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Register court Flensburg HRB 8388 FL
Previous
Jens & Wulf GmbH Elektro - Heizung - Sanitär
Registered
9/7/2010
Industry
Plumbing, heat and air-conditioning installationManufacture of central heating radiatorsManufacture of solar water heaters
Purpose
Gegenstand des Unternehmens sind der Vertrieb, der Einbau und die Reparatur von Heizungs-, Lüftungs-, Solar- und Sanitäranlagen.

History

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Management

NameRole
Christian Jens
since 9/7/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

25873 Rantrum
€12,500
50.00%
25873 Rantrum
€12,500
50.00%

Financial Report

Jens und Wulf GmbH, Elektro - Heizung - Sanitär

Winnert

(vormals: Rantrum)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.08.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.275,00
I. Sachanlagen 2.275,00
B. Umlaufvermögen 36.389,53
I. Vorräte 16.786,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.323,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.280,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.664,53

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 14.573,79
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresüberschuss 2.073,79
B. Rückstellungen 4.980,57
C. Verbindlichkeiten 19.110,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.664,53

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Jens und Wulf GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt,

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten,

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses,

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie

Sonstige Angaben

1. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

2. Fremdwährungsumrechnung

Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung

Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und

Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.

2. Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

3. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge

Hinsichtlich des Ausweises eines Passivpostens für einen latenten Steueraufwand wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.

4. Eigenkapital

Hinsichtlich des Eigenkapitals mussten die geänderten Ausweisvorschriften des BilMoG beachtet werden. Das nicht eingezahlte Eigenkapital wird als passiver Abzug offen vom gezeichneten Kapital ausgewiesen, da es bis zum Bilanzstichtag nicht eingefordert wurde.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 3.538 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor (§ 285 Nr. 1 Bst. a HGB).
Zu dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten bestehen nur in branchenüblichem Umfang  (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).

6. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In der Handelsbilanz wurden keine steuerrechtlichen Sonderabschreibungen geltend gemacht.

IV. Sonstige Angaben

Angaben über die Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB):

Christian Jens, Installateur- und Heizungsbaumeister

Uwe Wulf, Elektroinstallateurmeister

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag gegenüber folgenden Gesellschaftern oder deren Angehörigen folgende Forderungen oder Verbindlichkeiten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Forderungen Verbindlichkeiten
Uwe Wulf 0,00 Euro 2.158,64 Euro
Christian Jens 0,00 Euro 513,19 Euro

Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag an keinen Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt (§ 285 Nr. 11 HGB).
Angaben zur Eigenschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter
Die Gesellschaft war am Bilanzstichtag kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens (§ 285 Nr. 11a HGB).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB  ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft:

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt unter 50 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB.
Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen unter 9.680.000 Euro (Gesamtleistung im Berichtsjahr) gemäß § 329 Abs. 2 HGB.
Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug unter 4.840.000 Euro.
Die Berichtsfirma ist somit zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Unterlassene Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.

Rantrum, den 16. September 2011                                                                          

Unterschrift Christian Jens & Uwe Wulf

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