilungsanlagen | 68.166.003,44 | 68.604.425,67 | ||
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.072.491,48 | 2.101.968,20 | ||
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.597.081,40 | 86.990.162,25 | 2.513.131,28 | 85.527.238,49 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 34,74 | 34,74 |
| 87.912.360,52 | 86.595.335,94 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Hilfs- und Betriebsstoffe | 593.297,50 | 648.627,05 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.970.673,17 | 1.244.337,67 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.916.002,80 | 928.793,81 | ||
| davon gegen Gesellschafterin EUR 3.618.463,99 (i.Vj. EUR 635.432,32)- | ||||
| 3. Forderungen gegen die Bundesstadt Bonn | 156.794,21 | 59.851,48 | ||
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 114.910,50 | 11.158.380,68 | 193.323,84 | 2.426.306,80 |
| 11.751.678,18 | 3.074.933,85 | |||
| 99.664.038,70 | 89.670.269,79 | |||
|
Passiva |
||||
| 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| zugeordnetes Kapital | 45.792.365,88 | 45.792.365,88 | ||
| B. Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 3.078.199,51 | 3.069.281,62 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.183.360,00 | 7.886.002,25 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 568.869,26 | 523.659,45 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.902.887,73 | 24.844.392,63 | ||
| davon gegen Gesellschafterin EUR 5.460.089,57 (i.Vj. EUR 7.896.288,63)- | ||||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Bundesstadt Bonn | 29.782,28 | 29.642,05 | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.029.001,05 | 923.376,13 | ||
| davon aus Steuern EUR 646.786,86 (iVj. EUR 515.454,54)- | ||||
| 44.713.900,32 | 34.207.072,51 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 6.079.572,99 | 6.601.549,78 | ||
| 99.664.038,70 | 89.670.269,79 | |||
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Tätigkeit Netz Gasverteilung
| 2023 | 2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 33.075.852,44 | 28.910.322,86 | ||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.055.334,18 | 1.225.099,85 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 41.666,49 | 1.274.665,03 | ||
| 4. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe | 246.621,09 | 360.814,43 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.441.789,79 | 13.688.410,88 | 10.001.337,28 | 10.362.151,71 |
| 5. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 6.058.044,51 | 6.079.607,27 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 1.666.356,99 | 7.724.401,50 | 1.752.002,39 | 7.831.609,66 |
| -davon für Altersversorgung EUR 445.913,13 (i.Vj. EUR 469.913,81)- | ||||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 5.492.218,28 | 5.364.013,01 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.847.081,26 | 5.033.785,22 | ||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 992.437,35 | 366.541,09 | ||
| -davon an verbundene Unternehmen EUR 787.965,25 (i.Vj. EUR 313.298,36)- | ||||
| -davon aus Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 2.160,00 (i.Vj. EUR 5.685,00)- | ||||
| 9. Ergebnis nach Steuern | 428.303,84 | 2.451.987,05 | ||
| 10. Sonstige Steuern | 12.059,65 | 11.334,01 | ||
| 11. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 416.244,19 | 2.440.653,04 | ||
| 12. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | ||
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Tätigkeit Netz Gasverteilung gemäß § 6b EnWG
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 | Zuschüsse 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.199.621,39 | 50.594,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.250.215,69 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 666.290,96 | 59.988,51 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 726.279,47 |
| 5.865.912,35 | 110.582,81 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.976.495,16 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 15.673.212,08 | 183.048,58 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 15.856.260,66 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 92.883,64 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 92.883,64 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören | 421.919,36 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 421.919,36 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen | 4.854.609,99 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.854.609,99 |
