CS -
Communication Service GmbH
Karlstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Finanzanlagen
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1,00
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1,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.792,37
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5.146,25
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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2.071.588,42
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2.073.380,79
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1.609.225,56
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1.614.371,81
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C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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40.455.589,79
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40.265.266,40
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Summe Aktiva
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42.528.971,58
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41.879.639,21
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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650.000,00
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650.000,00
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II. Verlustvortrag
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-40.915.266,40
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-40.781.214,42
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III. Jahresfehlbetrag
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-190.323,39
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-40.455.589,79
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-134.051,98
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-40.265.266,40
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Nicht gedeckter Fehlbetrag
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40.455.589,79
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40.265.266,40
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B. Rückstellungen
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18.947.759,77
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18.312.709,77
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C. Verbindlichkeiten
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23.581.211,81
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23.556.929,44
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Summe Passiva
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42.528.971,58
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41.879.639,21
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ANHANG
zum 31. Dezember 2016
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Sonstige Angaben
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
gemäß § 242 ff und § 264 ff des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die CS - Communication Service GmbH in Insolvenz ist
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB angewandt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Anhangser-leichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetz-
lich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der
Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Bewertung erfolgte auf
der Basis von Verkehrs- bzw. Liquidationswerten. Unter
Heranziehung aller für den Fortbestand des
Unternehmens relevanten Gegebenheiten einschließlich
des am 27.03.2009 gestellten Insolvenzantrages, konnten von
einer Bewertung zu going-concern-Prämissen nicht mehr
ausgegangen werden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die Finanzanlagen werden mit einem Erinnerungswert
ausgewiesen, da die Firma zwischenzeitlich liquidiert
wurde.
Die Forderungen sind mit den tatsächlich
eingegangenen Beträgen angesetzt. Die Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen wurden mit den
tatsächlich eingegangenen Beträgen angesetzt, da
diese ebenfalls den Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt haben. Wertberichtigungen auf
Erinnerungswerte wurden vorgenommen
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten
aktiviert.
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und
entspricht der Eintragung im Handelsregister.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. In den
Bewertungsansatz wurden, unter Berücksichtigung des
Bilanzansatzes, nur die Aufwendungen einbezogen, die in
künftigen Geschäftsjahren anfallen. Eine
Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist gebildet.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den
jeweiligen Erfüllungsbeträgen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen
€ 23.581.211,81.
III. Sonstige Angaben
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über
das vorhandene Vermögen ist mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter RA Tobias
Hoefer
übergegangen.
Mannheim,
RA Tobias Hoefer
als Insolvenzverwalter
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 15. September 2017
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