Roberto Cavalli S.p.A.

Neuer Wall 50, 20354 Hamburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 186154
Registered
4/10/2024
Industry
Activities of agents involved in the sale of clothing accessoriesAgents involved in the sale of furnitureAgents involved in the sale of wine, sparkling wine and spirits
Purpose
Erwerb, Erhaltung, Umsetzung, Förderung, kommerzielle Verwertung in jeglicher Form von Modemarken, Immobilien und von Vergnügungsstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen; Produktion von Filmen, Komödien und Werken im Allgemeinen für Kino, Fernsehen und Theater sowie Kauf, Verleih, Vertrieb und Verwertung von filmischen Werken und Theaterstücken; Veröffentlichung und Verwertung von Musik; Kauf, Verkauf, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, beweglichen Gütern und Betrieben; Herstellung und Handel sowie Import und Export von Bekleidungsprodukten, Accessoires und Wohnungseinrichtungsgegenständen; Einzel- und Großhandel mit Produkten der Marken der Gesellschaft; Verwaltung von gewerblichen Einrichtungen (bspw. Hotels, Bars und Restaurants), insklusive der Ausgaben von Speisen und (auch alkoholischen) Getränken; Herstellung, Vermarktung sowie Ein- und Ausfuhr von Textilteilen und Einrichtungsgegenständen; Herstellung, Vermarktung sowie Ein- und Ausfuhr von Haushaltsmöbeln aller Art und von Haushaltsgegenständen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Mohammed Ida
since 7/31/2024
Representative
Board Chair
Buhwan Kohli
since 7/31/2024
Board Member
Raimondo Premonte
since 4/10/2024
Board Member

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Roberto Cavalli S.p.A.

Hamburg

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Roberto Cavalli S.P.A.

Mailand/Italien

Finanzberichte bis 31. Dezember 2021

Angaben zum Unternehmen

Roberto Cavalli S. p.A. a socio unico

Piazza S. Babila, 3 20122 Mailand (MI)

Gezeichnetes und eingezahltes Grundkapital 15.639.242 Euro

Steuernummer und Nummer der Eintragung bei der Handelskammer Mailand: 05274340487

Eintragung bei der Handelskammer Mailand R.E.A. 1777989

Körperschaften

Direktorium

Harish Shankarrao Wadkar Vorsitzender und geschäftsführender Direktor
Philip John Mavelitharayil Geschäftsführender Direktor
Ritesh Bharat Mehta Geschäftsführender Direktor

Rechnungsprüfungsausschuss

Gian Marco Committeri Präsident
Emiliano Nitti Amtierender Rechnungsprüfer
Morena Magagna Amtierender Rechnungsprüfer

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

E&Y S.p.A.

ROBERTO CAVALLI S.p.A.

Piazza S. Babila, 3 - 20122 Mailand (MI)
Grundkapital Euro 15.639.242 (voll eingezahlt)
Unternehmensregister: 05274340487
Rea: 1777989 Einpersonengesellschaft

LAGEBERICHT

Operative Leistung und Ergebnis der Gruppe

Sehr geehrtes Mitglied,

Vor einer detaillierten Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Leistung der Roberto Cavalli S.p.A. (im Folgenden als "Gesellschaft" oder "Muttergesellschaft" bezeichnet) im Berichtsjahr ist es sinnvoll, kurz auf die Unternehmensereignisse der letzten Jahre zurückzublicken, die bereits in den Finanzberichten des Vorjahres 2020, auf die verwiesen werden soll, ausführlich dargestellt wurden.

Mit Wirkung vom 28.11.2019 befindet sich das Aktienkapital der Roberto Cavalli S.p.A. im Besitz des derzeitigen Aktionärs und einzigen Aktionärs der Muttergesellschaft, Vision Investment Co. LLC (im Folgenden auch "Vision" genannt), einer Gesellschaft mit Sitz in Dubai, die sich vollständig im Besitz von Herrn Hussain Sajwani befindet, dem Gründer und Vorsitzenden von Damac Properties Dubai Co. PJSC, einer der größten multinationalen Immobilienentwicklungsgruppen im Nahen Osten, die am Dubai Financial Market notiert ist.

Vision hat das Unternehmen sowohl zum Zeitpunkt der Übernahme als auch in den letzten beiden Geschäftsjahren rekapitalisiert (siehe unten).

Unternehmensereignisse der Muttergesellschaft in den letzten Jahren

Roberto Cavalli ist eines der wichtigsten und bekanntesten italienischen Modehäuser.

In den letzten Jahren verzeichnete die Gruppe erhebliche Verluste, die mit der allgemeinen Verlangsamung des Luxusmarktes zusammenhingen, aber auch mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem Generationswechsel und der Notwendigkeit ergaben, die ursprüngliche Identität der Marke und den Stil der Kollektionen, die so sehr von der Handschrift des Gründers Roberto Cavalli geprägt sind, zeitgemäß zu interpretieren.

Aufgrund dieser schwierigen Situation hat der bisherige Anteilseigner, Varenne 3 S.p.A., am Ende des Geschäftsjahres 2018 einen Prozess zur Suche nach potenziellen Investoren eingeleitet, die eine Mehrheitsbeteiligung an der Gruppe erwerben und nach einer industriellen und finanziellen Umstrukturierung ein Wachstum in Märkten ermöglichen könnten, in denen die Marke weniger präsent war.

Diese Tätigkeit weckte sofort das Interesse einer Reihe potenziell interessierter Gegenparteien, ohne dass es jedoch zum Abschluss verbindlicher Vereinbarungen kam, da sich die damals vorgeschlagenen Transaktionsstrukturen als nicht praktikabel erwiesen oder ihren Abschluss im Rahmen eines Vorvertragsverfahrens voraussetzten.

Am 29. März 2019 hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft, nachdem er die fehlende Bereitschaft der direkten und indirekten (pro tempore) Aktionäre der Gesellschaft zur Zeichnung einer weiteren Kapitalerhöhung festgestellt hat, einstimmig beschlossen, einen Vergleich mit den Gläubigern gemäß Artikel 152 und 161 Absatz 4 des Konkursgesetzes zu beantragen und dabei auch von dem in Artikel 161 Absatz 6 des Konkursgesetzes vorgesehenen Vorbehaltsinstrument Gebrauch zu machen.

Am 1. April 2019 reichte die Gesellschaft beim Gericht von Mailand einen Antrag auf Vorabvereinbarung ein, der am 2. April 2019 im zuständigen Handelsregister veröffentlicht wurde und der die Suche nach einem neuen Investor zum Gegenstand hat, der den anschließenden Neustart der Gruppe unterstützen könnte.

Als Ergebnis der während des Vorverfahrens fortgesetzten Suche nach möglichen neuen Investoren erhielt das Unternehmen eine Reihe von verbindlichen Angeboten, darunter auch eines des derzeitigen Alleinaktionärs Vision Investment Co. LLC.

Insbesondere hat Vision am 14. Juni 2019 ein verbindliches Angebot für den Erwerb von 100 % des Aktienkapitals von Roberto Cavalli S.p.A. und die Einbringung des zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Betrags in die Gesellschaft im Rahmen einer Umschuldungsvereinbarung gemäß Artikel 182-bis L.F. und vorbehaltlich des endgültigen Genehmigungsbeschlusses für die genannte Umschuldungsvereinbarung formuliert.

Nach der ausdrücklichen Genehmigung durch das Gericht von Mailand wurde am 9. Juli 2019 ein SPA (Aktienkaufvertrag) zwischen Roberto Cavalli S.p.A., Vision und Varenne 3 S.p.A. unterzeichnet, in dem sich Vision unter anderem verpflichtet, die von Varenne 3 gehaltenen Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zugunsten der Gesellschaft eine Kapitaleinlage bis zu einem Höchstbetrag von 95.000.000 Euro zu leisten, die für die Umstrukturierung ihrer Schulden und die Begleichung ihrer Gläubiger geeignet ist.

Im Anschluss an die Unterzeichnung des oben genannten Aktienkaufvertrags hat Roberto Cavalli S.p.A. erfolgreich die notwendigen Aktivitäten durchgeführt, um die Umstrukturierungsvereinbarungen mit seinen Gläubigern gemäß Artikel 182-bis L.F. abzuschließen.

Daher genehmigte der Verwaltungsrat der Gesellschaft am 29. Juli 2019 einen neuen industriellen und wirtschaftlich-finanziellen Plan für den Zeitraum 2019-2024 (nachstehend "Umstrukturierungsplan" genannt), der zum einen alle für den vollständigen Neustart der Gesellschaft erforderlichen industriellen Maßnahmen und zum anderen die Umstrukturierung der damals bestehenden Schulden gemäß den Bestimmungen der Umstrukturierungsvereinbarung vorsah, um die zu diesem Zeitpunkt bestehende Krise der Gesellschaft zu überwinden.

Am 24. Oktober 2019 erließ das Gericht von Mailand ein Dekret zur Genehmigung der vorgenannten Umstrukturierungsvereinbarung, das am 30. Oktober 2019 im zuständigen Handelsregister veröffentlicht wurde.

Daher wurde am 28. November 2019 der Abschluss der Transaktion für die Investition von Vision Investment Co. LLC in das Kapital des Unternehmens und die Übertragung aller Aktien der Kategorie A und der Kategorie C von Roberto Cavalli S.p.A. zugunsten von Vision vollzogen.

Die auf den Namen der Faggio S.r.l. eingetragenen Wertpapiere der Aktienklasse B, für die der bisherige Mehrheitsaktionär Varenne 3 S.p.A. das so genannte "Drag Right" ausgeübt hatte, wurden am 25. Februar 2020 formell auf Vision übertragen.

Zum 31. Dezember 2021 belief sich das Grundkapital der Roberto Cavalli S.p.A. auf 15.754.098 € und war für einen Betrag von 15.639.242 € gezeichnet und eingezahlt, aufgeteilt in zwei Aktienkategorien, nämlich 14.082.199 Aktien der Kategorie A und 1.557.043 Aktien der Kategorie B, die sich im Besitz des einzigen Aktionärs Vision Investment Co LLC" befinden.

Gleichzeitig mit der Übernahme leistete die Vision Investment Company LLC eine einmalige Kapitaleinlage in Höhe von 95 Millionen Euro in die Roberto Cavalli S.p.A. zum Zwecke der Umstrukturierung der Schulden und der Zahlung an die Gläubiger des Unternehmens.

Konkret erfolgte diese Kapitalisierung in Höhe von 66.5000.000 Euro durch die Aufnahme eines verzinslichen Aktionärsdarlehens von Vision zugunsten des Unternehmens mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Aufschlag von 1 % auf den EZB-Zinssatz. Die Rekapitalisierung der Gesellschaft wurde auch von der Alleinaktionärin durch die Zahlung eines Betrags von 28.500.000 € an Roberto Cavalli S.p.A. am 28. November 2019 im Rahmen künftiger Kapitalerhöhungen durchgeführt.

In der Folge gewährte die Alleingesellschafterin Vision Investment Company LLC der Roberto Cavalli S.p.A. am 4. November 2020 ein zweites verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 8.000.000 € mit einer Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Inanspruchnahme und einem Aufschlag von 1 % auf den EZB-Zinssatz.

Am 20. Mai 2021 gewährte die Alleingesellschafterin Vision Investment Company LLC der Roberto Cavalli S.p.A. ein drittes verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 5.000.000 € mit einer Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Inanspruchnahme und einem Aufschlag von 1% auf den EZB-Zinssatz. Zum 31. Dezember 2021 hat die Roberto Cavalli S.p.A. dieses Darlehen in Höhe von 3.500.000 € teilweise in Anspruch genommen. Der Restbetrag in Höhe von 1.500.000 € wurde am 27. Januar 2022 gezahlt.

Erwähnenswert ist auch, dass die Alleingesellschafterin Vision Investment Company LLC am 8. Februar 2022 der Roberto Cavalli S.p.A. ein viertes verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 5.000.000 € mit einer Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Inanspruchnahme und einem Aufschlag von 1 % auf den EZB-Zinssatz gewährt hat. Am 22. Februar 2022 nahm die Muttergesellschaft eine Teilinanspruchnahme dieses Darlehens in Höhe von 1.300.000 € vor.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Alleinaktionär während des gesamten Zeitraums nach dem Erwerb die erforderlichen finanziellen Mittel sichergestellt hat, um sowohl alle Gläubiger, die der Umschuldungsvereinbarung gemäß Artikel 182 bis des italienischen Finanzgesetzes beigetreten sind, als auch den normalen Finanzbedarf der Gesellschaft und der Gruppe zu decken.

Unternehmensangelegenheiten von Tochtergesellschaften - Die Liquidationsverfahren von Art Fashion Corporation und Roberto Cavalli (Beijing) Trade & Commerce Co. Ltd.

In Bezug auf die Beteiligungsunternehmen Art Fashion Corporation und Roberto Cavalli (Beijing) Trade & Commerce Co. Ltd. sollte der Leser dieses Jahresabschlusses auf Folgendes aufmerksam gemacht werden.

Am 13. März 2019 hatte der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, die Auszahlung von Marketingbeiträgen zugunsten ihrer im Einzelhandel tätigen Tochtergesellschaften einzustellen, da keine Aussicht auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung dieser Unternehmen besteht und es der Roberto Cavalli S.p.A. voraussichtlich nicht möglich sein wird, sie weiterhin finanziell zu unterstützen.

Die Tatsache, dass die Muttergesellschaft aufgrund der oben beschriebenen angespannten finanziellen Lage keine finanzielle Unterstützung leisten konnte, führte dazu, dass die Tochtergesellschaft Art Fashion Corporation am 4. April 2019 ein "Chapter 7"-Liquidationsverfahren nach dem US-Insolvenzrecht einleitete.

Dieses Liquidationsverfahren war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses noch nicht endgültig abgeschlossen.

Die Tochtergesellschaft war in den Vereinigten Staaten von Amerika in den Bereichen Marketing, Großhandelsvertrieb und Einzelhandelsverkauf von Bekleidung und Accessoires der Marke Roberto Cavalli tätig. Am 29. März 2019 wurden alle Geschäfte (8 Geschäfte und 5 Outlets), die direkt von der Tochtergesellschaft betrieben werden, für das Publikum geschlossen.

Ebenso wurde die Tochtergesellschaft Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Co. Ltd. hat am 10.07.2019 einen Antrag auf Zulassung zum Liquidationsverfahren (Konkurs und Liquidation) nach dem chinesischen Konkursgesetz gestellt. Das zuständige Gericht hat nach Abschluss der Voruntersuchung dem Antrag des Unternehmens am 23. Januar 2020 stattgegeben.

Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Co. Ltd, ein in Peking ansässiges Unternehmen, war im Einzelhandelsgeschäft tätig; insbesondere betrieb die Tochtergesellschaft vier Flagship-Stores der Marke Roberto Cavalli: zwei in Peking, einen in Chengdu und einen in Harbin sowie einen Outlet-Store in einem Kaufhaus in Shanghai. Diese Geschäfte waren im Jahr 2019 für die Öffentlichkeit geschlossen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses ist das Liquidationsverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen, da Roberto Cavalli S.p.A. vor kurzem beschlossen hat, den Gläubigern der Tochtergesellschaft, die einen Antrag auf Aufnahme in die Konkursmasse des Unternehmens gestellt haben, einen Vorschlag zur Umstrukturierung der Schulden zu unterbreiten, und zwar in Übereinstimmung mit den für diesen Fall geltenden chinesischen Vorschriften.

Reorganisation - Verfahren zur Verlegung des operativen Büros in Sesto Fiorentino (Florenz) nach Mailand

Mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. April 2020 hat die Gesellschaft - auf Anweisung des Alleinaktionärs - beschlossen, den Betrieb der Niederlassung in Sesto Fiorentino (Florenz) einzustellen und alle dort beschäftigten Mitarbeiter nach Mailand zu versetzen.

An diesem Verfahren waren 171 Mitarbeiter des Hauptsitzes in Sesto Fiorentino beteiligt, nämlich 163 Arbeiter, Angestellte und Mitarbeiter des mittleren Managements sowie 8 Führungskräfte.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Mitarbeitern von Roberto Cavalli S.p.A. (132 Ressourcen, darunter 6 Führungskräfte), die die Transfermaßnahme nicht akzeptiert haben, erfolgte in mehreren Stufen, einige mit sofortiger Wirkung zum 30. Juni 2020, andere mit einer auf den 15. Dezember 2020 oder den 31. März 2021 verschobenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses; dies sollte die Verwaltung der Übergabeprozesse der von jeder dieser Ressourcen ausgeführten Tätigkeiten ermöglichen.

Die Tätigkeiten und Funktionen, die bis zum vorangegangenen Geschäftsjahr 2020 von den fest angestellten Mitarbeitern am Hauptsitz von Roberto Cavalli S.p.A. in Sesto Fiorentino, Florenz, ausgeführt wurden, werden nun von der Schweizer Niederlassung von Helier Fashion FZE in Dubai ausgelagert, einem Unternehmen, das in denselben Kontrollbereich des Alleinaktionärs fällt und mit dem Roberto Cavalli S.p.A. am 26. März 2021 einen speziellen Vertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 unterzeichnet hat.

Der Betrieb am Hauptsitz in Sesto Fiorentino wird am 31. März 2021 endgültig eingestellt. Die dort verbleibenden Lager- und Logistikaktivitäten wurden an dritte Logistikunternehmen übertragen, mit denen das Unternehmen bereits besondere Kooperationsbeziehungen unterhielt.

Erneuerte Unternehmensführung - neue kreative Ausrichtung

Die Unternehmensführung des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften ist einem Verwaltungsrat anvertraut, dessen Mitglieder mehrheitlich Vertreter des einzigen Aktionärs, Vision Investment Co. LLC, sind.

Die derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats der Roberto Cavalli S.p.A. sind die Herren: Harish Shankarrao Wadkar, der zum Vorsitzenden ernannt wurde, Philip John Mavelitharayil, Ritesh Bharat Mehta und Raimondo Premonte.

Der Verwaltungsrat hat jedem seiner Mitglieder bestimmte Befugnisse zugewiesen, mit Ausnahme von Direktor Raimondo Premonte, dem keine Befugnisse zugewiesen wurden.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass mit Wirkung vom Oktober 2020 Herr Ennio Fontana, ein Manager, der bereits in anderen Unternehmen, die auf demselben Referenzmarkt wie die Muttergesellschaft tätig sind, wichtige Erfahrungen in derselben Funktion gesammelt hat, zum Generaldirektor der Gesellschaft ernannt wurde.

Herr Fontana und ein erneuertes Managementteam wurden mit der Aufgabe betraut, den Wachstumsprozess der Gruppe in allen bisher geführten Geschäftsbereichen einzuleiten und zu konsolidieren: direkter Einzelhandelskanal und E-Commerce, Großhandel und Lizenzierung.

Herr Gian Giacomo Ferraris, der seit dem 27. Juli 2016 an der operativen Spitze der Gruppe steht, ist von seinem Amt als Direktor der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 zurückgetreten; der gleiche Rücktritt wurde von Herrn Ferraris von allen anderen Positionen innerhalb der Roberto Cavalli S.p.A. ausgeübt, auch in Bezug auf die Befugnisse, die ihm bei der Ausübung seiner Funktion als Direktor der anderen Unternehmen der Roberto Cavalli Gruppe gewährt wurden.

Am 19. Oktober 2020 wurde Fausto Puglisi zum kreativen und stilistischen Leiter der Kollektionen der Marke Roberto Cavalli ernannt, der an der Gestaltung der Kollektionen Herbst-Winter 2021, Frühjahr-Sommer 2022 und Herbst-Winter 2022 mitwirkte. Diese beiden letzten Kollektionen wurden den Großhändlern und der Presse im Rahmen von Sonderschauen während der Mailänder Modewochen im September 2021 bzw. Februar 2022 vorgestellt.

Fausto Puglisis Einstieg in die kreative Leitung der Marke hat eine tiefgreifende Überarbeitung des Stils der Kollektionen mit sich gebracht, mit einer authentischen und modernen Interpretation der Produkte, die die ursprüngliche, unverwechselbare DNA der Marke respektiert, die die Marke Roberto Cavalli in der ganzen Welt berühmt gemacht hat.

Jahresbericht 2021 und Annahme der Unternehmensfortführung

Der Einstieg der Vision Company LLC in das Kapital der Roberto Cavalli S.p.A. und die am 28. November 2019 von der Alleinaktionärin durchgeführte Rekapitalisierung mit einem Gesamtbetrag von 95.000.000 € ermöglichte, wie bereits berichtet, eine vollständige Umstrukturierung der Verschuldungssituation des Unternehmens.

Alle im Umstrukturierungsplan 182-bis L.F. dargestellten Schuldenpositionen wurden gemäß den in der Vereinbarung und dem Gesetz festgelegten Bedingungen und Zeitplan zurückgezahlt.

Zu dieser anfänglichen Kapitaleinlage in Höhe von 95.000.000 €, die gleichzeitig mit dem Aktientausch gezahlt wurde, kommt die vom Alleinaktionär mit dem Erwerb der Gesellschaft übernommene Verpflichtung, spätere Kapitalerhöhungen in Höhe von 62 Mio. € vorzunehmen (unterstützt durch eine spezifische Eigenkapitalzusage des Alleinaktionärs, die von der Gesellschaft selbst aktiviert werden kann).

Die Größe und Glaubwürdigkeit der von Hussain Sajwani, einem Aktionär von Vision, geleiteten Gruppe sind eine weitere Bestätigung für die Solidität der von Vision mit der Übernahme von Roberto Cavalli S.p.A. eingegangenen Verpflichtungen.

Die Annahmen des ursprünglichen, vom Verwaltungsrat der Gesellschaft am 29. Juli 2019 genehmigten Plans sahen nicht vor, dass die Gesellschaft auf Finanzmittel von Dritten zurückgreift; der geschätzte Finanzbedarf für den gesamten Prognosezeitraum 2019-2024 wurde vollständig durch die vom Alleinaktionär bereitgestellten Beträge gedeckt. Insbesondere die Verfügbarkeit von Beträgen in Höhe von insgesamt 157 Mio. EUR (von denen 95 Mio. EUR vom Alleinaktionär am 28.11.2019 gezahlt wurden, zusammen mit den oben genannten zusätzlichen Verpflichtungen in Höhe von 62 Mio. EUR) hätte es ermöglicht, den Betriebskapitalbedarf der Gruppe und die geplanten Investitionen für den gesamten Zeitraum des Plans zu finanzieren.

Es ist auch erwähnenswert, dass der Alleinaktionär in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie in den ersten Monaten des Jahres 2022 weitere Beträge in Höhe von insgesamt 14,3 Millionen Euro zugunsten der Muttergesellschaft gezahlt hat, um spezifische Finanzierungsvereinbarungen mit Roberto Cavalli S.p.A. zu erfüllen, die Teil der erwarteten Verpflichtung zur weiteren Kapitalisierung von 62 Millionen Euro sind.

Die Ereignisse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellten jedoch ein Element der Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit des Unternehmens und der Gruppe dar, die Ziele des Plans mittelfristig zu erreichen. Der Referenzmarkt, auf dem die Gruppe tätig ist, war von einer beispiellosen Krise geprägt, in der der Konsum von Luxusgütern infolge der von den Regierungen in allen wichtigen Ländern der Welt ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einbrach, was zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität der Verbraucher und zur vorübergehenden Schließung von Geschäften für die Öffentlichkeit führte.

Im Geschäftsjahr 2020 hatten die Direktoren eine Überarbeitung des ursprünglich im Juli 2019 genehmigten Geschäfts- und Wirtschaftsfinanzplans 2019-2024 vorbereitet, der Gegenstand eines vereidigten Berichts von Prof. Alessandro Danovi war, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Machbarkeit der Erreichung der ursprünglichen Ziele dieses Plans über einen längeren Zeitraum von zwei weiteren Jahren zu bewerten.

Die Ergebnisse der Überprüfung des Plans bestätigen die seinerzeit eingeschlagene strategische Richtung.

Insbesondere bei der Überarbeitung des Plans am Ende des Geschäftsjahres 2020 waren die Direktoren davon ausgegangen, dass die Ziele des wirtschaftlich-finanziellen Gleichgewichts auf jeden Fall am Ende einer "Stabilisierungs"- und anschließenden "Transformations"-Phase erreicht werden könnten, die sich entgegen den ursprünglichen Prognosen auch auf das gesamte Jahr 2021 und teilweise auf das Jahr 2022 erstrecken würde, in dem die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Erzielung eines positiven EBITDA im Jahr 2023 schaffen würde.

Die von der Gesellschaft und der Gruppe im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Ergebnisse sowie die Prognosen des von der Geschäftsleitung erstellten Wirtschafts- und Finanzplans für das Jahr 2022 bestätigen die Richtigkeit der Schätzungen, die der Verwaltungsrat bei der Überprüfung des Plans in diesem Jahr vorgenommen hat.

Die Fortführung des Unternehmens hängt jedoch davon ab, dass die Ergebnisse, die sich aus den im Industrieplan vorgesehenen Annahmen und Maßnahmen ergeben, auf die darin vorgesehene Art und Weise und mit dem darin vorgesehenen Zeitplan erzielt werden, sowie von der finanziellen Unterstützung durch den Alleinaktionär, wie nachstehend dargestellt.

Das tatsächliche Erreichen des finanziellen Gleichgewichts und die Erzielung der im Plan für den Zeitraum 2021-2026 vorgesehenen Betriebsergebnisse weisen die folgenden Unsicherheitsprofile auf:

die Bereitstellung einer weiteren Kapitaleinlage durch den Alleinaktionär, zusätzlich zu dem Betrag von 95 Mio. EUR, den dieser bereits am Ende des Geschäftsjahres 2019 zugunsten der Gesellschaft eingezahlt hat, und dem weiteren Betrag von 14,3 Mio. EUR, der in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie in den ersten Monaten des Jahres 2022 eingezahlt wurde, um die Gruppe in die Lage zu versetzen, die erwartete Barabsorption während der gesamten Laufzeit des Plans zu finanzieren;

Die besonderen Merkmale des Marktes, auf dem die Gruppe tätig ist, können sich auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirken, die Ziele des Plans zu erreichen, und somit auch auf das Wachstum der Einnahmen und Margen und die künftigen Cashflows, auf denen die wichtigsten Einschätzungen des Verwaltungsrats bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses beruhen;

die anhaltende Ausbreitung der COVID-19-Pandemie, die zwar langsam und schrittweise eingedämmt wird, stellt einen weiteren Unsicherheitsfaktor für die Fähigkeit der Gruppe dar, die Ziele des Plans zu erreichen.

Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

Mit Schreiben vom 4. April 2022 bestätigte der einzige Anteilseigner seine Zusage, die Gesellschaft und die Gruppe bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen zu unterstützen, die in dem vom Verwaltungsrat für das Jahr 2022 aufgestellten Budget veranschlagt sind;

Mit Schreiben vom 31. März 2022 wandelte der Alleinaktionär einen Teil der zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital um, und zwar in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, um den von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2021 verzeichneten Verlust zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft wieder auf einen positiven Wert zu bringen;

die zahlreichen von den Direktoren durchgeführten Maßnahmen zur Konsolidierung des Umsatzwachstums im Direktvertrieb und zur Eindämmung der Betriebskosten;

Die von dem neuen Kreativdirektor Fausto Puglisi entworfenen und auf den Mailänder Modeschauen präsentierten Kollektionen für die Saison Frühjahr/Sommer 2022 und Herbst/Winter 2022 wurden von der Öffentlichkeit und der Presse positiv aufgenommen und stießen bei vielen Prominenten auf großes Interesse und Anerkennung.

Diese Elemente sowie die im oben genannten Industrieplan beschriebenen Initiativen werden es der Gesellschaft und der Gruppe nach Ansicht des Verwaltungsrats ermöglichen, mittelfristig zur Rentabilität zurückzukehren und mit größerer Entschlossenheit das Wachstum und die Verbreitung der Marke in den Gebieten, in denen sie derzeit weniger präsent ist, fortzusetzen und ihre Positionen in den bereits besser abgedeckten Marktbereichen zu konsolidieren.

Auf dieser Grundlage waren die Verwaltungsratsmitglieder der Ansicht, dass Unsicherheiten in Bezug auf die Fähigkeit der Gesellschaft bestehen, ihre Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortzusetzen, dass diese jedoch nicht als wesentlich anzusehen sind und dass die Gesellschaft daher in der Lage sein wird, ihre Geschäftstätigkeit in einem finanziell ausgeglichenen Zustand fortzusetzen, und erstellten daher den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der fortgeführten Geschäftsbereiche.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen hat der Verwaltungsrat diesen Jahresabschluss auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.

Wirtschafts- und Finanzdaten der Roberto Cavalli Gruppe

Die wichtigsten Wirtschaftsindikatoren der Roberto Cavalli Gruppe für die beiden Berichtsjahre werden im Folgenden zusammengefasst:

Gewinn- und Verlustrechnung 31/12/2021 31/12/2020
Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 56.952.975 100,0% 57.377.487 100,0%
EBITDA-Verwaltung (14.345.862) -25,2% (15.046.364) -26,2%
Gewinn/(Verlust) für den Berichtszeitraum (21.830.373) -38,3% (127.070.882) -221,5%
Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn/(Verlust) 0 0,0% 0 0,0%
Anteil der Gruppe am Gewinn/(Verlust) (21.830.373) -38,3% (127.070.882) -221,5%

Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete die Roberto Cavalli Gruppe einen Nettoumsatz von 57 Millionen Euro, was einen sehr bescheidenen Rückgang von 0,4 Millionen Euro im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen des Vorjahres von 57,4 Millionen Euro bedeutet.

Die Umsatzerlöse aus dem direkten Groß- und Einzelhandel im Geschäftsjahr 2021, die 79,2 % des Konzernumsatzes ausmachen, beliefen sich auf 45,1 Mio. €, was einem Anstieg von 38,8 % gegenüber den entsprechenden Vorjahreswerten von 32,5 Mio. € entspricht.

Dieser Anstieg der Verkäufe, insbesondere im Einzelhandel, ist weitgehend auf die Lockerung der restriktiven Maßnahmen zurückzuführen, die im Haushaltsjahr 2020 zur Eindämmung der Covid-19-Infektion verhängt wurden.

Der Referenzmarkt, auf dem die Gruppe tätig ist, ist, wie bereits in anderen Abschnitten dieses Jahresberichts berichtet, seit Anfang 2020 von einer beispiellosen Krisenzeit aufgrund der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie geprägt.

Der Umsatz des Großhandelskanals der Gruppe belief sich im Jahr 2021 auf 24,2 Millionen Euro und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 60,1 %.

Der Umsatz des Einzelhandelskanals der Gruppe, bestehend aus Dos, Outlets und E-Commerce, belief sich im Jahr 2021 auf 20,9 Millionen Euro und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 20,3 %.

Die Verkaufsleistung des Dosennetzes der Gruppe wird im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um 46 % steigen.

Der Nettoumsatz der Verkaufsstellen der Gruppe im Jahr 2021 ging jedoch um 5,7 % im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen für das Jahr 2020 zurück, was hauptsächlich auf das geringere Produktangebot in diesen Verkaufsstellen zurückzuführen ist.

Erwähnenswert ist die Eröffnung zweier neuer, direkt von der Gruppe geführter Outlet-Shops in San Marino und Agira im Jahr 2021 sowie eines zweiten Class Cavalli-Ladens im Outlet-Center in Franciacorta, wo es bereits einen Roberto Cavalli-Laden gab.

Im Jahr 2021 wurden die direkt betriebenen Verkaufsstellen in Roppenheim, Amsterdam und Zweibrücken geschlossen.

Am 31. Dezember 2021 betrieb die Gruppe direkt 27 Geschäfte, nämlich 11 Dos and Don'ts und 16 Outlets.

Im Januar 2022 wurden die Filialen in Salisurgo und Malaga eröffnet, die direkt von den Niederlassungen der Roberto Cavalli S.p.A. in der Region geführt werden.

Der E-Commerce-Kanal der Gruppe, dessen Umsatz sich im Jahr 2021 auf 6,4 Millionen Euro belief, verzeichnete einen Anstieg von 50,9 % gegenüber den entsprechenden Werten des Vorjahres. Dieser Vertriebsweg profitiert weiterhin von den bereits im Vorjahr festgestellten Auswirkungen der Covid-Pandemie; die vorübergehende Schließung bestimmter Geschäfte und die geringere Mobilität der Verbraucher führten zu einer Konzentration der Verkäufe auf die E-Commerce-Plattform der Gruppe.

Die von der Gruppe im Jahr 2021 im Lizenzbereich erzielten Umsätze beliefen sich auf insgesamt 11,9 Mio. € und verringerten sich im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreszahlen um ca. 13 Mio. €, was hauptsächlich auf die Beendigung der mit Marcolin S.p.A. und Swinger S.p.A. abgeschlossenen Verträge mit Wirkung ab der Herbst-Winter-Saison 2020 zurückzuführen ist, Lizenznehmer der Marken Roberto Cavalli und Just Cavalli für Brillen bzw. der Marke Class Cavalli für Bekleidung, die im Geschäftsjahr 2020 insgesamt rund 10 Mio. EUR zum Umsatz beigetragen haben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Muttergesellschaft im Vorjahr 2020 in Anbetracht der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 bereits laufenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren vorsichtige Abschreibungen auf die Forderungen gegenüber diesen Lizenzgebern vorgenommen hatte.

Das EBITDA 2021 der Gruppe ist mit 14,3 Millionen Euro negativ, verglichen mit dem entsprechenden negativen Wert für das Jahr 2020 von 15 Millionen Euro.

Das Konzernergebnis für das Jahr 2021 war ein Verlust von 21,8 Millionen Euro; der im Konzernabschluss für das Jahr 2020 ausgewiesene Nettoverlust betrug 127,1 Millionen Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass das konsolidierte Nettoergebnis für das Jahr 2020 außerordentliche buchhalterische Anpassungen in Höhe von insgesamt 85,7 Mio. € - abzüglich der entsprechenden steuerlichen Auswirkungen - enthält, die von der Muttergesellschaft vorgenommen wurden, um den Restbuchwert des "Auflösungsdefizits" zum 31.12.2020 zu berichtigen, der 2015 durch die umgekehrte Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. auf Roberto Cavalli S.p.A. entstanden war und in der Position "Marken" des Anlagevermögens ausgewiesen wurde. Diese Wertminderung ermöglichte es, den Gesamtwert der im Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31.12.2020 ausgewiesenen Marken mit den Ergebnissen eines von KPMG Advisory S.p.A. im Auftrag des Alleinaktionärs durchgeführten Gutachtens abzugleichen, das den zu bewertenden Marken einen Wert von 58.350.000 € zuordnete.

Die nachstehende Übersichtstabelle zeigt die Nettofinanzlage der Gruppe zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen des Vorjahres:

Nettofinanzposition 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Bankeinlagen 3.664.572 4.756.484 (1.091.912)
Bargeld und andere Wertsachen im Bestand 219.725 109.909 109.816
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.884.297 4.866.393 (982.096)
Verbindlichkeiten gegenüber Banken 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften (296.154) (290.779) (5.375)
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (296.154) (290.779) (5.375)
Kurzfristige Nettofinanzposition 3.588.143 4.575.614 (987.471)
Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären für Darlehen (44.286.932) (72.165.000) 27.878.068
Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften (1.377.474) (1.673.628) 296.154
Mittel- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (45.664.406) (73.838.628) 28.174.222
Nettofinanzposition insgesamt - Bilanz (42.076.263) (69.263.014) 27.186.751
Negativer beizulegender Zeitwert von derivativen Finanzprodukten - IRS (136.790) (214.243) 77.453
Finanzielle Gesamtposition (einschließlich IRS zum beizulegenden Zeitwert) (42.213.053) (69.477.257) 27.264.204
von denen:
- gegenüber Banken und anderen Finanzinstituten 3.747.507 4.652.150 (904.643)
- gegenüber Leasinggesellschaften (1.673.628) (1.964.407) 290.779
- gegenüber Aktionären für Darlehen (44.286.932) (72.165.000) 27.878.068

Die Nettofinanzposition der Gruppe zum 31. Dezember 2021 - einschließlich der von der Muttergesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 43.000.000 € und der bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nicht gezahlten aufgelaufenen Zinsen - war mit rund 42,2 Mio. € negativ, was einer Verbesserung von 27,3 Mio. € gegenüber den entsprechenden Vorjahreszahlen entspricht. Die positiven Auswirkungen dieser Rekapitalisierungen auf die Nettofinanzlage der Gruppe in Höhe von 35 Mio. € wurden durch die Nettoabsorption von Barmitteln durch die Gruppe im Jahr 2021 kompensiert, die vom Alleinaktionär durch die Auszahlung zusätzlicher Darlehen an die Muttergesellschaft in Höhe von 6,5 Mio. € gedeckt wurde.

Wie oben dargestellt, beinhaltet die Nettofinanzposition der Gruppe zum 31. Dezember 2021 die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts (negativ) eines Zinsswap-Vertrags (IRS) zu diesem Datum, dessen Saldo in Höhe von 136.790 € zum Ende des laufenden Jahres gemäß dem Rechnungslegungsstandard OIC 32 unter dem Bilanzposten B 3) - Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen - ausgewiesen wird.

Der Vollständigkeit halber sind diesem Jahresbericht die konsolidierten Jahresabschlüsse der Gruppe für das Jahr 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen der konsolidierten Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 beigefügt.

Betriebsleistung und Ergebnisse von Roberto Cavalli S. p.A.

Roberto Cavalli ist eines der wichtigsten und bekanntesten italienischen Modehäuser.

Das Unternehmen ist in der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidung und Accessoires mit drei Hauptmarken tätig: Roberto Cavalli (erste Linie), Just Cavalli und Cavalli Class (Diffusionslinien).

Die Produkte werden über drei verschiedene Kanäle vertrieben, die traditionell von den Akteuren der Modebranche genutzt werden (Direktgeschäft), nämlich über den Einzelhandelskanal, der aus direkt von der Gruppe geführten Monomarkengeschäften besteht, über den Franchising-Kanal, der aus von Geschäftspartnern geführten Monomarkengeschäften besteht, und über den Großhandelskanal, der aus Multimarkengeschäften besteht.

Zusätzlich zu dem oben beschriebenen direkten Geschäftsmodell (d.h. Einzelhandel, Franchising und Großhandel) hat Roberto Cavalli S.p.A. verschiedene Lizenzvereinbarungen mit Industrie- und Handelspartnern ersten Ranges abgeschlossen, die die Nutzung der Marke Roberto Cavalli oder der Marken der Diffusionslinien für die Produktion und den Vertrieb bestimmter Produktkategorien durch letztere vorsehen, darunter: Bekleidung und Lederwaren der Marke Just Cavalli, Parfums, Brillen, Schmuck, Uhren und andere Bekleidungszubehörprodukte.

Die Lizenztätigkeit wird auch auf andere Geschäftsbereiche ausgedehnt, wie z. B. die Unterhaltungs- und Einrichtungsbranche, die ebenso wie die Mode den ästhetischen Kanon und den Lebensstil der Marke zum Ausdruck bringen und gut deklinieren können.

Die Lizenzierungsaktivitäten generieren vertragliche Gebühren für Lizenzgebühren, Werbebeiträge und andere Provisionen für Dienstleistungen, die von Roberto Cavalli S.p.A. zugunsten der genannten Lizenzierungsunternehmen erbracht werden.

Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete Roberto Cavalli S.p.A. einen Nettoumsatz von ca. 57,4 Mio. €, ein Anstieg von 0,5 Mio. € im Vergleich zum Jahr 2020:

Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 31/12/2021 31/12/2020 Variation Var.
%
Produktion und Verkauf von Kleidung und Accessoires 45.571.757 31.989.347 13.582.410 42,5%
Einnahmen aus Lizenzen für die Nutzung von Marken 11.854.470 24.896.337 (13.041.867) -52,4%
Gesamteinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen 57.426.227 56.885.684 540.543 0,95%

Die Einnahmen aus dem direkten Groß- und Einzelhandel beliefen sich auf 45,6 Mio. €, was 79,4 % des Umsatzes des Unternehmens ausmacht, und verzeichneten 2021 einen Anstieg von 42,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Dieser Umsatzanstieg ist zum Teil auf die Lockerung der restriktiven Maßnahmen zurückzuführen, die im Vorjahr 2020 von den Regierungen verhängt wurden, um die Ausbreitung der COVID-19-Seuche einzudämmen, und spiegelt die hervorragende Leistung des Großhandelskanals wider, dessen Umsatz im Berichtsjahr 26,5 Mio. € betrug und um rund 70,4 % im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Jahres 2020 von 15,6 Mio. € stieg.

Der Umsatz des Einzelhandelskanals des Unternehmens, bestehend aus Dos, Outlets und ECommerce, belief sich im Jahr 2021 auf 19,1 Mio. €, ein Anstieg von 16 % gegenüber den entsprechenden Zahlen von 16,4 Mio. € im Vorjahr.

Die Umsätze aus dem Lizenzbereich des Unternehmens sind im Geschäftsjahr 2021 mit 11,9 Mio. € um 52,4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die laufenden Rechtsstreitigkeiten mit Marcolin S.p.A. und Swinger S.p.A. hinweisen, den Lizenznehmern der Marken Roberto Cavalli und Just Cavalli für Brillen bzw. der Marke Class Cavalli für Bekleidung, die zu Umsatzerlösen für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt ca. 10 Mio. € beigetragen haben.

Auf die Forderungen gegenüber diesen Lizenzgebern waren im vorangegangenen Geschäftsjahr 2020 unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 bereits bestehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren vorsichtige Wertberichtigungen vorgenommen worden.

Wie in dem Abschnitt dieses Jahresabschlusses, der sich auf die Rückstellungen für Risiken und Belastungen bezieht, ausführlich erläutert, ist anzumerken, dass Staff International S.p.A., der Lizenzgeber der Konfektionslinie und der Accessoires der Marke Just Cavalli, mit Schreiben vom 26. Mai 2021 seinen Rücktritt von der oben genannten Lizenzvereinbarung erklärt hat.

Roberto Cavalli S.p.A. focht die Ausübung dieser Kündigung an; Staff International S.p.A. mit einem späteren Schreiben vom 4. Oktober 2021 den Lizenzvertrag gekündigt und Roberto Cavalli S.p.A. zur Zahlung eines Zwangsgelds aufgefordert.

Vor der Mailänder Schiedskammer ist ein Schiedsverfahren anhängig, um den Streit und die von den Parteien im Rahmen dieses Rechtsstreits erhobenen Ansprüche zu regeln.

Infolge der vom Lizenznehmer ausgeübten Kündigung und der anschließenden Beendigung des Lizenzvertrags erwirbt Roberto Cavalli S.p.A. mit Wirkung ab der Frühjahr-Sommer-Saison 2023 (einschließlich) alle Rechte zurück, die ihr im Zusammenhang mit der Nutzung der Marke Just Cavalli zustehen.

Die Roberto Cavalli S.p.A. hat die ihr zustehenden Lizenzgebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 ausgewiesen, und zwar abgegrenzt auf den tatsächlichen Umsatz, den der Lizenznehmer im Jahr 2021 mit dem Verkauf von Produkten der Marke Just Cavalli erzielt; dies entspricht den Bestimmungen des Lizenzvertrags für den Fall, dass das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Diese Gebühren in Höhe von insgesamt rund 1,3 Millionen Euro sind im Vergleich zu den garantierten Mindestlizenzgebühren, die die Muttergesellschaft im Jahr 2020 und in den Vorjahren anerkannt hat, um rund 3 Millionen Euro gesunken.

Diese abweichende Bilanzierung des genannten Lizenzvertrags trägt dazu bei, dass der Umsatz im Lizenzbereich der Gruppe im Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen des Vorjahres gesunken ist.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass Roberto Cavalli S.p.A. in den vergangenen Jahren wichtige Innenarchitekturprojekte unterzeichnet hat, die den Einsatz des stilistischen Konzepts der Marke Roberto Cavalli in verschiedenen Wohnprojekten von absolutem Prestige vorsehen, darunter die Zusammenarbeit mit der Damac Properties Group aus Dubai, einer multinationalen Immobilienentwicklungsgesellschaft, die zu den größten im Nahen Osten gehört und auf Vision Investment Company LLC, den derzeitigen Alleinaktionär von Roberto Cavalli S.p.A., zurückzuführen ist, mit dem 2017 eine Vereinbarung über die Verwendung des Konzeptdesigns der Marke Just Cavalli für einige in Dubai zu errichtende Wohnhäuser unterzeichnet wurde.

Im Jahr 2018 wurde diese Zusammenarbeit auf eine neue Lizenzbeziehung ausgeweitet, die die Anwendung des Roberto Cavalli-Designs beim Bau und der Ausstattung eines sehr prestigeträchtigen Wohngebäudes "Cavalli Tower" im Dubai Marina District vorsieht, dessen Design im September 2021 anlässlich der Mailänder Modewoche der internationalen Presse vorgestellt wurde.

Diese Initiativen werden die internationale Sichtbarkeit der Marke erhöhen.

Der Eintritt des einzigen Aktionärs, Vision Investment Co LLC, in das Kapital von Roberto Cavalli S.p.A. wird es dem Unternehmen ermöglichen, bedeutende Synergien im Lifestyle-Segment zu realisieren, in dem die Marke ihr Potenzial gut zum Ausdruck bringen kann.

Die wirtschaftliche Leistung des Unternehmens im Haushaltsjahr 2021 lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Gewinn- und Verlustrechnung 31/12/2021 31/12/2020 Variation Var.
%
Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 57.426.227 56.885.684 540.543 0,95%
Veränderung der Produktvorräte (6.205.852) (7.370.124) 1.164.272 -15,80%
Sonstige Einnahmen und Erträge 1.944.405 1.110.328 834.077 75,12%
Wert der Produktion 53.164.780 50.625.888 2.538.892 5,02%
Einkaufskosten und sonstige betriebliche Aufwendungen 22.262.726 17.163.503 5.099.223 29,71%
Kosten für Dienstleistungen 24.997.541 15.813.108 9.184.433 58,08%
Mietkosten 6.700.263 7.435.749 (735.486) -9,89%
Arbeitskosten 10.235.536 23.203.237 (12.967.701) -55,89%
Abschreibungen, Amortisationen, Rückstellungen und Wertberichtigungen 9.427.602 148.209.417 (138.781.815) -93,64%
Produktionskosten 73.623.668 211.825.014 (138.201.346) -65,24%
Unterschied zwischen Produktionswert und Kosten (20.458.888) (161.199.126) 140.740.238 -87,31%
Finanzielle Verwaltung (467.128) (2.030.640) 1.563.512 -77,00%
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte (1.970.499) (952.310) (1.018.189) 106,92%
Gewinn vor Steuern (22.896.515) (164.182.076) 141.285.561 -86,05%
Steuern 719.438 37.499.823 (36.780.385) -98,08%
Gewinn/(Verlust) für das Jahr (22.177.077) (126.682.253) 104.505.176 -82,49%

Hinsichtlich der Zusammensetzung der "Nettoeinnahmen" für das Jahr 2021 und deren Entwicklung im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreswerten wird auf die Ausführungen zu diesem Posten im Jahresabschluss verwiesen.

Der Posten "Sonstige Einnahmen und Erträge" für das Jahr 2021 in Höhe von 1.944.405 € spiegelt hauptsächlich die Anerkennung der Gegenleistung in Höhe von 1.000 € durch die französische Tochtergesellschaft der Gesellschaft wider aus dem Verkauf der Untermietverträge bestimmter Verkaufsflächen in der Rue Saint Honoré in den Hausnummern 392-394 mit Wirkung zum 1. Januar 2021, die - nach dem ursprünglichen Plan - nach Abschluss einer umfassenden Renovierung, die im Jahr 2020 hätte beginnen sollen, für die Unterbringung eines neuen Flagship-Stores der Marke Roberto Cavalli unter der direkten Leitung des Unternehmens vorgesehen gewesen wären.

Dieser Posten enthält auch den Teil der Erträge für das Jahr 2021 in Höhe von 86.423 €, der sich auf die Zuschüsse bezieht, die der Gesellschaft und ihrer Niederlassung in San Marino für die Eröffnung von direkt betriebenen Verkaufsstellen gewährt wurden, sowie auf die Covid-Zuschüsse, die von europäischen Regierungsbehörden für Einzelhandelsniederlassungen von Roberto Cavalli S.p.A. gewährt wurden. die in dem Gebiet tätig sind, in Höhe von insgesamt 362.549 €, der Erlass von vorgeschriebenen Schulden in Höhe von 246.315 €, die vom steuerfreien Betreiber anerkannten Provisionen in Höhe von 53.761 €, die Rückerstattung diverser Kosten und Veräußerungsgewinne in Höhe von insgesamt 170.980 € sowie verschiedene Arten von Einnahmen, die einzeln betrachtet unbedeutend sind.

Die "Einkaufskosten" verzeichneten im Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres, was vor allem auf die höheren Einkaufsvolumina im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess zurückzuführen ist, als Folge des im Berichtsjahr verzeichneten Anstiegs der Produktverkaufserlöse, insbesondere im Großhandelskanal.

