Master Data

Registry
Register court Gütersloh HRB 11388
Registered
4/15/2019
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of builders’ ware of plasticProcessing and finishing of plastic products
Purpose
Handel und Separieren von Kunststoffen und Metallen jeglicher Art

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Friedrich Meyer
since 3/1/2022
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Werther
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

MKH GmbH

Werther

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 65.066,00 67.922,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 537,00
II. Sachanlagen 65.064,00 67.385,00
B. Umlaufvermögen 637.176,81 438.116,70
I. Vorräte 172.705,88 123.933,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 169.584,37 185.857,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 294.886,56 128.324,93
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   4.615,51
Aktiva 702.242,81 510.654,21

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 18.204,27 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 29.615,51 35.227,55
III. Jahresüberschuss 22.819,78 5.612,04
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   4.615,51
B. Rückstellungen 117.752,50 14.000,00
C. Verbindlichkeiten 566.286,04 496.654,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 566.286,04 496.654,21
Passiva 702.242,81 510.654,21

Anhang

MKH GmbH
Ziegelstr. 26, 33824 Werther (Westf.)

1. Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der MKH GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Gem § 267a (1) HGB ivm § 267 (1) handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine zusätzlichen Angaben erforderlich.

Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten.

Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Gem § 274 a HGB finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung bezüglich
1. § 268 (2) HGB keine Aufstellung eines Anlagegitters
2. § 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen bestimmter Forderungen im Anhang
3. § 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang
4. § 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell vorhandene Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 (3)
5. § 274 HGB keine Abgrenzung latenter Steuern

Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in § 277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen
befreit.

Gem § 288 HGB wird von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang bezüglich HGB § 284 Ab. 2 Nr 4, § 285 Nr 2 bis 8 Buchstabe a, Nr 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 Gebrauch gemacht.

II.  Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich ausgeübt.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen angesetzt.

3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren gebildeten Sammelposten sind von untergeordneter Bedeutung und werden entsprechend fortgeschrieben.

6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

8. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert bilanziert.

10. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12. § 285 S 1 Nr 24 HGB keine Angaben erforderlich

13. § 285 S 1 Nr 25 HGB entfällt

III.  Erläuterungen zur Bilanz

1. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenständen gemäß der Laufzeit erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

2. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie Nebensteuern

3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß der Laufzeit über einem Jahr erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet keine Anwendung.

§ 284 (2) Nr 3 HGB keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

§ 284 (2) Nr 5 HGB Keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten.

IV.  Sonstige Angaben


§ 285 S 1 Nr 1 a ) HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €.

§ 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse nicht eingegangen.

§ 285 S 1 Nr 10  HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Friederich Meyer.

§ 285 S 1 Nr 11 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 11a HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 13 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 14 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 15 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 16 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 18 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 20 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 26 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 28 HGB i V m § 286(8) S 2 HGB: keine Angaben notwendig

sonstige Berichtsbestandteile


Herr Friedrich Meyer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2024 festgestellt.

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