Comvis
AG
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.953.787,25 |
5.351.053,25 |
| I.
Sachanlagen |
4.930,00 |
4.696,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.948.857,25 |
5.346.357,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.105.893,81 |
895.739,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.056.502,92 |
893.329,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.511,35 |
2.260,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.390,89 |
2.410,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
740,83 |
620,83 |
| D.
Aktive latente Steuern |
411.789,60 |
410.073,30 |
| Aktiva |
6.472.211,49 |
6.657.487,09 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.046.839,22 |
3.208.095,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
539.549,24 |
539.549,24 |
| III.
Gewinnrücklagen |
64.815,00 |
64.815,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
2.317.474,98 |
2.478.731,69 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.477.981,69 |
2.828.163,47 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
493,56 |
493,56 |
| C.
Rückstellungen |
3.354.560,10 |
3.373.519,10 |
| D.
Verbindlichkeiten |
70.318,61 |
75.378,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
70.318,61 |
75.378,50 |
| Passiva |
6.472.211,49 |
6.657.487,09 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267a Abs.
3 Nr. 3 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den §§ 242
bis 256a HGB und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften §§ 264 bis 288 HGB in der
Fassung des BilRUG sowie unter Beachtung der
§§ 150 bis 160 AktG erstellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a, 276, 286 und 288 HGB
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Comvis AG
Firmensitz laut Registergericht: Essen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Essen
Register-Nr.: HRB 22177
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800,00 Euro
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung des
Finanzanlagevermögens erfolgte zu
fortgeführten Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) bzw. zum niedrigeren Zeitwert zum
Abschlussstichtag gemäß § 253 Abs. 3
Sätze 5, 6 HGB. Das Wertaufholungsgebot des
§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde beachtet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nominalwert bilanziert.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Guthaben bei
Kredit-instituten, die ursprünglich auf
ausländische Währung lauten, wurden zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
gemäß § 256a HGB umgerechnet.
Die
aktiven
latenten Steuern beruhen auf temporären
Differenzen zwischen dem handelsrecht-lichen und dem
steuerlichen Wertansatz der Pensionsrückstellungen
gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Rückstellungen für Pensionen wurden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Als Rechnungszins ist der nach § 253 Abs. 2 HGB
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte
durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn
Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der
Restlaufzeit der Verpflichtung zu verwenden. Aus
Vereinfachungsgründen kann eine Restlaufzeit von 15
Jahren angenommen werden.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Zur Entwicklung des Sachanlagevermögens sowie
des Finanzanlagevermögens wird auf den
Anlagenspiegel verwiesen. Hieraus ergeben sich auch
die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn
und Ende des Geschäftsjahres sowie die im Laufe des
Jahres vorgenommenen Abschreibungen.
Das
Finanzanlagevermögen enthält keine
Wertpapiere, deren Buchwert über dem Zeitwert
gemäß den Depotauszügen der Kreditinstitute
zum 31.12.2020 liegt.
Bei der Bewertung der
Beteiligungen waren keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB
vorzunehmen. Bei der Bewertung der
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, waren keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
erforderlich.
Die
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, beliefen sich zum
Bilanzstichtag auf 123 TEuro (Vorjahr: 102 TEuro), davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 3 TEuro
(Vorjahr: 2 TEuro).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben zum
Bilanzstichtag sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Unter den sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber dem Vorstand aus kurzfristiger
Kontokorrentdarlehensgewährung ausgewiesen in
Höhe von 181 TEuro (Vorjahr: TEuro 164). Der
kurzfristige Kontokorrentkredit wird mit 0,1 % monatlich
auf den Monats-Durchschnittswert verzinst, sowohl zu
Gunsten als auch zu Lasten der Gesellschaft.
Das
Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
125.000,00 Euro und war zum Bilanzstichtag in voller
Höhe eingezahlt. Das Kapital ist eingeteilt in 50.000
nennwertlose Stückaktien und 75.000 nennwertlose,
stimmrechtslose Vorzugsaktien, die jeweils auf den Inhaber
lauten.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind weder
Einzahlungen in die noch Auszahlungen aus der
Kapitalrücklage erfolgt. Des Weiteren wurden
weder Einzahlungen in die noch Auszahlungen aus der
Gewinnrücklage geleistet (Angaben
gemäß § 152 Abs. 2 u. 3 AktG).
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom
29. Dezember 2020 wurde auf Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2019 ein
Betrag von 750,00 Euro am 30. Dezember 2020 an die
Vorzugsaktionäre ausgeschüttet, der verbleibende
Bilanzgewinn von 2.477.981,69 Euro wurde auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
Durchschnittlicher Marktzins von
2,3 % (Durchschnittszins zehn Jahre), Vorjahr: 2,71 %
|
| • |
Gehaltstrend von 2 % (wie im
Vorjahr) und Rententrend von 1,6 % (Vorjahr: 1,8 %)
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2018 G"
|
Im Fall von Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre
und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen sieben Geschäftsjahre zu ermitteln. Der
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB
beläuft sich auf 296 TEuro zum Bilanzstichtag und ist
für Ausschüttungen gesperrt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag bestanden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 23 TEuro (Vorjahr: 25 TEuro).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht, betrugen zum
Bilanzstichtag 39 TEuro (Vorjahr: 40 TEuro).
Die
sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 9 TEuro
(Vorjahr: 11 TEuro) entfielen mit 7 TEuro auf Steuern
(Vorjahr: 9 TEuro).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gemäß § 326 Satz 2 HGB brauchen
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung von
kleinen Kapitalgesellschaften im Anhang nicht gemacht
werden.
V. Sonstige Angaben
Dem
Aufsichtsrat gehörten zum Bilanzstichtag die
folgenden Personen an:
Herr Jörg M. Weidener, Essen -
Vorsitzender
Herr Prof. Dr. Gernot Hebestreit,
Leverkusen - stellvertretender Vorsitzender
Herr Dr. Nikolaus Seibt, Herrsching am
Ammersee
Während des Geschäftsjahres 2020 wurden die
Geschäfte der Gesellschaft geführt durch
Herrn Dr.-Ing. Johst Hinrich Weber, Essen,
VorstandsvorsitzenderDer Vorstandsvorsitzende ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285
Nr. 9 a) HGB macht die Gesellschaft von der
Erleichterungsvorschrift des § 288 HGB Gebrauch.
Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1 (Vorjahr: 1).
Regularien
In der Hauptversammlung vom 29.12.2020 ist der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der bei einer
Bilanzsumme von 6.657.487,09 Euro ein Eigenkapital von
3.208.095,93 Euro ausweist, festgestellt worden. Auf
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde einstimmig
beschlossen, von dem Bilanzgewinn von 2.478.731,59 Euro
eine Dividende von 750,00 Euro am 30.12.2020 an die
Vorzugsaktionäre auszuschütten und den
verbleibenden Betrag von 2.477.981,69 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
Dem Vorstandsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat wurden
für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.
Essen, 27. Dezember 2021
Dr. Johst
Hinrich Weber
Vorsitzender des Vorstandes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2021 festgestellt.
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