Die "Kosten für Dienstleistungen" beliefen sich im laufenden Haushaltsjahr auf insgesamt 25 Mio. € und stiegen im Vergleich zu den entsprechenden Werten für 2020 um rund 9,2 Mio. €. Deutliche Erhöhungen sind in den folgenden Kostenkategorien zu verzeichnen: Beratung (+6,3 Mio. €); Transportkosten (+1,7 Mio. €) aufgrund des Anstiegs des Produktionsvolumens und des Produktabsatzes im Großhandels- und E-Commerce-Kanal; Kosten für Werbung sowie für Modenschauen und Veranstaltungen (+1,5 Mio. €) aufgrund des Anstiegs der Medieninvestitionen und der Durchführung der Modenschau der Frühjahr-Sommer-Kollektion 2022, die im Vorjahr aufgrund der Pandemie Covid 19 nicht stattfand.

Der oben erwähnte Anstieg der Kosten für Beratungsleistungen bezieht sich hauptsächlich auf die im Geschäftsjahr 2021 angefallenen Vergütungen in Höhe von ca. 5,6 Mio. € zugunsten der Schweizer Niederlassung der Helier Fashion FZE in Dubai, einer Gesellschaft, die demselben Kontrollbereich unterliegt wie der Alleingesellschafter, mit der Roberto Cavalli S.p.A. am 26. März 2021 einen spezifischen Vertrag über die Auslagerung mehrerer Beratungsleistungen unterzeichnet hat, der am 1. Januar 2021 im Voraus in Kraft tritt. Dazu gehören die von Helier Fashion ausgeübten Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Recht, Personalmanagement, Kundendienst und Produktionsplanung, allgemeines Management usw. Alle diese Tätigkeiten und Funktionen wurden bis zum Vorjahr 2020 von fest angestellten Mitarbeitern am Sitz der Roberto Cavalli S.p.A. in Sesto Fiorentino, Florenz, ausgeübt, deren Tätigkeit am 31. März 2021 endgültig eingestellt wird.

Der betreffende Vertrag sieht die Weiterberechnung der Kosten vor, die Helier Fashion für die Erbringung aller oben genannten Dienstleistungen tatsächlich entstanden sind, einschließlich der Strukturkosten, auf die ein Aufschlag von insgesamt 5 % erhoben wird.

Umgekehrt sind die Personalkosten des Unternehmens im laufenden Jahr 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Werten für das Jahr 2020 deutlich gesunken, wie im entsprechenden Abschnitt dieses Geschäftsberichts dargestellt ist.

Wir berichten auch, dass die Gesellschaft im Jahr 2021 keine Kosten für Verwaltungsratshonorare verbucht hat, in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats der Roberto Cavalli S.p.A. - die größtenteils den Alleinaktionär vertreten - keine Vergütung für diese Ämter erhalten.

Die "Kosten für die Nutzung fremden Vermögens" für das Jahr 2021 belaufen sich auf 6,7 Mio. € und betreffen im Wesentlichen Kosten für die Anmietung von Immobilien und damit verbundene Nebenkosten in Höhe von 6,2 Mio. €, zu denen noch Gebühren für die Anmietung von Fahrzeugen, Geräten und Hardware in Höhe von 0,5 Mio. € hinzukommen.

Dieser Bilanzposten verzeichnete im Jahr 2021 einen Rückgang von 0,7 Mio. € gegenüber den entsprechenden Werten des Vorjahres, der hauptsächlich auf die bereits erwähnte Übertragung der Untermietverträge der Verkaufsflächen in der Rue Saint Honoré in den Hausnummern 392-394 zum 1. Januar 2021 und die sich daraus ergebenden Einsparungen bei den Mieten infolge dieser Umstrukturierungsmaßnahme zurückzuführen ist.

Die "Arbeitskosten" für das Jahr 2021 beliefen sich auf ca. 10,2 Mio. € und verringerten sich um ca. 13 Mio. € im Vergleich zu den entsprechenden Werten für das Jahr 2020 infolge der im Vorjahr durchgeführten Reorganisation.

Wie im Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020 ausführlich dargelegt, hat die Gesellschaft mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. April 2020 auf Anweisung des Alleinaktionärs beschlossen, den Betrieb des Büros in Sesto Fiorentino (Florenz) einzustellen und alle dort beschäftigten Mitarbeiter nach Mailand zu versetzen.

Von diesem Transferverfahren waren 171 Mitarbeiter des Hauptsitzes in Sesto Fiorentino betroffen, nämlich 163 Arbeiter, Angestellte und Mitarbeiter des mittleren Managements sowie 8 leitende Angestellte.

Die in den Jahresabschlüssen der Roberto Cavalli S.p.A. für das Vorjahr 2020 ausgewiesenen Arbeitskosten beinhalteten die Erfassung von außerordentlichen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 9 Mio. €, die größtenteils die Bewertung der an die Mitarbeiter (126 Ressourcen) und an die 6 Führungskräfte des Unternehmens gezahlten Abfindungen darstellten, die ihr Arbeitsverhältnis beendet hatten, nachdem sie die oben erwähnte Versetzung zum Hauptsitz in Mailand nicht akzeptieren wollten. Der oben genannte Betrag enthielt auch Kosten für Abfindungen, die mit anderen Führungskräften des Unternehmens, die nicht am Versetzungsverfahren beteiligt waren, für die einvernehmliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im selben Jahr 2020 vereinbart wurden.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Mitarbeitern (einschließlich der Führungskräfte) der Roberto Cavalli S.p.A., die die Transfermaßnahme nicht akzeptiert haben, erfolgte in mehreren Stufen, für einige mit sofortiger Wirkung zum 30. Juni 2020 und für andere mit einer auf den 15. Dezember 2020 oder auf den 31. März 2021 verschobenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses; dies sollte die Verwaltung der Übergabeprozesse der von jeder dieser Ressourcen ausgeführten Tätigkeiten ermöglichen.

Wie in den Erläuterungen zum Posten "Kosten für Dienstleistungen" in diesem Jahresabschluss angegeben, wurden die Aktivitäten und Funktionen, die bis zum Vorjahr 2020 von den ständig am Sitz von Roberto Cavalli S.p.A. in Sesto Fiorentino (Florenz) beschäftigten Ressourcen ausgeführt, werden nun im Outsourcing von der Schweizer Niederlassung der Helier Fashion FZE in Dubai durchgeführt, einer Gesellschaft, die in denselben Kontrollbereich fällt wie die Alleinaktionärin, mit der Roberto Cavalli S.p.A. am 26. März 2021 einen speziellen Vertrag unterzeichnet hat, der ab dem 1. Januar 2021 gilt.

Die Zusammensetzung und die Dynamik der Mitarbeiter werden in dem entsprechenden Abschnitt dieses Berichts näher erläutert.

In Bezug auf den Bilanzposten "Abschreibungen, Zuweisungen und Wertberichtigungen" ist anzumerken, dass die Abschreibung des Wertes des Markenportfolios der Roberto Cavalli S.p.A., die im Geschäftsjahr 2021 die Gewinn- und Verlustrechnung mit 6,2 Mio. € belastet hat, einen wesentlichen Einfluss auf den Bilanzposten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände" - und damit auch auf das wirtschaftliche Ergebnis der Periode - hat, gegenüber den entsprechenden Vorjahreswerten von 16,1 Mio. €.

Wir möchten auch zu Vergleichszwecken darauf hinweisen, dass die Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2020 unter dem Posten B 10 c) - "Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" - buchhalterische Anpassungen in Höhe von insgesamt rund 118,8 Mio. € enthält.

Wie bereits in den Erläuterungen zur Bilanzposition "Immaterielle Vermögensgegenstände" dargestellt, wurde diese Abschreibung von der Muttergesellschaft vorgenommen, um den verbleibenden Nettobuchwert zum 31.12.2020 des "Auflösungsdefizits" zu berichtigen, das 2015 durch die umgekehrte Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. auf Roberto Cavalli S.p.A. entstand und in der Position "Marken" des Anlagevermögens ausgewiesen wurde. Diese Wertminderung ermöglichte es, den Gesamtwert der im Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31.12.2020 ausgewiesenen Marken mit den Ergebnissen eines von KPMG Advisory S.p.A. im Auftrag des Alleinaktionärs durchgeführten Gutachtens abzugleichen, das den zu bewertenden Marken einen Wert von 58.350.000 € zuordnete.

Die Gesamtauswirkung dieses Wertminderungstests auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital des Vorjahresabschlusses 2020 belief sich nach Abzug des entsprechenden Steuereffekts auf 85,7 Millionen Euro.

In Bezug auf die Bilanzposition "Rückstellung für uneinbringliche Forderungen" berichten wir über die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 0,6 Mio. € am Ende des Geschäftsjahres 2021, um die zu diesem Zeitpunkt bestehende Rückstellung für uneinbringliche Forderungen zu integrieren, die von der Gesellschaft zur Deckung des Risikos der Nichteinbringung von Forderungen gegenüber ihren Lizenznehmern und Großhändlern gebildet wurde. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Roberto Cavalli S.p.A. im vorangegangenen Geschäftsjahr 2020 erhebliche aufsichtsrechtliche Abschreibungen auf seine Forderungen vorgenommen und zu diesem Zweck eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 11,1 Mio. € gebildet hat; dabei wurden auch die am Ende des Geschäftsjahres 2020 aufgetretenen Streitigkeiten mit den Lizenznehmern Marcolin S.p.A. und Swinger S.p.A. berücksichtigt, die im Abschnitt "Rückstellungen für Risiken und Belastungen" des vorliegenden Jahresabschlusses gesondert analysiert werden.

Im laufenden Jahr hat die Roberto Cavalli S.p.A. eine weitere Einzelwertberichtigung für die Tochtergesellschaften RC Sloane Street Ltd. und Roberto Cavalli Japan Co. Ltd. in Höhe von 0,4 Mio. € bzw. 0,2 Mio. € vorgenommen.

Der Nettosaldo der Finanzverwaltung im Jahr 2021 ist mit 0,5 Mio. € negativ, gegenüber einem entsprechenden negativen Nettowert von 2 Mio. € im Vorjahr 2020.

Die Finanzverwaltung für das Jahr 2021 spiegelt hauptsächlich die Verbuchung von Zinsaufwendungen in Höhe von 0,6 Millionen Euro wider, die in diesem Jahr für die drei autonomen Darlehen anfallen, die vom Alleinaktionär Vision Investment LLC zugunsten von Roberto Cavalli S.p.A. für den Restbetrag von 43.000.000 Euro zum 31. Dezember 2021 gewährt und in mehreren Tranchen ausgezahlt wurden, und zwar am 28. November 2019, 5. November 2020, 16. Februar 2021 und 20. Mai 2021.

Wir berichten, dass das Finanzmanagement des Vorjahres 2020 durch die Erfassung des finanziellen Abschlags in Höhe von ca. 1,7 Mio. € negativ beeinflusst wurde, der auf die im Jahr 2020 anfallenden "Mindest"-Lizenzgebühren im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag für die Marke Just Cavalli angewendet wurde.

Wie in anderen Abschnitten dieses Dokuments erwähnt, unterzeichnete die Muttergesellschaft am 17. Juni 2016 eine Vereinbarung zur Änderung und Ergänzung der genannten Vereinbarung, in deren Folge der Lizenznehmer, Staff International S.p.A, an Roberto Cavalli S.p.A. einen Betrag in Höhe von 32 Mio. € als "Mindestvorauszahlung" auf die im Rahmen des Lizenzvertrags angefallenen Lizenzgebühren für die gesamte Vertragslaufzeit (1. Januar 2016 - 31. Dezember 2026) und bis zu einem kumulativen Schwellenwert von 47,5 Mio. € gezahlt, nach dem der Lizenznehmer die tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren auf steuerpflichtige Verkäufe nachzahlen muss. Dieser finanzielle Abschlag in Höhe von insgesamt 15,5 Mio. € wurde den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 für den auf die einzelnen Zeiträume entfallenden Anteil zugewiesen, wobei ein Finanzmodell mit fortgeführten Anschaffungskosten über die gesamte Vertragslaufzeit (11 Jahre) angewandt wurde.

Mit Schreiben vom 26. Mai 2021 machte Staff International S.p.A. von seinem Rücktritt von dem genannten Lizenzvertrag Gebrauch.

Das ursprüngliche Ablaufdatum der Lizenzvereinbarung war der 31.12.2026.

Gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts hat die Roberto Cavalli S.p.A. die zu ihren Gunsten aufgelaufenen Lizenzgebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 ausgewiesen, und zwar auf der Grundlage des vom Lizenznehmer in diesem Jahr tatsächlich erzielten Umsatzes aus dem Verkauf von Produkten der Marke Just Cavalli. Infolge der Kündigung durch den Lizenznehmer mit Wirkung ab der Herbst-Winter-Saison 2022 (der letzten vertraglichen Saison) entfällt sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 (dem letzten Jahr der Gültigkeit des oben genannten Lizenzvertrags) die von der Muttergesellschaft bei der Erstellung der Jahresabschlüsse der vorangegangenen Geschäftsjahre angewandte Rechnungslegung und die Verbuchung der "Mindest"-Lizenzgebühren in Höhe von ca. 4,3 Mio. € für jedes Jahr - brutto nach Abzug des finanziellen Abschlags -.

Die "Wertberichtigungen auf Finanzanlagen" in Höhe von ca. 2 Mio. € beinhalten im Wesentlichen die im laufenden Jahr vorgenommene Abschreibung der von Roberto Cavalli S.p.A. gehaltenen Beteiligungen an den Tochtergesellschaften Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd (in Höhe von 0,8 Mio. €), RC Sloane Street Ltd (in Höhe von 0,8 Mio. €), Satelin Ltd (in Höhe von 0,4 Mio. €) und Caffè Giacosa S.r.l., wie im Anhang zu diesem Jahresabschluss näher erläutert. wie in den Erläuterungen zu den Finanzanlagen im Anhang zu diesen Jahresabschlüssen näher erläutert.

In Bezug auf die "Steuerverwaltung" ist anzumerken, dass Roberto Cavalli S.p.A. für das Jahr 2021 ein negatives steuerpflichtiges Einkommen hat.

Die Veränderung des Saldos der laufenden Steuern (Steuern aus den Vorjahren) in Höhe von etwa 0,1 Mio. € zusammen mit der Auflösung der latenten Steuern für den Anteil des Jahres in Höhe von 0,8 Mio. € führte zu einem positiven Nettoeffekt von 0,7 Mio. € in den Jahresabschlüssen für das Jahr 2021.

Der Posten "Steuern des laufenden Jahres/Vorjahres" im Jahresabschluss 2021 enthält im Wesentlichen eine spezifische Rückstellung für Steuerrisiken in Höhe von 85.500 €, die im laufenden Jahr gebildet wurde, um die bereits im Jahresabschluss zum 31.12. gebildete Rückstellung von 191.500 € zu ergänzen.2020 zur Deckung des Risikos im Zusammenhang mit einer allgemeinen Prüfung der Steuerposition von Roberto Cavalli S.p.A. für den Steuerzeitraum 2015, die von der Guardia di Finanza - Nucleo di Polizia Tributaria von Florenz durchgeführt wurde und am 18. Dezember 2018 mit der Bekanntgabe eines förmlichen Bescheids (PVC) abgeschlossen wurde.

In der oben erwähnten PVC machte das Militär folgende Einwände geltend, die sich nur auf das Jahr 2015 bezogen:

i) Nichtabzugsfähigkeit von Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 1.614.561 € wegen angeblicher Verletzung von Verrechnungspreisvorschriften;

ii) Unterlassung der Anwendung von Quellensteuern in Höhe von 35.628 € auf Honorare, die von der Gesellschaft an eine nicht ansässige Person für Stilberatung gezahlt wurden;

iii) Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 726.944 € in Bezug auf die Beiträge, die das Unternehmen an seine Lizenznehmer gezahlt hat, weil sie nicht inhärent sind, und insgesamt Nichtabzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer in Höhe von 159.928 €.

Siehe die Anmerkungen in diesem Dokument zur Bilanzposition "Steuerrückstellungen".

Am 18. Februar 2019 - und damit innerhalb der gesetzlichen Frist - übermittelte das Unternehmen der Mailänder Steuerbehörde - Regionaldirektion Lombardei - Büro für große Steuerzahler seine Stellungnahme, damit diese die von der Guardia di Finanza im Steuerprüfungsbericht erhobenen Einwände erneut prüft.

Am 20. November 2020 stellte das Finanzamt drei separate Aufforderungen zum Erscheinen zu, die mit den Dokumenten TMBI11B00468/2020 (IRAP), TMBI11B00469/2020 (VAT) und TMBI11B00470/2020 (IRES) identifiziert wurden, und am 22.12.2020 eine weitere Aufforderung zum Erscheinen Nr. TMBI11B00615/2020 (Quellensteuern), die darauf abzielt, ein Kreuzverhör mit der Gesellschaft einzuleiten, um diese Veranlagungen mit dem Adhäsionsverfahren gemäß Gesetzesdekret Nr. 218 vom 19. Juni 1997 zu regeln. Mit diesen Maßnahmen bestätigte das Amt vorläufig die ursprünglich von der Guardia di Finanza getroffenen Feststellungen.

Gleichzeitig nahm das Unternehmen eine Diskussion mit dem Amt auf, aus der hervorging, dass die Steuerbehörden bereit waren, die ursprünglichen Feststellungen wie folgt zu reduzieren: Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 1.462.276 € und Nichtabzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer in Höhe von 82.928 €.

Der Vergleichsvorschlag blieb jedoch erfolglos; da am 22.03.2021 keine Einigung erzielt werden konnte, wurden der Gesellschaft vier separate Steuerbescheide zugestellt, mit denen sie zu höheren IRES- und IRAP-Steuern in Höhe von 707.951 € bzw. 101.039 €, zu höheren MwSt.-Steuern in Höhe von 211.157 € und zu Quellensteuern in Höhe von 35.628 € zuzüglich Zinsen und Strafen verurteilt wurde.

Roberto Cavalli S.p.A. legte gegen jeden dieser Bescheide bei der Steuerbehörde der Provinz Mailand Einspruch ein.

In Erwartung des Rechtsstreits hat die Gesellschaft am 14. Dezember 2021 die Steuerbehörde -Regionaldirektion Lombardei - über einen Antrag auf Schlichtung informiert, der am selben Tag auch bei der Steuerbehörde der Provinz Mailand eingereicht wurde. Das jüngste Gespräch mit der Rechtsabteilung des Finanzamts scheint die Bereitschaft des Amtes zu bestätigen, im Rahmen der Schlichtung die übermäßige Anrechnung der 2015 in Frankreich gezahlten Steuern anzuerkennen, die dem Unternehmen zur Verfügung steht; diese übermäßige Anrechnung würde es ermöglichen, den Gesamtwert der vom Amt angefochtenen höheren IRES auf Null zu reduzieren, und genau unter dieser Annahme wurde das Adhäsionsverfahren ursprünglich eingeleitet. In Bezug auf die Bescheide über die IRES, IRAP und Mehrwertsteuer scheint das Finanzamt geneigt zu sein, die bereits mit dem Unternehmen während der Veranlagung vereinbarten Bedingungen mit Haftung zu akzeptieren; in Bezug auf die Quellensteuer scheint das Amt jedoch geneigt zu sein, den Inhalt des Bescheids zu bestätigen.

Die Gesellschaft hatte im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 bereits eine spezifische Rückstellung für Risiken in Höhe von 191.500 € gebildet, um das Risiko eines Unterliegens in diesem Rechtsstreit für Steuern (IRAP und MwSt.), Strafen und Zinsen abzudecken; diese Rückstellung wurde am Ende des laufenden Jahres um weitere 85.500 € und somit bis zu einem Gesamtbetrag von 277.000 € aufgestockt, unter Berücksichtigung des geschätzten Ergebnisses der oben erwähnten Einleitung des Vergleichsverfahrens.

Der Posten "Steuern aus Vorjahren" im Jahresabschluss für das Jahr 2021 enthält eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 50.000 €, die im laufenden Jahr in Bezug auf eine Mahnung und eine Streitanzeige gebildet wurde, die der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahres 2021 im Anschluss an Prüfungen auf den Formblättern 770/2017 und 770/2018 mitgeteilt wurden, aus denen die verspätete oder nicht erfolgte Zahlung von Quellensteuern durch Roberto Cavalli S. p. A. in Bezug auf die Jahre 2016 und 2017 hervorgehen würde. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft das Risiko, das sich aus diesen Handlungen ergibt, in vollem Umfang zurückgestellt und sich das Recht vorbehalten, diese Anfechtungen eingehend zu prüfen, auch durch direkten Kontakt mit dem Finanzamt Mailand.

Wir berichten, dass die "Rückstellung für Steuern" zum 31. Dezember 2020 eine "Rückstellung für Risiken aus Steuerstreitigkeiten" in Höhe von 420.000 € enthielt, die für das Risiko im Zusammenhang mit einer von den französischen Steuerbehörden durchgeführten Prüfung der Betriebsstätte von Roberto Cavalli S.p.A. in Frankreich in Bezug auf die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013 gebildet wurde.

Das Unternehmen reichte zu diesen Anpassungsvorschlägen Gegenvorstellungen ein und bestritt, dass es mit dem Ansatz der Steuerbehörden nicht einverstanden sei.

Roberto Cavalli S.p.A. hat außerdem spezifische Rechtsmittel eingelegt und am 26. Juli 2018 ein europäisches Schiedsverfahren eingeleitet, um die Steuerbehörden Italiens und Frankreichs aufzufordern, die Frage der Doppelbesteuerung zwischen den Staaten zu klären.

Im August 2020 einigten sich die zuständigen französischen und italienischen Steuerbehörden bei einem Treffen darauf, die von den französischen Steuerbehörden vorgenommenen Anpassungen für die Steuerzeiträume von 2010 bis 2013 zu bestätigen. Um die Durchführung des in diesem Fall vorgesehenen Verständigungsverfahrens zu ermöglichen, hat Roberto Cavalli S.p.A. mit Schreiben vom 14. und 15. Dezember 2020 den zuständigen Ämtern bestätigt, dass es die von den Steuerverwaltungen der beiden Länder gezogenen Schlussfolgerungen akzeptieren möchte. Im Geschäftsjahr 2021 hat die französische Tochtergesellschaft von Roberto Cavalli S.p.A. die Beträge aus den ursprünglich angefochtenen Steuerbescheiden zuzüglich Zinsen und Strafen in Höhe von insgesamt 401.115 € an die französischen Steuerbehörden gezahlt.

Der am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 2020 zurückgestellte Betrag in Höhe von 420.000 € erwies sich als ausreichend und wurde daher im Laufe des Jahres 2021 vollständig verbraucht; der Bilanzposten "Steuern aus Vorjahren des Jahres 2021" spiegelt die positive Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 wider, die sich aus der Auflösung des Teils der ursprünglich gebildeten Risikorückstellung in Höhe von 18.885 € ergab, der über die tatsächlich an die französischen Steuerbehörden gezahlten Beträge hinausging.

Die Veränderung der "Rückstellung für latente Steuern" für das Jahr 2021 in Höhe von 827.119 € ergibt sich aus den Steuereffekten, die sich aus der Verbuchung der Abschreibung für das Jahr 2021 -in Höhe von 2.964.586 € - des "Aufhebungsdefizits" ergeben, das im Jahr 2015 mit der umgekehrten Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. auf Roberto Cavalli S.p.A. entstanden ist und in der Position "Marken" des Anlagevermögens ausgewiesen ist.

Siehe die Ausführungen in den Erläuterungen zu diesem Jahresabschluss als Kommentar zu dem Posten "Marken".

Das "Nettoergebnis" in den Jahresabschlüssen der Roberto Cavalli S.p.A. für das Jahr 2021 ist um 22,1 Millionen Euro negativ, verglichen mit dem entsprechenden Wert für das Jahr 2020, der um 126,7 Millionen Euro negativ war. Der Nettoverlust für das Jahr 2020 enthielt außerordentliche buchhalterische Anpassungen in Höhe von insgesamt 85,7 Mio. €, die sich aus der Wertminderung der Marken ergaben, wie im Jahresabschlussdokument des Vorjahres ausführlich erläutert.

Nachstehend ist die Struktur der Bilanz von Roberto Cavalli S.p.A. für das laufende Jahr im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres dargestellt:

Bilanz 31/12/2021 31/12/2020
Kurzfristige Vermögenswerte 29.691.956 33.577.637
Kurzfristige Verbindlichkeiten (37.431.329) (18.340.144)
Nettoumlaufvermögen (7.739.373) -20,1% 15.237.493 29,1%
Mittel- und langfristige Vermögenswerte 63.105.847 70.887.155
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten (16.934.133) (33.791.759)
Mittel- und langfristig investiertes Kapital 46.171.714 120,1% 37.095.396 70,9%
Investiertes Nettokapital 38.432.341 100,0% 52.332.888 100,0%
Eigene Mittel (2.462.940) -6,4% (15.285.651) -29,2%
Nettofinanzposition (40.895.281) 106,4% (67.618.540) 129,2%

Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, verringerte sich das Nettoumlaufvermögen zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 23 Mio. €, was auf die Verringerung der kurzfristigen Vermögenspositionen und insbesondere den Wert der Vorräte (-6,1 Mio. €) zurückzuführen ist, während die Nettoforderungen gegenüber Kunden und Tochtergesellschaften (+1 Mio. €), die Steuerforderungen (+0,8 Mio. €) und die sonstigen Aktivposten der Restbilanz (+0,4 Mio. €) zunahmen. Diese spezifischen Aktivposten der Bilanz verzeichneten im Jahr 2021 kumulativ einen Rückgang von 3,9 Mio. € gegenüber den entsprechenden Werten zum 31.12.2020, verglichen mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten, die einen Anstieg von 19,1 Mio. € im Vergleich zum Jahr 2020 verzeichnen, was hauptsächlich auf einen Anstieg des Saldos der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+6,5 Mio. €), des Wertes der Anzahlungen (+17,7 Mio. €) und der Rechnungsabgrenzungsposten (+0,1 Mio. €), die durch eine Verringerung der Verbindlichkeiten aus Steuern und Sozialabgaben (-0,7 Mio. €), des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" (-2,6 Mio. €) und der Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften (-1,9 Mio. €) ausgeglichen wurden.

Das mittel- und langfristig investierte Kapital zum 31. Dezember 2021 weist insgesamt einen Anstieg von 9,1 Millionen Euro gegenüber den entsprechenden Werten des Vorjahres auf. Das mittel- und langfristige Vermögen verringerte sich um 7,8 Mio. €, was auf die Abschreibung des Zeitraums in Höhe von 8,9 Mio. € zurückzuführen ist, die durch die Aktivierungen des Jahres in Höhe von 1,1 Mio. € ausgeglichen wurde.

Die Bilanzposten, die als mittel- und langfristige Verbindlichkeiten klassifiziert sind, verzeichneten im Jahr 2021 eine Nettoverringerung von 16,9 Mio. €, die auf die Erhöhung der "Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen" um 1,3 Mio. €, die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Rechtsstreitigkeiten um 0,1 Mio. € und die Verringerung der Bilanzposten "Vorschüsse - über 12 Monate" um 17,9 Mio. € sowie die zum Jahresende 2020 verzeichnete Verringerung der Rückstellung für Abfindungen um 0,4 Mio. € zurückzuführen ist.

Das Eigenkapital der Gruppe erhöhte sich im laufenden Jahr um 12,8 Mio. €, was auf den im Jahr 2021 verzeichneten Verlust in Höhe von 22,2 Mio. € zurückzuführen ist, der durch die Erhöhung des Eigenkapitals der Gruppe infolge der von der Alleinaktionärin am 23. Juni 2021 und am 30. September 2021 durchgeführten Rekapitalisierungen in Höhe von 23.000.000 € bzw. 12.000.000 € durch Umwandlung eines Teils der der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital ausgeglichen wurde. Der Zweck dieser Kapitalisierungen bestand darin, die von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2020 und in den folgenden Monaten des Jahres 2021 verzeichneten Verluste zu decken und das Eigenkapital der Muttergesellschaft, das von Zeit zu Zeit in den von den Geschäftsführern für die Durchführung der genannten Kapitalerhöhungen erstellten Bilanzen ausgewiesen wurde, wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

Nachstehend ist die Nettofinanzposition des Unternehmens zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt:

Nettofinanzposition 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Bankeinlagen 3.187.027 4.450.763 (1.263.736)
Bargeld und andere Wertsachen im Bestand 204.624 95.698 108.926
Liquide Mittel 3.391.651 4.546.460 (1.154.809)
Verbindlichkeiten gegenüber Banken - innerhalb von 12 Monaten 0 0 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0 0
Kurzfristige Nettofinanzposition 3.391.651 4.546.460 (1.154.809)
Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären für Darlehen (44.286.932) (72.165.000) 27.878.068
Verbindlichkeiten gegenüber Banken - über 12 Monate 0 0 0
Mittel- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (44.286.932) (72.165.000) 27.878.068
Nettofinanzposition insgesamt - Bilanz (40.895.281) (67.618.540) 26.723.259
Negativer beizulegender Zeitwert von derivativen Finanzprodukten - IRS (136.790) (214.243) 77.453
Finanzielle Gesamtposition (einschließlich IRS zum beizulegenden Zeitwert) (41.032.071) (67.832.783) 26.800.712

Die Nettofinanzposition des Unternehmens zum 31. Dezember 2021 - einschließlich der von der Muttergesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 43.000.000 € und der aufgelaufenen und noch nicht gezahlten Zinsen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 - war mit ca. 41 Mio. € negativ, was eine Verbesserung von 26,8 Mio. € gegenüber den entsprechenden Zahlen des Vorjahres bedeutet. Die positiven Auswirkungen dieser Rekapitalisierungen auf die Finanzlage in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro wurden durch die Nettoabsorption von Barmitteln im Jahr 2021 durch die gesamte Gruppe ausgeglichen, die vom Alleinaktionär durch die Auszahlung zusätzlicher Darlehen an Roberto Cavalli S.p.A. in Höhe von 6,5 Millionen Euro gedeckt wurde.

Wie oben dargestellt, beinhaltet die Nettofinanzposition des Unternehmens zum 31. Dezember 2021 die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts (negativ) eines Zinsswap-Vertrags (IRS) zu diesem Datum, dessen Saldo in Höhe von 136.790 € am Ende des laufenden Jahres gemäß der Rechnungslegungsnorm OIC 32 unter dem Bilanzposten B 3) - Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen - ausgewiesen wird.

Zur besseren Veranschaulichung der finanziellen Bewegungen im Geschäftsjahr 2021 - und der Verbesserung der Nettofinanzposition des Unternehmens zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres - wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen, die integraler Bestandteil des vorliegenden Jahresabschlusses ist.

Unternehmensentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns im Jahr 2021

Wie in anderen Abschnitten dieses Jahresabschlusses dargestellt, hat Vision Investment Company LLC mit dem am 28. November 2019 erfolgten Aktientausch die gesamte Beteiligung an Roberto Cavalli S.p.A. erworben.

Zum 31. Dezember 2021 belief sich das Grundkapital der Roberto Cavalli S.p.A. auf 15.754.098 € und war für einen Betrag von 15.639.242 € gezeichnet und eingezahlt, aufgeteilt in zwei Aktienkategorien, nämlich 14.082.199 Aktien der Kategorie A und 1.557.043 Aktien der Kategorie B, die sich im Besitz des einzigen Aktionärs Vision Investment Co LLC" befinden.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses übt der alleinige Anteilseigner Vision Investment Company LLC auch Management- und Koordinationstätigkeiten in Bezug auf das Unternehmen aus.

Zum 31. Dezember 2021 hält Roberto Cavalli S.p.A. direkt und indirekt die volle Kontrolle über das Kapital aller Unternehmen, an denen sie beteiligt ist.

Das Liquidationsverfahren der ausländischen Tochtergesellschaften, Art Fashion Corporation und Roberto Cavalli Beijing Trade & Commerce Company Ltd, wurde an anderer Stelle in diesem Jahresbericht ausführlich erörtert.

Schließlich nehmen wir die Absicht des Managements der Muttergesellschaft zur Kenntnis, die Tochtergesellschaft Roberto Cavalli Japan Company Ltd. im Jahr 2022 zu liquidieren, ein Unternehmen, das derzeit eine sehr begrenzte Großhandelstätigkeit in Japan ausübt, die Roberto Cavalli S.p.A. in Zukunft durch seine eigene direkte Verwaltung übernehmen kann.

Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Forschung und Entwicklung bilden die Grundlage für die Entwicklung der Kollektionen des Unternehmens.

Der Prozess der Musterherstellung ist eine spannende, aber sehr komplexe Aufgabe: Er umfasst eine Reihe eng miteinander verbundener und sorgfältig überwachter Phasen, in denen die stilistische Konzeption mit der Herstellung von Prototypen in einem ständigen Wechsel von angewandter Forschung und Entwicklung zusammenfließt.

Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen -Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen, Muttergesellschaften und von ihnen kontrollierte Unternehmen

Die folgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den kommerziellen und finanziellen Transaktionen zwischen der Roberto Cavalli S. p.A. und den zur Gruppe gehörenden Unternehmen zum 31. Dezember 2021:

Kommerzielle und sonstige Beziehungen Kredite Schulden Umsatzerlöse Kosten
Übergeordnete Unternehmen
Alleiniger Anteilseigner - Vision Investment Company LLC 0 0 0 0
Tochtergesellschaften
RC Sloane Street Ltd 1.951.310 250.983 1.922.704 2.080.138
Satelin GmbH 1.427.181 426 6.654 0
Roberto Cavalli Asien-Pazifik GmbH 1.367.653 653.764 82.645 14.752
Roberto Cavalli Macau Ltd. 1.653.384 15.798 313.575 55.708
Roberto Cavalli China Holding Ltd. 6.899 0 0 0
Roberto Cavalli Japan Gesellschaft mbH 368.662 0 0 0
Caffè Giacosa S.r.l. 440 62.095 0 0
Handel und sonstige Beziehungen insgesamt 6.775.529 983.066 2.325.578 2.150.598
Finanzberichte Kredite Schulden Umsatzerlöse Kosten
Übergeordnete Unternehmen
Alleiniger Anteilseigner - Vision Investment Company LLC 0 44.286.932 0 609.068
Tochtergesellschaften
RC Sloane Street Ltd 0 0 0 0
Satelin GmbH 196.067 0 33.408 0
Roberto Cavalli Asien-Pazifik GmbH 0 0 0 0
Roberto Cavalli Macau Ltd. 0 0 0 0
Roberto Cavalli China Holding Ltd. 0 0 0 0
Roberto Cavalli Japan Gesellschaft mbH 0 0 0 0
Caffè Giacosa Srl 0 0 0 0
Finanzielle Beziehungen insgesamt 196.067 0 33.408 0
Gesamtsumme 6.971.596 45.269.998 2.358.986 2.759.666

Kommerzielle Transaktionen beziehen sich auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von gruppeninternen Dienstleistungen.

Die Verschuldung der Gesellschaft bei der Alleinaktionärin Vision Investment Company LLC zum 31.12.2021 in Höhe von 44.286.932 € ist im Abschnitt "Verbindlichkeiten gegenüber Muttergesellschaften" des Anhangs zum Jahresabschluss aufgeführt. Dieser Saldo drückt die Restschuld in Höhe von 43.000.000 € aus, die aus drei spezifischen Darlehen in Höhe von ursprünglich 66.500.000 €, 8.000.000 € und 3.500 € entstanden ist.000 €, die von der Alleingesellschafterin zugunsten der Gesellschaft in mehreren Raten in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 ausgezahlt werden (abzüglich der teilweisen Umwandlung in Kapital in Höhe von 35 Mio. €) und zusammen mit dem entsprechenden Zinsanteil in Höhe von 1.286.932 €, begrenzt auf den Teil dieser Zinsschuld, dessen Zahlung am Ende des Geschäftsjahres 2021 fällig ist.

Die im Jahr 2021 vertraglich aufgelaufenen Zinsen für diese Darlehen belaufen sich auf 609.068 €.

Der Alleinaktionär wandelte einen Teil dieser Darlehen (insgesamt 35 Mio. EUR) im Juni und September 2021 in Kapital um, um die im Jahr 2020 und in den folgenden Monaten des Geschäftsjahres 2021 entstandenen Verluste zu decken.

In Bezug auf die Finanztransaktionen berichten wir, dass die Roberto Cavalli S.p.A. im Jahr 2021 Zinsen in Höhe von 33.408 € an die Satelin Ltd. berechnet hat, die mit einem Vorschuss in Höhe von 1.255.950 € verrechnet wurden, der der Tochtergesellschaft gewährt wurde, um die Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Veranlagungsverfahren mit Haftung zu erfüllen, das die letztere am 29. Juli 2015 mit dem italienischen Finanzamt festgelegt hat. Satelin Ltd. hat am 18.02.2016 die dem Finanzamt geschuldeten Gesamtbeträge für Steuern und Bußgelder ausgeglichen. Der Betrag dieser Vorauszahlung ist in der obigen Tabelle unter den Forderungen anderer Art enthalten, die die Muttergesellschaft zum 31.12.2021 gegenüber Satelin Ltd. geltend macht, und zwar in Höhe von 1.427.181 €.

Die Unternehmen der Gruppe haben keine gegenseitigen Garantien oder Verpflichtungen zu Gunsten Dritter übernommen.

Im Anhang zum Jahresabschluss werden die von der Roberto Cavalli S.p.A. gegenüber den Konzerngesellschaften beanspruchten Kredit- und Debetpositionen, die in der obigen Übersichtstabelle zusammengefasst sind, in den entsprechenden Abschnitten "Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften" und "Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften" ausführlich kommentiert.

Alle Beziehungen zwischen den zur Gruppe gehörenden Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen.

Eigene Aktien und Aktien oder Quoten von Muttergesellschaften

Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien oder Quoten oder Aktien oder Quoten von Muttergesellschaften, auch nicht über Treuhandgesellschaften oder Intermediäre.

Im Laufe des Jahres hat die Gesellschaft keine eigenen Aktien oder Aktien von Muttergesellschaften erworben oder veräußert, auch nicht über Treuhandgesellschaften oder Intermediäre.

Risikomanagement

Das Unternehmen Roberto Cavalli, das in der Modebranche tätig ist, sieht sich einem Marktrisiko ausgesetzt, das sich aus der Wertschätzung ergibt, die die Verbraucher den Produkten der Marke Roberto Cavalli entgegenbringen müssen, die der Öffentlichkeit, den Kunden mehrerer Marken und der Presse in jeder Saison zur späteren Vermarktung präsentiert werden.

Um diesem Risiko angemessen zu begegnen, verfügt das Unternehmen über eine effektive Forschungs- und Entwicklungsstruktur, die im Einklang mit den Markttrends den Stil von Roberto Cavalli zum Ausdruck bringt und vermittelt.

Das Risiko wird auch durch die Ausweitung der Produktpalette (Herren-, Damen-, Junior-Kollektionen, Bekleidungsaccessoires und Wohnkollektionen) und die Konsolidierung der Geschäftsbeziehungen mit führenden internationalen Anbietern im Bereich des Luxusvertriebs sowie durch die Entwicklung von Einzelmarkengeschäften gemildert.

Durch die Tätigkeit auf internationalen Märkten ist das Unternehmen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Die Geschäftsleitung schätzt die potenziellen Wechselkursschwankungen bei der Erstellung von Produktverkaufslisten im Voraus ein; Trends und Veränderungen der Erwartungen werden ebenfalls kontinuierlich überwacht, um etwaige Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wobei Terminsicherungsgeschäfte nicht ausgeschlossen sind, die in einigen früheren Jahren durchgeführt wurden, um dem US$-Währungsrisiko zu begegnen.

Zum 31. Dezember 2021 gab es jedoch keine Geschäfte zur Absicherung des Wechselkursrisikos.

Das Unternehmen ist einem Zinsrisiko ausgesetzt, das durch kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Form von Kontokorrentkrediten und/oder Verkaufsvorschüssen sowie durch mittel- und langfristige Bankverbindlichkeiten in Form von variabel verzinslichen Darlehen und bestehenden Finanzierungsleasingverträgen entsteht. Zur Steuerung dieses Risikos hat das Unternehmen beschlossen, Zinsschwankungen durch den Abschluss eines Zinsswap-Vertrags zur Absicherung eines zugrunde liegenden Finanzierungsleasingvertrags einzudämmen. Siehe insbesondere die Angaben weiter unten in diesem Dokument und im Anhang zu den Jahresabschlüssen im Abschnitt "Informationen über die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten".

Obwohl das Unternehmen auf dem Luxusmarkt tätig ist, einem Markt, der ein besonderes Kreditrisiko birgt, hat es eine umsichtige Inkasso- und Kreditpolitik verfolgt, die es ihm ermöglicht hat, in den vergangenen Jahren weniger Verluste und eine ebenso geringe Anzahl von Streitfällen zu verzeichnen. Trotz der besonderen Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Auswahl von Betreibern für Lizenz- oder Franchise-Vertriebsbeziehungen getroffen werden, die unter den wichtigsten Akteuren des Sektors ausgewählt werden und von denen in bestimmten Fällen angemessene Garantien verlangt werden, hat das Unternehmen im Laufe der Jahre beträchtliche Zuführungen zu den Rückstellungen für Forderungsausfälle vorgenommen.

Die zum 31. Dezember 2021 bestehenden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen spiegeln die Schätzungen der Geschäftsleitung hinsichtlich des Risikos der Nichteinbringung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wider, die zu diesem Zeitpunkt im Jahresabschluss ausgewiesen waren und die das Unternehmen größtenteils Lizenznehmern oder Handelspartnern im Großhandelskanal schuldete.

Die finanzielle Situation der Roberto Cavalli S.p.A. und der Gruppe wird ständig überwacht, ebenso wie die damit verbundenen Liquiditätsrisiken. Wie berichtet, hat der einzige Anteilseigner eine Finanzierung bereitgestellt, die es dem Unternehmen ermöglichte, seinen normalen Barmittelbedarf zu decken, und hat sich verpflichtet, es bei seinem künftigen Finanzbedarf zu unterstützen.

Informationen über den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Zum 31. Dezember 2021 hatte das Unternehmen einen IRS-Vertrag mit Intesa San Paolo S.p.A.. mit der Nr. 28290333, die der Absicherung von Zinsschwankungen im Zusammenhang mit dem Finanzierungsleasing für ein Industriegebäude in der Via Edison Nr. 3/7 (Sesto Fiorentino) dient.

Dieser IRS-Vertrag deckt das Zinsrisiko für einen Teil von 1.430.280 € des gesamten finanzierten Restbetrags ab, dessen Wert zum 31. Dezember 2021 1.673.628 € betrug; alle Fälligkeiten der Zinsdifferenz sind mit denen des entsprechenden Tilgungsplans abgestimmt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Absicherungsgeschäft für das Risiko der Variabilität der erwarteten Cashflows, das das Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen schützen soll, die bei der künftigen Zahlung von variablen Zinsen im Rahmen des Tilgungsplans des oben genannten Finanzierungsleasings auftreten können.

Roberto Cavalli S.p.A. hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 das Grundgeschäft, das aus dem Finanzierungsleasingvertrag besteht, nach der Equity-Methode bilanziert und die gezahlten Mieten nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Angesichts der oben dargestellten Merkmale hat die Gesellschaft bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 - dem ersten Jahr der Anwendung des neuen OIC 32 - den (negativen) Wert des beizulegenden Zeitwerts des besagten Derivats zum 1. Januar 2016 als Verringerung der "Rücklage für Gewinnrücklagen" zu diesem Datum gemäß Artikel 32 ausgewiesen, obwohl der IRS-Vertrag die Merkmale einer wirksamen Absicherungstransaktion aufweisen würde. 2426 - 11 bis) des neuen italienischen Zivilgesetzbuches, das vorsieht, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden; dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass der entsprechende Posten der abgesicherten Schuld in der Bilanz nicht enthalten ist.

In Übereinstimmung mit diesem Kriterium wurde die (positive) Veränderung des beizulegenden Zeitwerts dieses Derivats zum 31.12.2021 in Höhe von 77.453 € gegenüber dem zum 31.12.2020 ausgewiesenen Wert gemäß den Bestimmungen des neuen OIC 32 in Posten D 18 d) der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 verbucht.

Im Jahr 2021 wurden von der Gesellschaft keine weiteren Absicherungen des Zins- oder Wechselkursrisikos vorgenommen oder bestanden zum 31. Dezember 2021.

Informationen zum Personal

Das Unternehmen ist seit jeher davon überzeugt, dass die Humanressourcen eine wichtige Komponente für den Wohlstand und den Erfolg eines jeden Unternehmens sind. Dies gilt umso mehr in der Welt der Mode, wo der Markt die Fähigkeit zur Innovation und zur Entwicklung von Stilen belohnt, die nur durch eine perfekte Kombination von Forschung und Managementkompetenz ständig erneuert werden können.

Nachstehend sind die Mitarbeiterzahlen zum 31. Dezember 2021 und der Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr aufgeführt:

Mitarbeiter 2021 2020
31/12 Medien 31/12 Medien
Manager 3 4 6 8
Führungskräfte und Mitarbeiter 177 189 162 218
Arbeitskräfte und andere 0 0 1 5
Insgesamt 180 193 169 231

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Im Haushaltsjahr 2021 hat das Unternehmen weiterhin mögliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer überwacht und analysiert. Der Präventions- und Schutzdienst bewertete die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und nahm alle erforderlichen Änderungen und Aktualisierungen vor.

Der Präventions- und Schutzdienst setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber, vertreten durch den Geschäftsführer, dem Leiter des Präventions- und Schutzdienstes (RSPP), einem Beauftragten des Präventions- und Schutzdienstes (ASPP), dem zuständigen Arzt und drei Arbeitssicherheitsbeauftragten (RLS) und wird ergänzt durch einen Managementsystemmanager (RSGLS).

Das Organigramm des Präventions- und Schutzdienstes wurde aktualisiert und durch Aushang am Arbeitsplatz sowie durch Veröffentlichung auf der Intranetseite des Unternehmens bekannt gemacht.

Im laufenden Geschäftsjahr untersuchte der zuständige Arzt alle Arbeitnehmer, die arbeitsfähig sein mussten oder spezifische Untersuchungen beantragt hatten; diese Untersuchung betraf Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Aufgaben und Einstufungen und ergab bei keinem von ihnen eine Untauglichkeit oder nennenswerte oder wahrscheinlich berufsbedingte Pathologien. Bei einigen Probanden wurde eine Einschränkung der Eignung festgestellt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Unternehmen nach der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie unverzüglich alle notwendigen Initiativen ergriffen hat, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, und zwar in Übereinstimmung mit den Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden der Länder, in denen Roberto Cavalli S.p.A. direkt vertreten ist, nach und nach verabschiedet wurden.

Andere Informationen

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mailand, Piazza San Babila 3, und ihren Verwaltungssitz in Sesto Fiorentino (FI), Via del Cantone 29, und verfügte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses über die folgenden lokalen Einheiten:

Mailand, Via Montenapoleone, 6a - lokale Einheit, die als Büro und Ausstellungsraum genutzt wird,

Mailand, via Ceresio, 7 - lokale Einheit, die als Ausstellungsraum und Büro genutzt wird

Sesto Fiorentino (FI), Via Edison 3/7 - örtliche Einheit wird als Büro genutzt,

Sesto Fiorentino (FI), Via Fermi, 46/48 - als Lager genutzte örtliche Einheit,

Prato (PO), via Fonda di Mezzana, 35 - lokale Einheit, die für Lager- und Logistikdienstleistungen genutzt wird,

Porto Cervo - Arzachena (SS), Via della Passeggiata, 1/2 - lokale Einheit, die als Geschäft genutzt wird,

Standort Triulzi (Mailand), Scalo Milano via Milano, 5 - lokale Einheit, die als Geschäft genutzt wird (Class Cavalli),

Serravalle Scrivia (AL), Viale della Moda, 1/E2 - lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Castel Romano (RM), Via Ponte di Piscina Cupa, 64 - lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Reggello (FI), Via Europa 8 - lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Marcianise (CE), Strada Provinciale, 336 snc - lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Settimo Torinese (TO), via Torino, 160 - lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Noventa del Piave (VE), via Marco Polo 1 - lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Rodengo Saiano (BS), Piazza Cascina Moie, 1/2 - 2 lokale Einheiten, die als Geschäft (Outlet) genutzt werden,

Cannes (Frankreich), Boulevard de la Croisette, 67 - Auslandsniederlassung und lokale Einheit, die als Geschäft genutzt wird,

St. Tropez (Frankreich), Place de la Garonne, 33 - ausländische lokale Einheit, die als Geschäft und Bar genutzt wird,

Madrid (Spanien), Las Rozas Village, Calle Juan Ramon Jimenez, 3 - Auslandsniederlassung und lokale Einheit, die als Geschäft genutzt wird (Oultet),

Barcelona (Spanien), La Roca Village, Santa Agnes de Malanyanes snc - ausländische lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Barcelona (Spanien), El Corte Ingles, Plaza de Catalunya, 14 - als Geschäft genutzte ausländische Niederlassung (Ecke RC Junior),

Málaga (Spanien), El Corte Ingles, Calle Ramon Areces, Puerto Banus, Marbella - als Geschäft genutzte ausländische Niederlassung (RC Junior corner und RC corner),

Berlin (Deutschland), Kurfürstendamm 184 - 10707 Berlin - Auslandsniederlassung und lokale Einheit, die als Geschäft genutzt wird;

Ingolstadt (Deutschland), Ingolstadt Village, Otto-Hahn Straße 1- lokale Ladeneinheit (Outlet),

Parndorf (Österreich), Designer Outlet, Straße 1 - ausländische Niederlassung und lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Roermond (Niederlande), Stadsweide 304, Einheit 202 - ausländische Niederlassung und lokale Einheit, die als Geschäft (Outlet) genutzt wird,

Lissabon (Portugal), El Corte Ingles, Av. Antonio de Aguiar 31 - lokale Einheit, die als Geschäft genutzt wird (Ecke RC); das zweite Büro von Roberto Cavalli S.p.A. in Portugal befindet sich in Lissabon, Av. Columbano Bordalo Pinheiro, Nr. 94,

San Marino, strada degli Angariari 41, 47891 Falciano, RSM -Zimmereinheit, die als Geschäft genutzt wird.

