Autovertrieb Ossmann Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.293.055,08 |
2.391.367,08 |
| I.
Sachanlagen |
2.292.004,08 |
2.390.316,08 |
| II.
Finanzanlagen |
1.051,00 |
1.051,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.840,73 |
45.064,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.684,54 |
8.945,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.156,19 |
36.119,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.334.895,81 |
2.436.431,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
826.435,86 |
749.042,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
613.550,26 |
613.550,26 |
| II.
Bilanzgewinn |
212.885,60 |
135.492,50 |
| B.
Rückstellungen |
4.650,00 |
4.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.503.809,95 |
1.682.539,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.334.895,81 |
2.436.431,92 |
Anhang
Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz entspricht
den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Die Bewertung der Aktiv- und Passivposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256
bzw. 279 bis 283 HGB. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz
2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen
Vorschriften des BilMoG angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um nutzungsbedingte lineare Abschreibungen,
angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungswert von 410,00 € des Anlagevermögens
werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Die
Rückstellungen berücksichtigen
sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgt mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag. Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Ein
Anlagengitter wurde gemäß § 274a Nr.
1 HGB nicht erstellt. Von den
Verbindlichkeiten haben T€ 249 (VJ:T€ 256)
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und T€ 889
(VJ:T€ 969) von mehr als fünf Jahren. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in
durch Grundschulden abgesichert. Die Aufstellung der Bilanz
erfolgt unter Berücksichtigung einer teilweisen
Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB).
Sonstige Angaben
Organe und Aufwendungen an Organmitglieder
Geschäftsführer während des gesamten
Geschäftsjahres 2010 war Herr Christian Fischer,
Bochum. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer wird auf Grund der Schutzklausel
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Gelsenkirchen, im Juni 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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