Management of non-residential real estate on a fee or contract basis
Eisen Grader GmbH
Dr.-Müller-Straße 11, 92637 Weiden in der Oberpfalz, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Matthias Seegerer since 7/27/2023 | Managing Director |
Christian Dobmann since 5/16/2017 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Eisen Grader GmbHWeiden i.d.OPf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Die Eisen Grader GmbH hat ihren Sitz in Weiden i.d.OPf. und ist beim Amtsgericht Weiden i.d.OPf. unter der Registernummer HR B 2388 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Eisen Grader GmbH, Weiden i.d.OPf., gilt im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise die größenabhängige Erleichterungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände (Software und Geschäfts- oder Firmenwert) sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauer für (Standard-) Software beläuft sich auf drei Jahre. Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert wurde über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauern wurden vorsichtig geschätzt. Sie bewegen sich zwischen vier und 19 Jahren (Bauten), einem und 21 Jahren (technische Anlagen und Maschinen) sowie einem und elf Jahren (Büro- und Geschäftsausstattung). Sämtliche Anlagegüter werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Zugänge werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Nettowert der Einzelanschaffung bis zu EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bis zum Geschäftsjahr 2022 wurde bei einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 (netto) von dem Wahlrecht der Einstellung in einen Sammelposten, der auf fünf Jahre abgeschrieben wird, Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgt bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 eine vollständige, gewinnmindernde Berücksichtigung im Jahr der Anschaffung, soweit einschlägig. Die Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren Einstandspreisen, die Waren sind mit ihren gleitenden, gewogenen durchschnittlichen Einkaufspreisen bzw. - unter Beachtung des Niederstwertprinzips - mit den niedrigeren letzten Wiederbeschaffungspreisen bewertet. Für noch nicht berücksichtigte Anschaffungskostenminderungen werden gestaffelt nach der Warengruppe pauschale Abschläge vorgenommen. Dem allgemeinen Lagerrisiko wurde bei den einzelnen Produktgruppen durch Abschläge entsprechend Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Zu erwartende Forderungsausfälle bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Sämtliche Rückstellungen wurden mittels Einzelbewertung bewertet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr lagen im Berichtszeitraum nicht vor; aus diesem Grund wurden auch keine Abzinsungen vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 8). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist voll einbezahlt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 1.768 (Vj. TEUR 1.918), von mehr als einem aber unter fünf Jahren in Höhe von TEUR - (Vj. TEUR 554) und eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von TEUR - (Vj. TEUR -). Die Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 24 (Vj. TEUR 516) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach dem Bilanzstichtag beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Pacht- und Mietverträgen. Sie belaufen sich insgesamt auf TEUR 255. Darin enthalten sind Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 63. Das Bestellobligo für Vorräte beträgt TEUR 80. Der Gesamtbetrag damit TEUR 335. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt nach § 285 Nr. 7 HGB Im Jahresdurchschnitt wurden 19 Mitarbeiter (Vj. 20) beschäftigt. Angabe nach § 285 Nr. 14a HGB Mutterunternehmen ist zu 100 % die Eisen-Schmidt GmbH & Co. Groß- und Einzelhandel in Eisen, Eisenwaren und Sanitär mit dem Sitz in Amberg, die als Personengesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist; gemäß § 293 Abs. 1 HGB unterbleibt die Aufstellung eines Konzernabschlusses.
Weiden i. d. OPf., den 24. Mai 2024 gez. Matthias Seegerer
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