VIASINA
GmbH i.L.
Trippstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.10.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.111,00 |
1.907,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
232,00 |
695,00 |
| II.
Sachanlagen |
879,00 |
1.212,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.539,74 |
81.593,92 |
| I.
Vorräte |
2.996,25 |
11.985,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.543,49 |
69.608,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.007,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.650,74 |
84.508,34 |
Passiva
|
|
31.10.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.121,49 |
30.527,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
44.472,52 |
53.590,61 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.594,01 |
9.118,09 |
| B.
Rückstellungen |
4.042,00 |
6.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.487,25 |
47.530,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.650,74 |
84.508,34 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem
Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus
dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend
ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Für geringwertige Anlagegüter im Wert von
€ 151,00 bis € 1.000,00 wurde
gemäß den steuerlichen Bestimmungen in den
Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der p.a. mit
20 % abgeschrieben wird. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Wert von € 410,00
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
In der Handelsbilanz wurde vom
Fortführungswahlrecht (gem. Art. 67 Abs. 4
S. 1 EGHGB) Gebrauch gemacht. Abweichungen zwischen
Handels- und Steuerbilanz haben sich insoweit nicht
ergeben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die
fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen und Abschlägen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Abgesehen von den handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Allen
risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das
allgemeine Kreditrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle bis zum Bilanzstichtag erkennbar gewordenen
Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen. Die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Aufwandsrückstellungen wurden nicht gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
Erläuterungen zur Bilanz
Nachfolgend werden die in der Bilanz
zusammengefassten Posten gesondert erläutert.
Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Werte in den
tabellarischen Aufgliederungen in T€ angegeben.
Umlaufvermögen
|
31.12.2011
|
|
31.12.2010
|
|
T€
|
|
T€
|
Vorräte
|
3
|
|
12
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
73
|
|
70
|
- davon gegen Gesellschafter: T€ 73 (Vj.
T€ 55)
- davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr: T€ 0 (Vj.
T€ 0)
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im
Einzelnen dargestellt.
Verbindlichkeitenspiegel in T€
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
|
bis
|
1 bis 5
|
über 5
|
gesichert
|
|
gesamt
|
|
1 Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
mit/
|
31.12.2011
|
31.12.2010
|
Verbindlichkeiten
|
39
|
0
|
0
|
|
39
|
48
|
- davon aus Steuern: T€ 0 (Vj.
T€ 7)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
T€ 0 (Vj. T€ 0)
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB und sonstige finanzielle
Verpflichtungen von Bedeutung bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Organe
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr:
| • |
Frau Dipl. Ing. (FH)
Sylvia Klemens, geb. Scholz, *06.12.1968, Kauffrau
Mölschbacher Weg 2, 67705 Trippstadt
|
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des
§ 181 BGB). Die Eintragung ins Handelsregister
erfolgte am 23. März 2005.
Gesellschafterbeschlüsse
In der Gesellschafterversammlung vom 31. Oktober
2011 wurde beschlossen, die Gesellschaft
mit Wirkung ab dem 31. Oktober 2011
aufzulösen.
Gleichzeitig wurde Frau Sylvia Klemens als
Geschäftsführerin abberufen und die Prokura von
Herrn Uwe Klemens widerrufen.
Zu Liquidatoren der Gesellschaft wurden bestellt:
| • |
Frau Dipl. Ing. (FH)
Sylvia Klemens, geb. Scholz, *06.12.1968,
Mölschbacher Weg 2, 67705 Trippstadt.
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| • |
Herr Dipl. Ing. (FH)
Uwe Klemens, *29.05.1965,
Mölschbacher Weg 2, 67705 Trippstadt.
|
Die Eintragung der Auflösung der Gesellschaft ins
Handelsregister ist am 17. Januar 2012 erfolgt.
Trippstadt, 7. März 2013
VIASINA GmbH i. L.
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Sylvia Klemens
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Uwe Klemens
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Liquidator
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|
Liquidator
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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