Klein Technical Solutions GmbHLiquidated

57572 Niederfischbach, DEU

Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 20915
Registered
11/29/2007
Industry
Manufacture of testing machinesManufacture of turbinesManufacture of heat pumps
Purpose
Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Entwässerungs- und Trocknungs-Systemen.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Stulz Wasser- und Prozess-technik GmbH
Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

Klein Technical Solutions GmbH

Niederfischbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

BILANZ zum 30. Juni 2011

Klein Technical Solutions GmbH, Niederfischbach

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 141.478,02 82.290,00
II. Sachanlagen 733.257,50 804.825,50
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 326.700,00 2.691.942,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.106.827,13 743.592,83
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 252.210,34 (Euro 170.149,80)
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 66.284,62 302.876,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.173,10 13.002,89
5.387.720,37 4.638.530,98

PASSIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 457.455,93 177.245,76
III. Jahresüberschuss 552.252,75 280.210,17
1.034.708,68 482.455,93
B. Rückstellungen 540.152,00 477.694,00
C. Verbindlichkeiten 3.505.989,69 3.678.381,05
D. Passive latente Steuern 306.870,00 0,00
5.387.720,37 4.638.530,98

 

Niederfischbach, den 22. August 2011

I. Allgemeine Angaben

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die vom Gesetz zugelassenen größenabhängigen Erleichterungen werden nicht in Anspruch genommen.

Bei der Veröffentlichung wurden, abweichend vom festgestellten Jahresabschluss, die für die Veröffentlichung geltenden Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden erstmals im Jahresabschluss zum 30.06.2011 angewendet; die Vorjahreszahlen sind nach Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB nicht angepasst. Wesentliche Änderungen aus der Umstellung auf die Regelungen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ergeben sich nicht.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung auf Zugänge beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt entsprechend den Regelungen des Steuerrechts. Soweit notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 150,00 bis € 1.000,00 werden in einen wirtschaftsjahresbezogenen steuerlichen Sammelposten eingestellt, der im Jahr der Bildung und über die folgenden Wirtschaftsjahre mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufzulösen ist.

Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen werden unter Berücksichtigung der Einzelkosten nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie unter Einbeziehung notwendiger Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 Satz 3 und 4 HGB ermittelt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren erfolgt zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und die in Ausführung befindlichen Aufträge werden mit den Herstellungskosten bewertet. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten, der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist und angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten eingerechnet. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet, indem die Herstellungskosten um die erwarteten Verluste gemindert werden.

Bei den in Ausführung befindlichen Aufträgen, deren Fertigungsprozess sich über die Dauer eines Geschäftsjahres hinaus hinzieht, wird von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 2 HGB abgewichen. Bei dieser langfristigen Fertigung wird im Interesse der Klarheit des Jahresabschlusses in vorsichtiger Weise eine Teilgewinnrealisierung auf Basis der internen Teilauftragsabwicklung vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Flüssige Mittel sind mit den Nennwerten bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält mit dem Nominalwert angesetzte Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Forderungen/Verbindlichkeiten in Fremdwährung erfolgt unter Beachtung der Regelungen in § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

Bei den latenten Steuern gibt es ausschließlich Differenzen aus bilanziellen Abweichungen. Gemäß § 274 HGB werden Steuerabgrenzungen vorgenommen. Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein Gesamtsteuersatz von 30% zugrunde gelegt.

III. Angaben zu bestimmten Bilanzpositionen sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 325.322,74 und aus kurzfristiger Darlehensgewährung in Höhe von € 1.456.487,78. Von den Forderungen entfallen auf Gesellschafter € 1.742.087,78.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben € 295.930,29 Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr und € 252.210,34 Restlaufzeiten von über einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren auch Lieferungen und Leistungen. Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Gesellschafter € 899,87.

Verbindlichkeitenspiegel:

  Restlaufzeiten Sicherheiten
  bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Gesamt
davon besichert
Sicherungs-Art
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 121.277,05 18.209,87 102.937,93 242.424,85 242.424,85 Grundschulden
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.163.772,79 0,00 0,00 1.163.772,79 0,00  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.400.825,29 0,00 0,00 1.400.825,29 0,00  
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 438.123,89 0,00 0,00 438.123,89 0,00  
Sonstige Verbindlichkeiten 249.873,53 10.969,34 0,00 260.842,87 0,00  
  3.373.872,55 29.179,21 102.937,93 3.505.989,69 242.424,85  

Die passiven latenten Steuern in Höhe von € 306.870,00 beruhen auf unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei der Bewertung von langfristigen Aufträgen. In der Handelsbilanz sind zum Abschlussstichtag aus unfertigen Aufträgen Teilgewinne in Höhe von € 1.022.900,00 berücksichtigt.

IV. Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

1. Gewährleistungsbürgschaften 128.807,80
2. Vertragserfüllungsbürgschaften 3.491.768,26
3. Anzahlungsbürgschaften 7.191.726,28
  10.812.302,34

Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit aus den Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein.

Die Gesellschaft wird in einen Konzernabschluss einbezogen. Mutterunternehmen ist die Stulz H+E GmbH in 79865 Grafenhausen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt durch Einreichung und Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.

Gegenüber der Gesellschafterin Stulz H+E GmbH bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 285.600,00
Darlehensforderungen 1.456.487,78
  1.742.087,78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 899,87

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr

Herr Bernhard Stulz, Grafenhausen bis zum 10.04.2011 und Herr Björn Wunderlich, Waltrop.

 

15.09.2011

gezeichnet: B. Stulz

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS IM UMLAUFVERFAHREN

der Klein Technical Solutions GmbH mit Sitz in Niederfischbach

(Amtsgericht Montabaur, HRB 20915)

Feststeilung des Jahresabschlusses zum 30.06.2011, Ergebnisverwendung und Entlastung der Geschäftsführung

Die

STULZ H+E GmbH (100,00 %, Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 620629, vormals Stulz Wasser- und Prozesstechnik GmbH), vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Eckhard Rau

als alleinige Gesellschafterin der Klein Technical Solutions GmbH fasst hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristvorschriften hinsichtlich der Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung heute folgende Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren:

1.

Der von Ufer und Uebach, 57258 Freudenberg erstellte und mit Bescheinigungsvermerk vom 22.08.2011 versehene Jahresabschluss zum 30.06.2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang mit einer Bilanzsumme von 5.387.720,37 € und einem Jahresüberschuss von 552.252,75 € wird unverändert festgestellt und genehmigt.

2.

Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.009.708,68 € (davon 457.455,93 € aus dem Geschäftsjahr 2009/10) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Geschäftsführung der Gesellschaft wird für das abgelaufene Geschäftsjahr 20010/2011 Entlastung erteilt.

Die Beschlüsse werden einstimmig gefasst.

 

Grafenhausen, 15.09.2011

STULZ H+E GmbH

vertreten durch Herrn Eckhard Rau

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