Master Data

Registry
Register court Lüneburg HRB 202809
Registered
11/11/2010
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateBuying and selling of own residential real estateActivities of real estate agencies relating to non-residential real estate
Purpose
Gegenstand geändert, nun: der An- und Verkauf von Immobilien und die Vermittlung von Immobilienverträgen (Maklertätigkeit)

History

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Management

NameRole
Dirk Brandes
since 11/11/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Himbergen
€25,000
100.00%

Holdings

NameOwnership
100.00%

Financial Report

Brandes GmbH

Ebstorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 230.689,00 214.565,00
I. Sachanlagen 230.689,00 214.565,00
B. Umlaufvermögen 24.132,05 46.539,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.901,00 31.721,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.223,80 23.851,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 231,05 14.818,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 156,00 0,00
Summe Aktiva 254.977,05 261.104,91

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 183.171,33 161.983,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 136.983,54 97.043,05
III. Jahresüberschuss 21.187,79 39.940,49
B. Rückstellungen 9.289,61 44.303,00
C. Verbindlichkeiten 60.946,11 54.641,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 51.802,71 45.498,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.570,00 176,66
Summe Passiva 254.977,05 261.104,91

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt, soweit dem steuerrechtliche Vorschriften nicht entgegenstanden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, durch die die tatsächlichen Verhält­nisse nicht wiedergegeben werden, liegen nicht vor.

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a und § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften erstellt.

1. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Vorgaben nach § 266 und § 275 HGB. Abweichungen zur Gliederung des Vorjahres existieren nicht.

Die Vorjahresbeträge der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des aktuellen Wirtschaftsjahres vergleichbar. Erläuternde Angaben sind nicht zu machen.

2. Bilanzierung
Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­ab­gren­zungs­posten, Aufwendungen und Erträge, soweit dieses gesetzlich vorgesehen ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB sind Posten der Bilanzseiten, Aufwendungen und Erträge, sowie Grundstücksrechte mit Grundstückslasten nicht verrechnet worden.

Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses aufgestellt worden. Eine Gewinnausschüttung erfolgte für das Jahr 2016 bis zum Stichtag 04.07.2017 nicht.

In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rech­nungs­abgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind.

Angaben zu den in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnissen sind nachstehend wie folgt gesondert angegeben.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB existieren nicht.

3. Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und der Einzel­bewertung vollzogen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksich­tigung steuerrechtlicher Vorgaben durch die amtlichen Abschreibungs-Tabellen. Steuerrechtlich zulässige Sonderab­schrei­bungen wurden nicht vorgenommen.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 HGB sind nicht erfolgt.

Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Betrag angesetzt, mit dem die Schuld zu erfüllen ist (Rück­zahlungsbetrag).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen wurden nach den Angaben der Gesellschaft nicht gebildet.

In fremder Währung geführte Geldkonten, sowie Debitoren und Kreditoren existierten nicht. Es ist entsprechend keine Grundlage für die Währungsumrechnung anzugeben, § 284 Abs. 2 HGB.

II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den Bilanzposten


1. Aktiva
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschrei­bungen des Geschäftsjahres.

Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine Aktivierung ist daher nicht erfolgt.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 3.223,80 € (Vorjahr: 23.851,46 €).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB existieren in in Höhe von 23.851,46 €.

Die Einbeziehung eines Disagios in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten i.S. v. § 250 Abs. 3 HGB ist nicht erfolgt.

2. Passiva
Es existieren keine Verpflichtungen für laufende Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht gebildet.

Aufwandsrückstellungen
i.S. v. § 249 Abs. 2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartender Steuernach­zahlungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, sowie für Abschlusskosten gebildet.

Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Die Restlaufzeit der jeweiligen Verbindlichkeiten wurde in der Bilanz zu jedem Verbindlichkeitsposten angegeben.

4. Weitere Informationen (Pflichtangaben)

Geschäftsführungsberechtigt ist der Geschäftsführer Herr Dirk Ralf Brandes. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

5. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen

Beteiligungen an Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 20 % der Anteile (§ 285 Nr. 11 i.V. m. § 288 HGB.) sowie eine wechselseitige Beteiligung existieren nicht.

Ein Mutterunternehmen und damit ein Konzernabschluss existieren nicht.

Ebstorf, den 04. Juli 2017

Dirk Ralf Brandes

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