Graf &
Partner GmbH
Nuthetal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
80.794,31 |
81.614,76 |
| I.
Vorräte |
76.577,12 |
76.577,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.948,10 |
3.353,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.520,10 |
2.948,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.269,09 |
1.683,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
80.794,31 |
81.614,76 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.290,64 |
67.108,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
41.544,11 |
41.866,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
818,06 |
322,16 |
| B.
Rückstellungen |
628,80 |
628,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.874,87 |
13.877,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
972,83 |
975,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
80.794,31 |
81.614,76 |
Anhang
1. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von
dem gesetzlich vorgesehenen Wahlrecht, keinen
Lagebericht aufzustellen, hat die Gesellschaft
Gebrauch gemacht.
2. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und
Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die
dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
3. Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den
gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) gewählt.
4. Die Angabe der Vorjahreswerte in der Bilanz und in
der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen
grundsätzlich in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung
denen zum 31. Dezember 2010. Insofern sind die
Beträge vergleichbar und keine Anpassungen
erforderlich gewesen (§ 265 Abs. 2 HGB).
5. Zu den gemäß § 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB erforderlichen Angaben zu den
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
ist anzuführen, dass Gliederung und Bewertung den
handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung wurden
handelsrechtlich angepasst.
6. Grundsätze und Methoden der Gliederung und
Bewertung sind grundsätzlich unverändert
gegenüber dem Vorjahr.
Graf und Partner GmbH
14552 Nuthetal OT Saarmund, Potsdamer Str. 32
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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