Die gesetzliche Abschlussprüfung wird gemäß Artikel 2409-bis des italienischen Zivilgesetzbuchs und Artikel 14 des Gesetzesdekrets 39/2010 von E&Y S.p.A. durchgeführt.

Management- und Koordinierungstätigkeiten

In Bezug auf die Verpflichtung, Informationen über die Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten gemäß Artikel 2497 sexies und septies des italienischen Zivilgesetzbuches zur Verfügung zu stellen, stellen wir fest, dass Roberto Cavalli S.p.A. der Verwaltung und Koordinierung durch den Alleinaktionär, Vision Investment Company LLC, unterliegt. Die Gesellschaft genießt jedoch Autonomie in Bezug auf Management und Betrieb, da die Ausarbeitung und Genehmigung von Budgets und Geschäftsplänen sowie betriebliche Anweisungen in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats der Gesellschaft fallen, dem auch Vertreter des Alleinaktionärs angehören, denen umfassende Befugnisse vorbehalten sind.

Voraussichtliche Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Die Gesamtstrategie, die das Unternehmen und die Gruppe unter der Leitung des Aktionärs Vision Investment Co. LLC für die Rückkehr zur Rentabilität zu verfolgen beabsichtigen, zielt darauf ab, das Unternehmen wieder zu einem "Fashion Luxury Lifestyle Unternehmen" zu machen und das volle Potential des Roberto Cavalli Markenwertes zu steigern.

Die strategischen Leitlinien, die dem ursprünglichen Wirtschafts- und Finanzplan 2019-2024 zugrunde liegen, der vom Verwaltungsrat der Gesellschaft am 29. Juli 2019 genehmigt wurde (der "Plan"), basieren auf den unten beschriebenen Entwicklungsachsen.

Produktportfolio und Geschlecht: Ausgehend von einer historischen Situation, in der der Schwerpunkt auf der Damenoberbekleidung lag, wird das Ziel darin bestehen, ein größeres Gleichgewicht zwischen den Kategorien zu schaffen, mit Ad-hoc-Logiken je nach geografischem Gebiet. Daher wird sich das Wachstum in den reifen Ländern mehr auf die für die DNA der Marke typischen Kategorien konzentrieren, während im asiatisch-pazifischen Raum und im Rest der Welt die Schlüsselkategorien Accessoires und Herrenkonfektion sein werden.

Geografische Abdeckung und Vertrieb: Ausgehend von einer rein europäischen Direktabdeckung (bedingt durch die Schließung von direkt betriebenen Geschäften in den USA und in Asien infolge der Liquidationsverfahren der dort ansässigen Tochtergesellschaften der Gruppe) soll durch die Eröffnung von Direktgeschäften in den USA und im asiatisch-pazifischen Raum sowie durch eine Ausweitung der Franchising-Beziehungen in Gebieten, in denen ein direktes Eingreifen der Maison schwieriger ist, eine ausgewogene Mischung von geografischen Gebieten wiederhergestellt werden.

Portfolio und Markenerweiterung: Im Rahmen der langfristigen Strategie wird angestrebt, die Investitionen auf die Marke Roberto Cavalli und die von ihr abgeleiteten Marken zu konzentrieren. Ziel ist es auch, die Verkaufsleistung im Lifestyle-Segment zu steigern, in dem die Gruppe derzeit nur wenig präsent ist, und dabei die Synergien zu nutzen, die Vision und die Damac-Gruppe im Immobilien- und Gastgewerbesektor einbringen können.

Die Gesamtstrategie wird in drei verschiedenen Phasen während des Planungszeitraums umgesetzt:

i) eine erste Phase, die als "Stabilisierung" bezeichnet wird und Ende 2019 und in den ersten Monaten des Jahres 2020 durchgeführt wird, in der die Gesellschaft die Umstrukturierungsvereinbarungen umsetzt, indem sie die Finanzmittel in Höhe von 95 Mio. EUR nutzt, die der Alleinaktionär gleichzeitig mit seinem Eintritt in das Kapital der Muttergesellschaft zur Verfügung stellt;

ii) eine zweite "Transformationsphase", die im Jahr 2020 begann und in der das Unternehmen sein Betriebsmodell einer gründlichen Überprüfung unterzog und seine Kostenstruktur optimierte. Im GJ 2021 wurden die ersten Initiativen zur Förderung des organischen Umsatzwachstums und zur Schaffung der Voraussetzungen für ein positives EBITDA in den Folgejahren umgesetzt;

(iii) eine dritte "Wachstumsphase", in der der Anstieg der Umsatzerlöse durch ein deutliches Wachstum des E-Commerce-Kanals der Gruppe, neue Ladeneröffnungen und einen Anstieg der Umsatzerlöse aus dem Lifestyle-Segment angetrieben wird.

Die Ereignisse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stellten ein Element tiefgreifender Unsicherheit in Bezug auf die Fähigkeit der Gruppe dar, die ursprünglichen Ziele des Plans 2019-2024 zu erreichen.

Im Haushaltsjahr 2020 hatten die Direktoren daher eine Überarbeitung dieses Plans vorbereitet, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Erreichbarkeit der damals festgelegten ursprünglichen Ziele über einen längeren Zeitraum von zwei weiteren Jahren zu bewerten.

Die Ergebnisse der Planüberprüfung bestätigen die damals eingeschlagene strategische Richtung.

Insbesondere bei der Überarbeitung des Plans im Jahr 2020 waren die Direktoren davon ausgegangen, dass die Ziele des wirtschaftlich-finanziellen Gleichgewichts auf jeden Fall am Ende einer "Stabilisierungs"- und anschließenden "Transformations"-Phase erreicht werden könnten, die sich entgegen den ursprünglichen Prognosen auch auf das gesamte Jahr 2021 und teilweise auf das Jahr 2022 erstrecken würde, in dem die Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen würde, im Jahr 2023 ein positives EBITDA zu erzielen.

Die von der Gesellschaft und der Gruppe im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Ergebnisse sowie die Prognosen des von der Geschäftsleitung erstellten Wirtschafts- und Finanzplans für das Jahr 2022 bestätigen die Richtigkeit der Schätzungen, die der Verwaltungsrat bei der Überprüfung des Plans in diesem Jahr vorgenommen hat.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass der einzige Anteilseigner mit Schreiben vom 4. April 2022 seine Zusage bestätigt hat, die Gesellschaft und die Gruppe bei der Erfüllung der im oben genannten Haushalt für das Jahr 2022 veranschlagten finanziellen Verpflichtungen zu unterstützen.

Darüber hinaus hat der Alleingesellschafter mit Schreiben vom 31. März 2022 einen Teil der zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital umgewandelt, und zwar in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, um den von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2021 verzeichneten Verlust zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

Diese Elemente sowie die im ursprünglichen Industrieplan beschriebenen Initiativen werden es dem Unternehmen und der Gruppe nach Ansicht des Verwaltungsrats ermöglichen, mittelfristig zur Rentabilität zurückzukehren und mit größerer Entschlossenheit das Wachstum und die Verbreitung der Marke in den Gebieten voranzutreiben, in denen sie derzeit weniger präsent ist, und ihre Positionen in den bereits besser abgedeckten Marktbereichen zu konsolidieren.

Vorschlag an die Generalversammlung zur Deckung des Verlustes für das Geschäftsjahr 2021

Der Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2021 weist einen Jahresverlust von 22.177.076,91 € aus.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den vorgenannten Verlust für das Geschäftsjahr 2021 durch die vollständige Inanspruchnahme der Kapitalrücklage in Höhe von 9.538.258,87 € und durch die teilweise Inanspruchnahme der Verschmelzungsrücklage in Höhe von 12.638.818,04 € vollständig zu decken. Darüber hinaus wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den im Jahresabschluss zum 31.12.2021 bestehenden Verlustvortrag in Höhe von insgesamt 77.013.105,45 € teilweise zu decken, indem:

die vollständige Inanspruchnahme der Rücklage für Verschmelzungsgewinne in Höhe von 813.946,65 €;

Inanspruchnahme des Bilanzpostens "Sonstige Rücklagen" in Höhe von 75.950.000 €;

die vollständige Inanspruchnahme der Beitragsrücklage in Höhe von 249.158,80 €.

Infolge dieser Zuweisungen beliefen sich die verbleibenden Nettoverlustvorträge der Gesellschaft auf 49.669.147,59 €.

Das Eigenkapital der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2021 ist aufgrund des oben genannten Verlustes für das Jahr 2021 negativ in Höhe von 2.462.940,19 €.

Wie in anderen Abschnitten dieses Jahresabschlusses berichtet, hat der Alleinaktionär mit Schreiben vom 31. März 2022 einen Teil der zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital umgewandelt, und zwar in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, um den von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2021 verzeichneten Verlust zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

 

Mailand, 13. April 2022

Roberto Cavalli S.p.A.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Harish Shankarrao Wadkar

HAUSHALTSPLAN ZUM 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

31-Dez-21 31-Dez-20
A) Forderungen gegen Gesellschafter für fällige Zahlungen 0 0
B) Anlagevermögen
I - Immaterielle Anlagewerte
1) Anlauf- und Erweiterungskosten 30.137 50.137
3) Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte 110.301 147.503
4) Konzessionen, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte 52.138.068 58.416.866
5) Start-up 99.942 195.897
6) Anlagen im Bau auf Rechnung 160.090 18.722
7) Sonstige 1.247.587 1.640.188
Insgesamt 53.786.125 60.469.313
II - Gegenstände des Sachanlagevermögens
1) Grundstücke und Gebäude 4.421.122 4.604.068
2) Anlagen und Maschinen 616.757 733.760
3) Industrielle und kommerzielle Ausrüstung 202.963 177.776
4) Sonstige Vermögenswerte 1.455.573 1.937.127
5) Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 374.375 0
Insgesamt 7.070.790 7.452.732
III - Finanzielles Anlagevermögen
1) Beteiligungen in:
(a) Tochtergesellschaften 1.461.092 2.227.548
(b) Verbundene Unternehmen 0 0
(c) Muttergesellschaften 0 0
(d) andere Unternehmen 0 0
1.461.092 2.227.548
2) Forderungen gegenüber:
(a) Tochtergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
(d) andere
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
Insgesamt 1.461.092 2.227.548
Anlagevermögen insgesamt (B) 62.318.007 70.149.592
C) Umlaufvermögen
I - Vorräte
1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 140.000 261.494
2) Unfertige und halbfertige Erzeugnisse 34.781 229.724
4) Fertige Produkte und Waren 6.599.647 12.400.316
Insgesamt 6.774.428 12.891.534
II - Kredite
1) Gegenüber den Kunden
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 12.346.696 10.879.554
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
12.346.696 10.879.554
2) Von Tochtergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 6.351.596 6.802.700
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
6.351.596 6.802.700
4) Gegenüber den Muttergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
4a) Steuergutschriften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 1.927.552 1.176.899
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
1.927.552 1.176.899
4b) Latente Steueransprüche
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
5) Gegenüber anderen
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 1.880.000 1.535.227
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 787.840 737.563
2.667.840 2.272.789
Insgesamt 23.293.684 21.131.942
III - Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu den Anlagevermögen
6) Andere Titel 0 0
Insgesamt 0 0
IV - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1) Bankguthaben 3.187.027 4.450.763
2) Schecks 0 0
3) Bargeld und Wertsachen im Bestand 204.624 95.698
Insgesamt 3.391.651 4.546.460
Umlaufvermögen insgesamt (C) 33.459.763 38.569.936
D) Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen 411.684 291.724
VERMÖGEN INSGESAMT 96.189.454 109.011.252

PASSIVA

31-Dez-21 31-Dez-20
A) Nettovermögen
I - Kapital 15.639.242 15.639.242
II - Kapitalrücklage 9.538.259 9.538.259
III - Neubewertungsrücklagen 0 0
IV - Gesetzliche Rücklage 3.127.848 3.127.848
V - Rücklage für eigene Anteile im Bestand 0 0
VI - Gesetzliche Rücklagen 0 0
VII - Sonstige Rücklagen
Außerordentliche Rücklage 0 0
Fusionsüberschuss 13.452.765 13.452.765
Beitragsrücklage 249.159 249.159
Rücklage für künftige Kapitalerhöhungen 28.500.000 28.500.000
Mehr 75.889.117 40.889.329
118.091.041 83.091.253
VIII - Gewinn-/(Verlust)vortrag (126.682.253) 0
IX - Gewinn/(Verlust) für das Jahr (22.177.077) (126.682.253)
Insgesamt (2.462.940) (15.285.651)
B) Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen
1) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 0
2) Für Steuern, einschließlich latenter Steuern 9.475.315 10.536.935
3) Andere 6.151.088 3.760.736
Insgesamt 15.626.403 14.297.671
C) Abgangsentschädigung 1.104.641 1.513.012
D) Verbindlichkeiten
3) Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären für Darlehen
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 1.286.932 665.000
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 43.000.000 71.500.000
44.286.932 72.165.000
4) Verbindlichkeiten gegenüber Banken
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
5) Verbindlichkeiten gegenüber anderen Darlehensgebern
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
6) Vorschüsse
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 21.922.996 4.200.683
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 17.882.407
21.922.996 22.083.090
7) Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 12.073.416 5.676.776
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 203.089 98.669
12.276.505 5.775.445
9) Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 983.066 2.839.914
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
983.066 2.839.914
11) Verbindlichkeiten gegenüber Muttergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
12) Steuerverbindlichkeiten
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 363.435 1.104.513
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
363.435 1.104.513
13) Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 570.219 509.083
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
570.219 509.083
14) Sonstige Schulden
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 785.645 3.401.194
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
785.645 3.401.194
Insgesamt 81.188.798 107.878.238
E) Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen 732.552 607.982
GESAMTVERBINDLICHKEITEN 96.189.454 109.011.252

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

31-Dez-21 31-Dez-20
A) Produktionswert
1) Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 57.426.227 56.885.684
2) Veränderung des Bestandes an unfertigen, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen (6.205.852) (7.370.124)
5) Sonstige Einnahmen und Erträge
- andere 1.944.405 1.110.328
Insgesamt 53.164.780 50.625.888
B) Produktionskosten
6) Für Rohmaterialien (21.707.111) (15.721.254)
7) Für Dienstleistungen (24.997.541) (15.813.108)
8) Für die Nutzung von Vermögenswerten Dritter (6.700.263) (7.435.749)
9) Für das Personal
(a) Löhne und Gehälter (7.347.445) (11.651.080)
(b) Sozialversicherungsbeiträge (2.368.699) (3.734.837)
(c) Abfindungen (487.233) (909.446)
(e) sonstige Kosten (32.159) (6.907.874)
(10.235.536) (23.203.237)
10) Abschreibung und Amortisation
(a) Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte (6.967.082) (17.007.696)
b) Abschreibungen auf Sachanlagen (1.177.065) (1.261.998)
c) Wertminderung von immateriellen Anlagegütern 0 (118.839.723)
(d) Wertberichtigungen auf Forderungen des Umlaufvermögens (1.283.455) (11.100.000)
(9.427.602) (148.209.417)
11) Veränderung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und -gütern (121.493) (843.904)
12) Rückstellungen für Risiken 0 0
14) Sonstige betriebliche Aufwendungen (434.122) (598.345)
Insgesamt (73.623.668) (211.825.014)
Differenz zwischen Wert und Kosten der Produktion (A -B) (20.458.888) (161.199.126)
C) Finanzielle Erträge und Aufwendungen
15) Erträge aus Beteiligungen:
- durch Tochtergesellschaften 0 0
16) Sonstige Finanzerträge:
(b) aus Wertpapieren des Anlagevermögens 0 0
(d) andere als die oben genannten Einkünfte
- durch Tochtergesellschaften 33.408 33.408
- durch andere 15.794 794.219
49.202 827.627
17) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
- gegenüber Tochtergesellschaften 0 0
- gegenüber Muttergesellschaften (609.068) (672.808)
- gegenüber anderen (46.065) (1.818.230)
(655.133) (2.491.038)
17-bis) Fremdwährungsgewinne und (-verluste) 138.803 (367.229)
Insgesamt (467.128) (2.030.640)
D) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte
18) Neubewertungen
(d) der derivativen Finanzinstrumente 77.453 50.556
77.453 50.556
19) Wertberichtigungen:
(a) von Beteiligungen (2.047.952) (1.002.866)
Insgesamt (1.970.499) (952.310)
Gewinn vor Steuern (A - B +/- C +/- D) (22.896.515) (164.182.076)
22) Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Jahr
a) laufende Steuern (107.681) 753.397
b) latente (vorausgezahlte) Steuern 827.119 36.746.426
719.438 37.499.823
Gewinn/(Verlust) für das Jahr (22.177.077) (126.682.253)

 

Mailand, 13. April 2022

Roberto Cavalli S.p.A.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Harish Shankarrao Wadkar

ROBERTO CAVALLI SPA - KAPITALFLUSSRECHNUNG

2021 2020
A CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
Reingewinn des Jahres (22.177.077) (126.682.253)
Abschreibung 8.144.147 18.269.694
Wertberichtigungen 0 118.839.723
Nettoveränderung der Rückstellung für Abfindungen (408.371) (864.040)
Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern (1.061.620) (36.516.925)
Nettoveränderung der Rückstellungen für Verbindlichkeiten und Aufwendungen 2.390.352 (1.017.656)
(13.112.569) (27.971.457)
Veränderung des Nettoumlaufvermögens:
Vorräte nach Abzug von Wertberichtigungen 6.117.106 8.214.027
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.016.038) 5.535.032
Steuergutschriften (750.653) 1.462.240
Sonstiges Umlaufvermögen (464.734) 247.417
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.262.105 (31.540.872)
Steuerschulden (741.078) (1.595.579)
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (2.429.843) (2.830.533)
Veränderung des Nettoumlaufvermögens (b) 22.976.866 (20.508.269)
Operativer Cashflow 9.864.297 (48.479.725)
B CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
(Zunahme) Abnahme der Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte (1.079.017) (160.093)
(Zunahme) Abnahme der Beteiligungen und sonstigen Finanzanlagen (1.281.496) 440.164
(Zunahme) Abnahme der sonstigen langfristigen Vermögenswerte (50.277) (28.016)
Abschreibung von Kapitalbeteiligungen 2.047.952 1.002.866
(362.839) 1.254.921
C CASHFLOW AUS FINANZANLAGEN
Veränderung der kurzfristigen Finanzanlagen 0 0
Zunahme (Abnahme) der Finanzverbindlichkeiten (45.656.055) 2.013.496
(45.656.055) 2.013.496
D VERÄNDERUNGEN DER EIGENKAPITALKONTEN
Kapitalisierung des Alleingesellschafters 35.000.000 0
Sonstige Veränderungen des Eigenkapitals (212) 42
34.999.788 42
E CASHFLOW FÜR DEN BERICHTSZEITRAUM (A+B+C+D+E) (1.154.810) (45.211.266)
DIFFERENZ IN DER KURZFRISTIGEN NETTOFINANZPOSITION - ANFANG UND ENDE DES JAHRES
Ursprüngliche kurzfristige Nettofinanzposition 4.546.460 49.757.727
Endgültige kurzfristige Nettofinanzposition 3.391.651 4.546.460
(1.154.809) (45.211.267)

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2021

Kriterien für die Erstellung von Jahresabschlüssen

Sehr geehrte Aktionäre,

Der Jahresabschluss der Roberto Cavalli S. p.A. für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des italienischen Zivilgesetzbuches in der Fassung des Gesetzesdekrets 139/2015 erstellt, die durch die vom italienischen Rechnungslegungsverband ("OIC") herausgegebenen italienischen Rechnungslegungsstandards interpretiert und ergänzt wurden.

Die Bilanzwerte dieses Jahres sind direkt mit den entsprechenden Werten des Jahres 2020 vergleichbar.

Der Jahresabschluss 2021 der Roberto Cavalli S. p.A. besteht aus der Bilanz (erstellt gemäß Artikel 2424 und 2424-bis des italienischen Zivilgesetzbuches), der Gewinn- und Verlustrechnung (erstellt gemäß Artikel 2425 und 2425-bis des italienischen Zivilgesetzbuches), der Kapitalflussrechnung (erstellt gemäß Artikel 2425-ter des italienischen Zivilgesetzbuches und dargestellt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards OIC 10) und der Kapitalflussrechnung (erstellt gemäß Artikel 2425-ter des italienischen Zivilgesetzbuches und dargestellt in Übereinstimmung mit Artikel 2425-ter des italienischen Zivilgesetzbuches). 2425 und 2425-bis des italienischen Zivilgesetzbuches), die Kapitalflussrechnung (deren Inhalt gemäß Artikel 2425-ter des italienischen Zivilgesetzbuches in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards OIC 10 dargestellt wird) und der vorliegende Anhang zum Jahresabschluss, der in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel 2427 und 2427-bis des italienischen Zivilgesetzbuches erstellt wurde.

In den folgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss werden die Zahlen des Jahresabschlusses analysiert und durch die zusätzlichen Informationen ergänzt, die für eine wahrheitsgetreue Darstellung der dargestellten Daten für notwendig erachtet werden, wobei berücksichtigt wird, dass keine Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 2423 des italienischen Zivilgesetzbuches getroffen wurden.

Posten, die nicht ausdrücklich in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt sind, wie in den Artikeln 2424 und 2425 des italienischen Zivilgesetzbuches und in der Kapitalflussrechnung vorgesehen, werden als Nullsaldo betrachtet. Die Möglichkeit, solche Posten nicht anzugeben, bezieht sich nur auf den Fall, dass sie sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr einen Nullsaldo aufweisen.

Weitere Informationen über die Lage des Unternehmens sowie über die Leistung und das Ergebnis der Geschäftstätigkeit insgesamt und in den verschiedenen Sektoren, in denen das Unternehmen, auch über Tochtergesellschaften, tätig ist, insbesondere im Hinblick auf Kosten und Erträge, sowie eine Beschreibung der wichtigsten Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sind dem Bericht über die Geschäftstätigkeit zu entnehmen.

Die Auswirkungen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards auf die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung werden, sofern vorhanden, in den Anmerkungen zu den Jahresabschlüssen in Übereinstimmung mit den Anmerkungen zu den speziell betroffenen Posten hervorgehoben und kommentiert.

Die Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 wurden in Kontinuität mit den im Vorjahr 2020 angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; die Bewertungskriterien haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Für umfassendere Informationen werden vergleichende Aufstellungen der umklassifizierten Werte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in zusammengefasster Form im Bericht über die Geschäftstätigkeit dargestellt.

Für Informationen zu: "Wichtige Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres" und "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen - Tochtergesellschaften, assoziierte Unternehmen, Muttergesellschaften und von diesen kontrollierte Unternehmen" wird auf die entsprechenden Abschnitte des Anhangs zum Jahresabschluss verwiesen. Die Verschuldung des Unternehmens gegenüber dem Alleinaktionär Vision Investment Co. LLC ist im Abschnitt "Verbindlichkeiten gegenüber Muttergesellschaften" des Anhangs zum Jahresabschluss aufgeführt.

Der Jahresabschluss 2021 von Roberto Cavalli S.p.A. wurde von E& Y S.p.A. geprüft. gemäß Artikel 2409-bis des italienischen Zivilgesetzbuches.

Postulate und Grundsätze des Jahresabschlusses

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 2423 des Zivilgesetzbuches wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses die allgemeinen Postulate der Klarheit und der wahrheitsgetreuen Darstellung der Finanzlage der Gesellschaft und des wirtschaftlichen Ergebnisses des Jahres beachtet.

Der Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Offenlegung von Posten können von den gesetzlichen Vorschriften für den Jahresabschluss abweichen, wenn deren Nichteinhaltung einen unwesentlichen Einfluss auf die wahrheitsgetreue Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hätte. Zu diesem Zweck werden Informationen auf der Grundlage qualitativer und/oder quantitativer Aspekte als relevant angesehen, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung die von den Nutzern in Bezug auf den Jahresabschluss des Unternehmens getroffenen Entscheidungen vernünftigerweise beeinflussen könnte. Weitere spezifische Kriterien für die Ablehnung des Konzepts der Unwesentlichkeit werden bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses angegeben, wenn sie von seiner Anwendung betroffen sind. Die Wesentlichkeit einzelner Posten wird im Zusammenhang mit anderen ähnlichen Posten beurteilt.

Die in Artikel 2423-bis des Zivilgesetzbuches festgelegten Grundsätze wurden ebenfalls beachtet, wie nachstehend dargestellt.

Die Bewertung der Posten in den Jahresabschlüssen erfolgte nach dem Grundsatz der Vorsicht und der Unternehmensfortführung sowie unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts der Transaktion oder des Vertrags. Für jede Transaktion oder jeden Sachverhalt und auf jeden Fall für jedes Geschäftsereignis wurde daher die Substanz desselben unabhängig von seinem Ursprung ermittelt und die mögliche gegenseitige Abhängigkeit mehrerer Verträge, die Teil komplexer Vorgänge sind, bewertet.

Bei den im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinnen handelt es sich ausschließlich um solche, die am Ende des Geschäftsjahres erzielt wurden.

Bei den ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen handelt es sich um solche des Haushaltsjahres, unabhängig vom Datum des Eingangs oder der Zahlung.

Risiken und Verluste, die das Jahr betreffen, wurden berücksichtigt, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag bekannt wurden.

Die in den einzelnen Posten enthaltenen heterogenen Elemente wurden getrennt bewertet und erfasst.

Gemäß Artikel 2423-ter, Abschnitt 5 des italienischen Zivilgesetzbuches wird für jeden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der Betrag des entsprechenden Postens des Vorjahres angegeben. Wenn die Posten nicht vergleichbar sind, werden die des Vorjahres entsprechend angepasst, und die Nichtvergleichbarkeit sowie die Anpassung oder Unmöglichkeit der Anpassung werden in diesem Anhang angegeben und kommentiert.

Gemäß Artikel 2423-ter Absatz 2 des italienischen Zivilgesetzbuches können Posten, denen arabische Ziffern vorangestellt sind, weiter untergliedert werden, ohne den Gesamtposten und den entsprechenden Betrag zu eliminieren; sie dürfen nur dann zusammengefasst werden, wenn die Zusammenfassung aufgrund ihres Betrages für die wahrheitsgetreue Darstellung der Vermögens- und Finanzlage und des wirtschaftlichen Ergebnisses des Jahres irrelevant ist oder wenn sie die Klarheit des Jahresabschlusses fördert. Im letzteren Fall werden die gruppierten Posten im Anhang gesondert ausgewiesen.

Die Finanzausweise und alle Zahlen in diesem Anhang sind in Euro ausgedrückt.

Die Angaben in diesem Anhang zu den Posten der Bilanz und den dazugehörigen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden gemäß Artikel 2427 Absatz 2 des italienischen Zivilgesetzbuches in der Reihenfolge dargestellt, in der die entsprechenden Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden.

Geschäftskontinuität

Im Lagebericht wurden die vom Verwaltungsrat in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 ergriffenen Initiativen umfassend dargestellt, um die Krisensituation zu überwinden, in der sich die Gesellschaft vor dem Einstieg des Gesellschafters Vision Investment Company LLC befand.

Wie bereits mehrfach berichtet, konnte durch den Einstieg der Vision Company LLC in das Kapital der Roberto Cavalli S.p.A. und die am 28. November 2019 von der Alleinaktionärin durchgeführte Rekapitalisierung mit einem Gesamtbetrag von 95.000.000 € die Verschuldungssituation des Unternehmens vollständig umstrukturiert werden.

Zusätzlich zu dieser anfänglichen Kapitaleinlage verpflichtete sich der Alleinaktionär mit dem Erwerb des Unternehmens, spätere Kapitalaufstockungen in Höhe von 62 Mio. EUR vorzunehmen (unterstützt durch eine spezifische, von der Gesellschaft aktivierte Eigenkapitalzusage des Alleinaktionärs), wodurch die Verfügbarkeit von 157 Mio. EUR sichergestellt wurde, die es ermöglicht hätten, den Betriebskapitalbedarf der Gruppe und die geplanten Investitionen über den gesamten Zeitraum des ursprünglichen Plans (2019-2024) finanziell zu unterstützen.

Der Alleinaktionär hat in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie in den ersten Monaten des Jahres 2022 weitere Beträge in Höhe von insgesamt 14,3 Mio. € zugunsten der Muttergesellschaft gezahlt, um die mit Roberto Cavalli S.p.A. unterzeichneten spezifischen Finanzierungsvereinbarungen zu erfüllen. und ist Teil der geplanten zusätzlichen Kapitalzuführung in Höhe von 62 Mio. €. Vision hat auch die Umwandlung eines Teils der der Muttergesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von 35 Mio. € in Kapital im Jahr 2021 vorgenommen, was die Stärkung des Eigenkapitals und die Deckung der im Jahr 2020 verzeichneten und der im Jahr 2021 entstehenden Jahresverluste ermöglicht.

Die auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführenden Ereignisse stellten jedoch ein Element der Unsicherheit hinsichtlich der Fähigkeit der Gruppe dar, die Ziele des Plans mittelfristig zu erreichen, da sich die wirtschaftlichen Bedingungen von Roberto Cavalli S.p.A. und der Gruppe im Jahr 2020 infolge der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie verschlechtern würden.

Im Haushaltsjahr 2020 hatten die Direktoren eine Überarbeitung des ursprünglich am 29. Juli 2019 genehmigten Geschäfts- und Finanzplans 2019-2024 vorbereitet, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Erreichbarkeit der ursprünglichen Ziele dieses Plans über einen längeren Zeitraum von zwei zusätzlichen Jahren zu bewerten.

Die Ergebnisse der Planüberprüfung bestätigen die damals eingeschlagene strategische Richtung.

Bei der Überarbeitung des Plans am Ende des Geschäftsjahres 2020 waren die Direktoren davon ausgegangen, dass die Ziele des wirtschaftlich-finanziellen Gleichgewichts auf jeden Fall am Ende einer "Stabilisierungs-" und anschließenden "Transformationsphase" erreicht werden könnten, die sich entgegen den ursprünglichen Prognosen auch auf das gesamte Jahr 2021 und teilweise auf das Jahr 2022 erstrecken würde, Geschäftsjahre, in denen das Unternehmen die Voraussetzungen für ein positives EBITDA im Jahr 2023 schaffen würde.

Die von der Gesellschaft und der Gruppe im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Ergebnisse sowie die Prognosen des von der Geschäftsleitung erstellten Wirtschafts- und Finanzplans für das Jahr 2022 bestätigen die Richtigkeit der Schätzungen, die der Verwaltungsrat bei der Überprüfung des Plans in diesem Jahr vorgenommen hat.

Perspektivisch gesehen hängt die Fortführung des Unternehmens jedoch von der Realisierung der Ergebnisse ab, die sich aus den im Industrieplan vorgesehenen Annahmen und Maßnahmen ergeben, und zwar gemäß den darin vorgesehenen Methoden und Realisierungsfristen, sowie von der finanziellen Unterstützung durch den Alleinaktionär, wie unten dargestellt.

Das tatsächliche Erreichen des finanziellen Gleichgewichts und die Erzielung der im Plan für den Zeitraum 2021-2026 vorgesehenen Betriebsergebnisse weisen die folgenden Unsicherheitsprofile auf:

die Bereitstellung einer weiteren Kapitaleinlage durch den Alleinaktionär, zusätzlich zu dem Betrag von 95 Mio. EUR, den dieser bereits am Ende des Geschäftsjahres 2019 zugunsten der Gesellschaft eingezahlt hat, und dem weiteren Betrag von 14,3 Mio. EUR, der in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie in den ersten Monaten des Jahres 2022 eingezahlt wurde, um die Gruppe in die Lage zu versetzen, die erwartete Barabsorption während der gesamten Laufzeit des Plans zu finanzieren;

Die besonderen Merkmale des Marktes, auf dem die Gruppe tätig ist, können sich auf die Fähigkeit des Unternehmens auswirken, die Ziele des Plans zu erreichen, und somit auch auf das Wachstum der Einnahmen und Margen und die künftigen Cashflows, auf denen die wichtigsten Einschätzungen des Verwaltungsrats bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses beruhen;

die anhaltende Ausbreitung der COVID-19-Pandemie, die zwar langsam und schrittweise eingedämmt wird, stellt einen weiteren Unsicherheitsfaktor für die Fähigkeit der Gruppe dar, die Ziele des Plans zu erreichen.

Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten die folgenden Faktoren berücksichtigt werden:

Mit Schreiben vom 4. April 2022 bestätigte der einzige Anteilseigner seine Zusage, die Gesellschaft und die Gruppe bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen zu unterstützen, die in dem vom Verwaltungsrat für das Jahr 2022 aufgestellten Budget veranschlagt sind;

Mit Schreiben vom 31. März 2022 wandelte der Alleinaktionär einen Teil der zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital um, und zwar in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, um den von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2021 verzeichneten Verlust zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft wieder auf einen positiven Wert zu bringen;

die zahlreichen von den Direktoren durchgeführten Maßnahmen zur Konsolidierung des Umsatzwachstums im Direktvertrieb und zur Eindämmung der Betriebskosten;

Die von dem neuen Kreativdirektor Fausto Puglisi entworfenen und auf den Mailänder Modeschauen präsentierten Kollektionen für die Saison Frühjahr/Sommer 2022 und Herbst/Winter 2022 wurden von der Öffentlichkeit und der Presse positiv aufgenommen und stießen bei vielen Prominenten auf großes Interesse und Anerkennung.

Diese Elemente sowie die im oben genannten Industrieplan beschriebenen Initiativen werden es der Gesellschaft und der Gruppe nach Ansicht des Verwaltungsrats ermöglichen, mittelfristig zur Rentabilität zurückzukehren und mit größerer Entschlossenheit das Wachstum und die Verbreitung der Marke in den Gebieten, in denen sie derzeit weniger präsent ist, fortzusetzen und ihre Positionen in den bereits besser abgedeckten Marktbereichen zu konsolidieren.

Auf dieser Grundlage waren die Verwaltungsratsmitglieder der Ansicht, dass Unsicherheiten in Bezug auf die Fähigkeit der Gesellschaft bestehen, ihre Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortzusetzen, dass diese jedoch nicht als wesentlich anzusehen sind und dass die Gesellschaft daher in der Lage sein wird, ihre Geschäftstätigkeit in einem finanziell ausgeglichenen Zustand fortzusetzen, und erstellten daher den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der fortgeführten Geschäftsbereiche.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen hat der Verwaltungsrat diesen Jahresabschluss auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.

Kriterien für die Bewertung

Die Bewertungskriterien für die verschiedenen Posten des Jahresabschlusses entsprechen den in Artikel 2426 des italienischen Zivilgesetzbuches und den einschlägigen Rechnungslegungsstandards festgelegten Kriterien. Zu den Postulaten des Jahresabschlusses gehört auch die Kontinuität bei der Anwendung der für die Erstellung des Jahresabschlusses gewählten Bewertungskriterien gegenüber dem Vorjahr.

Die wichtigsten von der Gesellschaft angewandten Bewertungskriterien werden im Folgenden dargestellt, wobei die Wahl zwischen mehreren Rechnungslegungsalternativen, soweit gesetzlich zulässig, besonders hervorgehoben wird.

Immaterielle Anlagewerte

Immaterielle Vermögenswerte werden als Aktiva ausgewiesen, wenn sie einzeln identifizierbar sind und ihre Kosten mit hinreichender Zuverlässigkeit geschätzt werden können. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich der Abschreibungen erfasst. Das Anlagevermögen wird systematisch auf der Grundlage seiner voraussichtlichen künftigen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Zu jedem Bilanzstichtag prüft das Unternehmen das Vorhandensein von Indikatoren für eine Wertminderung und schätzt bei Vorliegen solcher Indikatoren den erzielbaren Wert des Anlageguts und nimmt eine Wertminderung gemäß Artikel 2426 Absatz 1 Nummer 3 des italienischen Zivilgesetzbuches vor, wenn dieser dauerhaft unter dem Nettobuchwert liegt. Für weitere Einzelheiten wird auf den folgenden Abschnitt "Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten" verwiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz als Vermögenswert ausgewiesen, weil:

ihre künftige Nützlichkeit nachgewiesen wird;

es besteht ein objektiver Zusammenhang mit dem relativen künftigen Nutzen für das Unternehmen;

ihre Werthaltigkeit kann mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden.

Die Anlauf- und Erweiterungskosten wurden mit Genehmigung des Rechnungshofs aktiviert und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Abschreibung der Gründungs- und Ausbaukosten nicht abgeschlossen ist, dürfen Dividenden nur ausgeschüttet werden, wenn noch genügend Rücklagen vorhanden sind, um den Betrag der nicht abgeschriebenen Kosten zu decken.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde mit Zustimmung des Rechnungshofs als Vermögenswert angesetzt, weil:

entgeltlich erworben wurde, wie zum Beispiel der Wert, den das Unternehmen für den Erwerb der Geschäfte in Rom, Cannes und St. Tropez in den Jahren 2010, 2011 bzw. 2012 gezahlt hat;

hat einen quantifizierbaren Wert, da er in der gezahlten Gegenleistung enthalten ist;

aus einer Fusionstransaktion resultieren: siehe den Fall des Geschäfts- oder Firmenwerts, der in den Jahresabschlüssen 2010 nach der Fusion der Gesellschaft Limbo S.r.l. mit Roberto Cavalli S.p.A. ausgewiesen wurde, und des entstandenen Defizits, das zu Lasten der sogenannten "Schlüsselgelder" im Zusammenhang mit den direkt von der Gesellschaft betriebenen Geschäften geht. Ein weiterer Auflösungsfehlbetrag entstand im Jahr 2010 durch die Verschmelzung der ehemaligen Roberto Cavalli S. p. A. auf die ehemalige Erreci S. r. l.. die in Posten B) I 5) der Bilanz ausgewiesen sind, in Übereinstimmung mit der Art des Geschäfts- oder Firmenwerts.

der Grundsatz der Erstattungsfähigkeit der entsprechenden Kosten erfüllt ist.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über seine Nutzungsdauer abgeschrieben, die zum Zeitpunkt seines erstmaligen Ansatzes geschätzt wird, wobei der Zeitraum berücksichtigt wird, in dem der mit dem Geschäfts- oder Firmenwert verbundene wirtschaftliche Nutzen zum Tragen kommen wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Nutzungsdauer nicht zuverlässig geschätzt werden kann, wird der Geschäfts- oder Firmenwert über einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren abgeschrieben.

Die zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes geschätzte Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts kann in den Folgejahren nicht geändert werden.

Bei immateriellen Vermögenswerten entspricht die Abschreibungsdauer höchstens der gesetzlichen oder vertraglichen Höchstdauer. Wenn das Unternehmen erwartet, den Vermögenswert für einen kürzeren Zeitraum zu nutzen, spiegelt die Nutzungsdauer diesen kürzeren Zeitraum als die gesetzliche oder vertragliche Grenze zum Zwecke der Berechnung der Abschreibung wider.

Die Abschreibung, die direkt von den spezifischen Gegenständen abgezogen wird, wird systematisch auf linearer Basis im Verhältnis zu ihrer künftigen Restnutzungsdauer berechnet, wie unten dargestellt:

Anlauf- und Erweiterungskosten 5 Jahre
Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte Laufzeit des Patents oder des Nutzungsrechts
Konzessionen, Lizenzen 3 Jahre
Handelsmarken und Markenrechte 18 Jahre/Laufzeit des Nutzungsrechts
Start-up 10 Jahre
Verbesserungen am Mietobjekt Restlaufzeit der Leasingverträge oder Restnutzungsdauer, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist

Materielle Anlagewerte

Sachanlagen, bei denen es sich um materielle Vermögenswerte mit langfristigem Nutzen handelt, die ihre Werthaltigkeit gewährleisten, werden zu den tatsächlich für den Erwerb des Vermögenswerts angefallenen Anschaffungskosten angesetzt und zum Zeitpunkt des Übergangs der Risiken und Chancen erfasst, der normalerweise mit dem Eigentumsübergang zusammenfällt.

Diese Kosten umfassen die Anschaffungskosten, die Nebenkosten und alle Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert an den Ort und in den Zustand zu bringen, der erforderlich ist, damit er einen dauerhaften Vermögenswert für das Unternehmen darstellt.

Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden in jedem Haushaltsjahr systematisch im Verhältnis zu ihrer verbleibenden Nutzungsmöglichkeit abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt, wenn das Anlagegut verfügbar und einsatzbereit ist.

Der Anteil der Abschreibung, der in jedem Jahr berechnet wird, bezieht sich auf die Verteilung der entstandenen Kosten über die gesamte geschätzte Nutzungsdauer.

Der ursprüngliche Abschreibungswert, der bei der Erstellung des Abschreibungsplans auf der Grundlage der Preise geschätzt wurde, die auf dem Markt durch den Verkauf ähnlicher Anlagegüter sowohl hinsichtlich der technischen Merkmale als auch des Nutzungsprozesses, dem sie unterworfen waren, erzielt werden konnten, wird regelmäßig überprüft, um festzustellen, ob die ursprüngliche Schätzung noch gültig ist. Dieser Wert wird abzüglich der voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung betrachtet. Übersteigen die Beseitigungskosten den realisierbaren Preis, wird der Überschuss über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgegrenzt, indem anteilig eine Rückstellung für Wiederherstellung und Rekultivierung oder eine andere ähnliche Rückstellung gebildet wird.

Der realisierbare Wert wird nicht berücksichtigt, wenn er im Vergleich zum abzuschreibenden Wert als niedrig angesehen wird.

Umfasst die Sachanlage Komponenten, Ausstattungen oder Zubehör mit einer anderen Nutzungsdauer als die Hauptanlage, wird die Abschreibung dieser Komponenten getrennt von der Hauptanlage berechnet, es sei denn, dies ist nicht wesentlich oder nicht praktikabel.

Gewöhnliche Instandhaltungskosten werden in dem Jahr, in dem sie anfallen, vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

Die zusätzlichen Instandhaltungskosten werden den Vermögenswerten, auf die sie sich beziehen, im Rahmen des erzielbaren Werts des Vermögenswerts zugeordnet und unter Berücksichtigung des neuen Buchwerts des Vermögenswerts und der Restnutzungsdauer einheitlich abgeschrieben.

Die Posten "Grundstücke" und "Gebäude" stellen getrennt den (ebenfalls durch Schätzungen ermittelten) Wert des Grundstücks dar, auf dem die zugehörigen Gebäude stehen.

Die im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Sätze lauten wie folgt:

Gebäude (ohne Grundstücke, auf denen sie stehen) 3,00 %
Leichte Konstruktion 10,00 %
Einrichtungen 17,50 %
Maschinenpark 17,50 %
Ausrüstung 25,00 %
Ausstattung der Betriebskantine 10,00 %
Möbel und Einrichtungsgegenstände 12,00 %
Elektronische Büromaschinen 20,00 %
Transportfahrzeuge 25,00 %
Fahrzeuge für den Gütertransport 20,00 %
Handys 20,00 %

Wertminderungsaufwendungen für Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten werden gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards OIC 9 verbucht.

Zu jedem Bilanzstichtag prüft das Unternehmen, ob es Anzeichen dafür gibt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, schätzt das Unternehmen den erzielbaren Betrag des Anlagegutes.

Insbesondere dann, wenn der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (d. h. der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert) niedriger ist als sein Buchwert, wird der Vermögenswert mit diesem niedrigeren Wert angesetzt. Die Differenz wird als Wertminderungsaufwand erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten B10c) ausgewiesen.

Um zu beurteilen, ob ein Vermögenswert in seinem Wert gemindert ist, prüft das Unternehmen mindestens das Vorhandensein der folgenden Indikatoren:

wenn der Marktwert eines Vermögensgegenstandes während des Geschäftsjahres erheblich gesunken ist, und zwar stärker, als dies im Laufe der Zeit oder bei normaler Nutzung des betreffenden Vermögensgegenstandes zu erwarten gewesen wäre;

wenn während des Geschäftsjahres auf dem Markt, auf dem das Unternehmen tätig ist, erhebliche Veränderungen mit nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen eingetreten sind oder in naher Zukunft eintreten werden;

wenn der Buchwert des Nettovermögens des Unternehmens höher ist als sein geschätzter beizulegender Zeitwert;

wenn während des Geschäftsjahres wesentliche Veränderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen eingetreten sind (wie z. B. Nichtnutzung des Vermögenswertes, Veräußerungs- oder Umstrukturierungspläne, Neufestlegung der Nutzungsdauer des Vermögenswertes) oder in naher Zukunft erwartet werden, die das Ausmaß oder die Art und Weise, in der ein Vermögenswert genutzt wird oder genutzt werden soll, betreffen.

Liegen keine Anzeichen für eine mögliche Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag nicht ermittelt.

Wenn und soweit in den Folgejahren die Voraussetzungen für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben sind, wird der ursprüngliche Wert wiederhergestellt, berichtigt um die aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung nicht vorgenommenen Abschreibungen, und zwar in Höhe des Wertes, den das Wirtschaftsgut gehabt hätte, wenn die außerplanmäßige Abschreibung nicht vorgenommen worden wäre.

Die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten kann nicht rückgängig gemacht werden, da dies nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig ist.

Im Einzelnen sind die von den Unternehmen in den Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen für die Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten nachstehend aufgeführt.

In Bezug auf die Sachanlagen und den Posten Grundstücke und Gebäude im Jahresabschluss stellen wir fest, dass im Jahresabschluss 2016 eine Abschreibung auf den Buchwert der Immobilie der Roberto Cavalli S. p.A. in Sesto Fiorentino, Florenz, in der Via Enrico Fermi Nr. 14, in Höhe von 484.627 € vorgenommen wurde, um den Buchwert an den Wert anzupassen, der in einem 2016 von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführten Gutachten angegeben wurde. Wir weisen außerdem darauf hin, dass diese Immobilie im Haushaltsjahr 2015 ebenfalls eine Sonderabschreibung in Höhe von 2.037.554 € erfahren hat. Der Netto-Restwert dieses Vermögenswerts zum 31. Dezember 2020, einschließlich des Grundstücks, auf dem das Industriegebäude steht, beträgt 2.183.463 €.

Das 2018 von einem unabhängigen Gutachter erstellte Gutachten weist diesem Immobilienanteil einen Gesamtwert von 2,3 Mio. € zu, der über dem entsprechenden Restbuchwert zum 31.12.2021 liegt.

In den ersten Monaten des Jahres 2022 erhielt die Gesellschaft von einem Dritten ein Angebot zum Kauf der gesamten Immobilie in Sesto Fiorentino, Florenz, was die Möglichkeit einer effektiven Verwertung dieses Vermögenswertes zu Werten bestätigt, die nicht unter den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Werten liegen.

In Bezug auf die immateriellen Anlagewerte und die Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" und "Warenzeichen" ist stattdessen Folgendes zu beachten.

Am Ende des Geschäftsjahres 2018 hat die Gesellschaft eine vollständige Abschreibung des Restbuchwerts zum 31.12.2018 in Höhe von 84.022 € des ursprünglich für den Abschluss des Mietvertrags für die Boutique in Rom in der Via Borgognona Nr. 24/25 gezahlten Geschäftswerts vorgenommen, da das Geschäft aufgrund der enttäuschenden wirtschaftlichen Ergebnisse zum 31. Juli 2019 endgültig geschlossen wird.

Es ist auch erwähnenswert, dass der Alleingesellschafter im vergangenen Jahr Deloitte S.p.A. und KPMG Advisory S.p.A. beauftragt hat, zwei unabhängige Gutachten über den Wert der Marken im Besitz von Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2020 zu erstellen.

Die Ergebnisse dieser Bewertungsaktivitäten unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander.

Für die Bewertung der Marken für die Erstellung des Jahresabschlusses für das vergangene Jahr 2020 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft beschlossen, die Ergebnisse des von KPMG Advisory S.p.A. durchgeführten Gutachtens zu verwenden, das den zu bewertenden Marken einen Wert von 58.350.000 € zuschrieb, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen des 2009 durchgeführten Gutachtens, um die Werte des Erwerbs des gesamten Markenportfolios, das damals im Besitz von Herrn Roberto Cavalli war, durch Roberto Cavalli S.p.A. zu bestimmen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 hat die Muttergesellschaft daher eine Anpassung in Höhe von 118.839.723 € an den verbleibenden Nettobuchwert zum 31.12.2020 des "Auflösungsdefizits" vorgenommen, das im Jahr 2015 durch die umgekehrte Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. auf Roberto Cavalli S.p.A. entstanden ist und in der Position "Marken" des Anlagevermögens ausgewiesen wurde. Diese Anpassung ermöglichte es, den Gesamtwert der Marken, der im Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31.12.2020 ausgewiesen ist, mit den Ergebnissen der oben genannten Bewertung zum selben Zeitpunkt in Einklang zu bringen, die sich auf 58.350.000 € belaufen.

