NetWorks
Marketing AG i.I.
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
171.488,19 |
172.885,69 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
171.488,19 |
172.885,69 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
633.785,87 |
626.789,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
805.274,06 |
799.674,78 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
926.789,09 |
922.783,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.996,78 |
4.005,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
633.785,87 |
626.789,09 |
| B.
Rückstellungen |
32.969,84 |
27.370,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
772.304,22 |
772.304,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
805.274,06 |
799.674,78 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Angaben zur Identifikation laut Registergericht
Sitz der NetWorks Marketing AG i.I. ist Mannheim.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister mit der
Rechtsform Aktiengesellschaft eingetragen. Das Unternehmen
wird beim Amtsgericht 68159 Mannheim unter der
Handelsregister-Nummer HRB 9806 geführt.
Gliederungsgrundsätze
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 264 ff. HGB und die einschlägigen Vorschriften
des Aktiengesetzes Anwendung.
Die Grundsätze der Rechnungslegung nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 HGB einzustufen. Prüfungspflicht gem.
§ 316 HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem.
§§ 325 ff. HGB besteht.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom
17.06.2013 wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Rainer Bachert,
Mannheim, bestellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Im Geschäftsjahr 2013/2014 fand ein
grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden statt. Bei der Bilanzierung und
Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
wurde von der Abkehr der Going-Concern-Prämisse
ausgegangen, da der Geschäftsbetrieb nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischenzeitlich
übertragen und eingestellt wurde. Die allgemeine
Annahme bei der Bewertung unter
Fortführungsgesichtspunkten nach den Grundsätzen
des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gilt somit nicht mehr.
Der Wegfall der Fortführungsannahme ist ein
begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 252 Abs. 2 HGB,
der eine Abweichung von den Grundsätzen der Ansatz-
und der Bewertungsstetigkeit nach §§ 246 Abs. 3
Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB rechtfertigt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernüftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Abeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im Handelsregister eingetragener Vorstand ist:
- Herr Michael Klein
Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch
folgende Person geführt:
- Herr Rechtsanwalt Rainer Bachert, Mannheim, als
Insolvenzverwalter
Mannheim, 05.02.2020
.................................
Rainer Bachert
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2020 festgestellt.
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