Vierling
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.151,00 |
51.709,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.250,00 |
13.050,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.901,00 |
38.659,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.889,45 |
27.477,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.992,19 |
17.947,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.897,26 |
9.530,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19,64 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.060,09 |
79.186,57 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.349,74 |
40.432,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.206,89 |
4.206,89 |
| III.
Gewinnvortrag |
11.225,49 |
10.539,44 |
| IV.
Jahresüberschuss |
12.917,36 |
686,05 |
| B.
Rückstellungen |
6.887,65 |
1.320,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.822,70 |
37.434,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.302,37 |
5.753,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.060,09 |
79.186,57 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmaßnahmen
Der Jahresabschluss per 31.12.2012 der Vierling GmbH,
München, wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HBG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
teilweise die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
1. Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften, unter
Ausnutzung der steuerlichen Vereinfachungsregel, im
Geschäftsjahr linear, vorgenommen.
Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
2. Soweit vorhanden sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu den
dauerhaft niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages
bewertet worden; somit wird dem Abschreibungsgebot nach
handelsbilanzrechtlichen Grundsätzen entsprochen.
§§ 5 Abs. 1 EStG n.F., 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
EStG, § 253 Abs. 4 HGB und das BMF-Schreiben vom
12.03.2010 - IV C6 - S 2133/09/10001 wurden dabei beachtet
(Aufhebung des Prinzips der umgekehrten
Maßgeblichkeit).
3. Die Forderungen - einschließlich der
Forderungen an GesGF - wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
4. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind keine
aktivierten latenten Steuern enthalten.
5. Pensionsrückstellungen für
Pensionsanwartschaften wurden nicht gebildet.
6. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Ein
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist im
Wirtschaftsjahr 2012 außerbilanzmäßig
nicht berücksichtig worden.
7. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten
(Forderungen) an Gesellschafter sind in der Position
"Verbindlichkeiten" (Forderungen) enthalten.
8. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
2012 zwei Arbeitnehmer.
II. Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
Gesellschaft durch den Geschäftsführer
Vierling Heinrich
vertreten.
Altdorf, den
08.08.2013 Vierling GmbH
gez. Vierling Heinrich
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2013 festgestellt.
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