Management activities of other holding companies
HdG-Group GmbH
Kösener Weg 4A, 40627 Düsseldorf, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Alexander Peters since 8/28/2009 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
HdG-Group GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256a HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Bilanzierung und Bewertung erfolgen trotz bilanzieller Überschuldung nach dem Going concern Grundsatz. Neben bestehenden stillen Reserven im Anlagevermögen und in heute schwebenden Geschäften erklärt der Gesellschafter einen qualifizierten Rangrücktritt hinsichtlich seiner Darlehensforderung i.H.v. € 10.500,--. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung ist demzufolge nicht gegeben. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB. 5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die folgenden Personen wahrgenommen: Herr Ulrich Binn / Herr Alexander Peters sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2013 festgestellt. |
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