Master Data

Registry
Register court Offenbach am Main HRB 49348
Registered
7/19/2016
Industry
Computer consultancy activitiesDevelopment and programming of application softwareResearch and experimental development on biotechnology
Purpose
Softwareentwicklung und Sensorentwicklung, insbesondere im Berich von Lasersystemen und Beratungsleistungen in diesem Bereich und Übernahme von Projektleitungen

History

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Management

NameRole
Gunnar Jürgen Held
since 10/12/2023
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Gunnar Jürgen Held
Heusenstamm
€25,000
100.00%

Financial Report

Held Technologies GmbH

Heusenstamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 5.496,00 10.357,00
I. Sachanlagen 5.496,00 10.357,00
B. Umlaufvermögen 717.243,21 562.719,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 422.867,68 31.003,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 294.375,53 531.715,33
Summe Aktiva 722.739,21 573.076,19

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 441.632,25 258.676,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 429.132,25 246.176,40
B. Rückstellungen 39.815,00 122.688,50
C. Verbindlichkeiten 241.291,96 191.711,29
Summe Passiva 722.739,21 573.076,19

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma Held Technologies GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB 49348 eingetragen.

Der Sitz der Gesellschaft ist in Heusenstamm (§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, die auch nach § 267a HGB die Voraussetzungen für eine Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten und die latenten Steuern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Held Technologies GmbH  wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
 
 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.

Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. S

ie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern zum 31.12.2018 Forderungen in Höhe von 33,00 Euro.

Sie sind in "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2018 in Höhe von 429.132,25 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2017 in Höhe von 246.176,40 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
 
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

105.319
(186.753)

105.319
(186.753)

0
(0)

0
(0)

2. Sonstige Verbindlichkeiten

135.972
(4.958)

135.972
(4.958)

0
(0)

0
(0)

davon aus Steuern

135.939
(4.925

135.939
(4.925

0
(0)

0
(0)

Summe
 

241.291
(191.711)

241.291
(191.711)

0
(0)

0
(0)
IV. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten


Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind im Berichtszeitraum nicht angefallen.

V. Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Joachim Zinke, (§285 Nr. 10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf 4.200,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4.200,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)
Im Jahr 2018 waren durchschnittlich 4 Arbeitnehmer (Vorjahr: 4) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
 
Heusenstamm, den 13.12.2019
gez. Joachim Zinke

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