Silverstone
Car GmbH
Geilenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
64.821,17 |
64.821,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
708,51 |
708,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.112,66 |
64.112,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.821,17 |
64.821,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.389,75 |
54.389,75 |
| I.
Gewinnvortrag |
54.389,75 |
54.389,75 |
| B.
Verbindlichkeiten |
10.431,42 |
10.431,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.431,42 |
10.431,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.821,17 |
64.821,17 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handeslgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei
Herrn Patrick Peeters, welcher zugleich
Gesellschafter ist.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der
Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Geilenkirchen, den 18.03.2013
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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