Gebr.
Diekmann GmbH
Jade
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
396.376,17 |
443.825,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.719,00 |
19.027,00 |
| II.
Sachanlagen |
305.345,00 |
336.474,00 |
| III.
Finanzanlagen |
88.312,17 |
88.324,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.328.896,64 |
2.877.894,12 |
| I.
Vorräte |
1.262.230,39 |
1.328.217,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
571.766,88 |
580.132,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.576,75 |
20.153,06 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.494.899,37 |
969.544,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.120,62 |
30.039,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.733.393,43 |
3.351.758,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.142.213,95 |
1.936.213,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.039,47 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.834.174,39 |
1.533.733,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
205.781,18 |
300.441,28 |
| B.
Rückstellungen |
550.524,33 |
724.702,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.039.560,15 |
689.747,43 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
265.125,49 |
194.662,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.095,00 |
1.095,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.733.393,43 |
3.351.758,84 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gebr. Diekmann GmbH hat ihren Sitz in
Diekmannshausen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 100145 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre
zugrunde gelegt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, vermindert um
planmäßige Abschreibungen und etwaige
außerplanmäßige Abschreibungen. Die
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten
Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen
Werteverzehr entspricht. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen
übergegangen, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis. Die Nutzungsdauer
beträgt bei Bauten auf fremden Grundstücken
siebzehn bis neunzehn Jahre, bei technischen Anlagen
und Maschinen zwei bis zehn Jahre, bei anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung zwei bis zwanzig
Jahre.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des
Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen
werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls
gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind mit ihrem Nennbetrag
bilanziert.
Vermögens- sowie Ertrags- und
Aufwandsverrechnung
Für Vermögensgegenstände, die
ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen
aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die
Bewertung bei der Gebr. Diekmann GmbH zum beizulegenden
Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen
Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus
der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert
und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese
Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde
liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein
Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den
Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der
Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt
der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen
wurden unter Zugrundelegung biometrischer
Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des
Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-
Unit-Credit-Methode) ermittelten
Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete
Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung
des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Für
die Abzinsung wird von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der jeweilige von der
Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15
Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die
Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der
Deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wird.
Übrige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Erläuterungen der Bilanz
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Vermögensgegenstände mit einem
beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2023 von 957 TEUR, die nur
der Deckung der bestehenden
Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff
anderer Gläubiger entzogen sind, werden mit den
Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen gem. § 253 Abs.
6 S. 1 HGB beträgt 15.484 EUR. Dieser Betrag ist zur
Ausschüttung gesperrt.
2. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
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Geschäftsjahr
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Vorjahr
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Euro
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Euro
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Restlaufzeiten
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- bis 1 Jahr
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1.039.560,15
|
643.970,43
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- 1 bis 5 Jahre
|
0,00
|
45.777,00
|
- über 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
|
1.039.560,15
|
689.747,43
|
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
davon gesichert
|
46.629,59
|
97.317,06
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Art der Sicherung
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Grundpfandrecht,
Sicherungsübereignung
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Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 29
Arbeitnehmer beschäftigt.
Diekmannshausen, den 25.
Oktober 2024
gez.
Wilhelm Diekmann jun.
gez.
Jan-Richard Diekmann, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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