Kunitzki-Elektronic GmbH

Grupellostraße 99, 41469 Neuss, DEU

Master Data

Registry
Register court Neuss HRB 22011
Previous
Kunitzki - Elektronic GmbH
Registered
7/5/2002
Industry
Computer consultancy activitiesEngineering activities for construction project management of civil engineering constructions and transportation infrastructureEngineering activities for technical building equipment
Purpose
Projektentwicklung, Projektsteuerung, Betriebsführung, Beratung, Planung, Fertigung, Handel, Erstellung von Software, Bau und Service in den Bereichen Automotive sowie der Elektro-. Energie-, Wasser-, Abwasser-, Agrar- und Umwelttechnik und -anlagen.

History

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Management

NameRole
Björn Westerhoff
since 11/5/2021
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Björn Westerhoff
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Björn Westerhoff
€77,000
100.00%

Financial Report

Kunitzki - Elektronic GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.523,51 6.858,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 463,50
II. Sachanlagen 4.522,01 6.395,01
B. Umlaufvermögen 11.981,53 13.525,13
I. Vorräte 5.781,62 8.079,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.949,96 3.598,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.249,95 1.846,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 248,83
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 77.775,85 67.234,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 94.280,89 87.866,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 77.000,00 77.000,00
II. Verlustvortrag 144.234,45 136.158,19
III. Jahresfehlbetrag 10.541,40 8.076,26
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 77.775,85 67.234,45
B. Rückstellungen 2.640,00 4.273,00
C. Verbindlichkeiten 91.640,89 83.593,92
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 91.640,89 83.593,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 94.280,89 87.866,92

Anhang


  Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going concern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Aufgrund persönlicher Sicherheiten von Herrn Björn Westerhoff gegenüber der Sparkasse Duisburg und
vorgelegter Rangrücktritte steht der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nichts entgegen.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten ungeachtet der bilanziellen Überschuldung aufgrund einer positiven
Fortführungsprognose nach dem Going Concern Prinzip.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des Zugangs aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfasst.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Nach Ansicht der Geschäftsführung liegt aus den vorgenannten Ausführungen bzgl. der persönlichen Sicherheiten von Herrn Westerhoff und den vorgelegten Rangrücktritten ungeachtet der bilanziellen Überschuldung kein Tatbestand des § 19 InsO vor.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern

Es wurde von der Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern gem. § 274 HGB verzichtet.

Sonstige Pflichtangaben


Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane gem. § 285 Nr. 10 HGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Björn Westerhoff (Kaufmann) geführt.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG 

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Verbindlichkeiten
14.470,18


Die o.g. Beträge wurden mit 6 % verzinst.

Angaben zur Nichterstellung des Lageberichtes

Auf die Erstellung des Lageberichtes wurde aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses abweichend von der Satzung aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.

Duisburg, im April 2012

        Björn Westerhoff                                                                                                                                                      Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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