Infolge dieser Abschreibung wurde der Wert der ursprünglich auf diesen Fehlbetrag gebildeten Rückstellung für latente Steuern zum 31. Dezember 2020 um 33.156.283 € entsprechend angepasst.

Die Gesamtauswirkung dieses Wertminderungstests auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital des Vorjahresabschlusses 2020, abzüglich des oben erwähnten Steuereffekts, betrug daher 85.683.440 €.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Gesellschaft aufgrund eines früheren Gutachtens zum Wert der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Marken zum 31. Dezember 2018, das von Dr. Alessandro Solidoro, einem Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Mailand, erstellt wurde, im Geschäftsjahr 2018 bereits eine Abschreibung der Marken in Höhe von 19.664.649 €, abzüglich des steuerlichen Effekts von 5.525.859 €, vorgenommen hat.

Leasing-Transaktionen

Leasingtransaktionen werden in den Jahresabschlüssen nach der Bilanzmethode verbucht, wobei die gezahlten Mieten periodengerecht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Ein spezieller Abschnitt dieses Anhangs enthält die gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Informationen über die Darstellung von Leasingverträgen nach der Finanzmethode, die von der Gesellschaft für den Konzernabschluss gemäß dem Rechnungslegungsstandard OIC Nr. 17 angewendet wird.

Finanzielle Anlagewerte

Beteiligungen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, wenn sie dazu bestimmt sind, langfristig im Portfolio des Unternehmens gehalten zu werden, andernfalls werden sie im Umlaufvermögen erfasst.

Beteiligungen an Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden, sofern sie nicht zu Anschaffungskosten bewertet werden, gemäß Artikel 2426 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und in Übereinstimmung mit OIC 17 nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen werden zunächst mit den Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt.

Beim erstmaligen Ansatz werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem Wert des entsprechenden Teils des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des Erwerbs oder wie im letzten Abschluss des Beteiligungsunternehmens ausgewiesen verglichen.

Ein anfänglicher positiver Unterschiedsbetrag (d. h. wenn die Anschaffungskosten der Beteiligung den entsprechenden Bruchteil des buchmäßigen Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens übersteigen) wird im Beteiligungsansatz beibehalten, wenn er auf höhere Werte der Bilanzaktiva des Beteiligungsunternehmens oder auf das Vorhandensein eines Geschäfts- oder Firmenwerts zurückzuführen ist, wobei die Gründe hierfür im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben sind; dieser Unterschiedsbetrag ist für den Teil, der auf abschreibungsfähige Vermögenswerte einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts entfällt, abzuschreiben. Andernfalls wird der ursprüngliche Wert der Investition abgeschrieben und die Differenz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten D19a) "Abschreibungen auf Kapitalanlagen" verbucht.

Erhöht sich das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens durch die sondergesetzlich angeordnete monetäre Aufwertung oder verringert es sich durch die Herabsetzung des Grundkapitals oder die Ausschüttung von Rücklagen, so erhöht bzw. verringert sich der Wert der Beteiligung und der Wert der nicht ausschüttungsfähigen Rücklage in der Bilanz des Beteiligungsunternehmens. Diese Änderungen werden in jedem Fall nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Zu den Kosten einer Beteiligung gehören gegebenenfalls der Wert des Kapitals und der nicht rückzahlbaren Zahlungen des Unternehmens sowie der Betrag der Kredite, auf die der gewährende Partner verzichtet.

Dividenden werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Gesellschafterversammlung des Beteiligungsunternehmens ihre Ausschüttung beschließt, und somit in dem Jahr, in dem das Recht des Anteilseigners auf Erhalt der Dividende entsteht. Nach dieser Ausschüttung wird die weitere Werthaltigkeit der Investition überprüft.

Der Buchwert der Beteiligung wird bei Vorliegen von Wertminderungen abgeschrieben, indem der Buchwert der Beteiligung mit ihrem erzielbaren Betrag verglichen wird, der auf der Grundlage des erwarteten künftigen Nutzens für die Wirtschaft des Investors berechnet wird. Dies ist der Fall, wenn der Wertminderungsverlust durch unternehmensinterne oder -externe Faktoren oder eine Kombination dieser Faktoren verursacht wird und nicht erwartet wird, dass die Gründe für den Wertminderungsverlust innerhalb eines kurzen Zeitraums behoben werden können. Alle Bewertungen werden für jeden einzelnen Betrieb getrennt vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2020 hat Roberto Cavalli S.p.A. Abschreibungen auf Beteiligungen am Kapital der Beteiligungsgesellschaften der Gruppe in Höhe von 1.002.866 € vorgenommen.

Forderungen werden je nach Zweckbestimmung entweder als Finanzanlagen oder als Umlaufvermögen eingestuft.

Die Zuordnung von Schuldverschreibungen zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt unmittelbar damit zusammen, ob sie in einem bestimmten Portfolio verbleiben oder nicht.

Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauerhaft im Vermögen des Unternehmens zu verbleiben, werden als Anlagevermögen ausgewiesen. Um festzustellen, ob eine langfristige Beteiligung am Unternehmensvermögen beabsichtigt ist, werden neben den Merkmalen des Instruments auch die Absicht und die tatsächliche Fähigkeit der Geschäftsleitung, die Wertpapiere über einen längeren Zeitraum zu halten, berücksichtigt.

Börsennotierte und nicht börsennotierte Finanzanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst, einschließlich Bank- und Finanzvermittlungskosten, Beratungsgebühren und anderer direkt zurechenbarer Transaktionskosten, Stempelgebühren und sonstiger Differenzen zwischen dem ursprünglichen Wert und dem Nennwert bei Fälligkeit. Diese Kosten werden über die voraussichtliche Laufzeit des Wertpapiers nach dem Kriterium des effektiven Zinssatzes verteilt, wobei für den im Laufe des Jahres berechneten Teil die Rendite des Wertpapiers zum Nominalzinssatz einbezogen wird.

Die Wertpapiere werden einzeln bewertet, d. h. es wird jedem Wertpapier ein spezifischer Preis zugewiesen.

Die verschiedenen wirtschaftlichen Komponenten von Schuldverschreibungen mit Anlagecharakter werden in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

Zinserträge, Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren vor der natürlichen Fälligkeit und Prämien aus Anleiheverlosungen in Posten C16 b);

Verluste aus Wertpapieren des Handelsbestands vor der natürlichen Fälligkeit, unter Posten C17.

Eine Wertminderung eines Wertpapiers des Anlagevermögens liegt vor, wenn aus Gründen, die mit der Rückzahlungsfähigkeit des Emittenten zusammenhängen, vernünftigerweise und begründet angenommen wird, dass er nicht mehr in der Lage sein wird, die Zahlungsströme - Kapital oder Zinsen - aus dem Vertrag in vollem Umfang zu vereinnahmen.

Die Wertberichtigung wird in voller Höhe in dem Haushaltsjahr verbucht, in dem sie erfasst wird, und unter dem Posten D19 (b) "Abschreibungen auf Finanzanlagen außer Kapitalbeteiligungen" ausgewiesen. Er wird ermittelt, indem alle nützlichen Elemente verwendet werden, die sich auf die am Bilanzstichtag bestehenden Situationen beziehen, auch wenn sie erst nach Ende des Geschäftsjahres bekannt werden.

Vorräte

Die Vorräte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fertigerzeugnisse werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nach der Methode der gewogenen Durchschnittskosten ermittelt werden, und dem auf der Grundlage der Marktentwicklung ermittelten Veräußerungswert bewertet;

Unfertige und halbfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten erfasst.

Die im Laufe des Jahres angewandten Methoden zur Bewertung der Vorräte stimmen mit den im Vorjahr angewandten Methoden überein.

Die Anschaffungskosten werden vor Abzug der direkt zurechenbaren Nebenkosten und nach Abzug von Rücksendungen, Preisnachlässen, Rabatten, Prämien und Beiträgen, die von den Lieferanten anerkannt werden können, betrachtet; Skonti werden stets als Finanzerträge ausgewiesen.

Die Herstellungskosten umfassen neben den Kosten für das eingesetzte Material die während des Herstellungszeitraums bis zur Nutzbarmachung des Vermögenswerts anfallenden Fertigungskosten, und zwar sowohl die direkt zurechenbaren Kosten als auch die Gemeinkosten, soweit sie sich vernünftigerweise zuordnen lassen. Ungewöhnliche oder außergewöhnliche Kosten, Verwaltungs-, Vertriebs- und Verkaufskosten sowie generell Kosten, die in einer auf die Produktion folgenden Phase anfallen, sind stets ausgeschlossen.

Der auf diese Weise ermittelte Wert der Vorräte wird abgeschrieben, um die Veralterung der Waren sowie die tatsächliche Möglichkeit, sie aufgrund ihrer Bewegungen zu verkaufen, zu berücksichtigen.

Der Wert der Vorräte wird in dem Jahr, in dem die Gründe für eine frühere Abwertung nicht mehr bestehen, im Rahmen der ursprünglich angefallenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wieder zugeschrieben.

Kredite

Forderungen, die durch Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, werden periodengerecht als Umlaufvermögen erfasst, wenn die Bedingungen für die Erfassung der entsprechenden Einnahmen erfüllt sind.

Forderungen, die aus unterschiedlichen Gründen entstanden sind, werden verbucht, wenn ein "Eigentumsrecht" an der Forderung besteht und sie somit tatsächlich eine Verpflichtung Dritter gegenüber dem Unternehmen darstellen; sind sie finanzieller Art, werden sie als Finanzanlagen klassifiziert, wobei der Anteil angegeben wird, der innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällig wird.

Forderungen werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Zeitfaktors und innerhalb der Grenzen ihres voraussichtlichen Realisierungswerts bewertet und daher in der Bilanz nach Abzug der entsprechenden Rückstellung für uneinbringliche Forderungen ausgewiesen, die als angemessen angesehen wird, um vernünftigerweise vorhersehbare uneinbringliche Forderungen abzudecken.

Weicht der Zinssatz des Geschäfts nicht wesentlich vom Marktzins ab, wird der Kredit zunächst mit einem Wert angesetzt, der dem Nominalwert abzüglich aller Agios, Disagios, Rabatte und einschließlich aller Kosten, die dem Geschäft, das den Kredit generiert hat, direkt zurechenbar sind, entspricht. Diese Transaktionskosten, etwaige Provisionserträge und -aufwendungen sowie eine etwaige Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Nennwert bei Fälligkeit werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Kredits verteilt.

Stellt sich hingegen heraus, dass der aus den Vertragsbedingungen ableitbare Zinssatz der Transaktion erheblich vom Marktzins abweicht, wird die Forderung (und der entsprechende Ertrag im Falle von Handelsgeschäften) zunächst mit einem Wert angesetzt, der dem Barwert der künftigen Cashflows zuzüglich etwaiger Transaktionskosten entspricht. Der zur Abzinsung künftiger Cashflows verwendete Zinssatz ist der Marktzins.

Bei Forderungen aus Handelsgeschäften wird die Differenz zwischen dem so ermittelten Erstansatz der Forderung und dem Terminwert über die Laufzeit der Forderung nach der Effektivzinsmethode als Finanzertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei Darlehensforderungen wird die Differenz zwischen dem ausgezahlten Betrag und dem anhand des Marktzinssatzes ermittelten Barwert der künftigen Zahlungsströme beim erstmaligen Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzertrag oder -aufwand erfasst, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Transaktion oder des Vertrags führt dazu, dieser Komponente einen anderen Charakter zuzuschreiben. In der Folge werden die auf die Transaktion entfallenden Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einer Gegenbuchung im Wert der Forderung erfasst.

Der Wert der Forderungen wird in der Folge um die erhaltenen Beträge, sowohl Kapital als auch Zinsen, sowie um etwaige Wertberichtigungen, die vorgenommen wurden, um die Forderungen auf ihren geschätzten realisierbaren Wert zu bringen, oder um entstandene Verluste zu berücksichtigen, verringert.

Das Unternehmen geht davon aus, dass die Auswirkungen der Anwendung der fortgeführten Anschaffungskosten und der Abzinsung unwesentlich sind, wenn die Fälligkeit der Forderungen unter Berücksichtigung aller vertraglichen und materiellen Erwägungen, die zum Zeitpunkt der Erfassung der Forderung bestehen, innerhalb von 12 Monaten liegt und wenn die Transaktionskosten und eine etwaige Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Nennwert bei Fälligkeit von unwesentlicher Bedeutung sind. In diesem Fall wird auf eine Abzinsung verzichtet, die Zinsen werden zum Nennwert berechnet, und die Transaktionskosten werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und linear über die Laufzeit der Forderung als Anpassung der nominalen Zinserträge abgeschrieben.

Eine Forderung wird aus der Bilanz entfernt, wenn:

die vertraglichen Rechte an den Zahlungsströmen aus dem Kredit erloschen sind; oder

das Eigentum an den vertraglichen Rechten auf die Zahlungsströme aus dem Kredit übertragen wird und damit im Wesentlichen alle mit dem Kredit verbundenen Risiken übertragen werden.

Bei der Bewertung des Risikotransfers werden alle Vertragsklauseln berücksichtigt, wie z. B. Rückkaufverpflichtungen bei Eintritt bestimmter Ereignisse oder das Vorhandensein von Provisionen, Selbstbehalten und Vertragsstrafen bei Nichtzahlung.

Wenn die Forderung infolge eines Abtretungsgeschäfts, bei dem im Wesentlichen alle Risiken übertragen werden, ausgebucht wird, wird die Differenz zwischen dem Entgelt und dem Buchwert der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung als Abtretungsverlust in Posten B14) der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, der Vertrag erlaubt die Identifizierung von wirtschaftlichen Komponenten anderer Art, einschließlich Finanzkomponenten.

Wenn der Vertrag über die Abtretung der Forderung nicht den wesentlichen Übergang aller Risiken beinhaltet (z. B. Verträge mit Rückgriff), wird die Forderung in der Bilanz beibehalten. Im Falle einer Vorauszahlung eines Teils der vereinbarten Gegenleistung durch den Abtretungsempfänger wird eine Verbindlichkeit finanzieller Art für die erhaltene Vorauszahlung ausgewiesen. An den Abtretungsempfänger zu zahlende Kostenbestandteile wie Zinsen und Provisionen werden entsprechend ihrer Art in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Wenn auch aufgrund eines Abtretungsvertrags, mit dem im Wesentlichen alle mit dem Kredit verbundenen Risiken übertragen werden können, bestimmte Mindestrisiken für das Unternehmen festgestellt werden, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bildung einer angemessenen Rückstellung für Risiken gegeben sind.

Liquide Mittel

Bei den Salden der Bankkonten werden alle bis zum Ende des Haushaltsjahres ausgestellten Schecks und getätigten Überweisungen sowie die den Konten vor Ende des Haushaltsjahres gutgeschriebenen Eingänge berücksichtigt, auch wenn die entsprechenden Bankunterlagen erst im folgenden Haushaltsjahr eingegangen sind.

Bestände in Fremdwährungen werden zu dem am Ende des Haushaltsjahres geltenden Wechselkurs verbucht.

Bankguthaben, Postguthaben und Schecks (Kontokorrentguthaben, Bankwechsel u. ä.) werden nach dem allgemeinen Grundsatz des mutmaßlich realisierbaren Wertes bewertet, der mit dem Nennwert übereinstimmt, wenn keine Schwierigkeiten bei der Einbringlichkeit bestehen.

Bargeld und Briefmarken werden zum Nennwert bewertet.

Das Cash-Pooling, d.h. die zentrale Verwaltung der Finanzmittel durch eine Gesellschaft innerhalb der Gruppe, ermöglicht eine optimale Nutzung der Finanzmittel und ist durch Soll- und Haben-Positionen gegenüber der Gesellschaft gekennzeichnet, die das Cash-Pooling selbst verwaltet, und zwar für Abhebungen vom gemeinsamen Girokonto und für die darauf eingezahlte Liquidität. Die Unternehmen der Gruppe weisen die generierten Forderungen unter dem Posten "Finanzielle Vermögenswerte für die zentrale Finanzverwaltung" mit Angabe der Gegenpartei, bei der es sich um die Tochtergesellschaft oder die Muttergesellschaft handeln kann, unter "Finanzielle Vermögenswerte, die keine Anlagewerte darstellen" aus. Forderungen, die nicht kurzfristig fällig sind, werden als Finanzanlagevermögen klassifiziert. Etwaige Abschreibungen und Neubewertungen dieser Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Posten "Abschreibungen auf Finanzanlagen für die zentrale Finanzverwaltung" und "Neubewertungen von Finanzanlagen für die zentrale Finanzverwaltung" unter Angabe der Gegenpartei ausgewiesen. Alle Schulden, die sich aus der zentralen Finanzverwaltung ergeben, werden gemäß den Bestimmungen von OIC 19 "Verbindlichkeiten" klassifiziert.

Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen

Die Kosten- und Ertragsanteile, die in zwei oder mehr Haushaltsjahren anfallen, werden unter diesen Rubriken nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung erfasst. Nach diesem Kriterium erfolgt der Ansatz einer Rechnungsabgrenzung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

der Vertrag beginnt in einem Haushaltsjahr und endet im darauf folgenden;

das Entgelt für Dienstleistungen ist vertraglich im Voraus oder im Nachhinein für Dienstleistungen fällig, die zwei oder mehr aufeinander folgende Geschäftsjahre betreffen;

der Umfang der Rückstellungen variiert im Laufe der Zeit.

Die Rechnungsabgrenzungsposten (Aktiva und Passiva) werden so bestimmt, dass der Anteil der Kosten und Erträge, die zwei oder mehr Haushaltsjahren gemeinsam sind, dem Haushaltsjahr zugewiesen wird.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten keine Erträge und Aufwendungen, die in voller Höhe in dem Haushaltsjahr, auf das sich der Jahresabschluss bezieht, oder in den Folgejahren anfallen.

Am Ende eines jeden Haushaltsjahres wird geprüft, ob die Bedingungen, die zum ursprünglichen Ansatz der Rechnungsabgrenzung geführt haben, noch erfüllt sind; gegebenenfalls werden Anpassungen vorgenommen. Bei dieser Bewertung wird nicht nur der Zeitablauf, sondern auch die mögliche Einbringlichkeit des in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Betrags berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zum geschätzten realisierbaren Wert bewertet, während antizipative Rechnungsabgrenzungsposten zum Nennwert angesetzt werden; bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird der künftige wirtschaftliche Nutzen im Zusammenhang mit den abgegrenzten Kosten analysiert.

Eigene Mittel

Dieser Posten umfasst alle Transaktionen mit Eigenkapitalcharakter, die zwischen der Gesellschaft und Personen, die ihre Rechte und Pflichten als Aktionäre wahrnehmen, durchgeführt werden.

Das Eigenkapital umfasst die von den Gesellschaftern bei der Gründung geleisteten Einlagen, die nicht ausgeschütteten und in eine Sonderrücklage eingestellten Gewinne aus den Vorjahren, den Jahresüberschuss sowie etwaige andere Rücklagen; dieser Bilanzposten enthält auch die noch nicht gedeckten Verluste des Jahres und der Vorjahre mit negativem Vorzeichen.

Die Rücklagen, die das Eigenkapital bilden, werden nach ihrer Verfügbarkeit (z. B. die Möglichkeit, sie zur Kapitalerhöhung oder zur Deckung von Verlusten zu verwenden) und nach ihrer Ausschüttungsfähigkeit (die Möglichkeit, sie zur Zahlung von Dividenden an die Aktionäre zu verwenden) unterschieden. Insbesondere ist die gesetzliche Rücklage nicht ausschüttungsfähig, während die Agiorücklage ausschüttungsfähig ist, da der Betrag der Rücklage die Grenze von einem Fünftel des Grundkapitals erreicht hat.

Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen

Risikorückstellungen werden für Verbindlichkeiten gebildet, die ihrer Art nach feststehen und deren Bestehen wahrscheinlich ist und deren Wert geschätzt wird. Es handelt sich also um Eventualverbindlichkeiten, die mit Situationen verbunden sind, die am Bilanzstichtag bereits bestehen, aber durch einen Zustand der Ungewissheit gekennzeichnet sind, dessen Ausgang vom Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer künftiger Ereignisse abhängt.

Rückstellungen für Verbindlichkeiten und Aufwendungen werden für Verbindlichkeiten gebildet, die ihrer Art nach bestimmt sind und deren Existenz feststeht, deren Höhe oder Eintrittszeitpunkt geschätzt wird und die sich auf Verpflichtungen beziehen, die am Bilanzstichtag bereits eingegangen wurden, die aber erst in den Folgejahren zu Geld werden.

Die Quantifizierung der Rückstellungen erfolgt auf der Grundlage von Schätzungen, bei denen alle verfügbaren Elemente berücksichtigt werden, unter Beachtung des Grundsatzes der Periodenabgrenzung und des Vorsichtsprinzips. Zu diesen Elementen gehört auch der Zeithorizont, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses eine bestimmte Verpflichtung - aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung - besteht, deren Auszahlung zuverlässig geschätzt werden kann, und der Zeitpunkt des Eintretens, der vernünftigerweise bestimmt werden kann, weit genug in der Zukunft liegt, so dass der Barwert der Verpflichtung zum Zeitpunkt des Abschlusses erheblich von dem geschätzten Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung abweicht.

Es wurden keine pauschalen Risikovorsorgen ohne wirtschaftliche Rechtfertigung gebildet.

Eventualverbindlichkeiten werden, wenn sie bestehen, nur dann in der Bilanz ausgewiesen und in den Rückstellungen erfasst, wenn sie als wahrscheinlich angesehen werden und der Betrag der damit verbundenen Belastung vernünftig geschätzt werden kann. Bei Eventualverbindlichkeiten, die als möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich, angesehen werden, wurden im Anhang zum Jahresabschluss Informationen über die Unsicherheit, falls wesentlich, die den Verlust verursachen würde, den geschätzten Betrag oder einen Hinweis darauf, dass dieser nicht bestimmt werden kann, andere mögliche Auswirkungen, falls nicht offensichtlich, und einen Hinweis auf die Meinung des Managements des Unternehmens und seiner Rechtsberater und anderer Experten, falls verfügbar, offengelegt.

Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung in angemessener Weise auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung der anfallenden Belastung auf der Grundlage der eingegangenen Verpflichtungen und anderer verfügbarer Informationen ermittelt, die auch nach Ende des Haushaltsjahres und bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresabschlüsse eingeholt wurden, die jedoch Bedingungen aufzeigen, die bereits am Bilanzstichtag bestanden.

Was die Klassifizierung anbelangt, so werden die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen je nach ihrer Art vorrangig unter den Kostenposten der Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechenden Klassen (B, C oder D) verbucht. In den Fällen, in denen die Korrelation zwischen der Art der Rückstellung und einem der Posten der vorgenannten Klassen nicht unmittelbar anwendbar ist, werden die Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen in den Posten B12) und B13) der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Abgangsentschädigung

Die Rückstellung für Abfertigungen wird zur Deckung der gesamten Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften sowie den Tarifverträgen und ergänzenden Betriebsvereinbarungen gebildet. Diese Haftung unterliegt der Neubewertung gemäß Artikel 2120 des Zivilgesetzbuches.

Die in den Finanzausweisen ausgewiesene Abfindung für Arbeitnehmer ist die Summe der von den Arbeitnehmern aufgelaufenen individuellen Abfindungen, einschließlich Neubewertungen, abzüglich der gezahlten Vorschüsse und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der durch das Gesetz Nr. 296 vom 27. Dezember 2006 (Haushaltsgesetz 2007) eingeführten Reform bezüglich der Zuweisung von Abfindungen (an die INPS-Kasse oder andere ausgewählte Einrichtungen).

Infolge dieser Reform verbleiben die bis zum 31. Dezember 2006 aufgelaufenen Abfindungen beim Unternehmen und tragen zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen Rückstellungen für Abfindungen bei.

Ab dem 1. Januar 2007 werden die im Laufe des Jahres aufgelaufenen Abfindungen in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht und für den Teil, der noch an den INPS-Treasury-Fonds oder andere Fonds zu zahlen ist, in den kurzfristigen Verbindlichkeiten unter Posten D14 ausgewiesen.

Schulden

Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Vermögenswerten werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Risiken, Kosten und Chancen im Wesentlichen übertragen wurden. Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistungen erbracht wurden.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungstransaktionen und Verbindlichkeiten, die aus anderen Gründen als dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen entstehen, werden erfasst, wenn die Verpflichtung des Unternehmens gegenüber der Gegenpartei, die auf der Grundlage gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen ermittelt wurde, besteht.

Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zeitfaktor berücksichtigt wird.

Wenn der Zinssatz der Transaktion nicht wesentlich vom Marktzins abweicht, werden die Schulden zunächst zum Nennwert abzüglich aller Transaktionskosten und aller Agios, Disagios und Rabatte, die sich direkt aus der Transaktion ergeben, die zu den Schulden geführt hat, erfasst. Diese Transaktionskosten, wie z. B. die Nebenkosten für die Beschaffung von Finanzmitteln, etwaige Provisionserträge und -aufwendungen sowie eine etwaige Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und dem Nennwert bei Fälligkeit, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Schuld verteilt.

Stellt sich hingegen heraus, dass der aus den Vertragsbedingungen ableitbare Zinssatz der Transaktion erheblich vom Marktzins abweicht, werden die Schulden (und die entsprechenden Kosten im Falle von Handelsgeschäften) zunächst mit einem Wert angesetzt, der dem Barwert der künftigen Cashflows unter Berücksichtigung etwaiger Transaktionskosten entspricht. Der zur Abzinsung künftiger Cashflows verwendete Zinssatz ist der Marktzins.

Bei Schulden, die aus Handelsgeschäften stammen, wird die Differenz zwischen dem auf diese Weise ermittelten ursprünglichen Buchwert der Schuld und dem Terminwert in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzaufwand über die Laufzeit der Schuld unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Bei Finanzverbindlichkeiten wird die Differenz zwischen dem ausgezahlten Betrag und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme, der auf der Grundlage des Marktzinssatzes ermittelt wird, beim erstmaligen Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzertrag oder -aufwand erfasst, es sei denn, der wirtschaftliche Gehalt der Transaktion oder des Vertrags führt dazu, dieser Komponente einen anderen Charakter zuzuschreiben. Anschließend wird der für die Transaktion anfallende Zinsaufwand auf der Grundlage des effektiven Zinssatzes berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einer Gegenbuchung im Wert der Schuld ausgewiesen.

Der Wert der Schulden wird anschließend um die gezahlten Beträge, sowohl Kapital als auch Zinsen, verringert.

Das Unternehmen geht davon aus, dass die Auswirkungen der Anwendung der fortgeführten Anschaffungskosten und der Abzinsung unwesentlich sind, wenn die Schuld innerhalb von 12 Monaten fällig wird, wobei alle vertraglichen und materiellen Erwägungen, die zum Zeitpunkt der Erfassung der Schuld bestehen, sowie die Tatsache, dass die Transaktionskosten und eine etwaige Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Nennwert bei Fälligkeit unwesentlich sind, berücksichtigt werden. In diesem Fall wird auf eine Abzinsung verzichtet und die Zinsen werden zum Nennwert berechnet. Die Transaktionskosten werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und linear über die Laufzeit der Schuld als Anpassung des nominalen Zinsaufwands abgeschrieben.

Der Posten "geleistete Anzahlungen" umfasst von Kunden erhaltene Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen, für die ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet wurde.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" werden nach Abzug von Skonti ausgewiesen; Skonti werden zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst.

Die Posten D9, D10 und D11 der Bilanz enthalten jeweils Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Muttergesellschaften gemäß Artikel 2359 des italienischen Zivilgesetzbuches. Diese Verbindlichkeiten sind in der Vermögensübersicht gesondert ausgewiesen.

Der Posten D11 der Bilanz umfasst auch Verbindlichkeiten gegenüber Muttergesellschaften, die das Unternehmen indirekt über ihre zwischengeschalteten Tochtergesellschaften kontrollieren.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung (so genannte Schwesterunternehmen), die keine Tochter-, Schwester- oder Mutterunternehmen sind, werden unter Posten D11-bis ausgewiesen.

Der Posten "Steuerverbindlichkeiten" umfasst nur Verbindlichkeiten, abzüglich damit verbundener Vorauszahlungen, für Steuern, deren Zahlung sicher und gewiss ist, da Verbindlichkeiten für Steuern, die wahrscheinlich oder ungewiss in Bezug auf den Betrag oder den Zeitpunkt ihres Entstehens sind, oder für latente Steuern unter dem Passivposten B.2 (Rückstellung für Steuern) ausgewiesen werden.

Kriterien für die Umrechnung von Fremdwährungsposten

Gemäß Artikel 2426, Absatz 1, Nr. 8-bis des Bürgerlichen Gesetzbuches werden monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf eine andere Währung als die funktionale Währung lauten, in der der Jahresabschluss erstellt wird (die so genannte "Rechnungswährung"), nach der erstmaligen Erfassung zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag des Geschäftsjahres erfasst. Die sich daraus ergebenden Wechselkursgewinne oder -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten C17-bis) "Wechselkursgewinne und -verluste" ausgewiesen, und ein etwaiger Nettogewinn, der zur Bildung des Jahresergebnisses beiträgt, wird bis zu seiner Realisierung in eine besondere nicht ausschüttungsfähige Rücklage eingestellt.

Nicht monetäre Aktiva und Passiva, die auf andere Währungen als die Rechnungswährung lauten, werden zu dem zum Zeitpunkt ihres Erwerbs geltenden Wechselkurs erfasst. Weicht der am Ende des Berichtszeitraums geltende Wechselkurs erheblich von dem zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Wechselkurs ab, so ist die Wechselkursänderung eines der Elemente, die bei der Bewertung berücksichtigt werden, um den in den Jahresabschlüssen für einzelne nicht monetäre Vermögenswerte anzusetzenden Wert zu bestimmen. In diesem Fall tragen daher alle (positiven oder negativen) Wechselkursdifferenzen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags bei.

Bei Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden die zugrundeliegenden Abschlüsse, wenn sie auf Fremdwährungen lauten, gemäß OIC 17 "Konsolidierte Abschlüsse und die Equity-Methode" in die Berichtswährung umgerechnet und die Beteiligung anschließend nach den spezifischen Rechnungslegungsvorschriften der Equity-Methode bewertet.

Signifikante, unvorhersehbare Wechselkursschwankungen nach Ende des Geschäftsjahres in den Fremdwährungen, denen das Unternehmen am stärksten ausgesetzt ist, werden in den Jahresabschlüssen nicht berücksichtigt, da sie sich auf das nächste Geschäftsjahr beziehen, sofern keine Absicherungsmaßnahmen bestehen.

Abgeleitete Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden ab dem Datum des Vertragsabschlusses erfasst, ab dem das Unternehmen den damit verbundenen Rechten und Pflichten unterliegt.

Gemäß Artikel 2426.1.11-bis des italienischen Zivilgesetzbuches und OIC 32 werden derivative Finanzinstrumente, auch wenn sie in andere Finanzinstrumente eingebettet sind, sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch an jedem folgenden Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Erfassung und die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts gegenüber dem Vorjahr werden in den Jahresabschlüssen auf unterschiedliche Weise ausgewiesen, je nachdem, ob das Geschäft mit dem derivativen Finanzinstrument die Voraussetzungen für eine Absicherung finanzieller Risiken erfüllt (und effektiv als solche ausgewiesen ist) oder nicht.

Ist der Wert positiv, so ist er unter Posten B III.4) Finanzanlagen oder unter Posten C III.5) Nicht zum Anlagevermögen gehörende Finanzanlagen einzutragen; ist der beizulegende Zeitwert negativ, so ist er unter Posten B 3) Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen einzutragen.

Erfüllt die Transaktion nicht die Voraussetzungen für eine Absicherung (oder wird sie nicht als solche bezeichnet), werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung in Abschnitt D) "Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" erfasst. Wie in Artikel 2426 Absatz 1 Nummer 11-bis des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehen, werden Gewinne aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Absicherungsgeschäfte ausgewiesen sind, in die nicht ausschüttungsfähigen Rücklagen eingestellt.

Zum 31. Dezember 2021 hat das Unternehmen einen IRS-Vertrag mit Intesa San Paolo S.p.A. abgeschlossen. mit der Nr. 28290333, die der Absicherung von Zinsschwankungen im Zusammenhang mit dem Finanzierungsleasing für ein Industriegebäude in der Via Edison Nr. 3/7 (Sesto Fiorentino) dient.

Dieser IRS-Vertrag deckt das Zinsrisiko für einen Teil von 1.430.280 € des gesamten finanzierten Restbetrags ab, dessen Wert zum 31. Dezember 2021 1.673.628 € betrug; alle Fälligkeiten der Zinsdifferenz sind mit denen des entsprechenden Tilgungsplans abgestimmt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Absicherungsgeschäft für das Risiko der Variabilität der erwarteten Cashflows, das das Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen schützen soll, die bei der künftigen Zahlung von variablen Zinsen im Rahmen des Tilgungsplans des oben genannten Finanzierungsleasings auftreten können.

Roberto Cavalli S. p.A. hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr das Grundgeschäft, das aus dem Finanzierungsleasingvertrag besteht, nach der Equity-Methode bilanziert und die gezahlten Mieten nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In Anbetracht der oben dargestellten Merkmale hat die Gesellschaft bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 - dem ersten Jahr der Anwendung des neuen OIC 32 - den (negativen) Wert des beizulegenden Zeitwerts des besagten Derivats zum 1. Januar 2016 als Verringerung der "Gewinnrücklagen" zu diesem Zeitpunkt gemäß Artikel 32 ausgewiesen, obwohl der IRS-Vertrag die Merkmale einer wirksamen Absicherungstransaktion aufweisen würde. 2426 - 11 bis) des neuen italienischen Zivilgesetzbuches, das vorsieht, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden; dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass der entsprechende Posten der abgesicherten Schuld in der Bilanz nicht enthalten ist.

In Übereinstimmung mit diesem Kriterium wurde die (positive) Veränderung des beizulegenden Zeitwerts dieses Derivats zum 31.12.2021 in Höhe von 77.453 € gegenüber dem zum 31.12.2020 ausgewiesenen Wert gemäß den Bestimmungen des neuen OIC 32 in Posten D 18 d) der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 verbucht.

Im Jahr 2021 wurden von der Gesellschaft keine weiteren Absicherungen des Zins- oder Wechselkursrisikos vorgenommen oder bestanden zum 31. Dezember 2021.

Umsatzerlöse

Erträge aus dem Verkauf von Waren werden periodengerecht erfasst, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

der Produktionsprozess der Waren oder Dienstleistungen abgeschlossen ist;

der Austausch hat bereits stattgefunden, d.h. der materielle und nicht der formale Eigentumsübergang ist erfolgt. Beim Verkauf von Waren ist dies der Zeitpunkt des Versands oder der Lieferung der beweglichen Sachen und bei Waren, für die eine öffentliche Urkunde erforderlich ist (unbewegliche und bewegliche Sachen), der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags. Bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt der Tausch als zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird, d. h. die Dienstleistung wird ausgeführt.

Erträge aus Dienstleistungen werden an dem Tag erfasst, an dem die Leistungen erbracht werden, bzw. bei Verträgen mit periodischen Gebühren an dem Tag, an dem die Gebühren fällig werden.

Die Umsatzerlöse werden nach Abzug von Rücksendungen, Rabatten, Preisnachlässen und Prämien sowie von Steuern, die direkt mit dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängen, ausgewiesen.

Der Posten "Sonstige Erträge und Einnahmen" umfasst positive nicht-finanzielle Einkommenskomponenten, die ausschließlich aus Nebengeschäften stammen.

Kosten

Die Anschaffungskosten werden nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung erfasst. Die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für Waren zum Wiederverkauf umfassen die Anschaffungsnebenkosten (Transport, Versicherung, Be- und Entladen usw.), wenn sie vom Lieferanten in den Einkaufspreis derselben einbezogen werden, andernfalls werden sie je nach ihrer Art gesondert unter den Kosten für Dienstleistungen erfasst.

Als Kosten werden nicht nur Kosten in einer bestimmten Höhe anerkannt, sondern auch solche, die noch nicht dokumentiert sind und für die der Eigentumsübergang bereits stattgefunden hat oder die Leistung bereits empfangen wurde.

Finanzielle Erträge und Aufwendungen

Sie umfassen alle positiven und negativen Komponenten des Jahresergebnisses, die sich auf die Finanztätigkeit des Unternehmens beziehen, und werden nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung erfasst.

Einkommensteuer für das Jahr

Die direkten Steuern für das Haushaltsjahr werden auf der Grundlage des geschätzten steuerpflichtigen Einkommens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Steuersätzen und unter Berücksichtigung etwaiger Steuerbefreiungen ausgewiesen.

Darüber hinaus wird gemäß den Bestimmungen des OIC Nr. 25 auch eine Analyse des Vorhandenseins zeitweiliger Differenzen zwischen den Bilanzwerten der Aktiva und Passiva und den entsprechenden steuerlich relevanten Werten und/oder zwischen den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Einkommensbestandteilen und den in künftigen Jahren steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Einkommensbestandteilen zum Zwecke der Erfassung der entsprechenden Steuern durchgeführt.

Im Falle von zu versteuernden temporären Differenzen werden latente Steuerverbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen, mit den Ausnahmen, die in OIC 25 vorgesehen sind. Latente Steuerverbindlichkeiten werden nicht angesetzt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entstehen wird.

Bei Vorliegen abzugsfähiger temporärer Differenzen werden latente Steueransprüche nur dann in den Jahresabschlüssen ausgewiesen, wenn eine hinreichende Sicherheit besteht, dass sie in den Jahren, in denen sich diese Differenzen umkehren, durch die Erzielung steuerpflichtiger Gewinne realisiert werden.

Es erfolgt keine Verrechnung zwischen latenten Steueransprüchen und latenten Steuerrückstellungen, wie es der nationale Rechnungslegungsstandard Nr. 25 verlangt.

Wenn steuerliche Verluste entstanden sind, werden latente Steueransprüche berechnet und gegen den damit verbundenen künftigen Steuervorteil in dem Umfang angesetzt, in dem sie nach einer Steuerprognose innerhalb eines angemessenen Zeitraums realisierbar sind.

Aktive und passive latente Steuern werden auf den kumulierten Betrag aller temporären Differenzen des Jahres berechnet, wobei die Steuersätze angewandt werden, die in dem Jahr gelten, in dem sich die temporären Differenzen umkehren, wie es in den am Bilanzstichtag geltenden Steuergesetzen vorgesehen ist.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht abgezinst.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 hielt es der Verwaltungsrat für ratsam, den Buchwert der zum 31.12.2017 ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von insgesamt 34.504.217 € vollständig anzupassen, wobei er die Unsicherheitsprofile in Bezug auf die Möglichkeit der Realisierung positiver steuerpflichtiger Ergebnisse gemäß einer Steuerprognose innerhalb eines angemessenen Zeitraums berücksichtigte. Aus Vorsichtsgründen hat das Unternehmen diese Bilanzierungsmethode auch in den Folgejahren angewandt und die in diesen Zeiträumen aufgelaufenen latenten Steueransprüche nicht ausgewiesen.

Für die Gliederung des Jahresabschlusses werden Steuerforderungen und -verbindlichkeiten nur dann saldiert, wenn ein Rechtsanspruch auf Verrechnung der steuerlich anerkannten Beträge besteht und die Absicht besteht, Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Nettobasis durch eine einzige Zahlung zu begleichen.

Option für nationale Steuerkonsolidierung

Es wird darauf hingewiesen, dass Roberto Cavalli S. p.A. in den vergangenen Jahren von der Option zur konsolidierten Besteuerung als konsolidierende Gesellschaft gemäß Artikel 117 ff. des Einkommensteuergesetzes Gebrauch gemacht hat. Diese Option, die für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 galt, wurde nicht verlängert.

ILLUSTRATION DER HAUSHALTSPOSTEN

Forderungen gegen Gesellschafter für noch zu leistende Zahlungen

Das gezeichnete Grundkapital ist voll eingezahlt; daher bestehen keine Forderungen gegenüber den Gesellschaftern für noch zu leistende Zahlungen.

Immaterielle Anlagewerte

Immaterielle Anlagewerte 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Anlauf- und Erweiterungskosten 30.137 50.137 (20.000)
Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte 110.301 147.503 (37.202)
Konzessionen, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte 52.138.068 58.416.866 (6.278.798)
Start-up 99.942 195.897 (95.955)
Immaterielle Vermögensgegenstände im Bau und geleistete Anzahlungen 160.090 18.722 141.368
Mehr 1.247.587 1.640.188 (392.601)
Insgesamt 53.786.125 60.469.313 (6.683.188)

Eine Übersicht über die Veränderungen im Jahr 2021 ist diesem Jahresbericht beigefügt.

Anlauf- und Erweiterungskosten

Dieser Bilanzposten beinhaltet die Aktivierung von Kosten für die Anlaufaktivitäten und insbesondere die Kosten für die Aufnahme des Einzelhandelsgeschäfts der in Deutschland ansässigen Niederlassung der Roberto Cavalli S. p.A., deren Nettorestwert zum 31. Dezember 2021 30.137 € betrug.

Im Jahr 2021 gibt es keine Aktivierungen.

Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte

Unter diesem Bilanzposten werden die Kosten ausgewiesen, die der Gesellschaft für die Eintragung eigener Patente und für den Schutz von Geschmacksmustern entstanden sind und deren Nettorestwert sich zum 31. Dezember 2021 auf 34.414 € belief. Im laufenden Geschäftsjahr wurden unter diesem Posten keine Kosten aktiviert.

Dieser Posten des Anlagevermögens umfasst auch die Kosten, die dem Unternehmen für den Erwerb von Softwarelizenzen entstanden sind, deren Wert - abzüglich der zum 31. Dezember 2021 verbuchten Abschreibungen - 75.887 € beträgt.

Im laufenden Jahr gab es keine Aktivierung von Kosten für diesen Bilanzposten.

Konzessionen, Lizenzen, Warenzeichen und Ähnliches

Konzessionen und Lizenzen" beziehen sich auf Kosten für den Erwerb und die Entwicklung von Anwendungssoftware zur Verbesserung des IT-Systems des Unternehmens. Der Nettobuchwert zum 31.12.2021 belief sich auf 7.647 €.

Der Bilanzposten "Marken", dessen Nettowert zum 31. Dezember 2021 52.130.421 € betrug, umfasst Folgendes:

i) die Aktivierung der Kosten, die der Gesellschaft im Jahr 2018 für den Erwerb der Eintragung der Marke Roberto Cavalli in Chile von Dritten entstanden sind, deren Nettorestwert sich zum 31.12.2021 auf 19.972 € belief;

ii) die Aktivierung der Kosten in Höhe von 58.500.000 €, die der Roberto Cavalli S.p.A. für den Erwerb des vollständigen und ausschließlichen Eigentums an allen Rechten an den Marken Roberto Cavalli und Just Cavalli und deren Ableitungen am 24. Dezember 2009 entstanden sind. Ab 2010 wurde der Wert dieses Markenportfolios über insgesamt 18 Jahre abgeschrieben, was der geschätzten Nutzungsdauer entspricht; der Nettobuchwert zum 31. Dezember 2021 betrug 19.500.000 €;

(iii) der Buchwert des "Auflösungsdefizits", der 2015 durch die umgekehrte Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. mit Roberto Cavalli S.p.A. entstand und im Wesentlichen dem höheren Preis entspricht, den Varenne 4 S.p.A. für den Erwerb der Beteiligung an Roberto Cavalli S.p.A. im Verhältnis zum buchmäßigen Eigenkapital des erworbenen Unternehmens zum 1. Januar 2015 angesetzt hat. Dieser Betrag, der sich ursprünglich auf 184.184.560 € belief, wurde im Geschäftsjahr 2015 - vor Abzug des damit verbundenen Steuereffekts und somit in Höhe von 256.905.257 € - unter dem Posten Markenzeichen des Anlagevermögens des Jahresabschlusses der Roberto Cavalli S.p.A. gemäß den Bestimmungen von Artikel 2504 bis Absatz 4 des italienischen Zivilgesetzbuchs ausgewiesen und ab dem 1. Januar 2015 über einen Zeitraum von 18 Jahren abgeschrieben.

Der Nettobuchwert dieses den Marken zugewiesenen "Auflösungsdefizits" beträgt zum 31. Dezember 2021 32.610.449 €, abzüglich der bis zum Ende des laufenden Jahres verbuchten Abschreibungen und der von der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2020 und 2018 vorgenommenen Wertberichtigungen in Höhe von 118.839.723 € bzw. 19.664.649 €, vor dem Steuereffekt, wie unten dargestellt.

Wie in den Finanzberichten des Vorjahres ausführlich beschrieben, hat der Alleingesellschafter im Jahr 2020 Deloitte S.p.A. und KPMG Advisory S.p.A. beauftragt, zwei unabhängige Gutachten über den Wert der Marken im Besitz von Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2020 zu erstellen.

Die Ergebnisse dieser Evaluierungsmaßnahmen unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat beschlossen, bei der Bewertung der Marken für die Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 die Ergebnisse des von KPMG Advisory S.p.A. durchgeführten Gutachtens zu verwenden, das den zu bewertenden Marken einen Wert von 58.350.000 € zuschreibt, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen des 2009 durchgeführten Gutachtens, um die Werte des Erwerbs des gesamten Markenportfolios, das sich damals im Besitz von Herrn Roberto Cavalli befand, durch Roberto Cavalli S.p.A. zu bestimmen.

Die Gesellschaft hat daher bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene Jahr 2020 eine Anpassung des Restbuchwerts zum 31.12.2020 des vorgenannten "Löschungsdefizits" in Höhe von 118.830.723 € vorgenommen, um den Gesamtwert der Marken zum 31.12.2020 mit den Ergebnissen der vorgenannten Bewertung in Höhe von 58.350.000 € in Einklang zu bringen.

In den Jahresabschlüssen für das Jahr 2020 wurde der Wert der Rückstellung für latente Steuern, die ursprünglich für dieses Defizit gebildet wurde, durch eine Anpassung in Höhe von 33.156.283 € entsprechend angepasst.

Die Gesamtauswirkung dieses Wertminderungstests auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital des Vorjahresabschlusses 2020, abzüglich des oben erwähnten Steuereffekts, betrug daher 85.683.440 €.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Gesellschaft aufgrund eines früheren Gutachtens zum Wert der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Marken zum 31. Dezember 2018, das von Dr. Alessandro Solidoro, einem Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Mailand, erstellt wurde, im Geschäftsjahr 2018 bereits eine Wertminderung der Marken in Höhe von 19.664.649 €, abzüglich des Steuereffekts von 5.525.859 €, vorgenommen hat.

Start-up

Der Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" zum 31. Dezember 2021 beläuft sich auf 99.942 € und beinhaltet den Restwert der Beträge, die von der französischen Niederlassung von Roberto Cavalli S.p.A. als Geschäfts- oder Firmenwert für die Übernahmen der Geschäfte in Cannes und St. Tropez in den Jahren 2011 bzw. 2012 gezahlt wurden, zu diesem Datum.

Sonstige immaterielle Anlagewerte

Der Bilanzposten "Sonstige immaterielle Anlagewerte" in Höhe von 1.247.587 € umfasst Einbauten in gemieteten oder geleasten Gebäuden sowie Rechnungsabgrenzungsposten, deren Nettorestwert zum 31. Dezember 2021 1.019.553 € bzw. 228.034 € betrug.

Die im Jahr 2021 unter diesem Bilanzposten verbuchten Aktivierungen belaufen sich auf insgesamt 142.527 € und beziehen sich hauptsächlich auf Kosten in Höhe von 127.777 €, die für die Einrichtung eines neuen Outlet-Shops in der Republik San Marino anfallen, der im Juni 2021 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Materielle Anlagewerte

Das Sachanlagevermögen gliedert sich wie folgt:

Materielle Anlagewerte 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Land 1.238.053 1.238.053 0
Gebäude 3.183.069 3.366.015 (182.946)
Anlagen und Maschinen 616.757 733.760 (117.003)
Industrielle und kommerzielle Ausrüstung 202.963 177.776 25.187
Sonstige Vermögenswerte 1.455.573 1.937.127 (481.554)
Sachanlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 374.375 0 374.375
Insgesamt 7.070.790 7.452.732 (381.942)

Eine Übersicht über die Veränderungen im Jahr 2021 ist diesem Jahresbericht beigefügt.

Gemäß Artikel 10 des Gesetzes 72/1983 wird hiermit erklärt, dass keine der in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Sachanlagen einer monetären Neubewertung und/oder Abweichungen von den zivilrechtlichen Bewertungskriterien unterlagen.

