Master Data

Registry
Register court München HRB 158813
Registered
9/13/2005
Industry
Business and other management consultancy activitiesComputer consultancy activitiesAll other business support service activities n.e.c.
Purpose
Unternehmensberatung, Buchung laufender Geschäftsvorfälle und Lohnabrechnung und damit verbundene Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Hildegard Röschlau
since 1/2/2018
Managing Director
Karin Wehling
since 9/13/2005
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

Name
Location
Share
Hildegard Röschlau
Valley
50.00%
Karin Wehling
München
50.00%

Financial Report

CBS GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 2,00 82,00
I. Sachanlagen 2,00 82,00
C. Umlaufvermögen 15.771,23 18.091,23
I. Vorräte 1.200,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.140,71 16.022,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.430,52 2.069,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.773,23 30.673,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.261,87 24.616,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 383,74 2.088,16
III. Jahresüberschuss 145,61 1.704,42
B. Rückstellungen 626,48 650,00
C. Verbindlichkeiten 2.884,88 5.406,97
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.884,88 5.406,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.773,23 30.673,23

Anhang


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss der Firma CBS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt; planmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Hinweise auf zu berücksichtigende Wertminderungen lagen uns nicht vor. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bruttoanlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:  € 2.884,88
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: €        0,00
Verbindlichkeitenspiegel

Die nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB anzugebenden Informationen sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

Ergebnisverwendung und Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß Gesellschafterbeschluss wurde der Jahresüberschuss 2009 mit dem Verlustvortrag verrechnet. Der neue Verlustvortrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde genehmigt und somit festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.

Der Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2010 € 145,61

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2010 mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die alleinige Geschäftsführung durch Frau Karin Röschlau wahrgenommen.

Angaben nach § 15a Inso

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von € 5.009,17 und Verbindlichkeiten in Höhe von € 936,84.
 
München, den 22. Dezember 2011
  

 

Karin Röschlau

Anlagespiegel

 
Anschaffungs-,
 
 
 
 
 
 
Herstellungs-
Zugänge
Abgänge
kumulierte
 
Abschreibungen
 
kosten
 
 
Abschreibungen
Buchwert
Geschäftsjahr
 
01.01.2010
 
 
31.12.2010
31.12.2010
 
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Anlagevermögen
 
 
 
 
 
 
Sachanlagen
 82,00
 153,15
 233,15
 0,00
 2,00
 233,15
Summe Anlagevermögen
 82,00
 153,15
 233,15
 0,00
 2,00
 233,15

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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