| 5. Verteilungsanlagen | 208.394.856,84 | 3.610.831,22 | 417.771,67 | 228.482,13 | 0,00 | 211.816.398,52 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.830.483,52 | 603.135,84 | 216.032,17 | 1.034,72 | 6.596,84 | 7.212.025,07 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.513.131,28 | 2.313.255,11 | 815,10 | -228.489,89 | 0,00 | 4.597.081,40 |
| 238.781.096,71 | 6.710.270,75 | 634.618,94 | 1.026,96 | 6.596,84 | 244.851.178,64 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Sonstige Ausleihungen | 34,74 | 0,00 | 35,24 | 0,50 | 0,00 | 0,00 |
| Anlagevermögen gesamt | 244.647.043,80 | 6.820.853,56 | 634.654,18 | 1.027,46 | 6.596,84 | 250.827.673,80 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.797.849,64 | 256.447,25 | 0,00 | 0,00 | 5.054.296,89 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.797.849,64 | 256.447,25 | 0,00 | 0,00 | 5.054.296,89 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 3.883.217,38 | 301.029,99 | 0,00 | 0,00 | 4.184.247,37 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören | 405.697,36 | 1.457,00 | 0,00 | 0,00 | 407.154,36 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen | 4.445.996,99 | 33.689,00 | 0,00 | 0,00 | 4.479.685,99 |
| 5. Verteilungsanlagen | 139.790.431,17 | 4.276.372,10 | 416.408,19 | 0,00 | 143.650.395,08 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.728.515,32 | 623.222,94 | 212.610,09 | 405,42 | 5.139.533,59 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 153.253.858,22 | 5.235.771,03 | 629.018,28 | 405,42 | 157.861.016,39 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Anlagevermögen gesamt | 158.051.707,86 | 5.492.218,28 | 629.018,28 | 405,42 | 162.915.313,28 |
| Buchwerte | ||
| Stand am 31.12.2023 € |
Stand am 31.12.2022 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 195.918,80 | 401.771,75 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 726.279,47 | 666.290,96 |
| 922.198,27 | 1.068.062,71 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten | 11.672.013,29 | 11.789.994,70 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 92.883,64 | 92.883,64 |
| 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören | 14.765,00 | 16.222,00 |
| 4. Erzeugungs-, Gewinnungs- u. Bezugsanlagen | 374.924,00 | 408.613,00 |
| 5. Verteilungsanlagen | 68.166.003,44 | 68.604.425,67 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.072.491,48 | 2.101.968,20 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.597.081,40 | 2.513.131,28 |
| 86.990.162,25 | 85.527.238,49 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 34,74 |
| Anlagevermögen gesamt | 87.912.360,52 | 86.595.335,94 |
Erläuterungen zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung gemäß § 6b EnWG
der Bonn-Netz GmbH, Bonn
1. Allgemeines
Gemäß § 6b EnWG sind vertikal integrierte Unternehmen zur buchhalterischen Entflechtung sogenannter "Tätigkeiten" verpflichtet. Dabei sind die Tätigkeiten der Energieverteilung im Strom- und Gassektor jeweils getrennt von den übrigen Tätigkeiten im Strom und Gasbereich sowie getrennt von sonstigen Tätigkeiten des Unternehmens in der internen Rechnungslegung darzustellen.
Für die Bonn-Netz resultiert daraus die Aufteilung des Gesamtunternehmens in die Tätigkeitsbereiche
| ― |
Elektrizitätsverteilung |
| ― |
grundzuständiger Messstellenbetreiber |
| ― |
andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors |
| ― |
Gasverteilung |
| ― |
andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors |
| ― |
übrige Tätigkeiten (außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors). |
Die Gesellschaft hat zum 1.1.2007 das operative Geschäft aufgenommen. Bei der Gründung der Gesellschaft wurde das Anlagevermögen unter Beachtung des § 8 Abs. 4 EnWG nicht übertragen: die betriebsnotwendigen Anlagen der Strom- und Gasverteilung wurden im Wege einer Pachtlösung der Netzgesellschaft überlassen.