Grundstücke und Gebäude

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechnungslegungsgrundsatzes Nr. 16 hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 die Trennung der Werte der Grundstücke, auf denen sich die in ihrem Besitz befindlichen Gebäude befinden, mit Hilfe von Gutachten durchgeführt, die zu diesem Zweck von unabhängigen Fachleuten erstellt wurden.

Der Nettowert der eigenen "Grundstücke und Gebäude" zum 31.12.2021 kann wie folgt dargestellt werden:

Land Nettowert zum 31/12/2021 Nettowert zum 31/12/2020
Grundstück via Fermi n. 14 - Sesto Fiorentino - Florenz 1.037.000 1.037.000
Grundstück via Fermi n. 46/48 - Sesto Fiorentino - Florenz 142.000 142.000
Grundstück via del Cantone n. 29 - Sesto Fiorentino - Florenz 59.053 59.053
Insgesamt 1.238.053 1.238.053
Gebäude Nettowert zum 31/12/2021 Nettowert zum 31/12/2020
Grundstück via Fermi n. 14 - Sesto Fiorentino - Florenz 1.067.329 1.146.463
Grundstück via Fermi n. 46/48 - Sesto Fiorentino - Florenz 436.988 455.594
Grundstück via del Cantone n. 29 - Sesto Fiorentino - Florenz 1.432.681 1.507.701
Grundstück via della Passeggiata - Porto Cervo 246.071 256.256
Insgesamt 3.183.069 3.366.014
Gesamt - Grundstücke und Gebäude 4.421.122 4.604.067

Die oben genannten Grundstücke gehören zu den zugehörigen Gebäuden.

Der gesamte Immobilienbesitz wird für die satzungsgemäßen Zwecke des Unternehmens genutzt.

Wir stellen jedoch fest, dass der Betrieb des Hauptsitzes in Sesto Fiorentino am 31. März 2021 eingestellt wird.

Das Anwesen in Porto Cervo beherbergt eine Boutique der Marke Roberto Cavalli.

Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb des Eigentums an der Immobilie in Sesto Fiorentino, Via Fermi Nr. 46/48, und an der Immobilie in Porto Cervo im Geschäftsjahr 2014 nach Ablauf der entsprechenden Leasingverträge, die der Gesellschaft die Nutzung erlaubten, erfolgte. Die an die Leasinggesellschaften für die Ablösung dieser Immobilien gezahlten Werte beliefen sich dementsprechend auf 710.000 € und 315.000 € und wurden im Jahresabschluss 2014 unter den Aktivierungen ausgewiesen, erhöht um die Nebenkosten.

Der Nettobuchwert des Immobilienbesitzes zum 31.12.2021 in Höhe von 4.421.122 € wird sowohl durch spezifische Bewertungen, die 2018 von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wurden, als auch durch spezifische Hinweise des Marktes gestützt, die die volle Werthaltigkeit dieses Vermögenswertes bestätigen.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass im Geschäftsjahr 2016 eine Wertminderung des Buchwerts der von Roberto Cavalli S.p.A. gehaltenen Immobilie vorgenommen wurde. mit Sitz in Sesto Fiorentino, Florenz, Via Enrico Fermi Nr. 14, für einen Betrag von 484.627 € zu erwerben, um den Buchwert des Unternehmens an den Wert anzupassen, der in einem von einem unabhängigen Sachverständigen im Jahr 2016 erstellten Gutachten angegeben wurde. Diese Immobilie war im Geschäftsjahr 2015 ebenfalls mit einer Sonderabschreibung in Höhe von 2.037.554 € belegt worden. Der Netto-Restwert dieses Vermögenswerts zum 31.12.2021, einschließlich des Grundstücks, auf dem das Industriegebäude steht, beträgt 2.104.329 €.

Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 hat sich die Roberto Cavalli S.p.A. an den Markt gewandt, um ein Projekt zum Verkauf aller Immobilien am Standort Sesto Fiorentino zu evaluieren, da die Mitarbeiter, die diese Räume bisher für Büroaktivitäten genutzt haben, ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft zum 31. März 2021 beendet haben oder in die Büros der Muttergesellschaft in Mailand gewechselt sind.

Insbesondere hat die Gesellschaft in den ersten Monaten des Jahres 2022 ein Angebot eines Dritten erhalten, die gesamte Immobilie in Sesto Fiorentino, Florenz, zu erwerben, was die Möglichkeit einer effektiven Verwertung dieses Vermögenswerts zu Werten bestätigt, die nicht unter den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Werten liegen.

Dieses Projekt wird jedoch operativ neu bewertet, sobald der Referenzmarkt die negativen Auswirkungen der Covid 19-Pandemiekrise überwunden hat.

Anlagen und Maschinen

Der Nettowert der "Anlagen und Maschinen" belief sich zum 31.12.2021 auf 616.757 €.

Die Kapitalisierung für das Jahr 2021, die diesen Kategorien von Vermögenswerten zuzuordnen ist, belief sich auf 137.449 €. Insbesondere fielen im Jahr 2021 Kosten in Höhe von 105.067 € für den Kauf von Ausrüstungsgegenständen an, die im neuen Outlet-Shop in San Marino verwendet werden. Hinzu kommen Investitionen in geringem Umfang für die Erneuerung von Ausrüstungsgegenständen in anderen direkt betriebenen Outlet-Shops der Roberto Cavalli S.p.A. in Italien sowie weitere Investitionen in Höhe von 10.000 € für die Installation von Ausrüstungsgegenständen in einem Lager eines Drittanbieters, in dem die Produkte des Unternehmens gelagert werden.

Im Jahr 2021 wurde der Buchwert der Anlagen in Sesto Fiorentino in Höhe von 158.535 € abgeschrieben; der entsprechende Wert des Abschreibungsfonds in Höhe von 158.535 € wurde ebenfalls abgeschrieben.

Industrielle und kommerzielle Ausrüstung

Der Nettowert der Bilanzposition "Betriebs- und Geschäftsausstattung" beträgt zum 31.12.2021 202.963 €.

Im Jahr 2021 sind Kostenaktivierungen in Höhe von 109.319 € zu verzeichnen.

Insbesondere entstanden der Roberto Cavalli S.p.A. im Jahr 2021 Kosten in Höhe von 24.044 € für Investitionen in die Ausrüstung des neuen Outlet-Shops in San Marino sowie für den Kauf einer Fotoausrüstung in Höhe von 80.000 €, die für die Aufnahme von Produktbildern für den Großhandelsverkauf derselben im institutionellen virtuellen Showroom des Unternehmens verwendet wird.

Sonstige Aktiva

Der Nettowert der Bilanzposition "Sonstige Aktiva" zum 31.12.2021 lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

Sonstige Vermögenswerte Nettowert zum 31/12/2021 Nettowert zum 31/12/2020
Möbel für den Verkaufsraum 1.098.510 1.432.671
Büromöbel und Einrichtungsgegenstände 285.647 406.152
Elektronische Büromaschinen 68.784 93.566
Mehr 2.632 4.739
Insgesamt 1.455.573 1.937.127

Im Geschäftsjahr 2021 werden in diesem Posten Kosten in Höhe von 189.786 € aktiviert, die sich hauptsächlich auf Investitionen in Einrichtungsgegenstände beziehen, die von der Gesellschaft in Höhe von 162.372 € in den direkt betriebenen Einzelhandelsgeschäften von Roberto Cavalli S.p.A. und ihren europäischen Niederlassungen, einschließlich des neuen Outlet-Shops in San Marino, vorgenommen wurden.

Die Muttergesellschaft und die Niederlassung von Roberto Cavalli S.p.A. in San Marino haben ebenfalls Investitionen in Höhe von insgesamt 27.414 € getätigt, die mit dem Kauf von elektronischen Geräten für die Tätigkeiten in den Büros der Gesellschaft und im oben genannten neuen Outlet-Shop verbunden sind.

In Übereinstimmung mit dem, was bereits in Bezug auf den Posten "Anlagen" berichtet wurde, weisen wir darauf hin, dass die im Unternehmen vorhandenen Möbel und elektronischen Maschinen im Laufe des Jahres 2021 veräußert wurden. Infolge der teilweisen Veräußerung und des Verkaufs dieser Vermögenswerte wurden sowohl der relative Kostenbuchwert von 334.884 € als auch die entsprechende Abschreibungsrückstellung von 319.150 € aus dem vorliegenden Jahresabschluss entfernt.

Gemäß Artikel 10 des Gesetzes 72/1983 wird hiermit erklärt, dass keine der in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Sachanlagen einer monetären Neubewertung und/oder Abweichung von den zivilrechtlichen Bewertungskriterien unterzogen wurden.

Finanzielle Anlagewerte

Die Finanzanlagen zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres sind nachstehend aufgeführt:

Finanzielle Anlagewerte 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Beteiligungen an Tochtergesellschaften 1.461.092 2.227.548 (766.456)
Insgesamt 1.461.092 2.227.548 (766.456)

Beteiligungen

Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen an Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zum Vorjahr:

Beteiligungen an Tochtergesellschaften 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Beteiligung an der Art Fashion Corporation 0 0 0
Beteiligung an RC Sloane Street Ltd 1.381.569 2.146.340 (764.771)
Beteiligung an Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd 0 0 0
Beteiligung an Satelin Ltd 0 0 0
Beteiligung an der RC China Holding Ltd 0 0 0
Beteiligung an Roberto Cavalli Japan Ltd 0 0 0
Beteiligung an der Caffè Giacosa S. r. l. 79.523 81.207 (1.684)
Insgesamt 1.461.092 2.227.548 (766.456)

Nachstehend finden Sie aktualisierte Informationen zum 31.12.2021 über die Beteiligungen an Tochtergesellschaften, die sich im Besitz des Unternehmens befinden:

Name und Geschäftssitz Eigenkapital 31.12.2021 Ergebnisjahr 2021 Teilnahmegebühr. Bilanzwert 31.12.2021 Diff. zwischen NP-Anteil und Bilanzwert
Art Fashion Corporation New York (USA) n.a. n.d 0,00% 0 0
RC Sloane Street Ltd (*) London (Vereinigtes Königreich) 1.997.064 (1.292.680) 69,18% 1.381.569 (0)
Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd (*) Hongkong (China) (2.710.723) (671.518) 100,00% 0 (2.710.723)
Satelin GmbH Dublin (Irland) (1.013.252) (60.051) 100,00% 0 (1.013.252)
Roberto Cavalli China Holding Ltd (*) Hongkong (China) 14.802 (4.373) 100,00% 0 14.802
Roberto Cavalli Japan Co. Ltd. Tokio (Japan) (252.400) (138.688) 100,00% 0 (252.400)
Caffè Giacosa S.r.l Florenz (FI) 79.523 (1.684) 100,00% 79.523 0

(*) Die Werte ergeben sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses der Tochtergesellschaften in Euro, ausgedrückt in ihrer jeweiligen Währung.
Kontenwährungen. Für die Umrechnung des NP wurde der Wechselkurs vom 31.12.2021 zugrunde gelegt; für das Periodenergebnis betrug er wurde der durchschnittliche Wechselkurs für das Jahr 2021 verwendet.
Die Zahlen für das Eigenkapital und die Ergebnisse von Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd sind den Jahresabschlüssen der Unternehmen entnommen, die um den Wert der Beteiligung an RC Macau auf den Anteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaft.
Der PN-Wert von Satelin Ltd. wurde angepasst, um den Wert der Beteiligung an RC Sloane Street Ltd. an den Anteil von Eigenkapital der Tochtergesellschaft.

Eine grafische Darstellung der Roberto Cavalli Gruppe zum 31.12.2021 ist in den Anhängen zu den Finanzberichten enthalten.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Veränderungen der Bilanzposition "Beteiligungen" im laufenden Jahr:

Beteiligungen 31/12/2020 Erhöht Verringert 31/12/2021
Art Fashion Corp. in Liquidation 0 0 0 0
RC Sloane Street Ltd 2.146.340 0 (764.771) 1.381.569
Roberto Cavalli Asien-Pazifik GmbH 0 0 0 0
Satelin GmbH 0 0 0 0
Roberto Cavalli China Holding Ltd. 0 0 0 0
Roberto Cavalli Japan Gesellschaft mbH 0 0 0 0
Caffè Giacosa S.r.l 81.207 0 (1.684) 79.523
Insgesamt 2.227.548 0 (766.455) 1.461.093

Mit Bezug auf die Tochtergesellschaften Art Fashion Corporation und Roberto Cavalli (Beijing) Trade & Commerce Co. Ltd. - die beide Gegenstand spezieller Liquidationsverfahren sind - sollte der Leser dieser Finanzausweise auf Folgendes aufmerksam gemacht werden.

Am 13. März 2019 beschloss der Verwaltungsrat der Roberto Cavalli S.p.A., die Zahlung von Marketingbeiträgen an ihre im Einzelhandel tätigen Tochtergesellschaften einzustellen, da keine Aussicht auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung dieser Unternehmen besteht und die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage ist, sie weiterhin finanziell zu unterstützen.

Der Mangel an finanzieller Unterstützung durch die Muttergesellschaft aufgrund der angespannten Liquiditätslage, in der sie sich zum Zeitpunkt des oben genannten Beschlusses des Verwaltungsrats befand, führte am 4. April 2019 zur Einleitung eines "Chapter 7"-Liquidationsverfahrens durch die Tochtergesellschaft Art Fashion Corporation, das durch das US-Insolvenzrecht geregelt wird.

Dieses Liquidationsverfahren war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses noch nicht endgültig abgeschlossen.

Diese Tochtergesellschaft war in den Vereinigten Staaten von Amerika in den Bereichen Marketing, Großhandelsvertrieb und Einzelhandelsverkauf von Bekleidung und Accessoires der Marke Roberto Cavalli tätig. Am 29. März 2019 wurden alle Geschäfte (8 Geschäfte und 5 Outlets), die direkt von der Tochtergesellschaft betrieben werden, für das Publikum geschlossen.

Ebenso wurde die Tochtergesellschaft Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Co. Ltd. hat am 10.07.2019 einen Antrag auf Zulassung zum Liquidationsverfahren (Konkurs und Liquidation) nach dem chinesischen Konkursgesetz gestellt. Nach Abschluss der Voruntersuchung hat das zuständige Gericht dem Antrag des Unternehmens am 23. Januar 2020 stattgegeben.

Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Co. Ltd, ein in Peking ansässiges Unternehmen, war im Einzelhandelsgeschäft tätig; insbesondere betrieb diese Tochtergesellschaft vier Flagship-Stores der Marke Roberto Cavalli - zwei in Peking, einen in Chengdu und einen in Harbin - sowie einen Outlet-Store in einem Kaufhaus in Shanghai. Diese Geschäfte waren im Jahr 2019 für die Öffentlichkeit geschlossen.

Dieses Liquidationsverfahren ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses noch nicht endgültig abgeschlossen, da Roberto Cavalli S.p.A. vor kurzem beschlossen hat, den Gläubigern der Tochtergesellschaft, die einen Antrag auf Aufnahme in die Konkursmasse des Unternehmens gestellt haben, einen Vorschlag zur Umstrukturierung der Schulden zu unterbreiten, und zwar in Übereinstimmung mit den für diesen Fall geltenden chinesischen Vorschriften.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Beteiligung von Roberto Cavalli S.p.A. an Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Co. Ltd. wird indirekt über die Roberto Cavalli China Holding Ltd. ausgeübt, eine Gesellschaft mit Sitz in Hongkong, die im Mai 2011 mit dem Ziel gegründet wurde, als Holdinggesellschaft eine Beteiligung an Betriebsgesellschaften für die Förderung und den Vertrieb von Produkten der Marke Roberto Cavalli auf dem gesamten Gebiet der Volksrepublik China durch die Eröffnung von Monomarkengeschäften in diesem Gebiet zu entwickeln.

Die Roberto Cavalli China Holding Ltd kontrolliert vollständig die Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Co. Ltd.

In Bezug auf die anderen Tochtergesellschaften der Gruppe und die zum Jahresende 2021 vorgenommenen Wertberichtigungen ist Folgendes zu beachten.

RC Sloane Street Ltd mit Sitz in London (Stand 31.12.2021) ist im Einzelhandel mit Produkten der Marke Roberto Cavalli tätig und betreibt einen Flagship Store in London.

RC Sloane Street Ltd wird von Roberto Cavalli S.p.A. und Satelin Ltd mit Anteilen von 69,18% bzw. 30,82% kontrolliert.

Im laufenden Geschäftsjahr hielt es die Geschäftsführung der Gesellschaft für angemessen, den Buchwert der Beteiligung an der RC Sloane Street Ltd um 764.771 € abzuschreiben, um ihn an den Wert des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft zum 31.12.2021 unter Berücksichtigung des gehaltenen Anteils anzupassen.

Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd. fördert den Verkauf von Produkten der Marke Roberto Cavalli in ganz Asien (außer Japan) und Fernostasien im Rahmen eines mit der Muttergesellschaft Roberto Cavalli S.p.A. geschlossenen Vertrags.

Das Unternehmen hatte zuvor auch Produkte der Marke Roberto Cavalli im Einzelhandel vermarktet; im Geschäftsjahr 2019 wurden ein direkt betriebener Flagship-Store der Tochtergesellschaft in Harbour City Hongkong und ein Pop-up-Store, ebenfalls in Hongkong, für die Öffentlichkeit geschlossen.

Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd hält eine 100%ige Beteiligung an Roberto Cavalli Macau Ltd, einem Unternehmen, das einen Flagship Store in Macau betreibt, der am 9. März 2018 eröffnet wurde.

Der Buchwert der Beteiligung der Roberto Cavalli S.p.A. an der Roberto Cavalli Asia Pacific Company Ltd. zum 31. Dezember 2021 wurde vorsichtshalber an das Eigenkapital der Tochtergesellschaft angepasst, das zum selben Zeitpunkt negativ war, wobei der niedrigere Wert der 100%igen Beteiligung der Tochtergesellschaft an der Roberto Cavalli Macau Ltd. im Vergleich zum entsprechenden Buchwert berücksichtigt wurde.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde die bereits im Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. für die Vorjahre ausgewiesene Deckungsrückstellung in Höhe von insgesamt 1.868.871 € um einen weiteren Betrag in Höhe von 841.852 € aufgestockt, um die zusätzlichen Verluste der Roberto Cavalli Asia Pacific Company Ltd. und der Tochtergesellschaft Roberto Cavalli Macau Ltd. zu berücksichtigen.

Satelin Ltd mit Sitz in Dublin ist eine Holdinggesellschaft, die 30,82 % der Anteile an RC Sloane Street Ltd hält.

Der Buchwert der Beteiligung von Roberto Cavalli S.p.A. an Satelin Ltd. zum 31. Dezember 2021 wurde vorsichtshalber an das Eigenkapital der Tochtergesellschaft angepasst, das zum selben Zeitpunkt negativ war.

Im Jahr 2021 wurde die bereits in den Jahresabschlüssen der Roberto Cavalli S.p.A. für die vorangegangenen Jahre ausgewiesene Deckungsrückstellung in Höhe von insgesamt 573.607 € um einen weiteren Betrag in Höhe von 439.645 € aufgestockt, um die zusätzlichen Verluste der Tochtergesellschaft RC Sloane Street Limited zu berücksichtigen.

Wir weisen darauf hin, dass der Wert des Eigenkapitals von Satelin Ltd. in den vergangenen Jahren erheblich gesunken ist und zum 31.12.2021 einen negativen Wert in Höhe von 1.033.706 € aufwies, was auf den von der Tochtergesellschaft in den Jahren 2014 und 2015 ausgewiesenen Verlust infolge der Verbuchung von Kosten für Steuern und Strafen - in Höhe von 1.609.980 € - im Zusammenhang mit dem am 29. Juli 2015 mit dem italienischen Finanzministerium festgelegten Veranlagungsverfahren mit Haftung zurückzuführen ist.

Die Geschäftsleitung der Muttergesellschaft behält sich, auch im Hinblick auf die Vereinfachung der Unternehmensstruktur, das Recht vor, ein Projekt zur Umstrukturierung dieser Tochtergesellschaft zu prüfen, mit dem Ziel, die gesamte Kette der Beteiligung und Kontrolle an den zur Gruppe gehörenden Unternehmen in der Roberto Cavalli S.p.A. zu konzentrieren, was mit der Auflösung und freiwilligen Liquidation der Satelin Ltd. enden kann.

Die Tochtergesellschaft Roberto Cavalli Japan Company Ltd. war bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 im Bereich Marketing und Großhandelsvertrieb von Bekleidung und Accessoires der Marke Roberto Cavalli in Japan tätig.

Im Vorjahr wurde die Liquidation dieser Tochtergesellschaft beschlossen, weshalb die Geschäftsleitung der Roberto Cavalli S.p.A. bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 die Abschreibung des Buchwerts dieser Beteiligung für ratsam erachtet hat.

Caffè Giacosa S.r.l. ist eine nicht-operative Gesellschaft, die bis zum 31. Juli 2017 durch den Betrieb eines gleichnamigen Geschäfts in der Stadt Florenz für die Gastronomie zuständig war.

Auf einer Aktionärsversammlung am 14. Juli 2017 beschloss das Unternehmen, das Café- und Bargeschäft zu schließen, da die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Fortführung dieser Tätigkeit nicht gegeben waren.

Caffè Giacosa S.r.l. mit Wirkung zum 30.09.2017 die gemieteten Räumlichkeiten in der Via della Spada, Florenz, aufgegeben.

Mit einer Urkunde vom 19. Februar 2019, aufgesetzt vom Notar Raffaele Lenzi aus Florenz, identifiziert mit der Registernummer 74646 und der Sammlungsnummer 43515, hat Roberto Cavalli S.p.A. das Eigentum an der Marke Caffè Giacosa an einen Dritten übertragen, um dieser Marke, der die Stadt besonders verbunden ist, eine kontinuierliche Präsenz in Florenz zu ermöglichen.

Im laufenden Jahr erachtete die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Wertminderung der Beteiligung an der Caffè Giacosa S.r.l. in Höhe von 1.684 € als angemessen. ursprünglich in Höhe von 81.207 €, um es an den Wert des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft zum 31.12.2021 in Höhe von 79.523 € anzupassen.

Roberto Cavalli S.p.A. wird das Liquidationsverfahren für die Tochtergesellschaft einleiten.

Der Gesamtwert der von Roberto Cavalli S.p.A. im laufenden Jahr vorgenommenen Abschreibungen auf den Buchwert von Beteiligungen an Tochtergesellschaften betrug 2.047.952 €; der entsprechende Wert im Geschäftsjahr 2020 betrug 1.002.866 €.

Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsleitung der Gesellschaft es im laufenden Geschäftsjahr für die Berechnung der oben genannten Wertberichtigungen der Beteiligungen an ihren Tochtergesellschaften für angemessen gehalten hat - in Übereinstimmung mit den Berechnungen des Vorjahres - auch den Effekt zu berücksichtigen, der sich aus der Anpassung des in Fremdwährungen ausgedrückten Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaften an den aktuellen Euro-Wert ergibt, und dies, weil die Entwicklung des Euro gegenüber den Währungen dieser Gesellschaften stabil zu sein scheint.

Vorräte

Der Wert der Vorräte des Unternehmens setzt sich zum 31.12.2021 wie folgt zusammen:

Vorräte 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 140.000 261.494 (121.494)
Laufende Arbeiten 34.781 229.724 (194.943)
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.599.647 12.400.316 (5.800.669)
Insgesamt 6.774.428 12.891.534 (6.117.106)

Der Wert der Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Fertigerzeugnisse), der nach der Methode der gewogenen Durchschnittskosten ermittelt wurde und sich auf insgesamt 29.906.665 € beläuft, wurde am Ende des laufenden Jahres vorsichtshalber durch die Bildung einer Rückstellung in Höhe von 23.132.237 € abgeschrieben; dies geschah, um die Vorräte an ihren voraussichtlichen Veräußerungswert anzupassen, wenn der Veräußerungswert nach Einschätzung der Geschäftsführung unter dem entsprechenden Anschaffungswert lag.

Wir weisen darauf hin, dass in der Bilanzposition "Rohstoffe, Fertigerzeugnisse und Handelswaren" zum 31.12.2021 der Wert der Musterbestände in Höhe von 8.457.028 € enthalten ist, der aus Vorsichtsgründen vollständig abgeschrieben wird, wobei eine Wertberichtigungsrücklage in Höhe der entsprechenden Anschaffungskosten gebildet wird.

Nachstehend werden die Vorräte und die Wertminderungsrückstellungen zum 31.12.2021 für jede Kategorie von Erzeugnissen auf Lager dargestellt:

Vorräte 31/12/2021 31/12/2020 Variation
- Roh-, Hilfs- und Verbrauchsstoffe 5.195.831 6.750.241 (1.554.410)
- Abschreibungsrückstellung (5.055.831) (6.488.747) 1.432.916
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 140.000 261.494 (121.494)
- in Arbeit befindliche Maßnahmen 34.781 234.306 (199.525)
- Abschreibungsrückstellung 0 (4.582) 4.582
Laufende Arbeiten 34.781 229.724 (194.943)
- Fertigerzeugnisse und Waren 24.676.053 31.973.770 (7.297.717)
- Abschreibungsrückstellung (18.076.406) (19.573.454) 1.497.048
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.599.647 12.400.316 (5.800.669)
Insgesamt 6.774.428 12.891.534 (6.117.106)

Die Nettoveränderung der Rückstellung für Wertminderung von Vorräten, die im laufenden Jahr erfasst wurde, ist nachstehend aufgeführt:

Rückstellung für Abschreibungen 31/12/2020 Nettoveränderung 31/12/2021
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (6.488.747) 1.432.916 (5.055.831)
Laufende Arbeiten (4.582) 4.582 0
Fertige Erzeugnisse und Waren (19.573.454) 1.497.048 (18.076.406)
Insgesamt (26.066.783) 2.934.546 (23.132.237)

Kredite

Der Wert der Forderungen zum 31.12.2021 im Vergleich zu den Vorjahreswerten ist nachstehend aufgeführt:

Kredite 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Forderungen an Kunden 12.346.696 10.879.554 1.467.142
Forderungen an Tochtergesellschaften 6.351.596 6.802.700 (451.104)
Forderungen an Muttergesellschaften 0 0 0
Steuergutschriften 1.927.552 1.176.899 750.653
Latente Steueransprüche innerhalb von 12 Monaten 0 0 0
Latente Steueransprüche über 12 Monate 0 0 0
Forderungen an Dritte innerhalb von 12 Monaten 1.880.000 1.535.227 344.773
Forderungen an Dritte über 12 Monate 787.840 737.563 50.277
Insgesamt 23.293.684 21.131.942 2.161.742

Das Unternehmen hatte zum 31.12.2021 keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

Forderungen an Kunden

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abzüglich der Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen ausgewiesen, die vorgenommen wurde, um sie an den geschätzten realisierbaren Wert anzupassen, wie nachstehend dargestellt:

Forderungen an Kunden 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Forderungen an Kunden 33.626.330 31.716.071 1.910.259
Rückstellung für uneinbringliche Forderungen (21.279.634) (20.836.517) (443.117)
Insgesamt 12.346.696 10.879.554 1.467.142

Die Rückstellung für uneinbringliche Forderungen hat sich im laufenden Jahr wie folgt entwickelt:

Rückstellung für Wertminderung - Forderungen an Drittkunden

Stand zum 31/12/2020 (20.836.517)
Inanspruchnahme für das Jahr 220.338
Rückstellungen für das Jahr - Drittkunden (663.455)
Stand zum 31.12.2021 (21.279.634)

Zum 31. Dezember 2021 verfügte das Unternehmen über eine Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von insgesamt 21.279.634 €, die dem Risiko der Nichteinbringung von Forderungen gegenüber Markenlizenzgebern und Großhändlern zum Ende des Berichtszeitraums in Höhe von 15.893.494 € bzw. 5.386.140 € zugeschrieben wird.

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das Unternehmen eine spezifische Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von insgesamt 6.845.730 € gebildet hat, die in den Vorjahren als vollständige Berichtigung von Forderungen gegenüber Großhändlern und gegenüber seinen italienischen und ausländischen Lizenznehmern, die sich in einem Konkurs- oder Liquidationsverfahren befinden, gebildet wurde.

Zu diesen Streitigkeiten gehören insbesondere die Forderungen in Höhe von insgesamt 3.485.261 €, die das Unternehmen gegenüber Dressing S.r.l. in Liquidation - dem früheren Lizenznehmer der Marke "Cavalli Class", dessen Vertrag im Juni 2014 mit Wirkung zur Saison Herbst/Winter 2014 gekündigt wurde - und gegenüber Calzaturificio Elisabet S.r.l. geltend macht. - Lizenznehmer der Marke "Roberto Cavalli Junior" für Kinderschuhe. Beide Unternehmen beantragten 2014 die Zulassung zum Vergleichsverfahren gemäß den Artikeln 160 und 161 des Konkursgesetzes. Die Kompositionspläne von Dressing S.r.l. und Calzaturificio Elisabet S.r.l. haben am 13.10.2015 bzw. am 24.05.2016 die Zulassungsbescheide erhalten. Die Geschäftsleitung der Roberto Cavalli S.p.A. hielt es - obwohl die Forderungen gegenüber diesen Lizenzgebern zum 31.12.2021 nicht beglichen waren -für ratsam, den Betrag, der für die Abschreibung der gesamten Kreditposition erforderlich ist, den Wertberichtigungen zuzuführen, obwohl die Vergleichspläne einen Hinweis auf einen voraussichtlichen Rückzahlungswert geben.

Wir weisen auch darauf hin, dass Roberto Cavalli S.p.A. in den Vorjahren eine Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 307.440 € als vollständige Berichtigung von Forderungen gegenüber Elle Emme Group S.r.l. (ehemals La Murrina Group S.p.A. in Liquidation), dem ehemaligen Lizenznehmer der Marke Roberto Cavalli für Einrichtungsaccessoires aus Murano-Kunstglas, gebildet hat.

Ebenso wurden die Forderungen gegenüber den ehemaligen Lizenznehmern RB & Partners Formentera und Roubini Inc. sowie gegenüber anderen Großhändlern in Höhe von 641.656 € bzw. 2.411.373 €, die ebenfalls einem Konkurs- oder Liquidationsverfahren unterliegen, bereits in früheren Abschlüssen vollständig abgeschrieben.

Wir berichten auch, dass das Unternehmen eine spezifische Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von insgesamt 14.433.904 € gebildet hat, um das Risiko der Nichteinbringung von anderen strittigen und vorstrittigen Forderungen abzudecken, die von Roberto Cavalli S.p.A. gegenüber seinen Lizenznehmern und Großhändlern in Höhe von 11.459.137 € bzw. 2.974.767 € erhoben wurden. Im Vorjahr 2020 wurde diese spezifische Rücklage erheblich aufgestockt, auch im Hinblick auf die Beendigung der Verträge mit den Lizenznehmern Marcolin S.p.A. und Swinger S.p.A. im Jahr 2020 und auf die Streitigkeiten, die am Ende der Laufzeit der genannten Lizenzverträge entstanden sind und die im Abschnitt "Rücklage für Risiken und Aufwendungen" dieses Jahresabschlusses gesondert behandelt wurden.

Nachstehend folgt eine Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Angabe des geografischen Bezugsgebiets:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Gebieten 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Italien und die EU 7.464.912 6.577.866 887.046
Extra-EU 4.881.784 4.301.688 580.096
Insgesamt 12.346.696 10.879.554 1.467.142

Forderungen an Tochtergesellschaften

Der Saldo der Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres ist nachstehend aufgeführt:

Forderungen an Tochtergesellschaften 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Forderungen an Tochtergesellschaften 6.971.596 6.802.700 168.896
Rückstellung für uneinbringliche Forderungen (620.000) 0 (620.000)
Insgesamt 6.351.596 6.802.700 (451.104)

Der Betrag der Nettoforderungen gegenüber Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2021 betrug 6.326.968 € und besteht hauptsächlich aus Forderungen für die Lieferung von Kleidung und Accessoires gegenüber den ausländischen Tochtergesellschaften: RC Sloane Street Ltd. und den asiatischen Tochtergesellschaften Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd, Roberto Cavalli Macau Ltd und Roberto Cavalli Japan Company Ltd.

Am Ende des laufenden Jahres hat die Geschäftsleitung der Gesellschaft eine spezifische Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Bezug auf die Tochtergesellschaften RC Sloane Street Ltd. und Roberto Cavalli Japan Co. Ltd. in Höhe von 420.000 € bzw. 200.000 € gebildet.

Zum 31.12.2021 hat Roberto Cavalli S. p.A. Forderungen gegenüber Satelin Ltd. in Höhe von insgesamt 1.623.248 €, die hauptsächlich aus der Anerkennung eines Vorschusses in Höhe von 1.255.950 € zugunsten der Tochtergesellschaft stammen, damit diese ihren Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Veranlagungsverfahren mit Adhäsion nachkommen kann, das von letzterer am 29. Juli 2015 mit dem italienischen Finanzamt festgelegt wurde. Satelin Ltd. hat am 18.02.2016 die gesamten dem Finanzamt geschuldeten Beträge als Saldo für Steuern und Strafen beglichen. Auf diese Vorauszahlung berechnete Roberto Cavalli S.p.A. für die Jahre 2016 bis 2021 Zinsen in Höhe von 196.067 € zu einem Zinssatz von 2,66 %, der auf der Grundlage einer von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführten Benchmarking-Studie festgelegt wurde.

Steuergutschriften

Der Saldo der "Steuerforderungen" zum 31.12.2021 im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres ist nachstehend aufgeführt:

Steuergutschriften 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Gutschriften für direkte Steuern 293.019 278.041 14.978
Mehrwertsteuer-Gutschriften 1.567.306 586.097 981.209
Sonstige Steuerforderungen 67.227 312.761 (245.534)
Insgesamt 1.927.552 1.176.899 750.653

Der Bilanzposten "Forderungen aus direkten Steuern" zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 293.019 € beinhaltet das Guthaben der Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt für IRES in Höhe von 36.172 €, einschließlich der Beträge für Quellensteuern, die der Gesellschaft für steuerpflichtige Beträge und IRAP-Forderungen in Höhe von 256.847 € entstanden sind.

In Bezug auf die IRAP-Gutschriften weisen wir insbesondere darauf hin, dass Roberto Cavalli S.p.A. am 17. Dezember 2020 eine Vereinbarung mit der Regionaldirektion Lombardei der Steuerbehörde unterzeichnet hat, in der die Methoden und Kriterien für die Berechnung des wirtschaftlichen Beitrags festgelegt wurden, der dem Unternehmen für die Nutzung seiner Marken gemäß dem Gesetz Nr. 190 vom 23. Dezember 2014 (die Maßnahme "Patentbox") zusteht. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung reichte das Unternehmen am 30.12.2020 ergänzende Steuererklärungen für den Steuerzeitraum 2015 ein, aus denen eine IRAP-Überzahlung in Höhe von 256.813 € hervorging; dieses Guthaben kann vom Unternehmen im Jahr 2022 im Rahmen der üblichen Verfahren frei verwendet werden, einschließlich der "horizontalen" Verrechnung mit Belastungsposten, die sich auf andere Steuern beziehen.

Der Posten "Umsatzsteuerforderungen" umfasst neben den "italienischen" Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 1.451.363 €, die von der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 aufgelaufen sind, auch "ausländische" Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 115.943 €, die von den ausländischen Betriebsstätten von Roberto Cavalli S.p.A. aufgelaufen sind.

Der Bilanzposten "Sonstige Steuerforderungen" zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 67.227 € bezieht sich hauptsächlich auf Forderungen der französischen Betriebsstätte von Roberto Cavalli S.p.A. in Höhe von 53.930 €, und zwar: "crédit d'impot compétitivité employ" (CICE) und "CFE" Steuergutschriften in Höhe von 52.548 € bzw. 1.382 €. Die CICE ist eine in Frankreich eingeführte Steuergutschrift, die einer Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge gleichkommt; sie kann auf die laufenden Steuern des Jahres, in dem das der Berechnung zugrunde liegende Entgelt gezahlt wurde, angerechnet und innerhalb der folgenden drei Jahre verrechnet oder nach Ablauf des dreijährigen Bezugszeitraums zur Erstattung beantragt werden.

In dieser Bilanzposition sind auch Forderungen für von der deutschen Betriebsstätte der Roberto Cavalli S.p.A. zur Erstattung beantragte Steuern in Höhe von 13.297 € enthalten.

Latente Steueransprüche

Aktive latente Steuern werden berechnet, indem auf temporäre Differenzen zwischen den in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und den entsprechenden steuerlich anerkannten Werten die Steuersätze angewendet werden, die für die Zeiträume vorgesehen sind, in denen sich diese temporären Differenzen umkehren werden.

Roberto Cavalli S.p.A. hat, wie von den Rechnungslegungsgrundsätzen vorgeschrieben, bis zum Geschäftsjahr 2017 Rückstellungen für latente Steueransprüche gebildet, und zwar unter Berücksichtigung der angemessenen Sicherheit ihrer Realisierbarkeit und im Rahmen der ursprünglich geschätzten steuerlichen Ergebnisse der Folgejahre.

Diese latenten Steueransprüche entstanden aus den steuerlichen Verlusten, die das Unternehmen für die damit verbundenen künftigen Steuervorteile erwirtschaftet hat, sowie aus dem Vorhandensein vorübergehender Differenzen zwischen den Bilanzwerten von Aktiva und Passiva und den entsprechenden für steuerliche Zwecke relevanten Werten, für die ein latenter Steueranspruch in der Annahme erfasst wurde, dass sie mit hinreichender Sicherheit durch die Erzielung eines positiven steuerpflichtigen Einkommens in den Jahren, in denen sich diese Differenzen umkehren werden, ausgeglichen werden können.

Der vom Verwaltungsrat der Gesellschaft am 29. Juli 2019 genehmigte Geschäftsplan für die Jahre 2019 bis 2024 sah keine Steuerzahlungen vor, da in der Vergangenheit erhebliche Steuerverluste angefallen sind, aber auch, weil in den ersten Jahren des Plans mit weiteren Steuerverlusten zu rechnen ist.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen und unter Berücksichtigung der Unsicherheitsprofile hinsichtlich der Möglichkeit, innerhalb eines angemessenen Zeitraums positive steuerpflichtige Ergebnisse gemäß einer Steuerprognose zu erzielen, hielt es der Verwaltungsrat der Gesellschaft bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 für ratsam, eine vollständige Anpassung des Buchwerts der zum 31.12.2017 ausgewiesenen latenten Steueransprüche in Höhe von insgesamt 34.504.217 € vorzusehen.

Aus Vorsichtsgründen hat das Unternehmen diese Bilanzierungsmethode auch in den Folgejahren angewandt und die in diesen Zeiträumen aufgelaufenen latenten Steueransprüche nicht bilanziert.

Forderungen an Dritte

Der Bilanzposten "Sonstige Forderungen" gliedert sich wie folgt:

Andere Kredite 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Vorschüsse an Lieferanten 822.314 975.993 (153.679)
Vorschüsse an Angestellte und Mitarbeiter 9.313 5.441 3.872
Andere Kredite 1.048.373 553.792 494.581
Kautionen - über 12 Monate 787.840 737.563 50.277
Insgesamt 2.667.840 2.272.789 395.051

Die Bilanzposition "Vorschüsse an Lieferanten" zum 31.12.2021 in Höhe von 822.314 € beinhaltet zum größten Teil von der Muttergesellschaft im Voraus gezahlte Beträge für die Lieferung von Produkten in Höhe von 815.504 €.

Der Bilanzposten "Sonstige Forderungen" zum 31. Dezember 2021 mit einem Gesamtbetrag von 1.048.373 € beinhaltet die Forderung in Höhe von 978.378 € gegenüber den Kreditkartenverwaltungsgesellschaften und dem E-Commerce-Betreiber für die zu diesem Zeitpunkt erhobenen und der Gesellschaft noch nicht gutgeschriebenen Verkaufsgebühren. In dieser Bilanzposition sind auch Forderungen in Höhe von 57.532 € für die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der finanzierten Ausbildung sowie Forderungen verschiedener Art in Höhe von 12.463 € enthalten.

Der Betrag der "Kautionen" in Höhe von 787.840 € spiegelt hauptsächlich die Beträge wider, die unter diesem Titel für die Anmietung von Instrumentalgebäuden, in denen sich die Monomarken-Boutiquen des Unternehmens befinden, gezahlt wurden, zusammen mit Beträgen, die an Dritte als Kautionen für Dienstleistungsverträge und Versorgungsleistungen gezahlt wurden.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gliedern sich wie folgt:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Bank- und Posteinlagen 3.187.027 4.450.763 (1.263.736)
Schecks 0 0 0
Bargeld und Wertsachen in der Kasse 204.624 95.698 108.926
Insgesamt 3.391.651 4.546.460 (1.154.809)

Zur besseren Veranschaulichung der Finanzbewegungen im Haushaltsjahr 2021 wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen, die einen integralen Bestandteil dieses Jahresberichts bildet.

Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen

Die antizipativen Aktiva und Passiva setzen sich wie folgt zusammen

Rechnungsabgrenzungsposten und aktive Rechnungsabgrenzung 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 32.044 576 31.468
Stundung von Leasingzahlungen 120.529 151.788 (31.259)
Sonstige Abgrenzungen 259.111 139.360 119.751
Insgesamt 411.684 291.724 119.960

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in voller Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Periodenabgrenzung berechnet.

Abgrenzungen bei Leasingverträgen beziehen sich auf so genannte "Maximalmieten", die im Voraus für Immobilienleasingverträge gezahlt werden.

Eigene Mittel

Die im Jahr 2021 erfassten Bewegungen des Eigenkapitals lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Eigene Mittel 31/12/2020 Zielergebnis 2020 Kapitalisierung Einzelaktionär Mehr Gewinn/(Verlust) für das Jahr 2021 31/12/2021
Grundkapital 15.639.242 0 0 0 0 15.639.242
Kapitalrücklage 9.538.259 0 0 0 0 9.538.259
Gesetzliche Reserve 3.127.848 0 0 0 0 3.127.848
Außerordentliche Rücklage 0 0 0 0 0 0
Rücklage für Fusionsüberschuss 13.452.765 0 0 0 0 13.452.765
Beitragsrücklagen 249.159 0 0 0 0 249.159
Künftige aucap-Reserve 28.500.000 0 0 0 0 28.500.000
Reserve für Übersetzungen (60.671) 0 0 (212) 0 (60.883)
Sonstige Rücklagen 40.950.000 0 35.000.000 0 0 75.950.000
Gewinn-/(Verlust)vortrag 0 (126.682.254) 0 0 0 (126.682.254)
Gewinn/(Verlust) für das Jahr (126.682.254) 126.682.254 0 0 (22.177.077) (22.177.077)
Insgesamt (15.285.652) 0 35.000.000 (212) (22.177.077) (2.462.940)

Diesem Dokument sind auch die Veränderungen der Buchführungssalden der Eigenkapitalposten in den beiden vorangegangenen Haushaltsjahren beigefügt.

Die Veränderungen der einzelnen Posten des Eigenkapitals für das Jahr 2021 spiegeln den Verlustvortrag der Gesellschaft für das Jahr 2020 in Höhe von 126.682.253 € wider.

Im Eigenkapital für das Jahr 2021 sind die vom Alleinaktionär am 23. Juni 2021 und am 30. September 2021 vorgenommenen Kapitalerhöhungen in Höhe von 23.000.000 € bzw. 12.000.000 € ausgewiesen, die durch Umwandlung eines Teils der der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital vorgenommen wurden. Der Zweck dieser Kapitalisierungen bestand darin, die von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2020 und in den folgenden Monaten des Jahres 2021 verzeichneten Verluste zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft, das von Zeit zu Zeit in den von den Geschäftsführern für die Durchführung der genannten Kapitalerhöhungen erstellten Bilanzen ausgewiesen wurde, wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

Wir verzeichnen auch eine negative Veränderung in Höhe von 212 € in der Umrechnungsrücklage, die auf die vollständige Einbeziehung der ursprünglich in Schweizer Franken ausgedrückten Buchführungssalden der ständigen Niederlassung von Roberto Cavalli S.p.A. in St. Moritz zurückzuführen ist, die zuvor für die Verwaltung eines Flagship-Stores in St. Moritz zuständig war, der im Laufe des Jahres 2017 für die Öffentlichkeit geschlossen wurde. Diese ausländische Niederlassung von Roberto Cavalli S.p.A. ist inaktiv und wurde vor kurzem abgemeldet.

Grundkapital

Zum 31. Dezember 2021 belief sich das Grundkapital der Roberto Cavalli S.p.A. auf 15.754.098 € und war für einen Betrag von 15.639.242 € gezeichnet und eingezahlt, aufgeteilt in zwei Aktienkategorien, nämlich 14.082.199 Aktien der Kategorie A und 1.557.043 Aktien der Kategorie B, die sich im Besitz des einzigen Aktionärs Vision Investment Co LLC" befinden.

Wie in den Jahresabschlüssen der Vorjahre ausgewiesen, waren 14.013.402 Stammaktien der Kategorie A, die sich ursprünglich im Besitz der Varenne 3 S.p.A. befanden, sowie 68.797 Aktien der Kategorie C, die ursprünglich auf den Namen der Cordusio Società Fiduciaria per azioni eingetragen waren, durch Pfandrechte ersten bzw. zweiten Grades belastet, die zugunsten des Bankenkonsortiums eingetragen waren, das der Roberto Cavalli S.p.A. ein "Opco"-Darlehen in Höhe von 45 Millionen Euro gewährt hatte. Das besagte Darlehen wurde von der Gesellschaft am 29. November 2019 vollständig zurückgezahlt, woraufhin das Bankenkonsortium unverzüglich der Löschung der ursprünglich auf den besagten Aktien bestehenden Pfandrechte zustimmte.

Die Eigenkapitalposten werden nach Herkunft, Verwendungsmöglichkeit, Ausschüttungsfähigkeit und Verwendung in den drei Vorjahren gegliedert:

Beschreibung Betrag Möglichkeiten der Nutzung (*) Verfügbares Kontingent Inanspruchnahme in den drei vorangegangenen
Jahren
zur Verlustdeckung aus anderen Gründen
Kapital 15.639.242 B 15.639.242
Kapitalrücklagen
- Fusionsüberschuss 13.452.765 A - B - C 13.452.765 153.534.155 3.000.000
- Kapitalrücklage 9.538.259 A - B - C 9.538.259
- Rücklage für künftige Kapitalerhöhungen 28.500.000 A 28.500.000
- Sonstige Rücklagen 75.950.000 A - B - C 75.950.000
Gewinnrücklagen
- Gesetzliche Reserve 3.127.848 B 3.127.848
- Beitragsrücklage 249.159 A - B - C 249.159
- Reserve für Übersetzungen (60.883) A - B - C (60.883)
- Außerordentliche Rücklage 0 A - B - C 0
- Gewinn-/(Verlust)vortrag (126.682.253) A - B - C (126.682.253)
Insgesamt 19.714.137 19.714.137 153.534.155 3.000.000
Nicht ausschüttungsfähige Quote 47.267.090
Verbleibender ausschüttungsfähiger Anteil (27.552.953)

(*) A=zur Erhöhung des Grundkapitals, B=zur Deckung von Verlusten, C=zur Ausschüttung an die Aktionäre

Im Folgenden werden die in den letzten drei Haushaltsjahren (2018, 2019 und 2020) erfolgten Inanspruchnahmen der Fusionsüberschussrücklage dargestellt.

Im Einzelnen wurde diese Rücklage im Geschäftsjahr 2019 zur Deckung des Verlustes der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 109.748.895 € und des zum 31.12.2018 bestehenden Bilanzverlustes in Höhe von weiteren 10.494.587 € verwendet; im Geschäftsjahr 2019 wurde die Verschmelzungsgewinnrücklage auch zur Ergänzung der gesetzlichen Rücklage in Höhe von 3.000.000 € verwendet.

Im Haushaltsjahr 2020 wurde die Rücklage für den Verschmelzungsüberschuss zur Deckung der Verluste der Gesellschaft für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 33.290.673 € verwendet.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards Nr. 28 zum Eigenkapital werden die folgenden zusätzlichen Angaben gemacht:

(a) Es gibt keine Neubewertungsrücklagen;

b) Das Statut sieht keine gesetzlichen Rücklagen vor; c) Im Falle einer Ausschüttung tragen die Rücklagen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen der Gesellschaft bei; d) Es sind keine Rücklagen im Grundkapital enthalten.

Vorschlag an die Generalversammlung zur Deckung des Verlustes für das Geschäftsjahr 2021

Der Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2021 weist einen Jahresverlust von 22.177.076,91 € aus.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den vorgenannten Verlust für das Geschäftsjahr 2021 durch die vollständige Inanspruchnahme der Kapitalrücklage in Höhe von 9.538.258,87 € und durch die teilweise Inanspruchnahme der Verschmelzungsrücklage in Höhe von 12.638.818,04 € vollständig zu decken. Darüber hinaus wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den im Jahresabschluss zum 31.12.2021 bestehenden Verlustvortrag in Höhe von insgesamt 77.013.105,45 € teilweise zu decken, indem:

die vollständige Inanspruchnahme der Rücklage für Verschmelzungsgewinne in Höhe von 813.946,65 €;

Inanspruchnahme des Bilanzpostens "Sonstige Rücklagen" in Höhe von 75.950.000 €;

die vollständige Inanspruchnahme der Beitragsrücklage in Höhe von 249.158,80 €.

