Kostal-Event GmbHLiquidated

83024 Rosenheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 19121
Registered
5/19/2009
Industry
Provision of other services for non-artistic eventsOrganisation of conventions and trade showsConcert organisers
Purpose
ist Eventmanagement, Durchführung und Planungen von Veranstaltungen, Tagungen, Incentive und Kongresse aller Art, Catering, Vermittlung von Location und Referenten, Schulung und Training für Verkauf und Marketing sowie die Durchführung von sonstigen branchenüblichen Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Gabriele Wüchner
since 1/25/2016
Managing Director

Financial Report

Kostal-Event GmbH

Stephanskirchen

(vormals: Rohrdorf)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 14.681,00 19.496,00
I. Sachanlagen 14.681,00 19.496,00
B. Umlaufvermögen 21.202,48 28.905,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.116,71 28.884,84
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85,77 20,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 864,35 2.430,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.747,83 50.832,04

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 12.650,66 12.655,41
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 155,41 17.565,33
III. Jahresfehlbetrag 4,75 17.409,92
B. Rückstellungen 3.489,00 5.040,00
C. Verbindlichkeiten 20.608,17 33.136,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.608,17 33.136,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.747,83 50.832,04

Anhang


gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
der
Kostal-Event GmbH


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Kostal-Event GmbHwurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,- wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wurde beachtet. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der Bilanz zusammengefassten Posten

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 18.177,91.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfällt ein Betrag von Euro 0,00 auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Vorschüsse an Geschäftsführer wurden in Höhe von Euro 0,00 vorgenommen.

Sonstige Angaben


Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 mit Euro 26,50 und sind ausschließlich der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen.


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Frau Kostal Eva, Kauffrau, Samerberg
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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