Mit Beschluss des Aufsichtsrats der EnW vom 10.12.2014 wurde Bonn-Netz in eine sog. große Netzgesellschaft umstrukturiert und das Netzpersonal mit Wirkung zum 1.1.2015 von EnW auf Bonn-Netz übergeleitet. Gleichzeitig wurde Bonn-Netz mit der Wahrnehmung sämtlicher Assetmanagement- und Assetserviceaufgaben, also der Instandhaltung sowie der Planung und Durchführung von Investitionen, für die Netzbereiche der Sparten Wasser und Fernwärme sowie die Straßenbeleuchtung beauftragt. Entfallen ist die ehemalige Beauftragung der EnW durch Bonn-Netz im Rahmen der technischen Dienstleistungsverträge der regulierten Netze Strom und Gas. Diese werden nun durch das eigene Personal der Netzgesellschaft und nicht mehr durch EnW erbracht. Ebenfalls zum 1.1.2015 wurden das Stromverteilnetz in Bonn-Beuel und Bonn-Bad Godesberg von Westnetz erworben. Dies führt zu einer deutlichen Erweiterung des Geschäftsvolumens im Strombereich.
Mit Wirkung zum 1.1.2016 wurde in einem nächsten Schritt das Eigentum am Strom- und Gasnetz auf Bonn-Netz übertragen. Damit enden auch die Pachtverträge mit der EnW. Zeitgleich mit dem Anlagenübergang hat man die Nutzungsdauern der Anlagengegenstände an die kalkulatorischen Vorgaben gemäß Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung angepasst.
2. Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden
Auf Grund der Organisation des internen Rechnungswesens der Bonn-Netz sind auf der Basis von Einzelkonten die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. Besondere Zuordnungsregelungen werden ggfls. nachfolgend bei der Darstellung der einzelnen Bilanzposten erläutert. Darüber hinaus erfolgte die Zuordnung der gemeinsamen Posten der Gesellschaft innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich nach der Methode der Kostenstellenumlage. Bilanzseitig wird, soweit möglich, eine gleichlautende Verrechnung angestrebt.
Grundsätzlich wurde die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden der Tätigkeitsbereiche nicht abweichend von den Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen des Gesamtunternehmens vorgenommen. Dies betrifft auch die Gliederung der Bilanz.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagenwerte der sogenannten gemeinsamen Anlagen der Gesellschaft wurden im Anteil der kostenstellenbezogenen Inanspruchnahme durch die Tätigkeitsbereiche verteilt. Die Anlagenwerte pro Tätigkeitsbereich sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Das Anlagevermögen wird entsprechend dem Formblatt der Versorgungswirtschaft der EigVO NW untergliedert.
Die Bewertung der Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen erfolgte nach Maßgabe des Kostenerstattungsprinzips, sofern keine abweichenden gesetzlichen oder vertraglichen Rahmenbedingungen vorlagen.
3. Weitere Erläuterungen zu wesentlichen Posten der Bilanz
Die Darstellung des Anlagevermögens nach Tätigkeitsbereichen erfolgt in separaten Anlagespiegeln.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus abgerechneten Strom- und Gasnetznutzungen sowie Forderungen aus der bilanziellen Verbrauchsabgrenzung zwischen Ablese- und Bilanzstichtag. Sie wurden mittels geeigneter SAP-Reporte den Tätigkeitsbereichen direkt zugeordnet.
Die Forderungen ggü. verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Netznutzungsentgelten. Im geringerem Umfang sind sonstige Erträge geschlüsselt enthalten.
Hauptsächliche Inhalte der sonstigen Vermögensgegenstände sind direkt zugerechnete geleistete Abschläge an dezentrale Erzeuger, Periodisierungsbuchungen und eine Ausweißbuchung debitorischer Kreditoren. Vorsteuerforderungen wurden, sofern nicht verhältnismäßig direkt zurechenbar, den Aktivitäten geschlüsselt zugeordnet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Laufzeit bis 1 Jahr.
Der Aktivität Stromnetz wurde ein Eigenkapital von 59,8 Mio. EUR und der Aktivität Gasnetz von 45,8 Mio. EUR zugeordnet.
