IAE
Personalmanagement GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.288,00 |
11.512,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.464,00 |
1.584,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.824,00 |
9.928,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
440.068,82 |
527.914,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
296.600,04 |
464.929,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.468,78 |
62.984,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.741,76 |
2.257,24 |
| Summe
Aktiva |
464.098,58 |
541.684,00 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.766,76 |
128.633,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.633,98 |
28.194,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
81.867,22 |
-439,91 |
| B.
Rückstellungen |
192.375,37 |
149.740,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
224.956,45 |
263.309,63 |
| Summe
Passiva |
464.098,58 |
541.684,00 |
Anhang
gem. §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis
31.12.2017
der Firma IAE Personalmanagement GmbH, , Würzburg
I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist unter der Firma IAE
Personalmanagement GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts
Würzburg unter HRB 12062 eingetragen. Sitz der
Gesellschaft ist Würzburg.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den steuerlichen Bestimmungen soweit diese auch
handelsrechtlich zulässig sind. Die Änderungen
durch das im Jahr 2009 verabschiedete
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und durch das im
Jahr 2016 verabschiedete Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) wurden berücksichtigt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb
zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen ausschließlich nach der linearen
Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 €
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Steuerrückstellungen
Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu
erwartenden Steuernachzahlungen gebildet, soweit die
betreffenden Jahre noch nicht veranlagt waren.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2017 auf
insgesamt € 224.956,45 (Vj. € 263.309,63), davon
betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr € 216.252,66 (Vj. € 263.309,63).
Von den Verbindlichkeiten entfallen € 57.601,03 (i.Vj.
€ 14.610,73) auf Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern..
Von den Verbindlichkeiten sind € 13.503,79 (Vj.
€ 1.012,32) durch die Sicherungsübereignung von
Gegenständen des Anlagevermögens gesichert.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Der Fehlbetrag des Kassenvermögens der
Unterstützungskasse wegen nicht bilanzierter
Versorgungsverpflichtungen i.S.v. Art 28 Abs. 2 EGHGB
beläuft sich zum 31.12.2017 auf € 13.480,28 (Vj.
€ 26.894,23).
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB beträgt am
Bilanzstichtag 59,6 T€. Diese gliedern sich wie folgt:
Verpflichtungen aus Mietverträgen: 53,3 T€
(davon fällig innerhalb eines Jahres: 44,5 T€)
Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 6,3
T€ (davon fällig innerhalb eines Jahres: 3,3
T€)
Weitere aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 106 Arbeitnehmer.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
Herr Günter Weber, Diplom-Ingenieur (FH),
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer Günter Weber ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Würzburg, den 2. Mail 2018
gez. Günter Weber
Geschäftsführer
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am:
25.05.2018
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