mzwei GmbH
16mBuying and selling of own non-residential real estate
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Paul Hartmut Wahl since 8/1/2011 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Wahl + Partner GmbHWaiblingenJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2006 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gliederung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Gesellschaft ist anhand der Größenklassenmerkmale des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von der größenabhängigen Erleichterungen gem . § 288 HGB wurde gebrauch gemacht.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden nur die unmittelbar zurechenbaren Kosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs ein vollständiger Anlagenabgang unterstellt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die von der Gesellschaft dem Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Darlehen werden in der Bilanz als Aktivposten unter der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. Ich weise darauf hin, dass unter Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 24.11.2003, AZ: II ZR 171/01 diese Darlehensforderung als "Kapitalrückzahlung" vom gezeichneten Kapital in Abzug zu bringen wäre.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert der Pensionsverpflichtungen auf der Basis eines Rechnungszinfußes von 6 % angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Der Jahresabschluss enthält keine Positionen die auf fremde Währungen lauten oder gelautet haben.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Hartmut Wahl geführt.
Der Geschäftsführer ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Im Berichtszeitraum wurde dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Betrag in Höhe von € 334.620,03 als Darlehen zur Verfügung gestellt..
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag 2006 in Höhe von € -761.784,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung erfolgt auf einer gesonderten Gesellschafterversammlung.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 wird als richtig anerkannt:
Waiblingen, den ......................
........................................................... ( Geschäftsführer )
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