Die empfangenen Ertragszuschüsse (Betriebskostenzuschuss (BKZ) und Hausanschlusskosten (HAK)) werden direkt der jeweiligen Netztätigkeit zugeordnet. Die seit der Gründung der Netzgesellschaft angefallenen Ertragszuschüsse werden in einem Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die Rückstellungen belaufen sich im Strombereich auf rd. 4,0 Mio. EUR und im Gasbereich auf 3,1 Mio. EUR. Neben einer Rückstellung für das Regulierungskonto sind überwiegend personalnahe Rückstellungen erfasst. Die Rückstellungen wurden soweit wie möglich direkt zugerechnet. Neben kostenstellenindividuellen Schlüsseln kommt hauptsächlich ein Personalschlüssel zur Anwendung.
In den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten sind zwei aufgenommene Darlehen enthalten. Die Laufzeitenverteilung ergibt sich wie folgt:
| Tätigkeit Elektrizitätsverteilung In EUR |
Tätigkeit Gasverteilung In EUR |
|
| Gesamt | 13.500.000,00 | 7.183.360,00 |
| Davon bis 1 Jahr | 1.500.000,00 | 702.560,00 |
| Davon > 5 Jahre | 6.000.000,00 | 3.670.560,00 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung beinhalten laufende Rechnungen. Zur Anwendung kommen ein allgemeiner, ein Personalschlüssel und kostenstellenbezogene Schlüssel.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten neben konzerninternen Verrechnungen die Gewinnabführung, einen negativen Bestand im Cash-Pool und gewährte Darlehen. Das im Zusammenhang mit der Ausgliederung gewährte Darlehen wird im Verhältnis der übertragenen Restbuchwerte geschlüsselt. Ein zweites Darlehen, den Neubau am Standort Karlstraße finanzierend, wird entsprechend der Anlageverteilung auf die Aktivitäten verteilt. Die Laufzeiten ergeben sich folgendermaßen:
| Zu Verb. ggü. verb. Unternehmen | Tätigkeit Elektrizitätsverteilung In EUR |
Tätigkeit Gasverteilung In EUR |
| 16.038.780,86 | 35.902.887,73 | |
| Davon bis 1 Jahr | 11.594.791,51 | 31.476.713,70 |
| Davon > 5 Jahre | 3.102.407,68 | 3.089.970,57 |
Verbindlichkeiten in anderen Bilanzpositionen haben ausschließlich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Umsatzsteuerverbindlichkeiten wurden den Aktivitäten geschlüsselt zugeordnet.
Die Umsatzerlöse beinhalten in erster Linie direkt zurechenbare Erträge aus Netznutzung inkl. Mehr-/Mindermengenabrechnungen. Im Strom werden zusätzlich Erstattungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und sonstiger Umlagen ausgewiesen.
Größte Einzelposten innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen.
Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen Entgeltzahlungen für das vorgelagerte Netz, Konzessionsabgaben, einen Dienstleistungsvertrag und Instandhaltungsaufwendungen. Im Strombereich sind zusätzlich diverse Umlagen, Entgelte für vermiedene Netznutzung und Zahlungen an dezentrale Einspeiser enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind neben den originären Inhalten auch Verrechnungen zwischen den Aktivitäten enthalten. Im Falle von Umlagen des Overheadbereiches wird ein kostenstellenindividueller Schlüssel angewendet. Aufgrund der Entlastungen der gemeinsamen Gas-Wasser-Kolonne auf die Aktivität Wasser, wird diese abweichend in den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Zwischen der Gesellschaft und der EnW besteht seit dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft, ihren ganzen Gewinn an die EnW abzuführen. Im Gegenzug ist diese verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Verlust der Gesellschaft auszugleichen.
