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CM Consulting GmbHLiquidated
70176 Stuttgart, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christoph Matz since 6/30/2020 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
CM Consulting GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2009 aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgt unter erstmaliger Anwendung der neuen Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR -27.133,00 bilanziert. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht voll umfänglich fortgeführt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENImmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftbarwertverfahren. Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung werden mit den Aufwendungen und Erträgen der verrechneten Vermögensgegenstände im Finanzergebnis saldiert. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ANGABEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 30.414,00). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-unit-credit-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): Ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben wurde. Lohn und Gehaltssteigerungen wurden angemessen berücksichtigt. Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G". Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 27.133,00. Der Betrag wurde den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 13.010,39 (Vj. EUR 9.444,39). D. SONSTIGE ANGABENWährend des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Matz, Dipl.-Ing., geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Stuttgart, 07. Dezember 2011 Christoph Matz, Geschäftsführer Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt. |
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