Grimm
GmbH
Rheinfelden Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1.209,00
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1,00
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II. Sachanlagen
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91.121,51
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74.357,51
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III. Finanzanlagen
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2.083,56
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94.414,07
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2.062,77
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76.421,28
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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143.910,00
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32.856,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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202.962,31
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338.417,42
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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14.125,38
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360.997,69
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45.355,90
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416.629,32
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Summe Aktiva
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455.411,76
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493.050,60
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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26.075,89
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26.075,89
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II. Kapitalrücklage
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30.000,00
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30.000,00
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III.
Verlustvortrag/Gewinnvortrag
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-37.576,51
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2.937,00
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IV. Bilanzgewinn
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0,00
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18.499,38
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0,00
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59.012,89
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B. Rückstellungen
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27.249,56
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37.253,65
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C. Verbindlichkeiten
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409.662,82
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396.784,06
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Summe Passiva
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455.411,76
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|
493.050,60
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .
.
Der Jahresabschluss der Grimm GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich insgesamt im
Anhang aufgeführt.
.
Die Gesellschaft wies zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. §
267 Abs. 1 HGB auf.
.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung und
Erläuterungen wurde Gebrauch gemacht.
.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet..
.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
.
Der vorliegende Jahresabschluss der Grimm GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff und 264 ff
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die einschlägigen Regelungen
des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
.
I. ANLAGEVERMÖGEN.
.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. .
.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. .
.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der im
Geschäftsjahr angeschafften
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
.
Vermögensgegenstände bis zu 800,00 Euro
wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
.
Finanzanlagen (Beteiligungen) des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt..
.
II. UMLAUFVERMÖGEN.
.
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten
bewertet. In den Bewertungsansatz wurden nur die direkten
Einzelkosten und die steuerlich aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen kamen nicht in
Ansatz.
.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach
dem Grundsatz der Einzelbewertung zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für
Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge
gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte
verlustfrei.
.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
.
III. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN.
.
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit wurde
von der Bilanzierung geringfügiger
Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. Versicherungen,
Kfz-Steuern usw.) abgesehen.
.
IV. STEUERRÜCKSTELLUNGEN.
.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr betreffenden Steuern.
.
V. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN.
.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt und die
Rückstellungen so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
.
VI. VERBINDLICHKEITEN.
.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
.
C. SONSTIGE ANGABEN.
.
I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft.
.
Zur Geschäftsführerin war während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:.
.
Frau Claudia Merkel-Souissi.
.
Die Geschäftsführerin ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit..
.
II. ANGABEN NACH § 42 ABS. 3 GMBHG iVm. §
285 Nr. 9 c HGB .
.
Gegenüber der
Gesellschafterin-Geschäftsführerin bestanden
folgende Rechte und Pflichten:.
.
Forderung Zinssatz 0,0 % 200.884,72 Euro.
.
III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
.
Rheinfelden, 27.03.2025.
.
Grimm GmbH.
- Geschäftsführung - .
.
______________________ .
Claudia Merkel-Souissi
Rheinfelden, den 27.
März 2025
gez.
Claudia Merkel-Souissi
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 27. März 2025
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