Bonn-Netz GmbH, Bonn
Bilanz nach Tätigkeitsbereichen zum 31. Dezember 2023
Tätigkeit gMSB
Aktiva
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.713.001,00 | 1.367.608,00 | ||
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 1.713.001,00 | 0,00 | 1.367.608,00 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Verteilungsanlagen | 2.970.325,00 | 2.382.221,00 | ||
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 527,00 | 2.970.852,00 | 3.528,00 | 2.385.749,00 |
| - | 4.683.853,00 | 3.753.357,00 | ||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 300.097,00 | 249.337,04 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 587.907,10 | 511.076,14 | ||
| davon gegen Gesellschafterin EUR 587.927,10 (i.Vj. EUR 511.056,14)- | ||||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 933,75 | 888.937,85 | 21.089,90 | 781.503,08 |
| 5.572.790,85 | 4.534.860,08 | |||
|
Passiva |
||||
| 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
|||
| A. Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 55.419,25 | 5.875,01 | ||
| B. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 34,83 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30.359,00 | 189.388,23 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.463.697,82 | 4.323.971,91 | ||
| davon gegen Gesellschafterin 210.881,13 (i.Vj. EUR 67.493,19)- | ||||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 23.314,78 | 15.590,10 | ||
| davon aus Steuern EUR 22.817,450 (iV EUR 15.590,10)- | ||||
| 5.517.371,60 | 4.528.985,07 | |||
| 5.572.790,85 | 4.534.860,08 | |||
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Tätigkeit Netz gMSB
| 2023 | 2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 1.334.360,34 | 1.057.350,29 | ||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 5.686,64 | 3.922,79 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 35.341,50 | ||
| 4. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.944,67 | 4.683,57 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 305.724,32 | 308.668,99 | 295.098,49 | 299.782,06 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 491.146,95 | 563.771,12 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 166.007,29 | 138.078,26 | ||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 163.342,62 | 27.489,95 | ||
| -davon an verbundene Unternehmen EUR 163.342,62 (i.Vj. EUR 27.489,95)- | ||||
| 8. Ergebnis nach Steuern | 210.881,13 | 67.493,19 | ||
| 9. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 210.881,13 | 67.493,19 | ||
| 10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | 0,00 | ||
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 MsbG
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 | Zuschüsse 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.693.696,39 | 574.351,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.268.047,44 |
| 2.693.696,39 | 574.351,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.268.047,44 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Verteilungsanlagen | 2.883.600,73 | 847.291,90 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.730.892,63 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.554,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.554,79 |
| 2.896.155,52 | 847.291,90 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.743.447,42 | |
| Anlagevermögen gesamt | 5.589.851,91 | 1.421.642,95 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.011.494,86 |
| Abschreibungen | Buchwerte | |||||
| Stand am 1.1.2023 € |
Zugänge 2023 € |
Abgänge 2023 € |
Umbuchungen 2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
Stand am 31.12.2023 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.326.088,39 | 228.958,05 | 0,00 | 0,00 | 1.555.046,44 | 1.713.001,00 |
| 1.326.088,39 | 228.958,05 | 0,00 | 0,00 | 1.555.046,44 | 1.713.001,00 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Verteilungsanlagen | 501.379,73 | 259.187,90 | 0,00 | 0,00 | 760.567,63 | 2.970.325,00 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.026,79 | 3.001,00 | 0,00 | 0,00 | 12.027,79 | 527,00 |
| 510.406,52 | 262.188,90 | 0,00 | 0,00 | 772.595,42 | 2.970.852,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 1.836.494,91 | 491.146,95 | 0,00 | 0,00 | 2.327.641,86 | 4.683.853,00 |
| Buchwerte | |
| Stand am 31.12.2022 € |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.367.608,00 |
| 1.367.608,00 | |
| II. Sachanlagen | |
| 1. Verteilungsanlagen | 2.382.221,00 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.528,00 |
| 2.385.749,00 | |
| Anlagevermögen gesamt | 3.753.357,00 |
Aktivitätenabschluss
über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen zum 31. Dezember 2023
der Bonn-Netz GmbH, Bonn
Erläuterungen zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung gemäß § 3 Abs. 4 MsbG
1. Allgemeines
Ab dem 2.9.2016 gilt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Gemäß § 3 Abs. 4 MsbG ist die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen. Dem Netzbetreiber wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine wesentliche neue Marktrolle durch das MsbG übertragen.
