SX 27 GmbH
Einzelhandel mit Textilien
Berlin
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.559,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.559,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
204.689,78 |
| I.
Vorräte |
104.700,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.556,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.432,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.059,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
224.307,98 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.573,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
17.573,22 |
| B.
Rückstellungen |
13.355,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.379,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
224.307,98 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
a. Gliederungs- und Ausweisgrundsätze
Die Gliederung und der Ausweis der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgt nach § 266 HGB und §
275 Abs. 2 HGB.
b. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgren-zungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des
§ 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB bestehen nicht.
c. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
|
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 410,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
|
| • |
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
|
2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich. Ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
3. Sonstige Angaben
d. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft sind zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung Herr Karsten Melcher und
Herr Stephan Bröker.
Von der Schutzklausel des § 268 HGB im
Zusammenhang mit der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird Gebrauch gemacht.
e. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
f. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB liegen
nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag aus Miet- und
Pachtverträgen.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 88.379,31 EUR.
|