Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 133325
Registered
12/29/2023
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
ist die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zur langfristigen Vermögensbildung und -sicherung in der Familie und für die Familie, insbesondere durch die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, und von sonstigen Vermögenswerten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Pinevest Holding ABSWE
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Pinevest Holding AB
Sweden
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Gubbub GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.12.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
29.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 2.539.879,56 0,00
I. Finanzanlagen 2.539.879,56 0,00
B. Umlaufvermögen 25.351,57 25.000,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 259,20 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.092,37 25.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.565.231,13 25.000,00

Passiva

31.12.2023
EUR
29.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 2.562.971,93 25.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.539.879,56 0,00
III. Jahresfehlbetrag 2.007,63 0,00
B. Rückstellungen 2.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 259,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.565.231,13 25.000,00

Anhang

Allgemeine Angaben
Die Gubbub GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Han­dels­re­gister des Amts­ge­richts Frankfurt am Main unter HRA 133325 ein­ge­tragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Be­wer­tungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufge­stellt. Er­gänzend zu die­sen Vor­schrif­ten wur­den die Regelungen des GmbH-Gesetzes beach­tet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 i.V.m. § 267a Abs. 1 und 3 Nr. 3 HGB. Der Jah­res­ab­schluss wur­de ent­spre­chend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter An­wen­dung des Ge­samt­kos­ten­verfahrens für die Gewinn- und Verlustrechnung auf­ge­stellt.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdiffe­renzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentan­gaben usw.) auftre­ten.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalge­sellschaften geltenden Vor­schriften des Handelsgesetzbuches und den er­gän­zen­den Vor­schrif­ten des GmbH-Gesetzes auf­gestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab­gren­zungs­posten, Auf­wen­dun­gen und Er­träge enthalten, soweit gesetzlich nichts ande­res be­stimmt ist. Die Posten der Ak­tiv­seite sind nicht mit Posten der Passivseite, Auf­wendungen nicht mit Er­trä­gen ver­rechnet wor­den, so­weit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht aus­drücklich ge­for­dert wird.

Bei der Bewertung wurde von der Fortfüh­rung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermö­gensgegenstände und Schulden wurden ein­zeln be­wertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Ver­luste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwi­schen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses be­kannt geworden sind. Ge­winne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Ab­schlussstichtag realisiert wurden. Auf­wendun­gen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berück­sichtigt worden.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ange­wandt:

Anlagevermögen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorge­nommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen auf­grund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Grün­de für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstel­lungen berücksichtigen alle erkennbaren Risi­ken und un­ge­wis­sen Ver­pflich­tungen unter Berück­sichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenstei­gerungen.

gez. Dr. Beate Schott
Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024 festgestellt.

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