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Aufstellungsgrundsätze
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Die Gesellschaft zählt zu
den kleinen Kapitalgesellschaften.
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Der offen gelegte
Jahresabschluss wurde daher unter
Berücksichtigung der für kleine
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Kapitalgesellschaften geltenden
Offenlegungserleichterungen aufgestellt.
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Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
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Der vorliegende Jahresabschluss
ist unter Beibehaltung der auf den
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Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach
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den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
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und der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
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Eine Liquidation des
Unternehmens wurde nicht beschlossen.
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Das Anlagevermögen ist zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
um
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planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände
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werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung
der
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steuerlich zulässigen
Höchstsätze linear abgeschrieben.
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Bei den beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens wurden
die Zugänge
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monatsgenau der anteiligen
Jahresabschreibung unterworfen.
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Die Vorräte sind zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
angemessener
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Abschläge zur
verlustfreien Bewertung aktiviert.
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Die ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände sind
zum
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Nennwert angesetzt. Mit einem
Ausfall ist nicht zu rechnen.
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Die Rückstellungen
beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger
kaufmännischer
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Beurteilung erkennbaren
Risiken.
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Die Verbindlichkeiten sind mit
ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
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Erläuterungen und ergänzende Angaben
zur Bilanz
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Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen mit
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einer Restlaufzeit von
über einem Jahr in Höhe von EUR 0,00
(Vj.: EUR 0,00).
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Die sonstigen
Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und
Steuererklärungskosten
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sowie Kosten der Aufbewahrung
von Unterlagen.
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Die Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern
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von EUR 15.612,00 (Vj.: EUR
27.917,00).
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Die Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe
von
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EUR 17.025,27 (Vj.: EUR
30.350,92).
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Sonstige Angaben
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Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres lag die Führung der
Geschäfte
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unverändert bei
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Frau Petra Schmid.
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Es liegt buchmäßig
eine Überschuldung vor. Es wurde kein Antrag
auf Eröffnung des
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Insolvenzverfahrens gestellt,
weil
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- in den Verbindlichkeiten ein
Gesellschafter-Darlehen der
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Gesellschafterin Petra Schmid
enthalten ist, das aufgrund der finanziellen
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Lage der Gesellschaft als
kapitalersetzend anzusehen ist.
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Der ausgewiesene Bilanzverlust
wird vorgetragen.
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Straubenhardt, den 28. November
2007
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