Infolge dieser Zuweisungen beliefen sich die verbleibenden Nettoverlustvorträge der Gesellschaft auf 49.669.147,59 €.

Das Eigenkapital der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2021 ist aufgrund des oben genannten Verlustes für das Jahr 2021 negativ in Höhe von 2.462.940,19 €.

Mit Schreiben vom 31. März 2022 wandelte der Alleinaktionär einen Teil der zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital um, und zwar in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, um den von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2021 verzeichneten Verlust zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen

Nachstehend folgt eine Analyse und Entwicklung der "Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen" zum 31. Dezember 2021:

Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen 31/12/2020 Accantonamenti Verwendet Mehr 31/12/2021
Rückstellung für latente Steuern 9.925.435 (827.120) 0 9.098.315
Rückstellung für Steuern 611.500 185.500 (420.000) 0 377.000
Summe der Steuerrückstellungen, einschließlich latenter Steuern 10.536.935 185.500 (1.247.120) 0 9.475.315
Rückstellung für Prozessrisiken 30.000 0 0 0 30.000
Rückstellung für Risiken aus Rücksendungen 957.828 2.144.136 (957.828) 0 2.144.136
Rückstellung zur Deckung von Verlusten 2.442.478 1.281.497 0 3.723.975
Rückstellung für Risiken aus Derivatgeschäften 214.243 0 (77.453) 0 136.790
Andere Fonds 116.187 0 0 0 116.187
Andere Fonds insgesamt 3.760.736 3.425.633 (1.035.281) 0 6.151.088
Insgesamt 14.297.671 3.611.133 (2.282.401) 0 15.626.403

Rückstellung für latente Steuern

Im Abschnitt "Steuern" dieses Dokuments wurde eine Analyse der zum 31. Dezember 2021 bestehenden Rückstellung für latente Steuern in Höhe von 9.098.315 € vorgenommen, deren Komponente nachstehend aufgeführt ist.

Roberto Cavalli S.p.A. hat außerdem mit Wirkung vom 1. Januar 2015 eine spezifische Rückstellung für latente Steuern in Höhe von ursprünglich 72.720.697 € gebildet, die sich aus der Verbuchung des steuerlichen Effekts auf den Wert des Defizits ergibt, das durch die umgekehrte Verschmelzung der "Vehikel"-Gesellschaft Varenne 4 S.p.A. auf Roberto Cavalli S.p.A. nach der Aufhebung der Kapitalbeteiligung von Varenne 4 S.p.A. mit dem Eigenkapital von Roberto Cavalli S.p.A. zum 1. Januar 2015 entstanden ist.

Dieser Fehlbetrag, der sich ursprünglich auf 256.905.257 € brutto nach Abzug des oben genannten Steuereffekts belief, wurde von der Muttergesellschaft dem Bilanzposten "Marken" zugeordnet und über einen Zeitraum von 18 Jahren linear abgeschrieben.

Der Nettobuchwert dieses Verschmelzungsdefizits belief sich zum 31.12.2021 auf 32.610.449 €, nach Abzug der Abschreibungen für den Zeitraum 2015-2021 und der in den Jahresabschlüssen 2020 und 2018 vorgenommenen Wertberichtigungen in Höhe von 118.839.723 € bzw. 19.664.649 €, die ebenfalls im Abschnitt "Marken" dieses Jahresberichts ausführlich erläutert wurden.

Die Rückstellung für latente Steuern zum 31. Dezember 2021, die sich auf diesen spezifischen Posten bezieht, beträgt 9.098.315 €.

Rückstellung für Steuern

In der Bilanzposition "Steuerrückstellungen" zum 31.12.2021 in Höhe von 377.000 € ist eine "Rückstellung für steuerliche Prozessrisiken" in Höhe von insgesamt 277.000 € enthalten, die von der Gesellschaft im Vorjahr für das Risiko einer allgemeinen Betriebsprüfung bei der Roberto Cavalli S. gebildet und im laufenden Jahr teilweise integriert wurde p.A. für den Steuerzeitraum 2015, die von der Guardia di Finanza - Nucleo di Polizia Tributaria von Florenz durchgeführt wurde. Die Inspektionstätigkeit begann am 15. Juni 2017 mit einem anfänglichen gleichzeitigen Zugriff des Militärs sowohl auf den Sitz der Gesellschaft in Mailand als auch auf die Büros in Sesto Fiorentino, wo sich die Verwaltung befindet. Die Inspektionstätigkeit wurde mit weiteren Inspektionstagen im Unternehmen fortgesetzt, zuletzt am 18. Dezember 2018, der mit der Übermittlung eines förmlichen Berichts über die Feststellungen (PVC) endete.

Das Unternehmen hat im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit alle von den Militärs angeforderten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt und bei den Überprüfungsvorgängen jede angemessene Unterstützung geleistet, wie aus den täglich am Ende jedes Zugriffs erstellten Protokollen hervorgeht.

In der oben erwähnten PVC machte das Militär folgende Einwände geltend, die sich nur auf das Jahr 2015 bezogen:

i) Nichtabzugsfähigkeit von Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 1.614.561 € wegen angeblicher Verletzung von Verrechnungspreisvorschriften;

ii) Unterlassene Anwendung von Quellensteuern in Höhe von 35.628 € auf Honorare, die von der Gesellschaft an eine gebietsfremde Person für Stilberatung gezahlt wurden;

iii) Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 726.944 € in Bezug auf die Beiträge, die das Unternehmen an seine Lizenznehmer gezahlt hat, weil sie nicht inhärent sind, und insgesamt Nichtabzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer in Höhe von 159.928 €.

Unter Bezugnahme auf die oben zusammengefassten Feststellungen in Bezug auf den Verrechnungspreis beanstandete die Guardia di Finanza die Nichtanwendung der "Median-Methode" durch die Gesellschaft bei der Ermittlung der "Vorzeigebeiträge", die 2015 von Roberto Cavalli S.p.A. an ihre Tochtergesellschaften Art Fashion Corporation und RC Sloane Street Ltd. Das Unternehmen hält diese Behauptung für unbegründet und weist darauf hin, dass die Positionierung im Interquartilsbereich, der mit dem Median zusammenfällt, nicht nur durch die internationale Praxis, sondern auch durch Artikel 6 des Ministerialerlasses vom 14. Mai 2018 überholt ist.

Was den Streit über die Nichtanwendung der Quellensteuer auf die an einen nicht ansässigen Designer gezahlte Vergütung betrifft, so ist die Gesellschaft der Ansicht, dass sie korrekt gehandelt hat, da sie über die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörden verfügt, die den steuerlichen Wohnsitz des Beraters im Ausland bestätigt. Die Gesellschaft ist außerdem der Ansicht, dass der ausländische Wohnsitz dieses Beraters durch weitere konkrete Tatsachen bestätigt wird, die den Schwerpunkt seiner Interessen im Ausland verorten.

Auch unter Bezugnahme auf die in Ziffer iii) getroffene Feststellung ist Roberto Cavalli S.p.A. der Ansicht, dass sie hinreichende Beweise für die zugrunde liegende kommerzielle und strategische Logik der im Jahr 2015 an diese Lizenznehmer der Marke gezahlten Beiträge und damit für das Vorliegen gültiger wirtschaftlicher Gründe für die Transaktion und - damit - für die daraus resultierende vollständige Inhärenz dieser Kosten vorgelegt hat.

Am 18. Februar 2019 - und damit innerhalb der gesetzlichen Frist - übermittelte das Unternehmen der Mailänder Steuerbehörde - Regionaldirektion Lombardei - Büro für große Steuerzahler seine Stellungnahme, damit diese die von der Guardia di Finanza im Steuerprüfungsbericht erhobenen Einwände erneut prüft.

Am 20. November 2020 stellte das Finanzamt drei separate Aufforderungen zum Erscheinen zu, die mit den Dokumenten TMBI11B00468/2020 (IRAP), TMBI11B00469/2020 (VAT) und TMBI11B00470/2020 (IRES) identifiziert wurden, und am 22.12.2020 eine weitere Aufforderung zum Erscheinen Nr. TMBI11B00615/2020 (Quellensteuern), die darauf abzielt, ein Kreuzverhör mit der Gesellschaft einzuleiten, um diese Veranlagungen mit einem Adhäsionsverfahren gemäß Gesetzesdekret Nr. 218 vom 19. Juni 1997 zu regeln. Mit diesen Maßnahmen bestätigte das Amt vorläufig die ursprünglich von der Guardia di Finanza getroffenen Feststellungen.

Gleichzeitig nahm das Unternehmen eine Diskussion mit dem Amt auf, aus der hervorging, dass die Steuerbehörden bereit waren, die ursprünglichen Feststellungen wie folgt zu reduzieren: Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 1.462.276 € und Nichtabzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer in Höhe von 82.928 €.

Der Vergleichsvorschlag blieb jedoch erfolglos; aufgrund des Scheiterns einer Einigung wurden der Gesellschaft am 22.03.2021 vier separate Steuerbescheide zugestellt, mit denen sie zu höheren IRES- und IRAP-Steuern in Höhe von 707.951 € bzw. 101.039 €, zu höheren Umsatzsteuersteuern in Höhe von 211.157 € und zu Quellensteuern in Höhe von 35.628 € zuzüglich Zinsen und Strafen verurteilt wurde.

Roberto Cavalli S.p.A. legte gegen jeden Bescheid bei der Steuerbehörde der Provinz Mailand Einspruch ein. Am 14. Oktober 2021 ordnete der Präsident der Steuerkommission die Aussetzung der vollstreckbaren Wirkungen der angefochtenen Bescheide an, was auch am 26. Januar 2022, dem ersten Termin für die Anhörung zur Begründetheit des Rechtsstreits, bestätigt wurde, wobei die Anhörung auf den 9. März 2022 verschoben wurde. Die Anhörung in der Sache wurde bis zur Schlichtungsverhandlung auf den 22. Juni 2022 verschoben.

In der Tat hat das Unternehmen am 14. Dezember 2021 in Erwartung des Rechtsstreits die Steuerbehörde - Regionaldirektion Lombardei - über einen Antrag auf Schlichtung informiert, der am selben Tag auch bei der Steuerbehörde der Provinz Mailand eingereicht wurde. Das jüngste Gespräch mit der Rechtsabteilung des Finanzamts scheint die Bereitschaft des Amtes im Vermittlungsverfahren zu bestätigen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehende Überschussgutschrift für die 2015 in Frankreich gezahlten Steuern anzuerkennen; diese Überschussgutschrift würde es ermöglichen, den Gesamtwert der vom Amt angefochtenen höheren IRES auf Null zu reduzieren, und genau unter dieser Annahme wurde das Adhäsionsverfahren ursprünglich eingeleitet. In Bezug auf die Bescheide über die IRES, IRAP und Mehrwertsteuer scheint das Finanzamt geneigt zu sein, die bereits mit dem Unternehmen während der Veranlagung vereinbarten Bedingungen mit Haftung zu akzeptieren; in Bezug auf die Quellensteuer scheint das Amt jedoch geneigt zu sein, den Inhalt des Bescheids zu bestätigen.

Die Gesellschaft hatte im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 eine spezifische Rückstellung für Risiken in Höhe von 191.500 € gebildet, um das Risiko des Unterliegens in diesem Rechtsstreit für Steuern (IRAP und MwSt.), Strafen und Zinsen abzudecken; diese Rückstellung wurde am Ende des Geschäftsjahres 2021n bis zu einem Gesamtbetrag von 277.000 € aufgestockt, wobei die geschätzten Ergebnisse nach der oben erwähnten Einleitung des Vergleichsverfahrens berücksichtigt wurden.

In der Bilanzposition "Steuerrückstellungen" zum 31.12.2021 ist eine zusätzliche "Rückstellung für Risiken für Steuerstreitigkeiten" in Höhe von 50.000 € enthalten, die im laufenden Jahr gebildet wurde, um einen Mahnbescheid und eine Streitanzeige abzudecken, die der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahres 2021 im Anschluss an Prüfungen auf den Formblättern 770/2017 und 770/2018 zugestellt wurden und aus denen hervorgeht, dass Roberto Cavalli S.p.A. Quellensteuern für die Jahre 2016 und 2017 verspätet oder nicht gezahlt hat.

Aus Gründen der Vorsicht hat die Gesellschaft das Risiko, das sich aus diesen Handlungen ergibt, vollständig beiseite geschoben und sich das Recht vorbehalten, eine eingehende Überprüfung dieser Streitfälle vorzunehmen, auch durch direkten Kontakt mit den Mailänder Finanzämtern.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die österreichische Tochtergesellschaft von Roberto Cavalli S.p.A. am Ende des Geschäftsjahres 2021 das Risiko im Zusammenhang mit einem Steuerstreit mit den lokalen Behörden zurückgestellt hat, der sich aus der strittigen Anwendung der Zulassungssteuer für das Jahr 2013 im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für das Flagship-Geschäft in Wien ergibt, das im Jahr 2017 für die Öffentlichkeit geschlossen wurde, in Höhe von insgesamt 50.000 €.

Wir weisen darauf hin, dass die "Rückstellung für Steuerstreitigkeiten" zum 31. Dezember 2020 eine "Rückstellung für Risiken aus Steuerstreitigkeiten" in Höhe von 420.000 € enthielt, die für das Risiko im Zusammenhang mit einer von den französischen Steuerbehörden durchgeführten Prüfung der Betriebsstätte von Roberto Cavalli S.p.A. in Frankreich in Bezug auf die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013 gebildet wurde. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Niederlassung von Roberto Cavalli S.p.A. nur die Verwaltung von Einzelhandelsaktivitäten durch den Betrieb von Flagship-Stores in Frankreich, insbesondere in Cannes und Saint Tropez, durchführt.

Die vorgenannte Prüfung begann am 23.09.2014 und der letzte Zugang der Inspektoren zu den Räumlichkeiten der Gesellschaft erfolgte am 27.07.2015, woraufhin die Steuerbehörden einen Anpassungsvorschlag ausarbeiteten, der sich ausschließlich auf die Verrechnungspreise bezog. Bei dieser Prüfung wurden keine weiteren Feststellungen in Bezug auf die laufenden Steuern, die Mehrwertsteuer und andere indirekte Steuern getroffen.

Die Steuerbehörden beanstandeten insbesondere die Wahl und Anwendung der CUP-Methode (Comparable Uncontrolled Price) auf die von der Roberto Cavalli S.p.A. an ihre französische Betriebsstätte getätigten Produktverkäufe und hielten stattdessen die TNMM-Methode (Transactional Net Margin Method) in diesem Fall für anwendbar.

Das Unternehmen reichte zu diesen Anpassungsvorschlägen Gegenvorstellungen ein und bestritt, dass es mit dem Ansatz der Steuerbehörden nicht einverstanden sei.

Roberto Cavalli S.p.A. hat nämlich ausführlich dokumentiert, dass es im Prüfungszeitraum einen unabhängigen Dritten gab, der in der Pariser Avenue Montaigne ein Monomarkengeschäft von Roberto Cavalli S.p.A. betrieb, dem Roberto Cavalli S.p.A. die gleichen Preise pro Artikel in Rechnung stellte, wie sie seiner französischen Tochtergesellschaft vorbehalten waren.

Roberto Cavalli S.p.A. hat auch spezifische Rechtsmittel eingelegt und am 26. Juli 2018 einen Antrag auf ein europäisches Schiedsverfahren gestellt, um die Steuerbehörden Italiens und Frankreichs aufzufordern, die Frage der Doppelbesteuerung zwischen den Staaten zu klären.

Im August 2020 einigten sich die zuständigen französischen und italienischen Steuerbehörden bei einem Treffen darauf, die von den französischen Steuerbehörden vorgenommenen Anpassungen für die Steuerzeiträume von 2010 bis 2013 zu bestätigen. Um die Durchführung des in diesem Fall vorgesehenen Verständigungsverfahrens zu ermöglichen, hat Roberto Cavalli S.p.A. mit Schreiben vom 14. und 15. Dezember 2020 den zuständigen Ämtern bestätigt, dass es die von den Steuerverwaltungen der beiden Länder gezogenen Schlussfolgerungen akzeptieren möchte. Die französische Tochtergesellschaft von Roberto Cavalli S.p.A. hat im Geschäftsjahr 2021 die Beträge aus den ursprünglich angefochtenen Steuerbescheiden in Höhe von insgesamt 401.115 € an die französischen Steuerbehörden gezahlt.

Der zum Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres 2020 zurückgestellte Gesamtbetrag in Höhe von 420.000 € erwies sich als ausreichend und wurde daher im Jahr 2021 angesichts der Beilegung dieses Rechtsstreits und der Zahlung der oben genannten Beträge vollständig in Anspruch genommen.

Wir weisen darauf hin, dass Roberto Cavalli S.p.A. mit einer an die Generaldirektion Lombardei gerichteten Mitteilung vom 8. März 2021 einen Antrag auf Rückerstattung der IRES- und IRAP-Steuern in Höhe von 1.347.913 € bzw. 187.286 € gestellt hat, die aufgrund der Neuberechnung des steuerpflichtigen Einkommens infolge der von den französischen Steuerbehörden vorgenommenen Anpassungen und der daraus resultierenden höheren Gutschriften bzw. Zahlungsaufschübe in Bezug auf die ursprünglich von der Gesellschaft in den Steuerzeiträumen 2010 bis 2013 erklärten und gezahlten Steuern berechnet wurden. Die positiven Auswirkungen dieses Rückerstattungsantrags werden aus Vorsichtsgründen in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft erst zum Zeitpunkt der Gutschrift der fälligen Gesamtbeträge ausgewiesen, die bis zum Ende des Haushaltsjahres 2022 erwartet wird.

Die Annahme der Ergebnisse dieses Verständigungsverfahrens durch die Gesellschaft gemäß Artikel 6 des Übereinkommens Nr. 90/436/EWG bedeutet nicht, dass sie sich den Feststellungen der französischen Steuerbehörden anschließt. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die französischen Steuerbehörden mit Schreiben vom 16. Juli 2018 eine weitere Überprüfung der französischen Betriebsstätte von Roberto Cavalli S.p.A. für die Steuerjahre 2015, 2016 und 2017 eingeleitet haben. Diese Prüfung wurde mit einem abschließenden Besuch der Prüfer am 13. Dezember 2018 in den Büros des von der Gesellschaft für die Steuerbehörden bestellten französischen Steuerberaters abgeschlossen, bei dem die Prüfer feststellten, dass die von ihnen durchgeführten Kontrollen keine Unregelmäßigkeiten oder steuerlichen Anpassungen der von der Tochtergesellschaft in den geprüften Jahren erklärten steuerpflichtigen Ergebnisse ergeben haben. Auch in Bezug auf die spezifischen Prüfungsaktivitäten zu Verrechnungspreisfragen wurden keine Bemerkungen gemacht. Dieses Ergebnis bestätigt die Gültigkeit der von der Roberto Cavalli S.p.A. gegenüber ihrer französischen Niederlassung angewandten Verrechnungspreismethode, und zwar auch für die Steuerjahre, die Gegenstand der vorangegangenen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des oben genannten MAP waren.

Rückstellung für Prozessrisiken

Die "Rückstellung für Prozessrisiken" zum 31. Dezember 2021 war repräsentativ für die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses laufenden Rechtsstreitigkeiten, wobei die Stellungnahmen der beauftragten Anwälte berücksichtigt wurden.

Dieser Fonds enthält insbesondere eine Rückstellung in Höhe von 30.000 € - die bereits im Jahresabschluss des Vorjahres enthalten war - für eine außergerichtliche Streitigkeit über geistiges Eigentum.

Am 2. März 2021 wurde zwischen der Gesellschaft und dem ehemaligen Minderheitsaktionär Faggio S.r.l. im Rahmen des von diesem angestrengten Schiedsverfahrens eine Vergleichsvereinbarung getroffen.

Was diesen Prozess betrifft, so verweisen wir auf die ausführlicheren Ausführungen im Haushaltsplan für das Jahr 2020.

Infolge dieser Vergleichsvereinbarung wurde auf die Forderungen der Gegenpartei sowohl in Bezug auf den so genannten "Markenkredit" als auch in Bezug auf die angeblich auf diesen Kredit aufgelaufenen Zinsen vollständig verzichtet.

Das Unternehmen hatte bereits am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 2020 die im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 für diese spezifische Rechtsstreitigkeit ausgewiesene Risikorückstellung in Höhe von 540.764 € vollständig aufgelöst, was sich in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 in gleicher Höhe niederschlug.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Zivilgericht Mailand, Abteilung für Wirtschaftsrecht, mit Urteil Nr. 8926/2021, das am 3. November 2021 veröffentlicht wurde, in Bezug auf die von den ehemaligen Managern der Roberto Cavalli S.p.A., Gianluca Brozzetti und Carlo Di Biagio, gegen die Gesellschaft angestrengte Klage die Ansprüche der Gegenparteien in vollem Umfang zurückgewiesen und die Kläger gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Anwaltskosten der Gesellschaft in Höhe von 81.806 € verurteilt hat. Die Forderung der Kläger stützte sich auf einen am 8. Juni 2012 unterzeichneten Investitionsvertrag zwischen den beiden ehemaligen Managern auf der einen Seite und dem Unternehmen und Herrn Roberto Cavalli auf der anderen Seite. Zu diesen Verfahren wird auf die Ausführungen im Jahresbericht für das Jahr 2020 verwiesen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hatte in den Jahresabschlüssen der Vorjahre keine Rückstellungen für Risiken im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit gebildet, auch unter Berücksichtigung der Hinweise der von der Gesellschaft beauftragten Anwälte, die das Risiko, den Fall zu verlieren, als gering eingestuft hatten.

Unter Bezugnahme auf weitere Risikosituationen der Gesellschaft werden nachstehend die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses laufenden Rechtsstreitigkeiten aufgeführt, wobei der Vollständigkeit halber auch diejenigen angegeben werden, die nach Ansicht der beauftragten Anwälte und auf der Grundlage der bisher vorliegenden Informationen ein geringes Risiko für einen Prozessverlust darstellen.

Albert Management Limited - Roberto Cavalli S.p.A. (Trib. Milano, RG 32264/2020, Dr. Piscopo)

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2019 forderten die Anwälte von Albert Management Limited und JSC MFK Jamilco die Roberto Cavalli S.p.A. auf, einen Betrag in Höhe von 742.480 Euro zu zahlen, der den Ausgaben und Kosten entspricht, die im Zusammenhang mit den von den genannten Unternehmen zugunsten der Muttergesellschaft erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen entstanden sind, um ein Projekt zu initiieren, das die Eröffnung von zwei Geschäften in Moskau zum Gegenstand hat. Diese Verpflichtung von Roberto Cavalli S.p.A. geht auf eine Absichtserklärung zurück, die am 1. August 2018 zwischen den Parteien unterzeichnet wurde und auf die der Abschluss eines Master-Franchising-Vertrags für die oben genannten Geschäfte hätte folgen sollen. Eine solche Vereinbarung wurde jedoch nie unterzeichnet. Die Gegenparteien sind der Ansicht, dass Roberto Cavalli S.p.A. das Projekt ungerechtfertigterweise ausgesetzt hat, nachdem sie bestimmte Aktivitäten durchgeführt hatten, für die die Erstattung der entsprechenden Kosten, die wie oben angegeben beziffert wurden, beantragt wird.

Daraufhin verklagte die Albert Management Ltd. mit Schriftsatz vom 9. September 2020 die Roberto Cavalli S.p.A. und beantragte die folgenden Feststellungen:

i) nach Feststellung des Vertragsbruchs durch Roberto Cavalli S.p.A. die Auflösung des Vertrags zu erklären und Roberto Cavalli S.p.A. dementsprechend zu verurteilen, Albert Management den erlittenen und entstandenen Schaden in Höhe von mindestens 894.993 Euro als Schadensersatz sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen, wobei sie sich das Recht vorbehält, im Laufe des Verfahrens eine bessere Quantifizierung vorzunehmen, zuzüglich Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung;

(ii) hilfsweise für den Fall, dass die Hauptklage abgewiesen wird, Roberto Cavalli S.p.A. für vorschussweise haftbar zu erklären und dementsprechend Roberto Cavalli zu verurteilen, an Albert Management als Schadensersatz einen Betrag von mindestens 912.768 Euro oder einen anderen im Laufe des Verfahrens festgestellten oder für gerechtfertigt erachteten Betrag zu zahlen, auf jeden Fall zuzüglich der Zinsen ab dem Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung.

Das Urteil wurde unter der Nummer RG 32264/2020 registriert und ursprünglich Dr. Pertile zugewiesen, der die erste Verhandlung gemäß Artikel 168 bis Absatz 5 der Zivilprozessordnung auf den 24. März 2021 anberaumte.

Die Roberto Cavalli S.p.A. hat sich auf das Verfahren eingelassen und beantragt, die von Albert Management erhobenen Ansprüche zurückzuweisen, da sie diese in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für unbegründet und nicht bewiesen hält.

Die letzte Anhörung fand am 22.02.2021 statt, an deren Ende sich der Richter eine Stellungnahme zu den Voruntersuchungen der Parteien vorbehielt.

In Anbetracht des vorläufigen Stands des Rechtsstreits, da noch nicht einmal die Voruntersuchungsphase abgeschlossen ist, haben die Direktoren der Gesellschaft im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Rückstellung für Risiken in Bezug auf diesen Rechtsstreit gebildet, auch auf der Grundlage der Stellungnahme der mit der Verteidigung der Gesellschaft in diesem Verfahren beauftragten Rechtsanwälte.

Nippon Express S.p.A. gegen Roberto Cavalli S.p.A. - Gericht von Mailand - RG 44217/2019 - Dr. Centola - Abschnitt XI

Mit einer im Oktober 2019 zugestellten Klage gemäß Artikel 702-bis ff. der italienischen Zivilprozessordnung hat die Gesellschaft Nippon Express S.p.A. die Roberto Cavalli S.p.A. vor dem Gericht von Mailand verklagt und beantragt, sie für verpflichtet zu erklären und dementsprechend zu verurteilen, den Betrag von 242.791 USD zu zahlen, der als Gegenleistung für die an die in Liquidation befindliche US-amerikanische Tochtergesellschaft Art Fashion Corporation erbrachten und in Rechnung gestellten Versanddienstleistungen angefallen ist und von dieser aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens nicht bezahlt wurde. Die Klägerin ist der Ansicht, dass diese Dienstleistungen in Wirklichkeit von der Roberto Cavalli S.p.A. als Auftraggeberin in Auftrag gegeben worden seien, wobei die Zahlung an die Tochtergesellschaft delegiert worden sei.

Die Roberto Cavalli S.p.A. hat einen Schriftsatz eingereicht, in dem sie:

(i) vorläufig eine Verlegung des Gerichtsstands in ein ordentliches Verfahren gemäß Artikel 702 ter der Zivilprozessordnung beantragt;

(ii) beanstandete die fehlende Passivlegitimation der Gesellschaft angesichts des Nichtbestehens einer vertraglichen Beziehung zwischen Roberto Cavalli S.p.A. und Nippon Express S.p.A. (ehemals Franco Vago S.p.A.);

(iii) das Nichtbestehen eines Zahlungsauftrags zwischen dem Unternehmen und der Tochtergesellschaft Art Fashion Corporation in Liquidation.

Die Anhörung der Parteien fand am 29. Januar 2020 statt, woraufhin der Richter, der den vorläufigen Einspruch von Roberto Cavalli S.p.A. akzeptierte, den Termin gemäß Artikel 703 ter der italienischen Zivilprozessordnung änderte und die erste Anhörung der Parteien gemäß Artikel 183 der italienischen Zivilprozessordnung auf den 8. April 2020 festlegte. am 8. April 2020. Diese Anhörung wurde dann auf den 8. Oktober 2020 verschoben, nachdem die Regierung Maßnahmen für den Covid-19-Notstand ergriffen hatte.

In der Zwischenzeit erfuhr Roberto Cavalli S.p.A. von der Tatsache, dass Nippon Express S.p.A. vor dem Gericht von New Jersey eine Anordnung zur Beschlagnahme der in den Lagerhäusern von Art Fashion befindlichen Vermögenswerte im Gegenwert von 353.031,80 USD erwirkte. Dieser Umstand, der eine Verdoppelung der vor dem italienischen Gericht formulierten Klage darstellt, wird im weiteren Verfahren geltend gemacht werden.

Bei der letzten Anhörung am 7. Juli 2021 vertagte der Richter den Fall auf die Anhörung am 8. Juni 2022, um die Schlussfolgerungen darzulegen.

In der Überzeugung, dass die Gesellschaft über stichhaltige Verteidigungsargumente verfügt, und auch unter Berücksichtigung des von Nippon Express S.p.A. vor dem amerikanischen Gericht angestrengten Verfahrens, hat der Verwaltungsrat im vorliegenden Jahresabschluss keine Rückstellungen für Risiken im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit gebildet, und zwar auch auf der Grundlage der Stellungnahme der von der Gesellschaft beauftragten Anwälte, die das Risiko, den Fall zu verlieren, als gering einschätzen.

Marcolin S.p.A. / Roberto Cavalli S.p.A - Gericht Mailand - RG 53877/2019 - Dr. Fazzini

Am 23. Oktober 2019 stellte die Marcolin S.p.A. der Roberto Cavalli S.p.A. eine Vorladung zu:

angebliche Verstöße des Unternehmens gegen den Lizenzvertrag über die Herstellung und den Vertrieb von Brillen der Marken Roberto Cavalli und Just Cavalli, der am 21. Dezember 2009 zwischen Marcolin und dem Unternehmen unterzeichnet wurde und später von den Parteien ergänzt und geändert wurde;

Zu diesem Zweck hat sie u. a. beim Gerichtshof von Mailand einen Antrag gestellt,

(i) "festzustellen und zu erklären, dass die Lizenzvereinbarung zum 1. Januar 2020 gekündigt wird",

(ii) "die Gesellschaft zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 11.800.000,00 Euro oder eines anderen Betrags zu verurteilen, der sich im Laufe des Verfahrens ergibt oder vom Gericht auch nach billigem Ermessen gemäß Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgesetzt wird, einschließlich Zinsen und Geldentwertung

(iii) die Gesellschaft zu verurteilen, "dem Kläger die von der Marcolin S.p.A. gezahlten Beträge im Wege der Rückerstattung oder, hilfsweise, im Wege der Entschädigung zu zahlen. in Form eines garantierten Werbebeitrags, der vom Lizenzgeber nicht für die im Lizenzvertrag vorgesehenen Zwecke verwendet wird, in den Beträgen, die im Laufe des Verfahrens festgelegt und derzeit wie folgt beziffert werden: (i) in Bezug auf den Zeitraum 2016-2018 den Betrag von 1.382.624,64 Euro, zuzüglich Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Restbetrag; und (ii) in Bezug auf 2019 den Betrag von 1.050.000,00 Euro, zuzüglich Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Restbetrag".

Es sei darauf hingewiesen, dass sich Marcolin S.p.A. nach der Zustellung der Vorladung bereit erklärt hat, die Kollektion Frühjahr/Sommer 2020 zu produzieren und zu vertreiben.

Im Einzelnen stützen sich die Forderungen von Marcolin insbesondere auf die Annahme, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen zur "Aufrechterhaltung eines hohen Investitionsniveaus für Werbung und Markenproduktion" nicht nachgekommen sei. Dies werde im Übrigen durch einen Bericht der PwC S.p.A. bestätigt, einer Beraterfirma, die von Marcolin gerade zu dem Zweck beauftragt worden sei, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens zu überprüfen.

Roberto Cavalli S.p.A. ist ordnungsgemäß vor Gericht erschienen, um die Rechtmäßigkeit der von Marcolin geltend gemachten Vertragskündigung anzufechten und eine Gegenklage auf Zahlung der garantierten Mindestlizenzgebühren in Höhe von 3.465.000 Euro (für die sie eine Klage gemäß Artikel 186 ter der italienischen Strafprozessordnung eingereicht hat) zu erheben, die im zweiten Halbjahr 2019 angefallen sind. Die Roberto Cavalli S.p.A. hat im Jahr 2020 weitere Forderungen gegenüber Marcolin für garantierte Mindestlizenzgebühren und garantierte Werbebeiträge in Höhe von 7.260.000 Euro (zzgl. MwSt.) aufgebaut.

Die Verteidigung von Roberto Cavalli S.p.A. gegen den Antrag von Marcolin S.p.A. auf Beendigung des Vertrages stützt sich auf Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen (wie in der Klageschrift ausführlich dargelegt) in vollem Umfang nachgekommen ist und dass die Forderungen von Marcolin daher völlig unbegründet sind. Mit dem ersten Schriftsatz gemäß Artikel 183 c.p.c. Roberto Cavalli S.p.A. - nachdem die garantierten Mindestbeträge für das Jahr 2020 fällig geworden waren - ergänzte seine Gegenforderung und aktualisierte sie auf 10.725.000 Euro (davon 3.465.000 Euro für 2019 und 7.260.000 Euro für 2020).

In der letzten Sitzung, die für den 28. September 2021 für den Schlichtungsversuch gemäß Artikel 185 bis der italienischen Zivilprozessordnung anberaumt wurde. Der Richter unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 2.000.000 Euro durch Marcolin S.p.A. zugunsten von Roberto Cavalli S.p.A. vorsah, wobei die Parteien auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Lizenzvertrags verzichteten und eine Frist bis zum 27. Oktober 2021 für die Prüfung dieses Vorschlags einräumten. In der mündlichen Verhandlung vom 27. Oktober 2021 teilte die Roberto Cavalli S.p.A. dem Richter mit Schreiben vom selben Tag mit, dass sie nicht bereit sei, den formulierten Vergleichsvorschlag anzunehmen. Bei der letzten Anhörung am 25. Januar 2022, die für die Spezifizierung der Schlussfolgerungen anberaumt war, behielt der Richter die Rechtssache zur Entscheidung zurück.

In der Überzeugung, über stichhaltige Verteidigungsargumente zu verfügen, und auch in Anbetracht des absolut vorläufigen Stadiums des Verfahrens haben die Direktoren der Gesellschaft in diesem Jahresabschluss keine Rückstellungen für Risiken in Bezug auf diesen Rechtsstreit gebildet.

Allerdings wurde bereits im Vorjahresabschluss eine Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen vorgenommen - die am Ende des laufenden Jahres teilweise aufgestockt wurde -, um dem Risiko Rechnung zu tragen, dass die gesamten Beträge, die Roberto Cavalli S.p.A. in Erfüllung des Lizenzvertrags geschuldet werden, nicht in vollem Umfang beigetrieben werden können, was Gegenstand einer spezifischen Gegenklage ist, die von der Verteidigung des Unternehmens eingereicht wurde.

Roberto Cavalli S.p.A. - Swinger International S.p.A. (MED - 412 - 20 Schiedskammer Mailand -Gericht von Mailand - RG 32950/2021 - dott.ssa Fazzini)

Mit einem Schlichtungsantrag vom 15. Juli 2020 leitete Swinger International S.p.A., die ehemalige Lizenznehmerin der Marke Class Cavalli, ein freiwilliges Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungskammer der Schiedskammer Mailand ein, in dem sie Roberto Cavalli S.p.A. beschuldigte:

i) gegen seine Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag vom 29.10.2014 (in der Fassung vom 6.12.2016) verstoßen hätte, der für beendet erklärt und das Unternehmen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden muss;

ii) hilfsweise macht die Gegenpartei geltend, dass der Vertrag aufgrund der Ereignisse, die die Gesellschaft betrafen und die dazu führten, dass die Muttergesellschaft den Vergleich mit den Gläubigern gemäß Artikel 161, Absatz 6 des Konkursgesetzes und der anschließenden Sanierungsvereinbarung in Anspruch nahm, wegen übermäßiger Belastung gekündigt wurde. Nach Ansicht der Anwälte der Gegenpartei stellte die gesundheitliche Notlage einen weiteren und eigenständigen Grund dar, der für die von Swinger ausgesprochene Kündigung des Lizenzvertrags wegen übermäßiger Belastung ausschlaggebend war.

Im Rahmen der freiwilligen Schlichtung hat sich Roberto Cavalli S.p.A. angeschlossen und die Zahlung der für das Jahr 2020 aufgelaufenen und von Swinger S.p.A. noch nicht gezahlten Mindestlizenzgebühren und Werbebeiträge gefordert.

Am 19. Februar 2021 scheiterte die freiwillige Mediation, da die Parteien keine Einigung erzielen konnten.

Am 23. Februar 2021 wurde Swinger S.p.A. von den Anwälten des Unternehmens eine Unterlassungserklärung für die Zahlung des Betrags von 2.700.000,00 € zugesandt, der Roberto Cavalli S.p.A. als garantierte Mindestvergütung für das Verkaufsjahr 2020 zusteht.

In der Folge erließ das Gericht von Mailand am 5. Juni 2021 aufgrund eines von der Muttergesellschaft eingelegten Rechtsmittels eine einstweilige Verfügung gegen Swinger S.p.A. über einen Betrag von 2.700.000,00 € zuzüglich Zinsen, Kosten und Nebenkosten. Der Richter sah jedoch die Voraussetzungen für die Bewilligung der vorläufigen Vollstreckung nicht als gegeben an.

Gegen die Unterlassungsverfügung erhob die Swinger S.p.A. beim Gericht von Mailand eine Klage gegen die Roberto Cavalli S.p.A.:

(i) Aufhebung der oben genannten Anordnung;

(ii) für beendet zu erklären, weil Roberto Cavalli S.p.A. gegen die am 29.10.2014 geschlossene Lizenzvereinbarung verstoßen hat;

iii) die Roberto Cavalli S.p.A. zu verurteilen, an die Swinger S.p.A. einen Betrag von 1 020 000 Euro als angeblich zu viel gezahlte Lizenzgebühren und Werbebeiträge für das Jahr 2019 zu zahlen;

(iv) Roberto Cavali S.p.A. zur Zahlung von weiterem Schadensersatz in Höhe von 10.000.000 € zu verurteilen, der sich aus der Beendigung des Lizenzvertrags aufgrund von Handlungen und Verschulden von Roberto Cavalli S.p.A. ergibt;

v) hilfsweise, den Lizenzvertrag ab März 2020 wegen übermäßiger Belastung für beendet zu erklären und damit den Antrag der Roberto Cavalli S.p.A. auf Verurteilung der Swinger S.p.A. zur Zahlung der im genannten Lizenzvertrag vorgesehenen garantierten Mindestvergütung in Höhe von 2.700.000 Euro für dieses Jahr abzulehnen.

Die Klage wurde unter der Nummer RG 32950/2021 registriert und Dr. Fazzini mit der ersten Anhörung am 15. März 2022 zugewiesen.

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat in diesem Jahresabschluss keine Risikorückstellungen für Schadenersatzforderungen der Swinger S.p.A. gebildet. Allerdings wurde bereits im Vorjahresabschluss eine spezifische Rückstellung für uneinbringliche Forderungen gebildet, die dem Risiko Rechnung trägt, dass die Gesamtbeträge, die Roberto Cavalli S.p.A. in Erfüllung des Lizenzvertrags geschuldet werden, nicht vollständig eingezogen werden können.

Die Verhandlungen zwischen den Parteien über eine mögliche neue Handelsvereinbarung sind noch im Gange; sollten die Verhandlungen über eine solche Vereinbarung positiv abgeschlossen werden, wird mit der Unterzeichnung einer separaten Vergleichsvereinbarung gerechnet, die den derzeitigen Rechtsstreit mit einer teilweisen Befriedigung der Kreditforderungen von Roberto Cavalli S.p.A. und einem vollständigen Verzicht von Swinger S.p.A. auf die oben genannten Schadensersatzforderungen beenden würde.

Staff International S.p.A. / Roberto Cavalli S.p.A. - Schiedskammer Mailand ARB Nr. 982121

Wie in den Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen der Vorjahre dargestellt, unterzeichnete Roberto Cavalli S.p.A. am 17. Juni 2016 eine Vereinbarung zur Änderung und Ergänzung der mit Staff International S.p.A. bestehenden Lizenzvereinbarung für die Konfektionslinie und Accessoires der Marke Just Cavalli, Infolgedessen zahlte der Lizenznehmer an Roberto Cavalli S.p.A. - gleichzeitig mit der Unterzeichnung - einen Betrag in Höhe von 32 Millionen Euro als "Mindestvorauszahlung", der auf die im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Lizenzgebühren für die gesamte Laufzeit der Lizenz (1. Januar 2016 - 31. Dezember 2026) angerechnet wird.

In der Lizenzvereinbarung ist auch ein "relevanter Schwellenwert für Lizenzgebühren" in Höhe von 47,5 Millionen Euro festgelegt, der für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung gilt. Für den Fall, dass im Zeitraum 2016-2026 der Wert der tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren den Betrag des "relevanten Schwellenwerts" übersteigt, ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, weitere Lizenzgebühren an Roberto Cavalli S.p.A. zu zahlen, bis die tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren diesen "relevanten Schwellenwert" und damit 47,5 Millionen Euro erreichen. Staff International S.p.A. ist stattdessen verpflichtet, weitere Lizenzgebühren gemäß der Vereinbarung zu zahlen, und zwar nur für den Teil, der diesen "relevanten Schwellenwert" überschreitet.

Diese Vertragsänderung sah auch die Option für Roberto Cavalli S.p.A. und Staff International S.p.A. vor, den Lizenzvertrag vorzeitig zu beenden; diese Option konnte von den Parteien während des gesamten Jahres 2021 ausgeübt werden. Bei Eintritt dieser Bedingung sieht der Vertrag die Zahlung einer Kündigungsgebühr durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer vor, die im Nachhinein zum Zeitpunkt der Ausübung der Kündigung festgelegt wird, wobei die Berechnungsmechanismen ausdrücklich in einer entsprechenden Änderung des Lizenzvertrags geregelt werden.

Mit Schreiben vom 26. Mai 2021 machte Staff International S.p.A. von ihrem Rücktritt von der oben genannten Lizenzvereinbarung Gebrauch und bezifferte die ihr von Roberto Cavalli S.p.A. geschuldete Gegenleistung auf 23.145.050 €. Dieser Betrag war vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer in vier gestaffelten zweimonatlichen Raten in gleicher Höhe zu zahlen, die erste bis zum 26. Juli 2021 und die letzte bis zum 26. Januar 2022.

Mit Schreiben vom 26. Juli 2021 focht Roberto Cavalli S.p.A. den Widerruf von Staff International sowohl in seiner Ausübung als auch in der Bezifferung des geforderten Betrags an und leistete die entsprechende Zahlung nicht innerhalb der Frist.

Mit Schreiben vom 4. Oktober 2021 kündigte Staff International den Lizenzvertrag und verpflichtete Roberto Cavalli S.p.A. zur Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von 27 081 000 Euro.

Am 5. November 2021 reichte Staff International S.p.A. eine Schiedsklage gegen Roberto Cavalli S.p.A. ein, wobei sie Prof. Franco Anelli zum Schiedsrichter ernannte und die folgenden Forderungen formulierte

(i) festzustellen und zu erklären, dass der Lizenzvertrag zum 4. Oktober 2021 gekündigt wurde;

ii) Roberto Cavalli S.p.A. folglich zu verurteilen, an Staff International 27.081.000 € oder einen anderen, im Schiedsverfahren zu bestimmenden Betrag als Zwangsgeld zu zahlen;

(iii) hilfsweise, den Lizenzvertrag gemäß Artikel 1453 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Verletzung der Verpflichtungen der Roberto Cavalli S.p.A. zu kündigen und diese folglich zu verurteilen, an Staff International 27.81.000 Euro oder einen anderen, im Schiedsverfahren zu bestimmenden Betrag als Vertragsstrafe zu zahlen;

iii) weiter hilfsweise, die Roberto Cavalli S.p.A. zu verurteilen, den Gesamtbetrag von 23.145.050 Euro als Rücktrittsentschädigung zu zahlen und, vorbehaltlich der Zahlung, die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erklären.

Mit einer Klageerwiderung vom 17. Dezember 2021 trat Roberto Cavalli S.p.A. dem Schiedsverfahren bei, ernannte Professor Vincenzo Mariconda zum Schiedsrichter und formulierte die folgenden Forderungen:

(i) die von Staff International S.p.A. formulierten Forderungen in ihrer Gesamtheit als sachlich und rechtlich unbegründet zurückzuweisen;

(ii) hilfsweise für den Fall, dass der Klage der Staff International S.p.A. stattgegeben wird, die von der Klägerin geforderten Beträge zu kürzen;

(iii) im Wege der Widerklage festzustellen, dass Staff International S.p.A. einen schweren Vertragsbruch begangen hat, die Kündigung des Vertrags aufgrund des Verschuldens und der Fahrlässigkeit von Staff International S.p.A. auszusprechen und dementsprechend das Recht von Roberto Cavalli S.p.A. auf Schadensersatz in Höhe von 20.110.003 € oder eines als gerecht erachteten niedrigeren oder höheren Betrags festzustellen und zu erklären;

(iv) hilfsweise im Wege der Widerklage festzustellen und zu erklären, dass die Lizenzvereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen beendet worden ist.

Die Mitschiedsrichter ernannten Prof. Rechtsanwalt Gianroberto Villa zum Vorsitzenden der Schiedsstelle. Die erste Anhörung zur Konstituierung des Ausschusses wurde für den 10. März 2022 angesetzt.

In Anbetracht des absolut vorläufigen Charakters des Schiedsverfahrens hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 keine Risikorückstellung für diese Rechtsstreitigkeiten gebildet, auch auf der Grundlage der Stellungnahme der mit der Verteidigung der Gesellschaft in diesem Verfahren beauftragten Anwälte.

Die Roberto Cavalli S.p.A. hat in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 die ihr zustehenden Lizenzgebühren ausgewiesen, die gemäß dem Lizenzvertrag auf den vom Lizenznehmer im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Umsatz aus dem Verkauf von Produkten der Marke Just Cavalli fällig werden. Diese Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1.348.252 € wurden von der Gesellschaft als Verringerung des Postens "Vorschüsse" unter den Verbindlichkeiten in der Bilanz des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft zum 31.12.2021 verbucht; für eine vollständigere Darstellung der Bilanzierung dieses Lizenzvertrags wird auf diesen Abschnitt des Jahresabschlusses verwiesen.

Rückstellung für Rücksendungen

Die "Rückstellung für Retourenrisiken" in Höhe von 2.144.136 € beinhaltet die zum 31. Dezember 2021 vorgenommene Anpassung des Umsatzes für das Jahr 2021 auf Periodenbasis unter Berücksichtigung des geschätzten Margenverlustes aufgrund von Produktretouren, die voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2022 auftreten werden, basierend auf dem historischen Trend. Die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der im Jahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses eingegangenen Produktrückgaben, die sich auf die im Jahr 2021 getätigten Verkäufe beziehen, bestätigt die Angemessenheit dieser Schätzung des Managements.

Rückstellung zur Deckung von Verlusten

Die "Rückstellung für Verlustabdeckung" zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 3.723.975 € wurde am Ende des laufenden Geschäftsjahres verbucht, um den Wert der Beteiligungen von Roberto Cavalli S.p.A. an das entsprechende Eigenkapital der Tochtergesellschaften Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd und Satelin Ltd anzupassen, die zum 31. Dezember 2021 mit einem Betrag von 2.710.723 € bzw. 1.013.252 € negativ waren.

Insbesondere ist anzumerken, dass der Wert des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft Roberto Cavalli Asia Pacific Company Ltd. zum 31. Dezember 2021 für die Zwecke der oben genannten Wertminderung vorsichtig angepasst wurde, um den niedrigeren Wert (in Höhe von 1.314.195 €) der von dieser gehaltenen 100%igen Beteiligung an Roberto Cavalli Macau Ltd. im Vergleich zum entsprechenden Buchwert zu berücksichtigen. Umgekehrt wurde der Nettobuchwert der Tochtergesellschaft Satelin Ltd. angepasst, um den höheren Wert (20.454 €) der von ihr gehaltenen nicht beherrschenden Anteile an der RC Sloane Street Ltd. gegenüber dem entsprechenden Buchwert zu berücksichtigen.

Rückstellung für Risiken bei Finanzinstrumenten

Die "Rückstellung für Risiken aus Finanzinstrumenten" in Höhe von 136.790 € umfasst die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2021 eines Zinsswap-Vertrags im Zusammenhang mit einem Finanzierungsleasingvertrag für ein Industriegebäude in Sesto Fiorentino, Florenz, gemäß OIC 32.

Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen - Sonstige Rückstellungen

Der Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 116.187 € enthält eine "Rückstellung für Gebühren" in Höhe eines Restbetrags von 50.000 €, die bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 95.000 € vorhanden war und mit der Schätzung der Geschäftsleitung in Bezug auf die Gebühren zusammenhängt, die der Gesellschaft infolge der Regulierung bestimmter Verwaltungspraktiken im Jahr 2017 im Zusammenhang mit der Immobilie in Sesto Fiorentino, Florenz, entstehen könnten.

Wir nehmen die teilweise Inanspruchnahme der vorgenannten Gebührenrückstellung in den Jahren 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 45.000 € zur Kenntnis, die für die Begleichung der für die Regulierung einiger dieser Fälle fälligen Gebühren durch die zuständigen Verwaltungsbehörden vorgesehen ist.