Die Bonn-Netz GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2016 die Eigentümerin des gesamten Stromnetzes in der Bundesstadt Bonn. Sie nimmt die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) seit 2017 wahr. Die entsprechende Meldung zur Übernahme der Aufgabe der Grundzuständigkeit der Bonn-Netz GmbH erfolgte am 23.6.2017 über das Energiedatenportal der Bundesnetzagentur.
Seit dem Jahr 2017 werden neu eingebaute Messeinrichtungen direkt bei dem gMSB aktiviert. Die Preise für die modernen Messeinrichtungen sind gesetzlich geregelt und stellen die Preisobergrenze dar. Die Preise sind auf der Internetseite der Bonn-Netz GmbH veröffentlicht.
Zum 31. Dezember 2023 wurden 82.864 moderne Messeinrichtungen im Netz der Bonn-Netz GmbH verbaut.
2. Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden
Auf Grund der Organisation des internen Rechnungswesens der Bonn-Netz sind auf der Basis von Einzelkonten die überwiegenden Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge der Unternehmenstätigkeit grundzuständiger Messstellenbetreiber direkt zugeordnet.
Soweit keine direkte Zuordnung möglich ist oder diese mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, erfolgt eine Verrechnung über entsprechende Schlüssel.
Grundsätzlich wurde die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden des Tätigkeitsbereichs nicht abweichend von den Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen des Gesamtunternehmens vorgenommen. Dies betrifft auch die Gliederung der Bilanz.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagenwerte des Tätigkeitsbereichs sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Das Anlagevermögen wird entsprechend dem Formblatt der Versorgungswirtschaft der EigVO NW untergliedert.
3. Weitere Erläuterungen zu wesentlichen Posten der Bilanz und GuV
Die Darstellung des Anlagevermögens erfolgt in einem separaten Anlagespiegel.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus der Durchführung des Messstellenbetriebs und wurden mittels geeigneter SAP-Reporte direkt zugeordnet. Die Forderungen haben ausschließlich eine Laufzeit bis ein Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung umfassen direkte laufende Rechnungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind neben Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, die Gewinnabführungsverpflichtung auch Verbindlichkeiten aus dem Konzern Cash-Pool enthalten, deren Verteilung anhand einer Kapitalflussrechnung erfolgt. Mittels Erlösschlüssel erhält die Tätigkeit einen Anteil an einer Umsatzsteuerverbindlichkeit.
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Laufzeit von einem Jahr.
Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus dem Messstellenbetrieb und wurden direkt zugerechnet.
Die aktivierten Eigenleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet und umfassen anteilige angemessene Gemeinkosten.
Der Materialaufwand beinhaltet neben Instandhaltungsleistungen für die Zähler auch Wartungsaufwendungen für die eingesetzte Software sowie Aufwendungen für die Lieferantenanpassungen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind neben den originären sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen Stundenverrechnungen anderer Tätigkeitsbereiche zum personallosen grundzuständigen Messstellenbetreiber enthalten.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfolgt eine geschlüsselte Zurechnung der Cash-Pool-Verzinsung anhand des durchschnittlichen Kassenbestandes zum grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Aufgrund des vorliegenden Gewinnabführungsvertrages der Bonn-Netz mit der Muttergesellschaft werden die ausgewiesenen Gewinne an die Muttergesellschaft abgeführt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Bonn-Netz GmbH, Bonn
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bonn-Netz GmbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bonn-Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 24. April 2024
EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Engel, Wirtschaftsprüfer
Semelka, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss wurde am 15. Mai 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
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