In der Bilanzposition zum 31.12.2021 ist auch eine "Rückstellung für Restrukturierungsrisiken" mit einem Restbetrag von 66.187 € enthalten, die bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit dem ursprünglichen Betrag von 205 € bestand.505 als Rückstellung, die von der Geschäftsleitung in jenem Jahr gebildet wurde und sich auf die geschätzten Kosten im Zusammenhang mit der Entlassung von Personal bezieht, die sich aus der Schließung des temporären Geschäfts in der Avenue Montaigne Paris und des Geschäfts in Serris-La Vallé ergeben, Geschäfte, die direkt von der französischen Tochtergesellschaft von Roberto Cavalli S.p.A. geführt werden. Diese Geschäfte wurden am 23.09.2019 bzw. 02.02.2020 eingestellt. Die Gesellschaft wartet auf die Gesamtabrechnung der zuständigen französischen Verwaltungsbehörden - "Pole employ" - der Beträge, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmter Ressourcen fällig sind, wobei die französische Tochtergesellschaft von Roberto Cavalli S.p.A. im Laufe des Geschäftsjahres 2020 die Beträge gezahlt hat, die unter demselben Titel schrittweise in Bezug auf einige dieser entlassenen Ressourcen abgewickelt wurden; die entsprechenden buchhalterischen Rückstellungen für das Geschäftsjahr 2019 erwiesen sich als angemessen in Bezug auf die tatsächlichen Werte.

Abgangsentschädigung

Im Jahr 2021 hat sich die Rückstellung für Abfertigungen wie folgt entwickelt:

Rückstellung für Abfindungen im Unternehmen bei INPS
Stand zum 31/12/2020 1.513.012 515.485
Gereift 2021 487.233 0
Übertragen auf zusätzliche Mittel (76.783) 0
Überweisung an den Fonds bei INPS (95.261) 95.261
Inanspruchnahme im Haushaltsjahr 2021 (723.560) (270.726)
Stand zum 31.12.2021 1.104.641 340.020

Schulden

Der Wert der Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 im Vergleich zu den Werten des Vorjahres ist nachstehend aufgeführt:

Schulden 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Verbindlichkeiten gegenüber dem Alleingesellschafter für Darlehen - innerhalb von 12 Monaten 1.286.932 665.000 621.932
Verbindlichkeiten gegenüber dem Alleingesellschafter für Darlehen - über 12 Monate 43.000.000 71.500.000 (28.500.000)
Verbindlichkeiten gegenüber Banken 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Darlehensgebern 0 0 0
Vorschüsse 21.922.996 22.083.090 (160.094)
Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten 12.276.505 5.775.445 6.501.060
Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften 983.066 2.839.914 (1.856.848)
Verbindlichkeiten gegenüber Muttergesellschaften 0 0 0
Steuerschulden 363.435 1.104.513 (741.078)
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 570.219 509.083 61.136
Sonstige Schulden 785.645 3.401.194 (2.615.549)
Insgesamt 81.188.798 107.878.238 (26.689.440)

Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären für Darlehen

Dieser Bilanzposten in Höhe von 44.286.932 € drückt den Restbetrag von 43.000.000 € aus, den die Roberto Cavalli S.p.A. dem Alleinaktionär Vision schuldet.

Investment Company LLC in Bezug auf drei spezifische Darlehen in Höhe von ursprünglich 66.500.000 €, 8.000.000 € und 3.500.000 €, die von dieser in mehreren Raten in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 an die Gesellschaft ausgezahlt wurden, zusammen mit dem entsprechenden Zinsanteil in Höhe von 1.286.932 €, beschränkt auf den Teil, dessen Zahlung am Ende des Geschäftsjahres 2021 fällig ist.

Der in den Jahresabschlüssen ausgewiesene Wert besteht aus dem Saldo der gewährten Darlehen in Höhe von 78 Mio. € abzüglich der Beträge in Höhe von 35 Mio. €, die im Laufe des Haushaltsjahres 2021 in Risikokapital umgewandelt wurden, wie nachstehend erläutert.

In Bezug auf das erste Darlehen in Höhe von ursprünglich 66.500.000 €, dessen Wert zum Ende des Haushaltsjahres 2021 31.500.000 € betrug, ist Folgendes anzumerken.

Am 28. November 2019 wurde der Abschluss der Transaktion für die Investition von Vision Investment Co. LLC in das Kapital von Roberto Cavalli S.p.A. mit der Einbringung des Gesamtbetrags von 95.000.000 Euro abgeschlossen, der für die Umstrukturierung der Schulden und die Bezahlung der Gläubiger des Unternehmens funktional ist.

Konkret erfolgte diese Kapitalisierung in Höhe von 66.5000.000 € durch die Aufnahme eines verzinslichen Aktionärsdarlehens zugunsten der Gesellschaft durch Vision mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Aufschlag von 1 % auf den EZB-Zinssatz. Roberto Cavalli S.p.A. kann die Laufzeit dieser Finanzierung um weitere zwei Jahre verlängern, wobei die Rückzahlung der als Kapital anerkannten Beträge innerhalb der vertraglichen Laufzeit oder im Voraus nur auf Antrag von Roberto Cavalli S.p.A. erfolgen kann.

Die Kapitalisierung der Zinsen und ihre Rückzahlung werden jährlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der genannten Finanzierung festgelegt.

Der verbleibende Teil der oben genannten Kapitalisierung in Höhe von 95.000.000 €, die von Vision Investment Company LLC gegenüber Roberto Cavalli S.p.A. vorgenommen wurde, wurde durch die Zahlung eines zusätzlichen Betrags in Höhe von 28.500.000 € am 28.11.2019 durch den alleinigen Aktionär als zukünftige Kapitalerhöhung ausgeführt. Der Betrag dieser Zahlung wurde in die entsprechende Rücklage des Eigenkapitals der Gesellschaft eingestellt; die Kapitalerhöhung soll bis zum 31.01.2025 durchgeführt werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Alleinaktionär am 23. Juni 2021 und am 30. September 2021 eine Rekapitalisierung der Muttergesellschaft in Höhe von 23.000.000 € bzw. 12.000.000 € durch Umwandlung eines Teils des zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehens in Höhe von 66.500.000 € in Risikokapital vorgenommen hat. Der Zweck dieser Kapitalisierungen bestand darin, die von Roberto Cavalli S.p.A. im Jahr 2020 und in den folgenden Monaten des Jahres 2021 verzeichneten Verluste zu decken und das Eigenkapital der Muttergesellschaft, das in den von Zeit zu Zeit von den Direktoren für die Durchführung der genannten Kapitalerhöhungen erstellten Bilanzen ausgewiesen wurde, wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

Wie bereits erwähnt, beläuft sich der Restbetrag dieses Darlehens zum 31.12.2021 nach dieser teilweisen Umwandlung in Risikokapital auf 31.500.000 €.

Am 4. November 2020 gewährte die Alleingesellschafterin Vision Investment Company LLC der Roberto Cavalli S.p.A. ein zweites verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 8.000.000 € mit einer Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Inanspruchnahme und einem Aufschlag von 1% auf den EZB-Zinssatz. Eine erste Tranche dieses Darlehens in Höhe von 5.000.000 € wurde am 5. November 2020 ausgezahlt; die zweite Tranche in Höhe von 3.000.000 € wurde am 16. Februar 2021 ausgezahlt. Roberto Cavalli S.p.A. ist eine Verlängerung des Fälligkeitsdatums der besagten Finanzierung nur mit vorheriger Genehmigung des Alleinaktionärs gestattet. Die Rückzahlung der als Kapital ausgewiesenen Beträge wird innerhalb der vertraglichen Fälligkeit erwartet oder im Voraus nur auf Verlangen von Roberto Cavalli S.p.A..

Die Kapitalisierung der Zinsen und ihre Rückzahlung werden halbjährlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung jeder Nutzungstranche der genannten Finanzierung festgelegt.

Am 20. Mai 2021 gewährte die Alleingesellschafterin Vision Investment Company LLC der Roberto Cavalli S.p.A. ein drittes verzinsliches Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtbetrag von 5.000.000 € und einer Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Inanspruchnahme, mit einem Aufschlag von 1 % auf den EZB-Zinssatz.

Zum Stichtag dieses Jahresabschlusses hat Roberto Cavalli S.p.A. einen Teil dieser Finanzierung in Höhe von 3.500.000 € in Anspruch genommen. Am 27. Januar 2022 zahlte der Alleingesellschafter den Restsaldo dieser Finanzierung in Höhe von 1.500.000 € aus,

Die Kapitalisierung der Zinsen und deren Rückzahlung werden halbjährlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung jeder Nutzungstranche der genannten Finanzierung festgelegt.

Die aufgelaufenen Zinsaufwendungen für diese Darlehen, die sich auf den Teil dieser Darlehen beschränken, dessen Zahlung am Ende des Jahres 2021 noch nicht fällig ist, wurden in Höhe von 56.890 € unter dem Bilanzposten "Passive Rechnungsabgrenzungsposten" ausgewiesen.

Für ein besseres Verständnis der Cashflows für das Jahr 2021 wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen, die integraler Bestandteil dieses Jahresberichts ist.

Erwähnenswert ist auch, dass die Alleingesellschafterin Vision Investment Company LLC am 8. Februar 2022 der Roberto Cavalli S.p.A. ein viertes verzinsliches Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 5.000.000 € mit einer Laufzeit von drei Jahren ab der ersten Inanspruchnahme und einem Aufschlag von 1 % auf den EZB-Zinssatz gewährt hat. Am 22. Februar 2022 nahm die Muttergesellschaft eine Teilinanspruchnahme dieses Darlehens in Höhe von 1.300.000 € vor.

Verbindlichkeiten gegenüber Banken

Zum 31.12.2021 hatte das Unternehmen keine "Bankschulden".

Zu diesem Bilanzposten ist Folgendes anzumerken.

In den vorangegangenen Geschäftsjahren profitierte das Unternehmen von einem mittel- und langfristigen Darlehensvertrag, der am 12. Oktober 2015 von Roberto Cavalli S.p.A. mit einem Bankenpool über einen Gesamtbetrag von 45 Millionen Euro und mit einer Laufzeit von 6 Jahren ab Unterzeichnung unterzeichnet wurde.

Am 31. Juli 2019, nach Beginn des Vorabstimmungsverfahrens, unterzeichneten alle Banken des Pools eine Umschuldungsvereinbarung gemäß Artikel 182-bis des Konkursgesetzes, die unter anderem die Verpflichtung des Unternehmens vorsah, die gesamten Bankverbindlichkeiten im Hauptbetrag zuzüglich der bis zur tatsächlichen Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen innerhalb von 100 Arbeitstagen nach dem endgültigen Genehmigungsbeschluss gemäß Artikel 182-bis des Konkursgesetzes zurückzuzahlen.

Am 29. November 2019 tilgte Roberto Cavalli S.p.A. die gesamte mit den Poolbanken vereinbarte Schuldposition für Kapital und Zinsen in Höhe von insgesamt 46.446.181 €.

Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bestehenden Pfandrechte an den Aktien und Marken des Unternehmens gelöscht.

Vorschüsse

Dieser Bilanzposten, der sich zum 31. Dezember 2021 auf 21.922.996 € belief, umfasst von Kunden und Lizenznehmern gezahlte Vorschüsse, größtenteils an die Muttergesellschaft, in Höhe von insgesamt 2.612.843 € sowie den Restbetrag zu diesem Zeitpunkt in Höhe von 19 €.360.946 Euro an Mindestlizenzgebühren, die Roberto Cavalli S.p.A. dem Lizenznehmer Staff International S.p.A. gemäß der entsprechenden Lizenzvereinbarung für die nach dem laufenden Jahr anfallenden Vertragsperioden in Rechnung stellt.

Zu der Bilanzposition "Vorschüsse von Lizenznehmern" ist Folgendes anzumerken.

Wie in den Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen der Vorjahre dargestellt, unterzeichnete Roberto Cavalli S.p.A. am 17. Juni 2016 eine Vereinbarung zur Änderung und Ergänzung der mit Staff International S.p.A. bestehenden Lizenzvereinbarung für die Konfektionslinie und Accessoires der Marke Just Cavalli, Infolgedessen zahlte der Lizenznehmer an Roberto Cavalli S.p.A. - gleichzeitig mit der Unterzeichnung - einen Betrag in Höhe von 32 Millionen Euro als "Mindestvorauszahlung", der auf die im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Lizenzgebühren für die gesamte Laufzeit der Lizenz (1. Januar 2016 - 31. Dezember 2026) angerechnet wird.

In der Lizenzvereinbarung ist auch ein "relevanter Schwellenwert für Lizenzgebühren" in Höhe von 47,5 Millionen Euro festgelegt, der für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung gilt. Für den Fall, dass im Zeitraum 2016-2026 der Wert der tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren den Betrag der "Mindestvorauszahlung" übersteigt, ist der Lizenznehmer nicht verpflichtet, weitere Lizenzgebühren an Roberto Cavalli S.p.A. zu zahlen, bis die tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren diesen "relevanten Schwellenwert" in Höhe von 47,5 Millionen Euro erreichen. Stattdessen wird Staff International S.p.A. wieder verpflichtet sein, weitere Lizenzgebühren gemäß dem Vertrag zu zahlen, allerdings nur für den Teil, der diesen "relevanten Schwellenwert" überschreitet. Es wurde außerdem vereinbart, dass für den Fall, dass der Wert der ab dem Jahr 2016 tatsächlich angefallenen Lizenzgebühren niedriger ist als der vorgestreckte Mindestbetrag bei natürlichem Auslaufen der Vereinbarung (und somit außerhalb der in derselben Vereinbarung geregelten Fälle des Rücktritts oder der Kündigung), der verbleibende Teil des vorgestreckten Mindestbetrages als vollständig und endgültig vom Lizenzgeber als Lizenzgebühren erworben gilt; Es ist daher nicht vorgesehen, dass der Lizenzgeber diese vorgeschossenen Mindestgebühren an den Lizenznehmer zurückzahlt, da dieser ausdrücklich auf sein Recht verzichtet hat, die Rückzahlung und Rückerstattung zu verlangen, auch nicht teilweise.

Diese Vertragsänderung sieht für Roberto Cavalli S.p.A. und Staff International S.p.A. die Option vor, den Lizenzvertrag vorzeitig zu beenden; diese Option hätte von den Parteien während des gesamten Jahres 2021 ausgeübt werden können. Bei Eintritt dieser Bedingung sieht der Vertrag die Zahlung einer Kündigungsgebühr durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer vor

Wie im Abschnitt dieses Jahresberichts über Rückstellungen für Risiken und Kosten ausführlich erläutert, hat Staff International S.p.A. mit Schreiben vom 26. Mai 2021 den Rücktritt von der oben genannten Lizenzvereinbarung erklärt und die ihr von Roberto Cavalli S.p.A. geschuldete Gegenleistung auf 23.145.050 € beziffert.

Dieser Betrag war vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer in vier gleichen, gestaffelten zweimonatlichen Raten zu zahlen, die erste bis zum 26. Juli 2021 und die letzte bis zum 26. Januar 2022.

Mit Schreiben vom 26. Juli 2021 bestritt Roberto Cavalli S.p.A. den Widerruf von Staff International sowohl in seiner Ausübung als auch in der Bezifferung des geforderten Betrags und leistete die entsprechende Zahlung nicht innerhalb der Frist.

Staff International S.p.A. kündigte mit Schreiben vom 4. Oktober 2021 den Lizenzvertrag und forderte Roberto Cavalli S.p.A. zur Zahlung eines Zwangsgeldes in Höhe von 27.081.000 Euro auf.

Am 5. November 2021 reichte Staff International S.p.A. eine Klage gegen Roberto Cavalli S.p.A. ein und beantragte ein Schiedsverfahren, das noch vor der Mailänder Schiedskammer anhängig ist.

Die Roberto Cavalli S.p.A. hat sich auf das Schiedsverfahren eingelassen und u. a. die vollständige Zurückweisung der von der Staff International S.p.A. erhobenen Ansprüche als sachlich und rechtlich unbegründet beantragt.

Für eine vollständigere Darstellung der von den Parteien im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche verweisen wir auf den Abschnitt "Rückstellungen für Risiken und Kosten" in diesem Jahresbericht.

Infolge der Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Lizenznehmer und der anschließenden Beendigung des Lizenzvertrags erhält Roberto Cavalli S.p.A. alle Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Marke mit Wirkung ab der Saison Frühjahr/Sommer 2023 (einschließlich) zurück.

Die Roberto Cavalli S.p.A. hat in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 die ihr zustehenden Lizenzgebühren ausgewiesen, die gemäß dem Lizenzvertrag auf den vom Lizenznehmer im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Umsatz aus dem Verkauf von Produkten der Marke Just Cavalli entfallen. Diese Lizenzgebühren in Höhe von 1.348.252 € wurden von der Gesellschaft als Verringerung des Postens "Vorschüsse" unter den Verbindlichkeiten in der Bilanz des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft zum 31.12.2021 verbucht.

Der zum 31.12.2021 verbleibende Restbetrag der oben genannten "Mindestvorauszahlungen für Lizenzgebühren" beläuft sich nach Abzug der oben genannten Lizenzgebühren auf insgesamt 19.360.946 € und wird in diesem Jahresabschluss unter dem Posten "Vorauszahlungen innerhalb von 12 Monaten" ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten

Der Saldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belief sich zum 31.12.2021 auf 12.276.505 €.

Dieser Betrag umfasst auch die am Ende des laufenden Geschäftsjahres von Roberto Cavalli S.p.A. gegenüber der Schweizer Niederlassung der Firma Helier Fashion in Dubai aufgelaufene Schuld in Höhe von 5.798.146 € in Ausführung des am 26. März 2021 unterzeichneten und ab 1. Januar 2021 wirksamen Dienstleistungsvertrags.

Wir weisen darauf hin, dass die Forderung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, für die ein förmlicher Rechtsstreit eingeleitet wurde, in Höhe von 203.089 € in der Bilanz ordnungsgemäß unter den nach 12 Monaten fälligen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurde.

Nachstehend folgt eine Analyse der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Gebieten:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Gebieten 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Italien und die EU 11.623.813 5.468.388 6.155.425
Extra-EU 652.692 307.057 345.635
Insgesamt 12.276.505 5.775.445 6.501.060

Das Unternehmen hat keine Schulden, die länger als fünf Jahre fällig sind.

Die Schulden des Unternehmens sind nicht durch Sicherheiten abgesichert.

Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften

Die Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften" zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 983.066 € beinhaltet größtenteils die Schulden gegenüber den Tochtergesellschaften RC Sloane Street Ltd, Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd und RC Macau Ltd für Marketingbeiträge, die von Roberto Cavalli S.p.A. an diese Unternehmen im Rahmen einer spezifischen, von der Gruppe angenommenen Politik geschuldet werden, die durch von unabhängigen Fachleuten durchgeführte Benchmark-Bewertungen unterstützt wird.

Der Zweck dieses Beitrags ist es, die Kosten im Zusammenhang mit den Aktivitäten zu unterstützen, die diese Tochtergesellschaften zur Unterstützung der Muttergesellschaft und der Marke Roberto Cavalli mit ihrer Präsenz in ihren Fachgebieten durch wichtige Einzelmarken-Boutiquen mit dem Markennamen, an prestigeträchtigen Standorten und mit prestigeträchtiger Ausstattung durchführen.

Wie in anderen Abschnitten des vorliegenden Jahresabschlusses dargestellt, hat der Verwaltungsrat der Roberto Cavalli S.p.A. am 13. März 2019 beschlossen hatte, die Auszahlung von Marketingbeiträgen zugunsten ihrer im Einzelhandel tätigen Tochtergesellschaften zu unterbrechen, da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, diese angesichts des Beginns des Vorkoordinierungsverfahrens am 2. April 2019 weiterhin finanziell zu unterstützen.

Roberto Cavalli S.p.A. mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Anwendung der genannten Politik zugunsten der Tochtergesellschaft RC Sloane Street Ltd. und mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auch zugunsten der Tochtergesellschaft Roberto Cavalli Macau Ltd.

Steuerschulden

Der Saldo der Steuerverbindlichkeiten gliedert sich wie folgt:

Steuerschulden 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Verbindlichkeiten aus Einbehalten 235.135 985.295 (750.160)
MwSt.-Verbindlichkeiten 116.726 112.293 4.433
Zu zahlende direkte Steuern 0 0 0
Sonstige Steuerschulden 11.574 6.925 4.649
Insgesamt 363.435 1.104.513 (741.078)

Die Bilanzposition "Quellensteuerverbindlichkeiten" enthält den Betrag, der den Steuerbehörden zum 31. Dezember 2021 für die von der Gesellschaft als Quellensteuerstelle vorgenommenen Einbehaltungen geschuldet wird und der im Januar 2022 in voller Höhe gezahlt wurde.

Der Saldo der "MwSt.-Verbindlichkeiten" zum 31. Dezember 2021 enthält nur "ausländische" MwSt.-Verbindlichkeiten, die sich auf die ausländischen Betriebsstätten von Roberto Cavalli S.p.A. in Europa beziehen, die im Einzelhandelsgeschäft tätig sind.

Wie im Steuerteil dieses Dokuments dargestellt, hat das Unternehmen im Jahr 2021 kein steuerpflichtiges Einkommen für Zwecke der direkten Steuern.

Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern

Dieser Bilanzposten, der zum 31. Dezember 2021 einen Saldo von 570.219 € aufwies, enthält die zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern, die im Jahr 2022 ordnungsgemäß und fristgerecht beglichen wurden.

Sonstige Schulden

Der Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" setzt sich wie folgt zusammen:

Sonstige Schulden 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Verbindlichkeiten gegenüber Angestellten und Mitarbeitern 230.336 2.685.695 (2.455.359)
Abgegrenzte Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 404.991 470.943 (65.952)
Sonstige Verbindlichkeiten - innerhalb von 12 Monaten 150.318 244.556 (94.238)
Insgesamt 785.645 3.401.194 (2.615.549)

Der Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthält in Höhe von 635.327 € die zum 31. Dezember 2021 bestehenden Verbindlichkeiten für die von den Mitarbeitern des Unternehmens für den Monat Dezember 2021 geschuldeten und im Januar 2022 ausgezahlten Löhne und Gehälter sowie die abgegrenzten Verbindlichkeiten für die im Jahr 2021 geschuldeten Löhne und Gehälter. Der gleiche Posten des Vorjahresabschlusses enthielt Schuldposten derselben Art, zusammen mit den an die pro tempore-Direktoren zu zahlenden Vergütungen und dem Teil der Abfindungsrückstellung für das im Dezember 2020 ausgeschiedene Personal, der im Februar 2021 gezahlt wurde; im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde daher eine Umgliederung dieses Teils der Abfindungsrückstellung vorgenommen, so dass dieser Teil angemessen unter den "innerhalb von 12 Monaten" fälligen Verbindlichkeiten der Gesellschaft und nicht stattdessen unter den festen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird.

Die Bilanzposition "Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten" in Höhe von 150.318 € beinhaltet Verbindlichkeiten für an Kunden gewährte Lagerkredite, deren Restbetrag zum 31. Dezember 2021 99.960 € beträgt, zu erhaltende Forderungen in Höhe von 9.162 € sowie diverse sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 41.196 €.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten stellen die Verknüpfungsposten des Haushaltsjahres dar, die nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung gezählt werden.

Die antizipativen Passiva und Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen:

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Sonstige Abgrenzungen 69.958 76.324 (6.366)
Sonstige Abgrenzungen 662.594 531.658 130.936
Insgesamt 732.552 607.982 124.570

Das Konto für antizipative Passiva enthält zum größten Teil die von der Gesellschaft vorgenommene Zuweisung des Betrags von 56.890 € für die aufgelaufenen Zinsen auf die vom Alleinaktionär gewährten Darlehen, begrenzt auf den Teil dieser Zinsen, dessen Zahlung am Ende des Jahres 2021 noch nicht fällig ist.

Der am 31. Dezember 2021 fällige Teil dieser Zinsen in Höhe von 1.286.932 € wurde unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für Darlehen" ausgewiesen, da die entsprechende Kapitalisierung vertraglich vorgesehen ist.

Im Jahresabschluss des laufenden Jahres wurde - zu Vergleichszwecken - die gleiche buchhalterische Behandlung auch in Bezug auf die Werte dieser Verbindlichkeiten für aufgelaufene und zum 31. Dezember 2020 fällige Zinsen angewandt, die entsprechend in den entsprechenden Posten des Jahresabschlusses "Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären für Darlehen - innerhalb von 12 Monaten" des Vorjahres in Höhe von 665.000 € umgegliedert wurden.

Das Konto "Rechnungsabgrenzungsposten" zum 31. Dezember 2021 enthält mit einem Gesamtbetrag von 661.534 € größtenteils den Teil der ausgesetzten Einnahmen, der sich auf Zuschüsse bezieht, die von Dritten an die Gesellschaft für die Eröffnung von Verkaufsstellen in Italien und San Marino gezahlt wurden und der periodengerecht für die gesamte Laufzeit der Mietverträge, auf die sich diese Zuschüsse beziehen, abgegrenzt wird.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen, Garantien und Eventualverbindlichkeiten

Mit dem Gesetzesdekret 139/2015, das die Richtlinie 34/2013/EU umsetzt, wurde der dritte Absatz von Artikel 2425 des italienischen Zivilgesetzbuchs, der sich auf die sogenannten "nachrichtlichen Konten" bezog, aufgehoben und gleichzeitig Absatz 9 von Artikel 2427 des italienischen Zivilgesetzbuchs geändert (Erläuterungen).

Die Informationen über die eingegangenen Verpflichtungen und Garantien, die früher in der Bilanz unter den nachrichtlichen Konten zu finden waren, werden nun zwingend in den beschreibenden Teil der Jahresabschlüsse aufgenommen.

Der Wert der von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen und Garantien zum 31.12.2021 im Vergleich zu den entsprechenden Beträgen des Vorjahres ist nachstehend aufgeführt:

Mittelbindungen 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Mittelbindungen 179.215 1.124.040 (944.825)
Insgesamt 179.215 1.124.040 (944.825)

Die vorstehenden Angaben geben den Wert der von der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 über Bankinstitute zugunsten Dritter eingegangenen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 179.215 € wieder. Es sei darauf hingewiesen, dass die Erneuerung bestimmter Bankgarantien, die am 31.12.2020 auslaufen, im Jahr 2021 durch die Nutzung der Banklinien des Alleinaktionärs bewältigt wurde.

In dem Abschnitt dieses Dokuments, der den "Finanzierungsleasing-Transaktionen" gewidmet ist, wurden die gemäß Artikel 2427 Nr. 22 des italienischen Zivilgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben gemacht und die impliziten Auswirkungen auf das Eigenkapital und das Jahresergebnis, die sich aus diesen Transaktionen ergeben, konkret dargelegt.

Der oben ausgewiesene Wert der Verpflichtungen enthält daher - wie im Vorjahresabschluss - nicht den Betrag der impliziten Hauptverbindlichkeiten aus solchen Finanzierungsleasingverträgen.

Informationen über den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Roberto Cavalli S.p.A. hat ab dem 31. Dezember 2021 einen IRS-Vertrag mit Intesa San Paolo S.p.A.. mit der Nr. 28290333, die der Absicherung von Zinsschwankungen im Zusammenhang mit dem Finanzierungsleasing für ein Industriegebäude in der Via Edison Nr. 3/7 (Sesto Fiorentino) dient.

Dieser IRS-Vertrag deckt das Zinsrisiko für einen Teil von 1.430.280 € des gesamten finanzierten Restbetrags ab, dessen Wert zum 31. Dezember 2021 1.673.628 € beträgt; alle Fälligkeiten der Zinsdifferenz sind auf die des entsprechenden Tilgungsplans abgestimmt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Absicherungsgeschäft für das Risiko der Variabilität der erwarteten Cashflows, das das Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen schützen soll, die bei der künftigen Zahlung von variablen Zinsen im Rahmen des Tilgungsplans des oben genannten Finanzierungsleasings auftreten können.

Roberto Cavalli S.p.A. hat bei der Erstellung des (Einzel-)Abschlusses zum 31. Dezember 2021 das Grundgeschäft, bestehend aus dem Finanzierungsleasingvertrag, nach der Bilanzmethode dargestellt und die gezahlten Mieten nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

In Anbetracht der oben dargestellten Merkmale hat die Gesellschaft bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 - dem ersten Jahr der Anwendung des neuen OIC 32 - den (negativen) Wert des beizulegenden Zeitwerts des besagten Derivats zum 1. Januar 2016 als Verringerung der "Gewinnrücklagen" zu diesem Zeitpunkt gemäß Artikel 32 ausgewiesen, obwohl der IRS-Vertrag die Merkmale einer wirksamen Absicherungstransaktion aufweisen würde. 2426 - 11 bis) des neuen italienischen Zivilgesetzbuches, das vorsieht, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden; dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass der entsprechende Posten der abgesicherten Schuld in der Bilanz nicht enthalten ist.

In Übereinstimmung mit diesem Kriterium wurde die (positive) Veränderung des beizulegenden Zeitwerts dieses Derivats zum 31.12.2021 gegenüber dem zum 31.12.2020 ausgewiesenen Wert unter dem Posten D 18 d) der Gewinn- und Verlustrechnung des (Einzel-)Abschlusses 2021 der Muttergesellschaft gemäß den Bestimmungen des neuen OIC 32 verbucht.

Bei der Erstellung des konsolidierten Konzernabschlusses zum 31.12.2021 wurde es für sinnvoll erachtet, dieselben Bewertungskriterien zu bestätigen, die von der Gesellschaft bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2021 angewandt wurden (separat).

Im Jahr 2021 wurden von der Gesellschaft keine weiteren Absicherungen des Zins- oder Wechselkursrisikos vorgenommen oder bestanden zum 31. Dezember 2021.

Leasing-Transaktionen

Leasingtransaktionen werden in der Bilanz nach der Equity-Methode erfasst, wobei die gezahlten Mieten in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht ausgewiesen werden.

Die Roberto Cavalli S.p.A. verfügt über Wertpapier- und Immobilien-Leasingverträge, für die gemäß Artikel 2427 Nr. 22 des italienischen Zivilgesetzbuches in der nachstehenden Tabelle die Auswirkungen auf das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 und auf das Ergebnis des laufenden Jahres angegeben werden, die sich ergeben hätten, wenn die Gesellschaft diese Verträge gemäß dem für den Konzernabschluss geltenden Rechnungslegungsstandard OIC 17 bilanziert hätte.

Insbesondere wäre das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 um 5.346.875 € höher gewesen als die entsprechenden Werte im Jahresabschluss des laufenden Jahres; umgekehrt wäre der Nettoverlust um 228.561 € höher gewesen als die entsprechenden Werte im Jahresabschluss des laufenden Jahres.

TABELLE MIT EINER ZUSAMMENFASSUNG DER ANGABEN IM ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES GEMÄSS ARTIKEL 2427 NR. 22 DES ZIVILGESETZBUCHES 2021
AKTIVITÄTEN
a) Laufende Verträge
a1) geleasten Vermögenswerten zum Ende des Vorjahres, 9.849.115
abzüglich der Abschreibung zum Ende des vorangegangenen Jahres 11.311.462
a2) im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen erworbene Vermögenswerte/Zugänge bei geleasten Vermögenswerten während des Jahres 0
im Laufe des Jahres verkaufte geleaste Vermögenswerte 0
a3) während des Jahres abgelöste Leasinggegenstände 0
a4) Abschreibungsbeträge für das Jahr (639.044)
a5) Wertberichtigungen/Abschreibungen auf geleaste Vermögenswerte 0
a6) geleaste Vermögenswerte zum Jahresende 9.210.071
abzüglich der Gesamtabschreibung des Euro 11.950.506
a7) aktive Rechnungsabgrenzungen (120.528)
b) Zurückgenommene Vermögenswerte 0
b1) höherer Gesamtwert der getilgten Aktiva, ermittelt nach der Finanzmethode im Verhältnis zu ihrem Nettobuchwert am Ende des Geschäftsjahres 0
PASSIVITÄT
c1) implizite Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasinggeschäften zum Ende des Vorjahres 1.964.407
- davon fällig im folgenden Jahr 290.779
- davon 1 bis 5 Jahre überfällig 1.673.628
- davon fällig über 5 Jahre 0
c2) Im Laufe des Jahres entstandene implizite Schulden 0
c3) Ermäßigungen für die Rückzahlung des Kapitals (290.779)
c4) Ermäßigungen für Rücknahmen im Laufe des Jahres 0
c5) implizite Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasinggeschäften zum Jahresende 1.673.628
- davon fällig im folgenden Jahr 296.154
- davon 1 bis 5 Jahre überfällig 1.377.473
- davon fällig über 5 Jahre 0
c6) Kürzungen der in den Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Schuldenbereinigungen 0
d) Brutto-Gesamteffekt zum Jahresende 7.415.915
e) Netto-Steuereffekt 2.069.040
f) Auswirkung auf das Eigenkapital am Ende des Haushaltsjahrs 2021 5.346.875
Die Auswirkungen auf die WIRTSCHAFTSRECHNUNG können wie folgt dargestellt werden:
Rückbuchung von Gebühren für Finanzleasinggeschäfte 329.456
Ausweis von Finanzierungskosten bei Finanzierungsleasinggeschäften (4.800)
Erkennung von:
- Abschreibungsquoten
- zu bestehenden Verträgen (639.044)
- auf getilgte Vermögenswerte 0
- Wertberichtigungen/Wertaufholungen bei Leasinggegenständen/Veräußerungsgewinne 0
Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern (317.005)
Erfassung des Steuereffekts 88.444
Auswirkung der Bilanzierung von Leasinggeschäften nach der Finanzmethode auf das Ergebnis des Jahres 2021 (228.561)

Wert der Produktion

Der Wert der Produktion setzt sich wie folgt zusammen:

Wert der Produktion 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 57.426.227 56.885.684 540.543
Veränderung des Bestandes an unfertigen, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen (6.205.852) (7.370.124) 1.164.272
Sonstige Einnahmen und Erträge 1.944.405 1.110.328 834.077
Insgesamt 53.164.780 50.625.888 2.538.892

Die Aufgliederung der "Einnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen" nach geografischen Gebieten sieht wie folgt aus:

Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Italien und EU-Länder 30.821.888 40.687.707 (9.865.819
Nicht-EU-Länder 26.604.339 16.197.977 10.406.362
Insgesamt 57.426.227 56.885.684 540.543

Es folgt eine Zusammenfassung des "Wertes der Produktion", der von der Gesellschaft im laufenden Jahr verbucht wurde, im Vergleich zu den entsprechenden Beträgen des Vorjahres, mit spezifischen Angaben zur Art der verschiedenen Kategorien von Einnahmen und Erträgen, die in diesem Posten des Jahresabschlusses enthalten sind, um die verschiedenen Arten von Geschäften zu repräsentieren, die von Roberto Cavalli S.p.A. betrieben werden. :

Umsätze nach Kategorien 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Nettoumsatzerlöse 45.571.757 31.989.347 13.582.410
Lizenzgebühren 10.134.707 20.709.946 (10.575.239)
Einnahmen aus Werbebeiträgen 1.464.631 4.006.079 (2.541.448)
Erstattung der vertraglichen Kosten 209.286 100.000 109.286
Provisionseinnahmen aus Verkäufen 45.846 80.312 (34.466)
Gesamteinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen 57.426.227 56.885.684 540.543
Veränderung des Bestandes an unfertigen, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen (6.205.852) (7.370.124) 1.164.272
Erlöse aus der Abtretung von Leasingverträgen 1.000.000 0 1.000.000
Einziehung sonstiger Kosten 148.531 151.065 (2.534)
Kapitalgewinne aus Veräußerungen 22.449 661 21.788
Sonstige Einnahmen und Erträge 773.425 958.602 (185.177)
Sonstige Erträge und Einnahmen insgesamt 1.944.405 1.110.328 834.077
Insgesamt 53.164.780 50.625.888 2.538.892

Zur Erläuterung der Bilanzposition "Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen" wird auf die Analyse im Abschnitt "Geschäftsverlauf und Ertragslage der Roberto Cavalli S. p.A." des Lageberichts verwiesen.

Der Posten "Sonstige Einnahmen und Erträge" für das Jahr 2021 in Höhe von 1.968.604 € spiegelt hauptsächlich die Anerkennung der Gegenleistung in Höhe von 1.000 € durch die französische Tochtergesellschaft der Gesellschaft wider aus dem Verkauf der Untermietverträge bestimmter Verkaufsflächen in der Rue Saint Honoré in den Hausnummern 392-394 mit Wirkung zum 1. Januar 2021, die - nach dem ursprünglichen Plan - nach Abschluss einer umfassenden Renovierung, die im Jahr 2020 hätte beginnen sollen, für die Unterbringung eines neuen Flagship-Stores der Marke Roberto Cavalli unter der direkten Leitung des Unternehmens vorgesehen gewesen wären.

In dieser Bilanzposition ist auch der Teil der Erträge für das Jahr 2021 in Höhe von 86.423 € enthalten, der sich auf die Zuschüsse bezieht, die der Gesellschaft und ihrer Niederlassung in San Marino für die Eröffnung von direkt betriebenen Verkaufsstellen gewährt wurden, sowie auf die Covid-Zuschüsse, die von europäischen Regierungsbehörden für Einzelhandelsniederlassungen von Roberto Cavalli S.p.A. gewährt wurden. die in dem Gebiet tätig sind, in Höhe von insgesamt 362.549 €, der Erlass von vorgeschriebenen Schulden in Höhe von 246.315 €, die vom steuerfreien Betreiber anerkannten Provisionen in Höhe von 53.761 €, die Rückerstattung diverser Kosten und Veräußerungsgewinne in Höhe von insgesamt 170.980 € sowie verschiedene Arten von Einnahmen, die einzeln betrachtet unbedeutend sind.

Produktionskosten

Die Produktionskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Produktionskosten 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren 21.707.111 15.721.254 5.985.857
Kosten für Dienstleistungen 24.997.541 15.813.108 9.184.433
Miet- und Pachtkosten 6.700.263 7.435.749 (735.486)
Personalkosten
- Löhne und Gehälter 7.347.445 11.651.080 (4.303.635)
- Sozialabgaben 2.368.699 3.734.837 (1.366.138)
- Abgangsentschädigung 487.233 909.446 (422.213)
- Sonstige Personalkosten 32.159 6.907.874 (6.875.715)
Abschreibung und Amortisation
- Abschreibung von immateriellen Anlagewerten 6.967.082 17.007.696 (10.040.614)
- Abschreibung von Sachanlagen 1.177.065 1.261.998 (84.933)
- Abschreibung von Sachanlagen 0 118.839.723 (118.839.723)
- Wertberichtigungen auf Forderungen, die im Umlaufvermögen erfasst sind 1.283.455 11.100.000 (9.816.545)
Veränderung der Vorräte an Rohstoffen 121.493 843.904 (722.411)
Sonstige Bestimmungen 0 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 434.122 598.345 (164.223)
Insgesamt 73.623.668 211.825.014 (138.201.346)

Zum besseren Verständnis der wichtigsten Veränderungen bei den Produktionskosten verweisen wir auf die Analyse im Abschnitt "Operative Leistung und Ergebnis der Geschäftstätigkeit von Roberto Cavalli S.p.A." im Bericht über die Geschäftstätigkeit.

Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Kosten für den Kauf von Waren, die verarbeitet und/oder vermarktet werden sollen, fallen unter diese Rubrik.

Die "Einkaufskosten" verzeichneten im Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den entsprechenden Werten des Vorjahres, was vor allem auf die höheren Einkaufsvolumina im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess zurückzuführen ist, als Folge des im Berichtsjahr verzeichneten Anstiegs der Produktverkaufserlöse, insbesondere im Großhandelskanal.

Kosten für Dienstleistungen

Die Zusammensetzung des Bilanzpostens "Kosten für Dienstleistungen" für das Jahr 2021, verglichen mit den entsprechenden Werten für das Jahr 2020, kann wie folgt analysiert werden:

Kosten für Dienstleistungen 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Technische, stilistische, administrative und rechtliche Beratung 9.299.116 2.979.808 6.319.308
Kosten für Transport, Lagerung und Logistik 3.664.835 1.959.089 1.705.746
Provisionszahlungen und kommerzielle Dienstleistungen 2.534.956 2.750.133 (215.177)
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit 1.838.708 1.318.682 520.026
Kosten für Paraden und Veranstaltungen 1.786.409 801.930 984.479
Bezüge der Direktoren 0 595.000 (595.000)
Beiträge zu den Direktorenhonoraren 0 16.514 (16.514)
Verarbeitung 1.328.188 1.535.382 (207.194)
Gebühren für Bankdienstleistungen 1.239.918 996.202 243.716
Versorgungs-, Telefon- und Postgebühren 724.663 613.113 111.550
Wachsamkeit, Reinigung und Pförtnerdienste 590.565 730.280 (139.715)
Reisen und Transfers 284.624 226.726 57.898
Kosten für Instandhaltung 270.862 276.213 (5.351)
Ausgaben für Software 231.212 80.556 150.656
Versicherungskosten 203.704 182.604 21.100
Rückerstattung der Kosten 180.268 93.757 86.511
Kosten für Verkaufskampagnen 172.676 79.533 93.143
Ausgaben für die Betriebskantine und das Ticketrestaurant 119.260 107.293 11.967
Installationskosten für Produkte 105.167 97.182 7.985
Kosten für die Einrichtung von Räumen und Schaufenstern 76.238 118.709 (42.471)
Vergütung der Abschlussprüfer 57.199 33.500 23.699
Kosten der Repräsentation 14.197 4.696 9.501
Kosten für Analysen und Laboruntersuchungen 8.566 22.436 (13.870)
Sonstige Kosten für Dienste und Leistungen 266.210 193.770 72.440
Insgesamt 24.997.541 15.813.108 9.184.433

Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, beliefen sich die Dienstleistungskosten für das laufende Haushaltsjahr auf 25 Mio. € und stiegen im Vergleich zu den entsprechenden Werten für 2020 um etwa 9,2 Mio. €. Deutliche Erhöhungen sind in den folgenden Kostenkategorien zu verzeichnen: Beratung (+6,3 Mio. €); Transportkosten (+1,7 Mio. €) aufgrund des Anstiegs des Produktionsvolumens und des Produktabsatzes im Großhandels- und E-Commerce-Kanal; Kosten für Werbung sowie für Modenschauen und Veranstaltungen (+1,5 Mio. €) aufgrund des Anstiegs der Medieninvestitionen und der Durchführung der Modenschau der Frühjahr-Sommer-Kollektion 2022, die im Vorjahr aufgrund der Pandemie Covid 19 nicht stattfand.

Der oben erwähnte Anstieg der Kosten für Beratungsleistungen steht hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Honorar in Höhe von ca. 5,6 Mio. €, das im Jahr 2021 zugunsten der Schweizer Niederlassung von Helier Fashion FZE in Dubai anfiel, einer Gesellschaft, die demselben Kontrollbereich unterliegt wie der Alleingesellschafter, mit dem Roberto Cavalli S.p.A. am 26.03.2021 einen spezifischen Vertrag, der am 1. Januar 2021 im Voraus in Kraft tritt, über die Auslagerung mehrerer Beratungsdienstleistungen und insbesondere die Ausführung von Tätigkeiten in den Bereichen Verwaltung, Recht, Personalmanagement, Kundendienst und Produktionsplanung, allgemeines Management usw. durch Helier Fashion zugunsten von Roberto Cavalli S.p.A.; alle diese Tätigkeiten und Funktionen wurden bis zum vorangegangenen Geschäftsjahr 2020 von fest angestellten Mitarbeitern am Sitz von Roberto Cavalli S.p.A. in Sesto Fiorentino, Florenz, ausgeführt, deren Betrieb am 31. März 2021 endgültig eingestellt wird.

Der vorliegende Vertrag sieht vor, dass dieses Unternehmen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Erbringung aller oben genannten Dienstleistungen, einschließlich der Strukturkosten, auf die ein Aufschlag von insgesamt 5 % erhoben wird, in Rechnung stellt.

Umgekehrt ist ein deutlicher Rückgang der Personalkosten des Unternehmens im laufenden Jahr 2021 gegenüber den entsprechenden Werten für das Jahr 2020 zu verzeichnen, wie im entsprechenden Abschnitt dieses Geschäftsberichts dargestellt.

Wir berichten auch, dass die Gesellschaft im Jahr 2021 keine Kosten für Verwaltungsratshonorare verbucht hat, in Anbetracht der Tatsache, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats der Roberto Cavalli S.p.A. - größtenteils der Alleinaktionär - keine Vergütung für diese Ämter erhalten.

Miet- und Pachtkosten

Die "Kosten für die Nutzung fremden Vermögens" für das Jahr 2021 belaufen sich auf 6,7 Mio. € und betreffen im Wesentlichen Kosten für die Anmietung von Immobilien und damit verbundene Nebenkosten in Höhe von 6,2 Mio. €, zu denen noch Gebühren für die Anmietung von Fahrzeugen, Geräten und Hardware in Höhe von 0,5 Mio. € hinzukommen.

Dieser Bilanzposten verzeichnete im Jahr 2021 einen Rückgang von 0,7 Mio. € gegenüber den entsprechenden Werten des Vorjahres, was hauptsächlich auf die bereits erwähnte Übertragung der Untermietverträge der Verkaufsflächen in der Rue Saint Honoré in den Hausnummern 392-394 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 und die sich daraus ergebenden Einsparungen bei den Mieten infolge dieser Umstrukturierungsmaßnahme zurückzuführen ist.

Personalkosten

Die Personalkosten für das Jahr 2021 belaufen sich auf rund 10,2 Mio. € und umfassen die Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge, die Rückstellung für Abfindungen und sonstige Aufwendungen.

Der Tätigkeitsbericht enthält Informationen über die Mitarbeiter von Roberto Cavalli S.p.A. zum 31. Dezember 2021.

Die Anzahl der Mitarbeiter ist wie folgt:

2021 2020
Mitarbeiter 31/12 Medien 31/12 Medien
Manager 3 4 6 8
Führungskräfte und Mitarbeiter 177 189 162 218
Arbeitskräfte und andere 0 0 1 5
Insgesamt 180 193 169 231

Die oben angegebene durchschnittliche Anzahl wurde auf der Basis von "Vollzeitäquivalenten" definiert und umfasst auch das in den Niederlassungen in Frankreich, Deutschland, Spanien, Österreich, den Niederlanden, Portugal und San Marino beschäftigte Personal, das für die Verwaltung der Direktverkaufsstellen in dem Gebiet zuständig ist.

Zur besseren Veranschaulichung der Personalzahlen verweisen wir auf den Lagebericht.

Die "Arbeitskosten" für das Berichtsjahr sind im Vergleich zu den entsprechenden Werten für das Jahr 2020 aufgrund der im Vorjahr durchgeführten Reorganisation um rund 13 Millionen Euro gesunken.

Wie im Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020 ausführlich dargelegt, hat die Gesellschaft mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. April 2020 auf Anweisung des Alleinaktionärs beschlossen, den Betrieb am Standort Sesto Fiorentino, Florenz, einzustellen und alle dort beschäftigten Mitarbeiter nach Mailand zu versetzen.

Von diesem Transferverfahren waren 171 Mitarbeiter des Hauptsitzes in Sesto Fiorentino betroffen, nämlich 163 Arbeiter, Angestellte und Mitarbeiter des mittleren Managements sowie 8 leitende Angestellte.

Die in den Jahresabschlüssen der Roberto Cavalli S.p.A. für das Vorjahr 2020 ausgewiesenen Arbeitskosten beinhalteten die Erfassung von außerordentlichen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 9 Mio. €, die größtenteils die Bewertung der an die Mitarbeiter (126 Ressourcen) und an die 6 Führungskräfte des Unternehmens gezahlten Abfindungen darstellten, die ihr Arbeitsverhältnis beendet hatten, nachdem sie die oben erwähnte Versetzung zum Hauptsitz in Mailand nicht akzeptieren wollten. Der oben genannte Betrag enthielt auch Kosten für Abfindungen, die mit anderen Führungskräften des Unternehmens, die nicht am Versetzungsverfahren beteiligt waren, für die einvernehmliche Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im selben Jahr 2020 vereinbart wurden.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Mitarbeitern (einschließlich der Führungskräfte) der Roberto Cavalli S.p.A., die die Transfermaßnahme nicht akzeptiert haben, erfolgte in mehreren Stufen, für einige mit sofortiger Wirkung zum 30. Juni 2020 und für andere mit einer auf den 15. Dezember 2020 oder auf den 31. März 2021 verschobenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses; dies sollte die Verwaltung der Übergabeprozesse der von jeder dieser Ressourcen ausgeführten Tätigkeiten ermöglichen.

Wie in den Kommentaren zum Posten "Kosten für Dienstleistungen" in diesem Jahresabschluss angegeben, wurden die Aktivitäten und Funktionen, die bis zum Vorjahr 2020 von den ständig am Hauptsitz in Sesto Fiorentino, Florenz von Roberto Cavalli S.p.A. beschäftigten Ressourcen durchgeführt, werden nun im Outsourcing von der Schweizer Niederlassung der Helier Fashion FZE in Dubai durchgeführt, einer Gesellschaft, die in denselben Kontrollbereich fällt wie die Alleinaktionärin, mit der Roberto Cavalli S.p.A. am 26. März 2021 einen speziellen Vertrag unterzeichnet hat, der ab dem 1. Januar 2021 gilt.

Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden auf der Grundlage der wirtschaftlichtechnischen Lebensdauer des Vermögensgegenstandes und seiner Verwendung im Unternehmen berechnet.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Bilanzposten "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte" - und auch das wirtschaftliche Ergebnis des Zeitraums - in erheblichem Maße durch die Abschreibung des Wertes des Markenportfolios des Unternehmens beeinflusst wird, die im Geschäftsjahr 2021 mit insgesamt 6,2 Mio. € zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht wurde, gegenüber den entsprechenden Werten des Vorjahres von 16,1 Mio. €.

Zur Veranschaulichung dieses Bilanzpostens wird auf die Erläuterungen zu den Posten "immaterielle Anlagewerte" und "Sachanlagen" in den Aktiva der Bilanz verwiesen.

Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten

Im laufenden Jahr hat das Unternehmen keine Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verbucht, die nach dem 31.12.2021 in den Jahresabschlüssen ausgewiesen wurden.

Zu Vergleichszwecken sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2020 unter dem Posten B 10 c) - "Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" - buchhalterische Anpassungen in Höhe von insgesamt rund 118,8 Mio. EUR enthält.

Wie bereits in den Erläuterungen zum Bilanzposten "Immaterielle Vermögensgegenstände" dargestellt, wurde diese Abschreibung von der Gesellschaft vorgenommen, um den verbleibenden Nettobuchwert zum 31.12.2020 des "Auflösungsdefizits" zu berichtigen, das 2015 durch die umgekehrte Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. auf Roberto Cavalli S.p.A. entstand und im Posten "Marken" des Anlagevermögens ausgewiesen wurde. Diese Wertminderung ermöglichte es, den Gesamtwert der im Jahresabschluss der Roberto Cavalli S.p.A. zum 31.12.2020 ausgewiesenen Marken mit den Ergebnissen eines von KPMG Advisory S.p.A. im Auftrag des Alleinaktionärs durchgeführten Gutachtens abzugleichen, das den zu bewertenden Marken einen durchschnittlichen Wert von 58.350.000 € zuordnete.

Infolge dieser Abschreibung wurde der Wert der ursprünglich auf diesen Fehlbetrag gebildeten Rückstellung für latente Steuern zum 31. Dezember 2020 in den Jahresabschlüssen für das Haushaltsjahr 2020 durch eine Anpassung in Höhe von 33,1 Mio. € entsprechend angepasst.

Die Gesamtwirkung dieses Wertminderungstests auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital des Vorjahresabschlusses 2020, abzüglich des oben genannten Steuereffekts, belief sich daher auf rund 85,7 Millionen Euro.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Gesellschaft im Ergebnis einer früheren Bewertung des Wertes der Marken, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, zum 31. Dezember 2018, die von Dr. Alessandro Solidoro, einem Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Mailand, erstellt wurde, im Geschäftsjahr 2018 bereits eine Wertminderung der Marken in Höhe von 19,7 Mio. €, abzüglich des Steuereffekts von 5,5 Mio. €, vorgenommen hat.

Wertberichtigung von Forderungen im Umlaufvermögen

Zur Veranschaulichung dieses Bilanzpostens verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Posten "Forderungen an Kunden" und "Forderungen an Tochtergesellschaften" in den Aktiva der Bilanz.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass im Jahresabschluss für das Jahr 2021 eine Rückstellung in Höhe von 0,7 Mio. € gebildet wurde, um die zu diesem Zeitpunkt bestehende Rückstellung für Forderungsausfälle zu ergänzen, die von der Gesellschaft zur Deckung des Risikos der Nichteinziehung von Forderungen gegenüber ihren Lizenznehmern und Großhändlern gebildet wurde. Im vorangegangenen Geschäftsjahr 2020 hatte die Gesellschaft erhebliche aufsichtsrechtliche Abschreibungen auf ihre Forderungen vorgenommen und zu diesem Zweck eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 11,1 Mio. € gebildet; dabei wurden auch die am Ende des Geschäftsjahres 2020 entstandenen Streitigkeiten mit den Lizenznehmern Marcolin S.p.A. und Swinger S.p.A. berücksichtigt, die in diesem Bericht im Abschnitt "Rückstellungen für Risiken und Belastungen" gesondert analysiert wurden.

Zum Ende des laufenden Geschäftsjahres 2021 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft aus Vorsichtsgründen eine Einzelwertberichtigung für uneinbringliche Forderungen bei den Tochtergesellschaften RC Sloane Street Ltd. und Roberto Cavalli Japan Co. Ltd. in Höhe von 420.000 € bzw. 200.000 € gebildet.

Veränderung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Sie ergeben sich aus der Wertdifferenz zwischen Endbestand und Anfangsbestand.

Rückstellung für Risiken

Zur Erläuterung dieses Bilanzpostens verweisen wir auf die Ausführungen zum Posten "Rückstellungen für Verbindlichkeiten und Aufwendungen" in den Bilanzpassiva.

Der Verwaltungsrat, der in dieser Auffassung von seinen Anwälten unterstützt wird, ist unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Informationen der Ansicht, dass die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Rückstellung für Rechtsrisiken eine angemessene Quantifizierung des Risikos widerspiegelt, die am Jahresende noch offenen Rechtsstreitigkeiten zu verlieren.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

Sonstige betriebliche Aufwendungen 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Steuern und Abgaben 330.109 237.440 92.669
Mitgliedsbeiträge und Spenden 36.721 52.408 (15.687)
Geldbußen, Sanktionen und Strafen 14.236 46.679 (32.443)
Abonnements und Käufe von Büchern und Zeitschriften 5.101 6.926 (1.825)
Kapitalverluste bei Veräußerungen 4.372 13.083 (8.711)
Sonstige Kosten 43.583 241.810 (198.227)
Insgesamt 434.122 598.345 (164.223)

Der Posten "Steuern und Abgaben" des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 330.109 € beinhaltet die in Italien gezahlten indirekten Steuern in Höhe von 164.442 € und Steuern verschiedener Art in Höhe von 165.667 €, die von den von Roberto Cavalli S.p.A. für die Verwaltung der Geschäfte in diesen Gebieten eingerichteten Betriebsstätten an die Steuerbehörden von San Marino, Deutschland, Spanien, Österreich, den Niederlanden und Portugal gezahlt wurden.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die österreichische Niederlassung von Roberto Cavalli S.p.A. am Ende des Geschäftsjahres 2021 das Risiko im Zusammenhang mit einem Steuerstreit mit den lokalen Behörden zurückgestellt hat, der sich aus der strittigen Anwendung der Zulassungssteuer für das Jahr 2013 im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für das im Jahr 2017 geschlossene Flagship-Geschäft in Wien ergibt, und zwar in Höhe von insgesamt 50.000 €. Dieser Betrag wurde in der Bilanz des Berichtsjahres unter dem Posten "Steuern und Abgaben" verbucht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" des Vorjahres 2020 in Höhe von 241.810 € im Wesentlichen die Verbuchung des an einen Berater der Gesellschaft gezahlten Entgelts in Höhe von 135.000 € für die Unterzeichnung eines Vergleichs enthielt, mit dem ein von diesem Berater angestrengter Rechtsstreit über ein in den Vorjahren bestehendes Vertragsverhältnis beigelegt wurde.

Finanzielle Erträge und Aufwendungen

Die Zusammensetzung des Bilanzpostens "Finanzielle Erträge und Aufwendungen" kann wie folgt analysiert werden:

Finanzielle Erträge und Aufwendungen 31/12/2021 31/12/2020 Variation
Erträge aus Tochtergesellschaften 0 0 0
Erträge aus Beteiligungen 0 0 0
Zinserträge auf Bankkonten 0 233 (233)
Sonstige Zinserträge 1.249 77.903 (76.654)
Sonstige Zinserträge von Tochtergesellschaften 33.408 33.408 0
Sonstige Finanzerträge 14.545 716.083 (701.538)
Sonstige Finanzerträge 49.202 827.627 (778.425)
Zinsaufwendungen für Bankkonten (21.549) (74.425) 52.876
Sonstige Zinsaufwendungen (4.621) (34.149) 29.528
Sonstige Zinsaufwendungen von Muttergesellschaften (609.068) (672.808) 0
Sonstige finanzielle Aufwendungen (19.895) (1.709.656) 1.689.761
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (655.133) (2.491.038) 1.772.165
Realisierte Wechselkursgewinne 94.979 128.932 (33.953)
Realisierte Fremdwährungsverluste (187.380) (221.678) 34.298
Nicht realisierte Wechselkursgewinne 813.781 343.639 470.142
Nicht realisierte Fremdwährungsverluste (582.577) (618.123) 35.546
Wechselkursgewinne und (-verluste) 138.803 (367.230) 506.033
Insgesamt (467.128) (2.030.641) 1.499.773

Wir weisen darauf hin, dass unter den Finanzerträgen von Tochtergesellschaften des Jahres 2021 die Verbuchung von Zinsen durch Roberto Cavalli S. p.A. an Satelin Ltd in Höhe von 33.408 € für einen Vorschuss in Höhe von 1.255.950 €, der letzterem gewährt wurde, um die Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem am 29. Juli 2015 mit dem italienischen Finanzamt festgelegten Veranlagungsverfahren mit Haftung zu erfüllen, ausgewiesen wird. Satelin Ltd. hat am 18.02.2016 die dem Finanzamt geschuldeten Gesamtbeträge für Steuern und Bußgelder ausgeglichen.

Wir weisen darauf hin, dass die verbleibenden positiven Ertragskomponenten in Höhe von 167.431 €, die sich aus den Umschuldungsvereinbarungen gemäß Artikel 182-bis L.F. ergeben, die die Gesellschaft im Jahr 2019 mit ihren nichtfinanziellen Gläubigern unterzeichnet hat, von denen einige seinerzeit einen teilweisen Verzicht auf ihre jeweiligen Forderungen akzeptiert hatten, in der Bilanzposition C 16d "Sonstige Finanzerträge" des Vorjahres 2020 in Höhe von insgesamt 716.083 € erfasst worden waren.

Dieser Posten des Jahresabschlusses beinhaltet auch die in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2020 vorgenommene Auflösung des Zinsaufwands in Höhe von 540.764 €, der ursprünglich in der Risikorückstellung für das Jahr 2019 im Rahmen des Schiedsverfahrens des ehemaligen Minderheitsaktionärs Faggio S.r.l. gegen die Gesellschaft verbucht wurde; dies geschah, nachdem Faggio S.r.l. in der am 2. März 2021 unterzeichneten Vergleichsvereinbarung formell auf diesen Betrag verzichtet hatte.

Die Finanzaufwendungen aus Transaktionen mit beherrschenden Unternehmen in Höhe von 609.068 € beziehen sich auf die Verbuchung der im Jahr 2021 aufgelaufenen Zinsaufwendungen für drei unabhängige Darlehen, die vom Alleinaktionär Vision Investment LLC zugunsten von Roberto Cavalli S.p.A. für den Restbetrag zum 31. Dezember 2021 in Höhe von insgesamt 43.000.000 € gewährt und in mehreren Tranchen am 28. November 2019, 5. November 2020, 16. Februar 2021 und 20. Mai 2021 ausgezahlt wurden.

Die Finanzaufwendungen aus Transaktionen mit beherrschenden Unternehmen in Höhe von 609.068 € beziehen sich auf die Verbuchung der im Jahr 2021 aufgelaufenen Zinsaufwendungen für drei unabhängige Darlehen, die vom Alleinaktionär Vision Investment LLC zugunsten von Roberto Cavalli S.p.A. für den Restbetrag zum 31. Dezember 2021 in Höhe von insgesamt 43.000.000 € gewährt und in mehreren Tranchen am 28. November 2019, 5. November 2020, 16. Februar 2021 und 20. Mai 2021 ausgezahlt wurden.

Die Bilanzposition "Sonstige Finanzaufwendungen" des Vorjahres 2020 in Höhe von insgesamt 1.709.656 € spiegelt im Wesentlichen die Erfassung des finanziellen Abschlags in Höhe von 1.704.359 € wider, der auf die im Jahr 2020 angefallenen Lizenzgebühren in Bezug auf den Lizenzvertrag der Marke Just Cavalli erhoben wurde.

Wie an anderer Stelle in diesem Jahresbericht ausführlich erläutert, hat der Lizenznehmer Staff International S.p.A. mit Schreiben vom 26. Mai 2021 seinen Rücktritt von der oben genannten Lizenzvereinbarung erklärt.

Roberto Cavalli S.p.A. erwirbt alle Rechte, die ihr im Zusammenhang mit der Nutzung der Marke Just Cavalli zustehen, mit Wirkung ab der Saison Frühjahr/Sommer 2023 (einschließlich) zurück.

Gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags hat das Unternehmen die zu seinen Gunsten aufgelaufenen Lizenzgebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 auf der Grundlage des vom Lizenznehmer in diesem Jahr tatsächlich erzielten Umsatzes aus dem Verkauf von Produkten der Marke Just Cavalli ausgewiesen.

Die Bilanzposition "Sonstige Finanzaufwendungen" des Vorjahres 2020 mit einem Gesamtbetrag von 1.709.675 € spiegelt hauptsächlich die Erfassung des finanziellen Abschlags in Höhe von 1.704.359 € wider, der auf die im Jahr 2020 anfallenden "Mindest"-Lizenzgebühren in Bezug auf den Lizenzvertrag der Marke Just Cavalli entfällt.

Wie in anderen Abschnitten dieses Jahresberichts ausführlich erläutert, hat der Lizenznehmer Staff International S.p.A. mit Schreiben vom 26. Mai 2021 seinen Rücktritt von der oben genannten Lizenzvereinbarung mit Wirkung ab der Saison Herbst-Winter 2022 (letzte vertragliche Saison) erklärt. Das ursprüngliche Ablaufdatum der Lizenzvereinbarung war der 31.12.2026.

Gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts hat die Roberto Cavalli S.p.A. die zu ihren Gunsten aufgelaufene Gegenleistung in Form von Lizenzgebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021 auf der Grundlage des vom Lizenznehmer in diesem Jahr tatsächlich erzielten Umsatzes aus dem Verkauf von Produkten der Marke Just Cavalli erfasst.

Infolge der Kündigung durch den Lizenznehmer entfällt die von der Gesellschaft bei der Erstellung der Jahresabschlüsse der vorangegangenen Geschäftsjahre angewandte Rechnungslegung und die Verbuchung der Mindestlizenzgebühren in Höhe von ca. 4,3 Mio. € für jedes Jahr - brutto nach Abzug des finanziellen Nachlasses - im Jahr 2021 und auch im Jahr 2022 (das mit dem letzten Jahr der Gültigkeit der oben genannten Lizenzvereinbarung zusammenfällt).

Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte

Neubewertungen von derivativen Instrumenten

Dieser Bilanzposten beinhaltet die Anpassung des (negativen) beizulegenden Zeitwerts eines IRS-Vertrags zum 31. Dezember 2021, was zu einer Neubewertung dieses derivativen Finanzinstruments in Höhe von 77.453 € führte.

Abschreibung von Kapitalbeteiligungen

Dieser Bilanzposten in Höhe von 2.047.952 € beinhaltet die im laufenden Jahr vorgenommene Abschreibung der von Roberto Cavalli S.p.A. gehaltenen Beteiligungen an den ausländischen Tochtergesellschaften Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd (in Höhe von 841.852 €), RC Sloane Street Ltd (in Höhe von 764.771 €) und Satelin Ltd (in Höhe von 439.645 €), wie im Abschnitt Finanzanlagen näher beschrieben.

Wir berichten auch, dass der Wert der Beteiligung von Roberto Cavalli S.p.A. an der italienischen Gesellschaft Caffè Giacosa S.r.l. um 1.684 € abgeschrieben wurde, um ihn an das entsprechende Eigenkapital der Tochtergesellschaft zum 31. Dezember 2021 anzupassen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Jahr

Nachstehend sind die für das Jahr ausgewiesenen Beträge für laufende und vorausgezahlte/latente Steuern aufgeführt:

Laufende Steuern 31/12/2021 31/12/2020 Variation
IRES 0 0 0
IRAP 0 0 0
Laufende Steuern/Vorjahressteuern 107.681 (753.397) 861.078
Insgesamt 107.681 (753.397) 861.078
Latente (vorausbezahlte) Steuern 31/12/2021 31/12/2020 Variation
IRES (711.500) (31.609.829) 30.898.329
IRAP (115.619) (5.136.597) 5.020.978
Insgesamt (827.119) (36.746.426) 35.919.307
Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Jahr (719.438) (37.499.823) 36.780.385

Laufende Steuern/Vorjahressteuern

Die Hauptbestandteile des Bilanzpostens "Laufende/frühere Steuern" des laufenden Jahres, die sich auf 107.681 € beliefen, sind nachstehend aufgeführt.

Dieser Posten des Jahresabschlusses umfasst im Wesentlichen eine spezifische Rückstellung für Steuerrisiken in Höhe von 85.500 €, die von der Gesellschaft im laufenden Jahr gebildet wurde, um die Rückstellung in Höhe von 191.500 € zu ergänzen, die bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2020 für das Risiko im Zusammenhang mit einer allgemeinen Prüfung der Steuerposition von Roberto Cavalli S.p.A. für den Steuerzeitraum 2015 durch die Guardia di Finanza - Nucleo di Polizia Tributaria von Florenz gebildet wurde, die am 18. Dezember 2018 mit der Mitteilung eines formellen Steuerprüfungsberichts (PVC) abgeschlossen wurde.

In der oben erwähnten PVC machte das Militär folgende Einwände geltend, die sich nur auf das Jahr 2015 bezogen:

i) Nichtabzugsfähigkeit von Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 1.614.561 € wegen angeblicher Verletzung von Verrechnungspreisvorschriften;

ii) Unterlassene Anwendung von Quellensteuern in Höhe von 35.628 € auf Honorare, die von der Gesellschaft an eine gebietsfremde Person für Stilberatung gezahlt wurden;

iii) Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 726.944 € in Bezug auf die Beiträge, die das Unternehmen an seine Lizenznehmer gezahlt hat, weil sie nicht inhärent sind, und insgesamt Nichtabzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer in Höhe von 159.928 €.

Siehe die Erläuterungen in diesem Dokument zum Bilanzposten "Steuerrückstellungen".

Am 18. Februar 2019 - und damit innerhalb der gesetzlichen Frist - übermittelte das Unternehmen der Mailänder Steuerbehörde - Regionaldirektion Lombardei - Büro für große Steuerzahler seine Stellungnahme, damit diese die von der Guardia di Finanza im Steuerprüfungsbericht erhobenen Einwände erneut prüft.

Am 20. November 2020 stellte das Finanzamt drei separate Aufforderungen zum Erscheinen zu, die mit den Dokumenten TMBI11B00468/2020 (IRAP), TMBI11B00469/2020 (VAT) und TMBI11B00470/2020 (IRES) identifiziert wurden, und am 22.12.2020 eine weitere Aufforderung zum Erscheinen Nr. TMBI11B00615/2020 (Quellensteuern), die darauf abzielt, ein Kreuzverhör mit der Gesellschaft einzuleiten, um diese Veranlagungen mit einem Adhäsionsverfahren gemäß Gesetzesdekret Nr. 218 vom 19. Juni 1997 zu regeln. Mit diesen Maßnahmen bestätigte das Amt vorläufig die ursprünglich von der Guardia di Finanza getroffenen Feststellungen.

Gleichzeitig nahm das Unternehmen eine Diskussion mit dem Amt auf, aus der hervorging, dass die Steuerbehörden bereit waren, die ursprünglichen Feststellungen wie folgt zu reduzieren: Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke in Höhe von 1.462.276 € und Nichtabzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer in Höhe von 82.928 €.

Der Vergleichsvorschlag blieb jedoch erfolglos; da am 22.03.2021 keine Einigung erzielt werden konnte, wurden der Gesellschaft vier separate Steuerbescheide zugestellt, mit denen sie zu höheren IRES- und IRAP-Steuern in Höhe von 707.951 € bzw. 101.039 €, zu höheren MwSt.-Steuern in Höhe von 211.157 € und zu Quellensteuern in Höhe von 35.628 € zuzüglich Zinsen und Strafen verurteilt wurde.

Roberto Cavalli S.p.A. legte gegen jeden dieser Bescheide bei der Steuerbehörde der Provinz Mailand Einspruch ein.

In Erwartung des Rechtsstreits hat die Gesellschaft am 14. Dezember 2021 die Steuerbehörde -Regionaldirektion Lombardei - über einen Antrag auf Schlichtung informiert, der am selben Tag auch bei der Steuerbehörde der Provinz Mailand eingereicht wurde. Das jüngste Gespräch mit der Rechtsabteilung des Finanzamts scheint die Bereitschaft des Amtes zu bestätigen, im Rahmen der Schlichtung die übermäßige Anrechnung der 2015 in Frankreich gezahlten Steuern anzuerkennen, die dem Unternehmen zur Verfügung steht; diese übermäßige Anrechnung würde es ermöglichen, den Gesamtwert der vom Amt angefochtenen höheren IRES auf Null zu reduzieren, und genau unter dieser Annahme wurde das Adhäsionsverfahren ursprünglich eingeleitet. In Bezug auf die Bescheide über die IRES, IRAP und Mehrwertsteuer scheint das Finanzamt geneigt zu sein, die bereits mit dem Unternehmen während der Veranlagung vereinbarten Bedingungen mit Haftung zu akzeptieren; in Bezug auf die Quellensteuer scheint das Amt jedoch geneigt zu sein, den Inhalt des Bescheids zu bestätigen.

Die Gesellschaft hatte im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 bereits eine spezifische Rückstellung für Risiken in Höhe von 191.500 € gebildet, um das Risiko eines Unterliegens in diesem Rechtsstreit für Steuern (IRAP und MwSt.), Strafen und Zinsen abzudecken; diese Rückstellung wurde am Ende des laufenden Jahres um weitere 85.500 € und somit bis zu einem Gesamtbetrag von 277.000 € aufgestockt, unter Berücksichtigung des geschätzten Ergebnisses der oben erwähnten Einleitung des Vergleichsverfahrens.

Der Posten "Steuern aus Vorjahren" im Jahresabschluss für das Jahr 2021 enthält eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 50.000 €, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem "avviso bonario" und einer Streitanzeige gebildet wurde, die der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahres 2021 im Anschluss an Prüfungen auf den Formblättern 770/2017 und 770/2018 mitgeteilt wurden, aus denen die verspätete oder nicht erfolgte Zahlung von Quellensteuern durch Roberto Cavalli S.p.A. in Bezug auf die Jahre 2016 und 2017 hervorgehen würde. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft das Risiko, das sich aus diesen Handlungen ergibt, in vollem Umfang zurückgestellt, wobei sie sich das Recht vorbehält, eine eingehende Überprüfung dieser Streitigkeiten vorzunehmen, auch durch direkten Kontakt mit den Ämtern der Mailänder Steuerbehörde.

Wir berichten, dass die "Rückstellung für Steuern" zum 31. Dezember 2020 eine "Rückstellung für Risiken aus Steuerstreitigkeiten" in Höhe von 420.000 € enthielt, die für das Risiko im Zusammenhang mit einer von den französischen Steuerbehörden durchgeführten Prüfung der Betriebsstätte von Roberto Cavalli S.p.A. in Frankreich in Bezug auf die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012 und 2013 gebildet wurde.

Das Unternehmen reichte zu diesen Anpassungsvorschlägen Gegenvorstellungen ein und bestritt, dass es mit dem Ansatz der Steuerbehörden nicht einverstanden sei.

Roberto Cavalli S.p.A. hat auch spezifische Rechtsmittel eingelegt und am 26. Juli 2018 einen Antrag auf ein europäisches Schiedsverfahren gestellt, um die Steuerbehörden Italiens und Frankreichs aufzufordern, die Frage der Doppelbesteuerung zwischen den Staaten zu klären.

Im August 2020 einigten sich die zuständigen französischen und italienischen Steuerbehörden bei einem Treffen darauf, die von den französischen Steuerbehörden vorgenommenen Anpassungen für die Steuerzeiträume von 2010 bis 2013 zu bestätigen. Um die Durchführung des in diesem Fall vorgesehenen Verständigungsverfahrens zu ermöglichen, bestätigte Roberto Cavalli S.p.A. mit Schreiben vom 14. und 15. Dezember 2020 den zuständigen Ämtern, dass es die von den Steuerverwaltungen der beiden Länder gezogenen Schlussfolgerungen akzeptieren wolle. Im Geschäftsjahr 2021 hat die französische Tochtergesellschaft von Roberto Cavalli S.p.A. die Beträge aus den ursprünglich angefochtenen Steuerbescheiden zuzüglich Zinsen und Strafen in Höhe von insgesamt 401.115 € an die französischen Steuerbehörden gezahlt.

Der am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 2020 zurückgestellte Betrag in Höhe von 420.000 € erwies sich als ausreichend und wurde daher im Jahr 2021 vollständig verbraucht; der Bilanzposten "Steuern aus Vorjahren des Jahres 2021" spiegelt die positive Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2021 wider, die sich aus der Auflösung des Teils der ursprünglich gebildeten Risikorückstellung in Höhe von 18.885 € ergab, der die tatsächlich an die französischen Steuerbehörden gezahlten Beträge überstieg.

Vorausbezahlte/latente Steuern

Es wird darauf hingewiesen, dass Roberto Cavalli S.p.A. die latenten Steueransprüche bis zum Geschäftsjahr 2017 zurückgestellt hat, wie es die Rechnungslegungsstandards vorsehen, und zwar unter Berücksichtigung der angemessenen Sicherheit ihrer Realisierbarkeit und innerhalb der Grenzen der ursprünglich geschätzten steuerlichen Ergebnisse der Folgejahre.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass diese aktiven latenten Steuern aus den steuerlichen Verlusten des Unternehmens und den damit verbundenen künftigen Steuervorteilen sowie aus dem Vorhandensein vorübergehender Differenzen zwischen den Bilanzwerten der Aktiva und Passiva und den entsprechenden steuerlich relevanten Werten stammen, für die die Forderung nach aktiven latenten Steuern in der Annahme erfasst wurde, dass ihre Realisierung durch die Erzielung positiver steuerpflichtiger Einkünfte in den Jahren, in denen sich diese Differenzen umkehren werden, hinreichend sicher ist.

Der vom Verwaltungsrat der Gesellschaft am 29. Juli 2019 genehmigte Geschäftsplan für die Jahre 2019 bis 2024 sah keine Steuerzahlungen vor, da in der Vergangenheit erhebliche Steuerverluste angefallen waren und ACE-Gutschriften vorhanden waren, aber auch, weil in den ersten Jahren des Plans weitere Steuerverluste erwartet wurden.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen und unter Berücksichtigung der Unsicherheitsprofile hinsichtlich der Möglichkeit, innerhalb eines angemessenen Zeitraums positive steuerpflichtige Ergebnisse gemäß einer Steuerprognose zu erzielen, hielt es der Verwaltungsrat bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 für ratsam, den Buchwert der zum 31.12.2017 ausgewiesenen latenten Steueransprüche in Höhe von insgesamt 34.504.217 € vollständig anzupassen.

Im laufenden Geschäftsjahr 2021 hat das Unternehmen, ähnlich wie in den Jahresabschlüssen der drei vorangegangenen Jahre, den Vorteil der latenten Steueransprüche nicht berücksichtigt.

Die Veränderung der Rückstellung für latente Steuern für das Jahr 2021 in Höhe von 827.119 € ergibt sich aus den steuerlichen Auswirkungen, die sich aus der Verbuchung der Abschreibung für das Jahr 2021 ergeben - in Höhe von 2.964.586 € - des "Aufhebungsdefizits", das im Jahr 2015 durch die umgekehrte Verschmelzung von Varenne 4 S.p.A. mit Roberto Cavalli S.p.A. entstanden ist und in der Position "Marken" des Anlagevermögens ausgewiesen ist.

Siehe die Anmerkungen in diesem Dokument zum Bilanzposten "Marken".

31/12/2021 31/12/2020
Ausweis latenter Steuern Höhe der Differenzen Steuerliche Auswirkungen Höhe der Differenzen Steuerliche Auswirkungen
Varenne 4 Fusionsrückstand im RC Spa 32.610.449 9.098.314 35.575.035 9.925.435
Rückstellung für latente Steuern insgesamt 32.610.449 9.098.314 35.575.035 9.925.435

Die folgende Tabelle zeigt die Nettoveränderung der (latenten)/vorausgezahlten Steuern:

Latente (vorausbezahlte) Steuern 31/12/2021
Eröffnungsbilanz 1.01.2021 9.925.435
Nettoveränderung im Laufe des Jahres (827.119)
Sonstige Bewegungen während des Jahres 0
Endbestand 31.12.2021 9.098.314

Wesentliche Ereignisse nach dem Ende des Haushaltsjahres

Wie im Jahresbericht des Vorjahres dargelegt, hatte der Verwaltungsrat der Gesellschaft im Jahr 2020 eine Überarbeitung des ursprünglich vom Verwaltungsrat am 29. Juli 2019 genehmigten Industrie-, Wirtschafts- und Finanzplans 2019-2024 vorbereitet, die auf einem Gutachten von Prof. Alessandro Danovi beruhte, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Realisierbarkeit der ursprünglichen Ziele dieses Plans über einen verlängerten Zeitraum von weiteren zwei Jahren zu bewerten.

Die Ergebnisse der Planüberprüfung bestätigten die damals eingeschlagene strategische Richtung.

Insbesondere bei der Überarbeitung des Plans im Jahr 2020 waren die Direktoren davon ausgegangen, dass die Ziele des wirtschaftlich-finanziellen Gleichgewichts auf jeden Fall am Ende einer "Stabilisierungs"- und anschließenden "Transformations"-Phase erreicht werden könnten, die sich entgegen den ursprünglichen Prognosen auch auf das gesamte Jahr 2021 und teilweise auf das Jahr 2022 erstrecken würde, in dem die Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen würde, im Jahr 2023 ein positives EBITDA zu erzielen.

Die von der Gruppe im Jahr 2021 tatsächlich erzielten Ergebnisse und der von der Geschäftsleitung erstellte Wirtschafts- und Finanzplan für das Jahr 2022 bestätigen die Richtigkeit der von den Direktoren in diesem Planjahr vorgenommenen Schätzungen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der einzige Anteilseigner mit Schreiben vom 4. April 2022 seine Zusage bestätigt hat, die Gesellschaft und die Gruppe bei der Erfüllung der im vorgenannten Haushalt für das Jahr 2022 veranschlagten finanziellen Verpflichtungen zu unterstützen.

Darüber hinaus hat der Alleingesellschafter mit Schreiben vom 31. März 2022 einen Teil der zugunsten der Gesellschaft gewährten Darlehen in Risikokapital umgewandelt, und zwar in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, um den von Roberto Cavalli S.p.A. im Geschäftsjahr 2021 verzeichneten Verlust zu decken und das Eigenkapital der Gesellschaft wieder auf einen positiven Wert zu bringen.

Diese Elemente sowie die im oben genannten Industrieplan beschriebenen Initiativen werden es der Gesellschaft und der Gruppe nach Ansicht des Verwaltungsrats ermöglichen, mittelfristig zur Rentabilität zurückzukehren und mit größerer Entschlossenheit das Wachstum und die Verbreitung der Marke in den Gebieten, in denen sie derzeit weniger präsent ist, fortzusetzen und ihre Positionen in den bereits besser abgedeckten Marktbereichen zu konsolidieren.

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass zwischen Russland und der Ukraine seit Ende Februar 2022 ein bewaffneter Konflikt herrscht, der sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Jahresabschlusses auf die beiden Länder beschränkt; da jedoch die meisten westlichen Länder, darunter auch Italien, beschlossen haben, Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation zu verhängen, sind Auswirkungen auf die Wirtschaft unseres Landes oder anderer Länder, in denen die Gruppe tätig ist, nicht auszuschließen.

Die Direktoren versichern, dass die bisherige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft durch den Ausbruch des Konflikts in der Ukraine nicht wesentlich beeinträchtigt wurde, da die Gruppe dort keine direkte Präsenz hat.

Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, die Situation in Anbetracht der möglichen negativen Auswirkungen auf das allgemeine wirtschaftliche Umfeld und den spezifischen Kontext des Luxusmode-Sektors, in dem die Gruppe tätig ist, sehr sorgfältig zu beobachten.

Es ist derzeit nicht möglich, Vorhersagen über die möglichen Auswirkungen des aktuellen bewaffneten Konflikts auf die laufende Bilanz des Unternehmens zu treffen, da diese im Wesentlichen von der Dauer des Konflikts, seiner geografischen und zeitlichen Ausdehnung und der damit verbundenen Dauer der Wirtschaftssanktionen abhängen.

Andere Informationen

Die Gesellschaft hat keine Geschäfte mit wesentlichen verbundenen Parteien getätigt, die nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden.

In Bezug auf die Bestimmungen von Artikel 2427, Punkt 6-ter des italienischen Zivilgesetzbuches ist anzumerken, dass die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten aus Geschäften ausgewiesen hat, die die Verpflichtung des Käufers zur Retrozession vorsehen.

Unter Bezugnahme auf die in Artikel 2427, Abschnitt 14 b) des italienischen Zivilgesetzbuches geforderten Informationen wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft über steuerliche Verlustvorträge für die Folgejahre verfügt.

Es gibt keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Vereinbarungen, deren Risiken und Chancen wesentlich sind und deren Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage und der Leistung des Unternehmens erforderlich ist.

Gemäß dem Gesetz teilen wir mit, dass sich die Vergütung des Aufsichtsrats für das Jahr 2021 auf 57.200 € und die Vergütung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft E&Y S.p.A. auf 66.000 € beläuft (beschränkt auf die Prüfung des statutarischen und konsolidierten Jahresabschlusses von Roberto Cavalli S.p.A.).).

 

Mailand, 13. April 2022

Roberto Cavalli S.p.A.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Harish Shankarrao Wadkar

Immaterielle Vermögenswerte Historische Kosten zum 31.12.2020 Erhöhungen Verminderungen Weitere Historische Kosten zum 31.12.2021 Abschreibungsfonds zum 31.12.2020
Anlauf- und Erweiterungskosten 253.636 0 0 0 253.636 203.499
Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte 1.474.235 0 0 0 1.474.235 1.326.732
Konzessionen, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte 182.494.003 0 0 0 182.494.003 124.077.138
Start-up 24.639.393 0 0 0 24.639.393 24.443.496
Stilllegungen 18.722 149.890 -8.522 0 160.090 0
Weitere 8.890.264 142.527 0 0 9.032.791 7.250.076
Insgesamt 217.770.253 292.417 -8.522 0 218.054.148 157.300.941
0 0 0 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte Abschreibung Verminderungen Anpassungen und Sonstiges Abschreibungsfonds zum 31.12.2021 Netto
Anlauf- und Erweiterungskosten 20.000 0 0 223.499 30.137
Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte 37.202 0 0 1.363.934 110.301
Konzessionen, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte 6.278.797 0 0 130.355.935 52.138.068
Start-up 95.955 0 0 24.539.451 99.942
Stilllegungen 0 0 0 0 160.090
Weitere 535.128 0 0 7.785.204 1.247.587
Insgesamt 6.967.082 0 0 164.268.023 53.786.125
0 0 0 0 0
Materielle Vermögenswerte Historische Kosten zum 31.12.2020 Erhöhungen Verminderungen Weitere Historische Kosten zum 31.12.2021 Abschreibungsfonds zum 31.12.2020
Land 1.238.053 0 0 0 1.238.053 0
Gebäude 6.017.890 0 0 0 6.017.890 2.651.875
Anlagen und Maschinen 5.920.759 137.449 -45.430 0 6.012.778 5.186.998
Ausrüstung Industrie und Gewerbe 1.796.024 109.319 -13.071 6.401 1.885.871 1.618.247
Sonstige Vermögenswerte 12.411.408 189.786 -334.884 6.403 12.272.713 10.474.282
Sachanlagen im Bau 0 374.375 0 0 374.375 0
Insgesamt 27.384.134 810.929 -393.385 2 27.801.680 19.931.402
Materielle Vermögenswerte Abschreibung Verminderungen Anpassungen und Sonstiges Abschreibungsfonds zum 31.12.2021 Netto
Land 0 0 0 0 1.238.053
Gebäude 182.946 0 0 2.834.821 3.183.069
Anlagen und Maschinen 254.452 -45429 0 5.396.021 616.757
Ausrüstung Industrie und Gewerbe 84.062 -13000 -6.401 1.682.908 202.963
Sonstige Vermögenswerte 655.605 -319150 6.403 10.817.140 1.455.573
Sachanlagen im Bau 0 0 0 0 374.375
Insgesamt 1.177.065 -377579 2 20.730.890 7.070.790
Nettovermögen Grundkapital Kapitalrücklage Gesetzliche Reserve Außerordentliche Rücklage Reserve für Fusionsüberschüsse Beitragsrücklage
Stand zum 31. Dezember 2018 15.639.242 9.538.259 127.848 0 169.986.920 249.159
- Zuweisung des Verlustes 2018 0 0 0 0 -120.243.482 0
- Einbeziehung der gesetzlichen Reserve 0 0 3.000.000 0 -3.000.000 0
- Zahlung der aucap-Reserve
- Andere Abweichungen 0 0 0 0 0 0
- Gewinn (Verlust) 2018 0 0 0 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 2019 15.639.242 9.538.259 3.127.848 0 46.743.438 249.159
- Zuweisung des Verlusts 2019 0 0 0 0 -33.290.673 0
- Andere Abweichungen 0 0 0 0 0 0
- Gewinn (Verlust) 2019 0 0 0 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 2020 15.639.242 9.538.259 3.127.848 0 13.452.765 249.159
- Zuweisung des Verlusts 2020 0 0 0
- Künftige Mitgliedsbeiträge 0 0 0 0 0 0
- Andere Abweichungen 0 0 0 0 0 0
- Gewinn (Verlust) 2021 0 0 0 0 0 0
Stand zum 31. Dezember 2021 15.639.242 9.538.259 3.127.848 0 13.452.765 249.159
Nettovermögen Umrechnungsrücklage/ Sonstige Rücklagen Gewinn-/ (Verlust)vortrag Gewinn/ (Verlust) für das Jahr Insgesamt
Stand zum 31. Dezember 2018 -60.641 -10.494.587 -109.748.895 75.237.305
- Zuweisung des Verlustes 2018 0 10.494.587 109.748.895 0
- Einbeziehung der gesetzlichen Reserve 0 0 0 0
- Zahlung der aucap-Reserve 28.500.000 0 0 28.500.000
- Andere Abweichungen 40.949.928 0 0 40.949.928
- Gewinn (Verlust) 2018 0 0 -33.290.673 -33.290.673
Stand zum 31. Dezember 2019 69.389.287 0 -33.290.673 111.396.560
- Zuweisung des Verlusts 2019 0 0 33.290.673 0
- Andere Abweichungen 42 0 0 42
- Gewinn (Verlust) 2019 0 0 -126.682.253 -126.682.253
Stand zum 31. Dezember 2020 69.389.329 0 -126.682.253 -15.285.651
- Zuweisung des Verlusts 2020 0 -126.682.253 126.682.253 0
- Künftige Mitgliedsbeiträge 35.000.000 0 0 35.000.000
- Andere Abweichungen -212 0 0 -212
- Gewinn (Verlust) 2021 0 0 -22.177.077 -22.177.077
Stand zum 31. Dezember 2021 104.389.117 -126.682.253 -22.177.077 -2.462.940

ANHÄNGE ZUM LAGEBERICHT

JAHRESABSCHLÜSSE

ROBERTO CAVALLI S.P.A. STAND: 31.12.2021

GRAFISCHE DARSTELLUNG DER GRUPPE ZUM 31. DEZEMBER 2021

Vision Investment CO LLC
100%
Roberto Cavalli SpA a socio unico
Roberto Cavalli Asia Pacific Ltd 100% 100% Satelin Ltd
100,00% 30,82%
Roberto Cavalli Macau Ltd 69,18% RC Sloane Street Ltd
Roberto Cavalli Japan Co. Ltd 100% 100% Art Fashion Corporation - in chapter 7
Caffè Giacosa Srl 100% 100% Roberto Cavalli China Holding Ltd
100%
Roberto Cavalli (Beijing) Trade and Commerce Ltd-in liquidazione

Note:

Roberto Cavalli S.p.A. dispone di stabili organizzazione estere in Francia, Germania, Austria, Spagna, Olanda, Portogallo e San Marino dedicate allo svolgimento di attivtà retail (Boutique e Outlet)

KONZERNABSCHLÜSSE BIS 31. DEZEMBER 2021

BILANZ

AKTIVA

31-Dez-21 31-Dez-20
A) Forderungen gegen Gesellschafter für fällige Zahlungen 0 0
B) Anlagevermögen
I - Immaterielle Anlagewerte
1) Anlauf- und Erweiterungskosten 30.137 50.137
3) Gewerbliche Patente und geistige Eigentumsrechte 110.395 151.393
4) Konzessionen, Lizenzen, Warenzeichen und ähnliche Rechte 52.138.068 58.416.866
5) Start-up 99.943 195.897
6) Anlagen im Bau auf Rechnung 160.090 18.722
7) Sonstige 1.499.063 2.000.032
Insgesamt 54.037.696 60.833.047
II - Gegenstände des Sachanlagevermögens
1) Grundstücke und Gebäude 13.658.339 14.432.329
2) Anlagen und Maschinen 620.525 781.434
3) Industrielle und kommerzielle Ausrüstung 208.906 189.429
4) Sonstige Vermögenswerte 1.488.753 2.017.781
5) Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 374.375 0
Insgesamt 16.350.898 17.420.973
III - Finanzielle Anlagewerte
1) Beteiligungen in:
(a) Tochtergesellschaften 0 0
(b) Verbundene Unternehmen 0 0
(c) Muttergesellschaften 0 0
d) andere Unternehmen 0 0
0 0
2) Forderungen gegen:
(a) Tochtergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
(d) andere
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
Insgesamt 0 0
Anlagevermögen insgesamt (B) 70.388.594 78.254.020
C) Umlaufvermögen
I - Vorräte
1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 140.000 261.493
2) Unfertige und halbfertige Erzeugnisse 34.781 229.724
4) Fertige Produkte und Waren 7.150.169 12.915.122
Insgesamt 7.324.950 13.406.339
II - Kredite
1) Gegenüber den Kunden
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 12.362.117 11.007.796
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
12.362.117 11.007.796
2) Von Tochtergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
4) Gegenüber den Muttergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
4a) Steuergutschriften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 2.004.660 1.356.052
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
2.004.660 1.356.052
4b) Latente Steueransprüche
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 95.550
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 95.550
5) Gegenüber anderen
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 1.918.999 1.453.446
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 2.577.023 2.412.706
4.496.022 3.866.152
Insgesamt 18.862.799 16.325.550
III - Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu den Anlagevermögen
6) Andere Titel 0 0
Insgesamt 0 0
IV - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1) Bankeinlagen 3.664.572 4.756.484
2) Schecks 0 0
3) Bargeld und Wertsachen im Bestand 219.725 109.909
Insgesamt 3.884.297 4.866.393
Umlaufvermögen insgesamt (C) 30.072.046 34.598.282
D) Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen 849.318 530.738
VERMÖGEN INSGESAMT 101.309.958 113.383.040

PASSIVA

31-Dez-21 31-Dez-20
A) Nettovermögen
I - Kapital 15.639.242 15.639.242
II - Kapitalrücklage 9.538.259 9.538.259
III - Neubewertungsrücklagen 0 0
IV - Gesetzliche Rücklage 3.127.848 3.127.848
V - Rücklage für eigene Aktien im Bestand 0 0
VI - Gesetzliche Rücklagen 0 0
VII - Sonstige Rücklagen
Außerordentliche Rücklage 0 0
Beitragsrücklage 249.159 249.159
Rücklage für künftige Kapitalerhöhungen 28.500.000 28.500.000
Reserve für Übersetzungen 3.115.338 3.081.514
Fusionsüberschuss 13.452.765 13.452.765
Konsolidierungsrücklage (12.049.808) (12.049.808)
Sonstige Rücklagen 75.950.000 40.950.000
109.217.454 74.183.630
VIII - Gewinn-/Verlustvortrag (112.509.703) 14.561.179
IX - Gewinn (Verlust) für das Jahr (21.830.373) (127.070.882)
Total Eigenkapital der Gruppe 3.182.727 (10.020.724)
- Auf Minderheitsanteile entfallender Gewinn (Verlust) 0 0
- Kapital und Rücklagen von Dritten 0 0
Total Nettovermögen von Dritten 0 0
Gesamtes Nettovermögen 3.182.727 (10.020.724)
B) Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen
1) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0 0
2) Für Steuern, einschließlich latenter Steuern 11.544.356 12.694.419
3) Andere 1.508.158 963.747
Insgesamt 13.052.514 13.658.166
C) Abgangsentschädigung 1.104.641 1.513.012
D) Verbindlichkeiten
3) Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären für Darlehen
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 1.286.932 665.000
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 43.000.000 71.500.000
44.286.932 72.165.000
4) Verbindlichkeiten gegenüber Banken
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
5) Verbindlichkeiten gegenüber anderen Darlehensgebern
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 296.154 290.779
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 1.377.474 1.673.628
1.673.628 1.964.407
6) Vorschüsse
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 21.973.789 4.204.804
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 17.882.407
21.973.789 22.087.211
7) Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 13.309.081 6.251.749
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 203.089 98.669
13.512.170 6.350.418
9) Verbindlichkeiten gegenüber Tochtergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
11) Verbindlichkeiten gegenüber Muttergesellschaften
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 0 0
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
0 0
12) Steuerverbindlichkeiten
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 365.446 1.109.886
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
365.446 1.109.886
13) Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 587.610 514.336
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
587.610 514.336
14) Sonstige Schulden
- innerhalb des nächsten Haushaltsjahres fällige Beträge 842.907 3.436.511
- über das folgende Jahr hinaus fällige Beträge 0 0
842.907 3.436.511
Insgesamt 83.242.482 107.627.769
E) Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen 727.594 604.817
GESAMTVERBINDLICHKEITEN 101.309.958 113.383.040

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

31-Dez-21 31-Dez-20
A) Produktionswert
1) Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 56.952.975 57.377.487
2) Veränderung des Bestandes an unfertigen, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen (6.227.016) (7.666.338)
5) Sonstige Einnahmen und Erträge
- andere 1.968.604 1.184.402
Insgesamt 52.694.563 50.895.551
B) Produktionskosten
6) Für Rohmaterialien (21.676.341) (15.732.492)
7) Für Dienstleistungen (23.431.690) (14.322.490)
8) Für die Nutzung von Vermögenswerten Dritter (8.542.697) (9.202.335)
9) Für das Personal
(a) Löhne und Gehälter (7.889.451) (12.040.202)
(b) Sozialversicherungsbeiträge (2.415.386) (3.772.767)
(c) Abfindungen (487.233) (909.446)
(e) sonstige Kosten (32.158) (6.907.874)
(10.824.228) (23.630.289)
10) Abschreibung und Amortisation
(a) Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte (7.104.085) (17.204.782)
b) Abschreibungen auf Sachanlagen (1.869.075) (2.274.164)
(c) Abschreibung von Anlagegütern 0 (118.839.723)
(d) Wertberichtigungen auf Forderungen des Umlaufvermögens (717.742) (11.100.369)
(9.690.902) (149.419.038)
11) Veränderung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und -gütern (121.494) (843.904)
12) Rückstellungen für Risiken 0 0
14) Sonstige betriebliche Aufwendungen (454.029) (612.117)
Insgesamt (74.741.381) (213.762.665)
Differenz zwischen Wert und Kosten der Produktion (A -B) (22.046.818) (162.867.114)
C) Finanzielle Erträge und Aufwendungen
15) Erträge aus Beteiligungen:
- durch Tochtergesellschaften 0 0
16) Sonstige Finanzerträge:
(b) aus Wertpapieren des Anlagevermögens 0 0
(d) andere als die oben genannten Einkünfte
- durch andere 15.816 796.674
15.816 796.674
17) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
- gegenüber Muttergesellschaften (609.068) (672.808)
- gegenüber anderen (55.506) (1.866.674)
17-bis) Fremdwährungsgewinne und (-verluste) 81.186 (181.485)
Insgesamt (567.572) (1.924.293)
D) Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte
18) Aufwertungen:
(d) der derivativen Finanzinstrumente 77.453 50.556
Insgesamt 77.453 50.556
Gewinn vor Steuern (A - B +/- C +/- D) (22.536.937) (164.740.851)
22) Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Jahr
a) laufende Steuern (109.067) 751.920
b) latente (vorausgezahlte) Steuern 815.631 36.918.049
706.564 37.669.969
Gewinn (Verlust) für das Jahr (21.830.373) (127.070.882)
Auf Minderheitsgesellschafter entfallender Gewinn (Verlust) des Jahres 0 0
Gewinn (Verlust) der Gruppe für das Jahr (21.830.373) (127.070.882)

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